Grundsicherung im Alter
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESELLSCHAFTLlCHEN ZUSAMMENHALT 5iSACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT Durchwahl Albertstraße 1O 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564-55000 Telefax +49 351 564-55010 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Ihr Zeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/70/170-2022/68623 Dresden, .,\.~ . Mai 2022 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9592 Thema: Grundsicherung im Alter Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rentner*innen bezogen 2021 in Sachsen Grundsiche- rung im Alter? (Bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und Kreisfreien Städten) Zur Beantwortung der Frage 1 wird auf die Anlage verwiesen. Frage 2: Wie hoch waren die finanziellen Mittel, die für Grundsicherung im Alter geleistet wurden? Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter werden vom Statistischen Lan- desamt des Freistaates Sachsen nicht erhoben. (Leistungen der Grundsiche- rung im Alter werden im Rahmen von Bundesauftragsverwaltung gewährt, d. h. der Bund erstattet die Aufwendungen in voller Höhe.) Mit freundlichen Grüßen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für soziales und Gesellschaft- lichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen .de
Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9592 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (7/9592) der Abgeordneten Susanne Schaper - Fraktion die Linke zum Thema: Grundsicherung im Alter Frage 1: Wie viele Rentner*innen bezogen 2021 in Sachsen Grundsicherung im Alter? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten!) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten können. Die Grenze zwischen Grundsicherung bei Erwerbsminderung und Grundsicherung im Alter ist die Altersgrenze zum Renteneintritt nach § 41 Absatz 2 SGB XII (Regelaltersgrenze). In Verbindung mit der Anhebung des gesetzlichen Rentenalters verschiebt sich die Regelaltersgrenze auf 67 Jahre (seit 2012 vorerst jährlich um einen Monat). Unsere Auswertung umfasst die Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter (ab Altersgrenze zum Renteneintritt) im Dezember des jeweiligen Jahres. Zum tatsächlichen Bezug von Altersrente kann keine Aussage getroffen werden. Wir haben die im August 2021 bereitgestellte Tabelle (KlA 7/7231) mit den Daten für 2021 ergänzt. Da das Ergebnis der Grundsicherungsstatistik für das Jahresende 2021 noch nicht vorliegt, erhalten Sie eine Auswertung der Daten des III. Quartals 2021 (Empfänger/-innen im September 2021). 1) Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter in Sachsen am 31. Dezember ab 2016 nach dem Wohnort bzw. zuständigen Träger Quelle: zentrale Grundsicherungsstatistik Kreisfreie Stadt 2) 2)3) Landkreis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Land 4) nach dem Wohnort insgesamt Chemnitz, Stadt 1 045 1 074 1 089 1 102 1 080 1 140 Erzgebirgskreis 469 491 515 514 490 505 Mittelsachsen 472 516 533 554 545 585 Vogtlandkreis 463 480 518 503 500 535 Zwickau 574 603 583 611 600 645 Dresden, Stadt 1 913 2 030 2 131 2 142 2 125 2 200 Bautzen 545 550 543 547 510 515 Görlitz 764 785 825 860 800 815 Meißen 532 557 568 549 540 585 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 426 448 495 509 525 550 Leipzig, Stadt 2 646 2 860 2 958 3 038 3 215 3 390 Leipzig 498 551 550 556 490 530 Nordsachsen 363 396 423 421 425 470 Sachsen 10 710 11 341 11 731 11 906 11 840 12 475 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9592 Kreisfreie Stadt 2) 2)3) Landkreis 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Land nach dem zuständigen Träger insgesamt Chemnitz, Stadt 1 078 1 103 1 078 1 078 1 065 1 125 Erzgebirgskreis 474 499 481 472 450 465 Mittelsachsen 460 502 487 506 505 545 Vogtlandkreis 453 465 494 481 485 515 Zwickau 574 605 553 566 555 610 Dresden, Stadt 1 998 2 103 2 128 2 116 2 100 2 185 Bautzen 480 494 476 475 455 480 Görlitz 706 728 705 747 720 745 Meißen 561 585 548 529 530 565 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 416 443 477 483 510 530 Leipzig, Stadt 2 660 2 875 2 901 2 959 3 145 3 330 Leipzig 495 550 519 530 470 515 Nordsachsen 356 400 404 402 410 450 Kommunaler Sozialverband - - 484 572 450 435 5) Insgesamt 10 711 11 352 11 735 11 916 11 855 12 500 _____ 1) Altersgrenze zum Renteneintritt nach § 41 Abs. 2 SGB XII und älter 2) Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle mit Empfängerzahlen auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. 3) Empfänger/-innen im September 2021. Das Ergebnis für das IV. Quartal 2021 liegt noch nicht vor. 4) Ab 2015 inklusive Leistungsberechtigte mit Wohnsitz in Sachsen, die unter die Zuständigkeit eines Trägers eines anderen Bundeslandes fallen (vollständiges Wohnortprinzip). 5) Alle Empfänger/-innen mit sächsischem Leistungsträger, auch mit Wohnsitz außerhalb Sachsens. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen