Wasserstoffmodellregion Lausitz - Förderung

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STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

Freistaat

SACHSEN

 

2022/15189

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages

Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Jan-Oliver Zwerg (AfD)
Drs.-Nr.: 7/9361
Thema: Wasserstoffmodellregion Lausitz - Förderung

Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

„Die sächsische Regierung hat eine Wasserstoffstrategie beschlossen,
die zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll Wasserstoff als
Sekundärenergieträger die Sektorenkopplung voranbringen und zum
anderen solle bis zum Jahr 2030 eine Wasserstoffwirtschaft im
Freistaat Sachsen aufgebaut werden.'“

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Mit welchem Förderbedarf rechnet die Staatsregierung für
das oben genannte Ziel? (Bitte Kostenschätzung)

Von einer Beantwortung wird abgesehen.

Begründung:

Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher
nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht
verpflichtet.

Eine Kostenschätzung für den Förderbedarf zur Umsetzung der sächsischen
Wasserstoffstrategie wurde bislang weder vorgenommen noch beauftragt.
Der Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft obliegt privatwirtschaftlichen
Unternehmen außerhalb der Staatsregierung, die in privater Verantwortung
geführt werden. Diese nehmen keine öffentlichen Aufgaben wahr, und die
Staatsregierung steht zu diesen in keinen vertraglichen Beziehungen. Die
Bewertung, ob und in welcher Höhe ein Förderbedarf notwendig ist, liegt
daher außerhalb der Verantwortlichkeit der sächsischen Staatsregierung.

1 Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Die
Sächsische Wasserstoffstrategie, Seite 8

Der Staatsminister

Durchwahl
Telefon +49 351 564-20000
Telefax +49 351 564-20007

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10. März 2022

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Sächsisches Staatsministerium
für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Wilhelm-Buck-Str. 4

01097 Dresden

www.smekul.sachsen.de

Verkehrsverbindung:
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13

Besucher- und
Schwerbehindertenparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-
Buck-Str. 4 melden.

Bitte beachten Sie die
allgemeinen Hinweise zur
Verarbeitung personenbezogener
Daten durch das Sächsische
Staatsministerium für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und
Landwirtschaft zur Erfüllung der
Informationspflichten nach der
Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung auf
www.smekul.sachsen.de
1

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FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

Somit besteht für die Staatsregierung auch keine Pflicht, sich die erfragten Daten zu
beschaffen.

Ergänzend sei jedoch erwähnt, dass der Förderbedarf von einer Vielzahl an
Einflussfaktoren abhängt. Unter anderem wären für eine seriöse Abschätzung des
Förderbedarfs die Erzeugung (vergleiche Drucksache 7/9361), der Verbrauch
(vergleiche Drucksache 7/9293 und 7/9362), die Unternehmensgrößen,
beihilferechtliiche Grenzen für die Förderquote und die Förderhöhe, weitere
Förderinstrumente der Europäischen Union (EU) und des Bundes, die weitere
Entwicklung der Rechtsetzung im Bereich Energie, Marktpreisentwicklungen und
technologische Entwicklungen zu berücksichtigen sowie kontinuierlich zu aktualisieren.

Frage2: Aus welchen Mitteln soll der Aufbau der Wasserstoffwirtschaft
gefördert werden? (Bitte Fördermittelgeber und jeweils Fördervolumen
nennen)

Die Förderung des Aufbaus einer sächsischen Wasserstoffwirtschaft soll mit Mitteln der
EU (Strukturfonds), mit Bundesmitteln (unter anderem Deutscher Aufbau- und
Resilienzplan - DARP) und mit Landesmitteln (im Wesentlichen Kofinanzierung der EU-
und Bundesprogramme) erfolgen. Eine klare Zuordnung der Mittel zur Förderung der
Wasserstoffwirtschaft ist dabei nicht möglich.

Des Weiteren liegt für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung noch keine
Genehmigung durch die Europäische Kommission für die neue Förderperiode vor. Damit
sind nach aktuellem Stand weder die darin angemeldeten Mittel noch die Förderinhalte
bestätigt. Gleiches gilt für den Strukturfonds Just Transition Fund (JTF). Die sächsischen
Vorhabensbeschreibungen zum JTF wurden bislang nicht bei der Europäischen
Kommission eingereicht und daher ebenfalls noch nicht genehmigt. Im
Strukturstärkungsgesetz ist kein Mittelvolumen speziell für Vorhaben im Zusammenhang
mit Wasserstoff festgelegt.

Frage 3: Welche Projekte wurden bisher in welchem finanziellen Umfang mit
Fördermitteln ausgestattet beziehungsweise genehmigt oder
beantragt? (Bitte Projekt/Vorhaben, Fördermittelempfänger,
Fördermittelgeber und Fördermittelvolumen)

Nachfolgend tabellarisch aufgelistet sind sächsische Projekte, die im Zusammenhang
mit Wasserstoff stehen, unterteilt nach Projekt/Vorhaben, Fördermittelempfänger,
Fördermittelgeber und Fördermittelvolumen. Den Fragen vorangestellt ist der Bezug zur
sächsischen Wasserstoffstrategie, die am 18. Januar 2022 beschlossen wurde.
Aufgeführt sind daher Projekte/Vorhaben, die nach dem 18. Januar 2022 beantragt oder
bewilligt worden sind.

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Freistaat

SACHSEN
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Projekt/Vorhaben

CO2-neutrale
Verstromung von
Wasser-stoff mittels
innovativer
Gasmotoren für
Blockheizkraftwerke

Fördermittel-
empfänger

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Fördermittel-

  

Förder-

Freistaat

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Status

    

 

Westsächsische | Landesmittel

Hochschule
Zwickau

 

Dehnbare
Gassperrschichten für
die Umsetzung der
Grünen

Machbarkeitsstudie:
Konzept zur Energie-
bereitstellung von
Wasserstoff aus
festem Solid als
Grundlage für eine
dezentrale Energie-
versorgung

 

Wasserstoffwirtschaft

Leibniz-Institut
für
Oberflächenmo-
difizierung e.V.

 

    

  

 

geber mittel-

volumen

in Euro

515.000,00 | bewilligt
Titelgruppe 70
Landesmittel 249.387,00 | bewilligt
Titelgruppe 70

20.000,00 bewilligt

Metaliq GmbH Landesmittel

 

 

Innovations-
prämie

 

rüßen

ichen

Mit freu

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