DRUCKSACHE 7/10097 Sächsischer Landtag 7. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten André Wendt, Fraktion AfD Thema: Weiterbildungsermächtigung für allgemeinmedizinische Facharztweiterbildungen Vorab teilt der Fragesteller mit, dass er einer Verlängerung der Beantwortungsfrist gemäß §56 Absatz 5 der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags widerspricht. Informationen zufolge sollen nach der neuen Weiterbildungsordnung hausärztlich tätige Internisten nicht mehr weiterbilden dürfen, obwohl diese sie bislang eine Ermächtigung für die Allgemeinmedizin besaßen. nach der neuen WBO diesen Part nicht mehr übernehmen, obwohl sie bislang eine Ermächtigung für die Allgemeinmedizin besaßen. 1 Fragen an die Staatsregierung: 1. Ist es zutreffend, dass hausärztlich tätige Internisten keine Weiterbildungsermächtigung für allgemeinmedizinische Facharztweiterbildungen mehr erhalten und welche Gründe führten zur Notwendigkeit der Änderung? 2. Wie viele Allgemeinmediziner und wie viele hausärztlich tätige Internisten hatten im Jahr vor der betreffenden Änderung eine Weiterbildungsbefugnis in der Allgemeinmedizin? Dresden, 16.06.2022 Unterzeichner: Andre Wendt Ort: Dresden Datum: 16.06.2022 André Wendt b.w. 1 Vgl. z.B. https://chemnitz-neue-gesundheit.de/allgemeinmedizin-weiterbilden-in-sachsen Eingegangen am: 16.06.2022
3. Wie viele Ärzte haben aktuell eine Weiterbildungsbefugnis in der Allgemeinmedizin? (Bitte nach Allgemeinmedizinern und hausärztlich tätigen Internisten aufschlüsseln.) 4. In welchem Maß sieht die Staatsregierung hierdurch die Ausbildung von Allgemeinmedizinern als beeinträchtigt an und in welchem Maß ist dies mit dem Ziel der Stärkung der Allgemeinmedizin aus Sicht der Staatsregierung vereinbar?