Abschlussbetriebsplan des Kiestagebaus "Rossenray" in Kamp-Lintfort: Wie wird die Wiedernutzbarmachung der ausgekiesten Flächen sichergestellt?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                     Drucksache   17/15518 17. Wahlperiode 05.11.2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6017 vom 07. Oktober 2021 des Abgeordneten René Schneider SPD Drucksache 17/15337 Abschlussbetriebsplan des Kiestagebaus „Rossenray“ in Kamp-Lintfort: Wie wird die Wiedernutzbarmachung der ausgekiesten Flächen sichergestellt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz am 22. September 2021 hat die SPD-Fraktion einen schriftlichen Bericht zur Überwachung der Rahmenbetriebspläne für übertägige Abbaustätten von Lockergestein in Nordrhein-Westfalen erbeten. Unter den aufgelisteten Tagebauen für Lockergesteine, die auf der Grundlage des Bundesberggesetzes abgebaut werden respektive wurden und sich im Abschlussbetriebsplan- verfahren (ABP) befinden, wird unter anderem „Rossenray“ in Kamp-Lintfort aufgeführt (siehe Vorlage 17/5745). Hier wurde der ABP dem Bericht der Landesregierung zufolge bereits zugelassen. „Voraussetzung für die Erteilung der Zulassung eines Abschlussbetriebsplans ist unter anderem, dass die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche in der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Fläche sichergestellt sein muss. Wiedernutzbarmachung ist hierbei die ordnungsgemäße Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses. Das bedeutet, dass hierbei insbesondere die planungsrechtlichen Festlegungen für eine Folgenutzung beachtet werden müssen. Die berg- baulich in Anspruch genommenen Flächen müssen so hergerichtet werden, dass sie sich für eine solche Folgenutzung eignen“ (Vorlage 17/5745, S. 4). Folgenutzungen können divergieren und somit ebenso einerseits Maßnahmen zur Wie- dernutzbarmachung und andererseits Genehmigungen diesbezüglich zu treffender Nebenbe- stimmungen. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 6017 mit Schreiben vom 4. November 2021 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nord- rhein-Westfalen beantwortet. Datum des Originals: 04.11.2021/Ausgegeben: 11.11.2021
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                                  Drucksache 17/15518 1.     Welche Art der Nutzung bzw. der Oberflächengestaltung sieht der ABP im Falle der Fläche „Rossenray“ konkret vor? Die Auskiesung und Wiederverfüllung des ehemaligen Bergehaldenstandortes Rossenray ist Bestandteil des vom ehemaligen Bergamt Moers mit Datum vom 1. Februar 1989 zugelasse- nen gemeinschaftlichen Rahmenbetriebsplanes der Firmen Bergbau AG Niederrhein, Hüls- kens GmbH & Co. KG und Rossenrayer Liegenschaftsgesellschaft vom 17. Februar 1987 im Raum Kohlenhuck-Rossenray. Danach sind diejenigen Flächen, die nicht für eine Aufhaldung vorgesehen sind, niveaugleich zu verfüllen und durch Auftrag von kulturfähigem Boden und Behandlung des Untergrundes (bis zu einem Höhenniveau von 25 m NHN) entsprechend der Zielsetzung des Landschaftsgestaltungs- und Rekultivierungsplans des gültigen Rahmenbe- triebsplanes und deren Zulassung wiedernutzbar zu machen. Der Abschlussbetriebsplan (ABP) für den Tagebau Rossenray beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der zuvor festgelegten Maßgaben zur Wiedernutzbarmachung. 2.     Wie stellt sich die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz für die genannte Fläche dar? Im Rahmen des zugelassenen Abschlussbetriebsplanes für den Tagebau Rossenray wurde keine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz des 1989 zugelassenen Vorhabens durchgeführt. 3.     Welche Vorgaben sieht der ABP im Bereich der Böschungssicherung vor? Aufgrund der vollständigen Verfüllung des Tagebaus Rossenray bis zur ursprünglichen Ge- ländeoberfläche verbleiben keine den Tagebau begrenzenden Endböschungen. Vorgaben zur dauerhaften Böschungssicherung waren im Abschlussbetriebsplan dementsprechend nicht er- forderlich. 4.     Mit Blick auf das sich wandelnde Klima und Starkregenereignisse der jüngeren Vergangenheit in Nordrhein-Westfalen: Welche hydrologischen bzw. hydrogeolo- gischen Verhältnisse beschreiben das Abbaugebiet „Rossenray“? Der Tagebau Rossenray liegt im Niederrheinischen Tiefland, welches aufgrund der Verbrei- tung gut wasserdurchlässiger Schichten ein bedeutendes Grundwassergebiet ist. Die Grund- wasserleiter bestehen aus verschiedenen körnigen Sanden und Kiesen. Als Grundwas- serstauer im Liegenden dienen die Schichten des Tertiärs. Der Abgrabungsbereich befindet sich in einem vom Bergbau geprägten Raum. Aufgrund dessen wird der Grundwasserflurab- stand von der LINEG als zuständigem Wasserverband kontrolliert und reguliert. Der ehemals im Nassgewinnungsbetrieb geführte Tagebau Rossenray liegt nach Auswertung 1                                    2 der Angaben nach ELWAS-WEB und der HWRM-RL-Gefahrenkarten 2. Zyklus 2019 für ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet und für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit in einem Überschwemmungsgebiet. Die mit dem Gewinnungsbetrieb geschaffene Geländevertiefung wird zurzeit geländegleich verfüllt. 1 Elektronisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW (ELWASWEB), https://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf, Datenabruf zwischen dem 04.09. bis 06.09.2021 2 Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode                             Drucksache 17/15518 5.     Wie ist der aktuelle Stand der Durchführung der Wiedernutzbarmachung bzw. wie sieht der weitere Zeitplan im Detail aus? Der Tagebau Rossenray wird zurzeit im Rahmen der Wiedernutzbarmachung verfüllt. Der wei- tere Zeitplan ist insbesondere abhängig von der Verfügbarkeit des tagebaufremden Verfüllma- terials. Nach Auskunft des die Verfüllung durchführenden Unternehmers wird die Verfüllung des Tagebaus noch etwa zwei Jahre andauern. 3
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