Verbiss- und Schälschäden in Sachsen

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STAATSM1 N1STER1UM             Freistaat FÜR ENERGlE, KUMASCHUTZ, UMWELT UND l.ANDWlRTSCHA FT SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 1 O 1 01075 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Durchwahl Herrn Dr. Matthias Rößler                                                                      Telefon +49 351 564-20000 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1                                                                  Telefax +49 351 564-20007 01067 Dresden poststelle@ smekul. sachsen. de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 22. Februar 2022 Kleine Anfrage des Abgeordneten Rene Hein (AfD) Drs.-Nr.: 7/9237                                                                                Aktenzeichen Thema:                 Verbiss- und Schälschäden in Sachsen                                     (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/5/1077 Sehr geehrter Herr Präsident,                                                                   Dresden, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: 1 6.·· MRZ. 2022 „Die Feststellung der Wilddichte erfolgt über forstliche Gutachten zu Verbiss- und Schälschäden. Diese Gutachten bilden die Grundlage für die Abschussplanung von Schalenwild (außer Schwarzwild)." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1:               Wie hoch waren die Verbiss- und Schälschäden im Jahr 2021? (Bitte Differenzierung der einzelnen Jagdbezirke) Frage 2:               In welchen Jagdbezirken wurden keine Verbiss- und                        Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium Schälschadenserhebungen durchgeführt und warum nicht?                    für Energie, Klimaschutz, (Bitte Nennung der einzelnen Jagdbezirke)                                Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Str. 4 01097 Dresden Frage 3:               Bis wann werden              die fehlenden Verbiss- und Schälschadenserhebungen nachgeholt? (Bitte Zeitangabe                    www.smekul.sachsen.de und Nennung der einzelnen Jagdbezirke)                                   Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3:                                                Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 - Besucher- und Im Freistaat Sachsen sind konkrete Erhebungen/Inventuren von Verbiss­                           Schwerbehindertenparkplätze: - Bitte beim Empfang Wilhelm­ ====          und Schälschäden einzelner Eigenjagdbezirke, gemeinschaftlicher =r--. Buck-Str. 4 melden. ====          Jagdbezirke und Verwaltungsjagdbezirke entsprechend der forst- und ____ _N            jagdrechtlichen Vorgaben nicht vorgesehen.                                                       Bitte beachten Sie die ====::m                                                                                                       allgemeinen Hinweise zur =...-- !!!!!!!!!!!!N Verarbeitung personenbezogener - =N �N - =N                                                                                                             Daten durch das Sächsische !!!!!!!!!!!!O Staatsministerium für Energie, - Klimaschutz, Umwelt und - Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz­ Grundverordnung auf Seite 1 von 4                                                                                   www.smekul.sachsen.de
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STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

Im Rahmen des Abschussplanverfahrens für die Wildarten Rot-, Dam- und Muffelwild
nimmt gemäß 8 21 Absatz 1 Satz 4 des Sächsischen Jagdgesetzes (SächsJagdG) bei
gemeinschaftlichen Jagdbezirken die untere Forstbehörde zu dem Zustand der Vegetation
im Wald gutachtlich Stellung. Dabei wird der Vegetationszustand, die Verjüngungs-,
Verbiss- und Schälschadenssituation gutachtlich beurteilt und beschrieben. Dieser
Prozess läuft derzeit im Vorfeld der anstehenden Abschussplanperiode für die Jagdjahre
2022/2023 bis 2024/2025. Mit einer konkreten jagdbezirksweisen Inventur von Verbiss-
und Schälschäden ist dies nicht verbunden.

Unabhängig hiervon werden in den Verwaltungsjagdbezirken Informationen zum Verbiss
im Rahmen des Waldbaulichen Qualitätsmanagements (WQM) erhoben. Daten des
betriebsinternen WQM liegen flächendeckend vor und gehen in die Bewertung der
Verbisssituation im Zuge der Abschussplanung ein. Die Zuordnung des Ergebnisses der
Verbisserhebung an den Stichprobenpunkten ungeschützter Kulturen der Baumarten
Weißtanne, Douglasie, Rotbuche, Rot-, Stiel- und Traubeneiche sowie Bergahorn in der
WOQM-Stichprobe des Jahres 2021 zu Verbissstufen in den Verwaltungsjagdbezirken der
Forstbezirke (FoB) ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Demnach lagen im
gesamtbetrieblichen Durchschnitt circa 13 Prozent der Flächen über einem kritischen
Verbissschwellenwert von 25 Prozent.

 

    
 

 

 

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Anteil verbissener Bäume in ungeschützten Kulturen in Prozent
Forstbezirk Relativer Anteil Flächen
> 25 % Verbiss [%]
Adorf | 25,0
Bärenfels | 2,5
Chemnitz I 4 7 | a 30,8
| Dresden 7 104 1 11,1
Eibenstock 54 10 5 7,2
Leipzig 11 5 1 5,9
Marienberg 19 7 3 1 13,3
Neudorf 4 3 1 2 30,0
Neustadt 29 15 3 | 3 12,0
Oberlausitz keine ungeschützte Stichprobe in den Baumartengruppen
Plauen 6 6 3 2 29,4
Taura 17 2 1 | 5,0
Gesamt 195 70 23 | 4 12,8

 

 

Informationen zur Schäle durch Rot- und Muffelwild werden in Verwaltungsjagdbezirken
mit einer Mindestfläche von 200 Hektar erhoben, die relevante Strecken einer oder beider
Wildarten aufweisen.

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FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

Die Leistung zur Erhebung der Schälschäden wurde im Jahr 2021 durch den Staatsbetrieb
Sachsenforst (SBS) in 16 Losen öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der hohen
Auslastung forstlicher Dienstleistungsunternehmen konnten jedoch nur sieben Lose
vergeben werden, die im September/Oktober 2021 bearbeitet wurden. Die neun noch
ausstehenden Lose wurden zwischenzeitlich durch den SBS erneut öffentlich
ausgeschrieben. Die Zuschläge wurden im Februar des Jahres 2022 erteilt. Die Erhebung
erfolgt in den Monaten April/Mai des Jahres 2022. Die Ergebnisse werden im Juni des
Jahres 2022 erwartet.

Der prozentuale Anteil von Bäumen mit frischer Schäle (Winter- und Sommerschäle jünger
als ein Jahr) an der Gesamtstichprobe für diejenigen Forstbezirke (FoB), deren
Verwaltungsjagdbezirke bei der Erhebung im Jahr 2021 vollständig bearbeitet wurden, lag
in Leipzig bei 0,0 Prozent, in Neustadt bei 0,7 Prozent, in Plauen bei 3,3 Prozent und in
Taura bei 0,4 Prozent.

Für die Verwaltungsjagdbezirke des Biosphärenreservates Oberlausitzer Heide- und
Teichlandschaft sowie im FoB Oberlausitz (außer an den im FoB Dresden angrenzenden
Westbereich) erfolgt unter anderem aufgrund des dynamischen Geschehens der
Afrikanischen Schweinepest keine Erfassung von Schälschäden über Werkverträge,
sondern eine gutachterliche Einschätzung im Rahmen des Abschussplanverfahrens. Im
Nationalpark Sächsische Schweiz und den Naturschutzgebieten Königsbrücker
Heide/Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain erfolgen aufgrund der dort deutlich vom
übrigen Wirtschaftswald abweichenden, naturschutzfachlich geprägten Zielstellung keine
systematische Erfassung des Wildeinflusses im Rahmen des Wildschadensmonitorings.

Frage 4 Auf welcher Grundlage wurde die Abschussplanung in den Jagdbezirken
ohne Verbiss- und Schälschadenserhebungen durchgeführt und wie
wurde der Einfluss des Wildes auf die Vegetation bewertet?

Grundlagen für die Aufstellung und Bestätigung beziehungsweise Festsetzung der
Abschusspläne für einen Zeitraum von drei Jagdjahren sind das Bundesjagdgesetz (8 21)
in Verbindung mit dem Sächsischen Jagdgesetz (8 21), der Sächsischen Jagdverordnung
(8 2 Absatz 1 und 2) und den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift (VwV) Schalenwild.
Konkrete Erhebungen/Inventuren von Verbiss- und Schälschäden in den Jagdbezirken
werden gesetzlich nicht gefordert. Der Prozess des Abschussplanverfahrens für die
Abschussplanperiode der Jagdjahre 2022/2023 bis 2024/2025 findet gegenwärtig statt.

Die Wildschadenssituation und die Ergebnisse der Forstlichen Gutachten bilden gemäß
Ziffer II. der VwV Schalenwild nur einen Teil der Grundlagen für die Bewertung der zur
Bestätigung beziehungsweise Festsetzung eingereichten Abschusspläne für Rot-, Dam-
und Muffelwild durch die zuständigen Jagdbehörden. Die Analyse der Strecken-
ergebnisse, der Mindestbestand zur Arterhaltung in der regionalen Population, die Lage
der Wildeinstandsgebiete, die Wanderbewegungen des Wildes sind unter anderem
weitere Grundlagen, die in die Bewertung der Abschlusspläne einzufließen haben.

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UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

In Verwaltungsjagdbezirken derjenigen FoB, in denen zum Stichtag der Einreichung von
Abschussplananträgen für Rot- und Muffelwild Anfang April des Jahres 2022 keine
vollständige Schälschadenserhebung vorliegen wird (siehe Antwort zu den Fragen 1 bis
3), werden für die noch ausstehenden Verwaltungsjagdflächen nach Vorgabe der oberen
Jagdbehörde in Eigenregie revierweise gutachterliche Einschätzungen zur Entwicklung
der Neuschäle seit der letzten Erfassung im Jahr 2018 erstellt und in die
Abschussplananträge integriert.

Mit freundlichen Grüßen

olfram

 

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