Informatik mit Naturwissenschaften gleichstellen: Was hat die Landesregierung getan, um den Auftrag des Landtags umzusetzen?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/17128 17. Wahlperiode 20.05.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6563 vom 28. April 2022 der Abgeordneten Sigrid Beer und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/17092 Informatik mit Naturwissenschaften gleichstellen: Was hat die Landesregierung getan, um den Auftrag des Landtags umzusetzen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-gelbe Koalition hatte nach Amtsantritt die digitale Bildung zu einem Schwerpunkt ihrer Politik erklärt und vollmundig nicht weniger als weltbeste Bildung versprochen. Diese Versprechen sollten dann doch eigentlich für alle Schülerinnen und Schüler in NRW gelten. So wurde Informatikunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 verpflichtend gemacht, aber die Versorgung mit Fachlehrkräften erreicht nicht alle Schulformen gleichermaßen. In der Se- kundarstufe II bleibt Informatik zudem weiterhin ein nachgeordnetes Fach. Die Koalitionsfrak- 1 tionen von CDU und FDP sahen sich bemüßigt mit einem Antrag im Landtag im Herbst 2021 der Landesregierung Aufträge zur Umsetzung mitzugeben. So beauftragten sie die Landesre- gierung, „sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz für eine entsprechende Änderung der „Verein- barung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ (hier insbesondere des Absatzes 7.1) und damit für die Gleichstellung des Fachs Informatik mit den Naturwissen- schaften Biologie, Physik und Chemie in der gymnasialen Oberstufe einzusetzen“. Anschließend sollte die Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gym- nasialen Oberstufe (APO-GOSt) geändert werden. Der Antrag wurde in der Plenarsitzung des Landtags am 06.10.2021 mit den Stimmen der 2 Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen angenommen. Der Änderungsantrag der Grü- nen, der auch das Problem des Mangels an grundständig ausgebildeten Lehrkräften themati- sierte und Lösungen vorschlug, wurde mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. 1 Antrag der Fraktionen von CDU und FDP „Schulfach Informatik mit klassischen Naturwissenschaften gleichstellen“ Drucksache 17/15262 vom 28.09.2021 https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/doku- mentenarchiv/Dokument/MMD17-15262.pdf 2 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do- kumentenarchiv/Dokument/MMD17-15302.pdf Datum des Originals: 20.05.2022/Ausgegeben: 27.05.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17128 Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 6563 mit Schreiben vom 20. Mai 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Was hat die Landesregierung unternommen, um den Auftrag, sich im Rahmen der KMK für eine Änderung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Ober- stufe und der Abiturprüfung“ einzusetzen, zu erfüllen? 2. Auf welchem Wege wurde die KMK über den Auftrag des Landtags in Kenntnis gesetzt? 3. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit Gesprächspartnern aus der KMK oder anderen Bundesländern hierzu seit dem 6.10.2021 geführt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Im Kontext der Kultusministerkonferenz (KMK) hat Nordrhein-Westfalen im Rahmen der 7. Sitzung der AG „Gymnasiale Oberstufe“ am 27.10.2021 vor dem Hintergrund der derzeitigen Überarbeitung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abitur- prüfung“ das Anliegen eingebracht, zeitnah das Fach Informatik mit den Naturwissenschaften Biologie, Chemie und Physik in der gymnasialen Oberstufe gleichzustellen. Die Mitglieder der AG „Gymnasiale Oberstufe“ aus den anderen Bundesländern sind in diesem Zusammenhang explizit mündlich sowie protokollwirksam über den vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 06.10.2021 beschlossenen Antrag „Schulfach Informatik mit klassischen Naturwissenschaften gleichstellen“ (LT-Drs. 17/15262) unterrichtet worden. Die weiteren Ergebnisse des laufenden Arbeitsprozesses auf Ebene der KMK zur Überarbei- tung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“, der bis zum Jahr 2023 abgeschlossen werden soll, bleiben abzuwarten. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Notwendigkeit einer Änderung der Verein- barung der KMK, um landesrechtliche Veränderungen der APO-GOSt vornehmen zu können? 5. Hat die Landesregierung in Erwartung einer Änderung der Vereinbarung der KMK eine Änderung der APO-GOSt vorbereitet? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Nach den Bestimmungen der aktuell gültigen Fassung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ der KMK ist das Fach Informatik noch nicht mit den naturwissenschaftlichen Fächern gleichgestellt. Denn gemäß Ziffer 7.1 dieser KMK-Vereinbarung in der Fassung vom 18.02.2021 müssen die Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase im mathematisch-naturwissenschaftlich- technischen Aufgabenfeld mindestens jeweils vier Schulhalbjahre in Mathematik und in einem der drei naturwissenschaftlichen Fächer Biologie, Chemie oder Physik belegen. Zudem ist nach Ziffer 7.2 mindestens eines der Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft auf erhöhtem Anforderungsniveau zu belegen. Die Länder haben sich verpflichtet, die Bestimmungen der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/17128 und der Abiturprüfung“ umzusetzen und Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife gegensei- tig anzuerkennen, die dieser KMK-Vereinbarung entsprechen. Eine Änderung der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasi- alen Oberstufe (APO-GOSt) kann vor diesem Hintergrund erst im Nachgang nach Beschluss einer entsprechenden Neufassung der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Ober- stufe und der Abiturprüfung“ durch die KMK erfolgen. Vor dem Hintergrund des KMK-Beschlusses vom 15.10.2020 zu den Politischen Vorhaben zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Bildungswesens und die ge- samtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ dürften im Anschluss an die Anpassung der o.g. KMK-Vereinbarung umfangreichere Veränderungen der APO-GOSt erforderlich werden. Den ausstehenden Beschlüssen auf KMK-Ebene kann auf- grund ihrer Ergebnisoffenheit auf Landesebene nicht vorgegriffen werden. 3