LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 17/16593 17. Wahlperiode 18.02.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6357 vom 26. Januar 2022 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/16394 Welche Verbindungen nach NRW gibt es um die Gruppe von Lina E.? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 05. November 2020 wurde die Leipziger Studentin Lina E. verhaftet. Ihr wird die Mitglied- schaft und eine mögliche Führungsrolle in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, aus wel- cher heraus geplante Angriffe auf Personen begangen wurden, welche die Gruppe glaubte dem Rechtsextremismus zuordnen zu können. So griff die Gruppe am 08. Januar 2019 einen 31-Jährigen Kanalarbeiter ohne weiteres an, da sie ihn aufgrund des Tragens einer bestimm- ten Kleidungsmarke als rechtsextrem einstuften. Seit der Verhaftung der Leipziger Studentin Lina E. im November 2020 kam es auf der linken Seite des politischen Spektrums wiederholt zu Solidaritätsbekundungen mit der Angeklagten. Darunter finden sich auch Gruppierungen aus NRW. Auf dem sozialen Medium Twitter mar- kierten etwa Bündnisse wie Omas Gegen Rechts Köln und Ende Gelände ZADRheinland ei- 1 nen Beitrag mit einem Like, welcher die Befreiung der Angeklagten forderte. Ähnliche Beiträge fanden Beifall von Gruppen wie SDS Düsseldorf, Antifa Bonn/Rhein-Sieg, Grüne Lünen, VVN- 2 BdA Krefeld, Work-Watch e.V. und der Interventionistischen Linken Köln. Angesichts dieser Umstände lässt sich feststellen, dass die Angeklagte auch in NRW breite Unterstützung findet, wobei die ihr zur Last gelegten Straftaten entweder ausgeblendet, ge- leugnet oder unterstützt werden. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 6357 mit Schreiben vom 18. Februar 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu Straftaten in Nordrhein-West- falen aus dem Sympathisantenumfeld von Lina E. im Zusammenhang mit ihrer Verhaftung vor? (Bitte nach Ort, Datum, Delikt und Gruppierung aufschlüsseln) 1 https://twitter.com/FFF_MARBURG/status/1464334135066038277/likes 2 https://twitter.com/nuernberg_il/status/1435491738383233026/likes Datum des Originals: 18.02.2022/Ausgegeben: 24.02.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/16593 Seit dem Tag der Festnahme von Lina E. am 05.11.2020 bis zum 31.01.2022 sind in Nord- rhein-Westfalen bislang keine Straftaten im Sachzusammenhang registriert worden. Die sta- tistische Erfassung für die Jahre 2021 und 2022 ist noch nicht abgeschlossen, weshalb es zu Nacherfassungen kommen kann. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu finanziellen Unterstützungen der Gruppe um Lina E., z. B. durch den Verkauf von T-Shirts oder Aufklebern? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich etwaiger personel- ler Verflechtungen, Unterstützungshandlungen oder Mitgliedschaften zwischen Gruppierungen oder Bündnissen aus NRW mit der Gruppe um Lina E. vor? Bezüge der in Rede stehenden Personengruppe nach Nordrhein-Westfalen ergeben sich über eine Person aus dem Umfeld von Frau E., die hier bis Juni 2020 über eine Meldeanschrift verfügte. Nach Feststellung der Sicherheitsbehörden hielt sich die Person unter dieser Melde- anschrift jedoch nicht oder jedenfalls nicht dauerhaft auf. Im Übrigen sind Einzelheiten zur Organisations-, Vernetzungs- und Unterstützungsstruktur der in Rede stehenden Personen- gruppe Gegenstand eines Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft vor dem Staatsschutz- senat des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 4 St 2/21). 2