Grundsicherung im Alter

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STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESELLSCHAFTLlCHEN ZUSAMMENHALT 5iSACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT                 Durchwahl Albertstraße 1O 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564-55000 Telefax +49 351 564-55010 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler                                                                      Ihr Zeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/70/170-2022/68623 Dresden, .,\.~ . Mai 2022 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9592 Thema: Grundsicherung im Alter Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rentner*innen bezogen 2021 in Sachsen Grundsiche- rung im Alter? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die für Grundsicherung im Alter geleistet wurden? Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter werden vom Statistischen Lan- desamt des Freistaates Sachsen nicht erhoben. (Leistungen der Grundsiche- rung im Alter werden im Rahmen von Bundesauftragsverwaltung gewährt, d. h. der Bund erstattet die Aufwendungen in voller Höhe.) Mit freundlichen Grüßen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Gesellschaft- lichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen .de
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Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9592 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (7/9592) der Abgeordneten Susanne Schaper - Fraktion die Linke zum Thema: Grundsicherung im Alter Frage 1: Wie viele Rentner*innen bezogen 2021 in Sachsen Grundsicherung im Alter? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können. Die Grenze zwischen Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Grundsicherung im Alter ist die Altersgrenze zum Renteneintritt nach § 41 Absatz 2 SGB XII (Regelaltersgrenze). In Verbindung mit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters verschiebt sich die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (seit 2012 vorerst jährlich um einen Monat). Unsere Auswertung umfasst die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter (ab Altersgrenze zum Renteneintritt) im Dezember des jeweiligen Jahres. Zum tatsächlichen Bezug von Altersrente kann keine Aussage getroffen werden. Wir haben die im August 2021 bereitgestellte Tabelle (KlA 7/7231) mit den Daten für 2021 ergänzt. Da das Ergebnis der Grundsicherungsstatistik für das Jahresende 2021 noch nicht vorliegt, erhalten Sie eine Auswertung der Daten des III. Quartals 2021 (Empfänger/-innen im September 2021). 1) Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter in Sachsen am 31. Dezember ab 2016 nach dem Wohnort bzw. zuständigen Träger Quelle: zentrale Grundsicherungsstatistik Kreisfreie Stadt 2)             2)3) Landkreis         2016            2017               2018                 2019     2020          2021 Land 4) nach dem Wohnort insgesamt Chemnitz, Stadt             1 045              1 074             1 089               1 102    1 080          1 140 Erzgebirgskreis                469               491               515                 514      490             505 Mittelsachsen                  472               516               533                 554      545             585 Vogtlandkreis                  463               480               518                 503      500             535 Zwickau                        574               603               583                 611      600             645 Dresden, Stadt              1 913              2 030             2 131               2 142    2 125          2 200 Bautzen                        545               550               543                 547      510             515 Görlitz                        764               785               825                 860      800             815 Meißen                         532               557               568                 549      540             585 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge                 426               448               495                 509      525             550 Leipzig, Stadt              2 646              2 860             2 958               3 038    3 215          3 390 Leipzig                        498               551               550                 556      490             530 Nordsachsen                    363               396               423                 421      425             470 Sachsen                    10 710            11 341             11 731             11 906    11 840         12 475 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
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Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9592 Kreisfreie Stadt 2)              2)3) Landkreis                2016              2017               2018                 2019      2020            2021 Land nach dem zuständigen Träger insgesamt Chemnitz, Stadt                    1 078                1 103             1 078               1 078      1 065           1 125 Erzgebirgskreis                       474                 499               481                 472        450              465 Mittelsachsen                         460                 502               487                 506        505              545 Vogtlandkreis                         453                 465               494                 481        485              515 Zwickau                               574                 605               553                 566        555              610 Dresden, Stadt                     1 998                2 103             2 128               2 116      2 100           2 185 Bautzen                               480                 494               476                 475        455              480 Görlitz                               706                 728               705                 747        720              745 Meißen                                561                 585               548                 529        530              565 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge                        416                 443               477                 483        510              530 Leipzig, Stadt                     2 660                2 875             2 901               2 959      3 145           3 330 Leipzig                               495                 550               519                 530        470              515 Nordsachsen                           356                 400               404                 402        410              450 Kommunaler Sozialverband                          -                     -             484                 572        450              435 5) Insgesamt                         10 711              11 352             11 735             11 916     11 855           12 500 _____ 1) Altersgrenze zum Renteneintritt nach § 41 Abs. 2 SGB XII und älter 2) Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. 3) Empfänger/-innen im September 2021. Das Ergebnis für das IV. Quartal 2021 liegt noch nicht vor. 4) Ab 2015 inklusive Leistungsberechtigte mit Wohnsitz in Sachsen, die unter die Zuständigkeit eines Trägers eines anderen Bundeslandes fallen (vollständiges Wohnortprinzip). 5) Alle Empfänger/-innen mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
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