Geschehen an und in der EAE Hammerweg in Dresden im Februar 2022
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Prasidenten des Sachsischen Landtages 3-1053/137/34 Herrn Dr. Matthias Rößler Dresden, 13. April 2022 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jürgen Zickler (AfD) Drs.-Nr.: 7/9413 Thema: Geschehen an und in der EAE Hammerweg in Dresden im Februar 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Geschehnisse an und in der Erstaufnahmeeinrichtung im 0.9. Zeitraum führten zu einem Polizeieinsatz bzw. Rettungsdiensteinsatz? Bitte aufschlüsseln (Datum, Uhrzeit, Kurzbeschreibung der Situation, Status der Ermittlungen, beteiligte Personen). Im fragegegenständlichen Zeitraum sind im Integrierten Vorgangsbearbei- tungssystem (IVO) sowie im Einsatzleitsystem keine Vorkommnisse, die zu einem Polizeieinsatz in der Aufnahmeeinrichtung Hammerweg in Dresden führten, registriert (Stand: 18. März 2022). Hinsichtlich der Einsätze des Rettungsdienstes wird von einer Beantwor- Hausanschrift: tung abgesehen. Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Eine 01097 Dresden Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaffen, besteht Telefon +49 351 564-0 nicht. Die Staatsregierung ist dem Sächsischen Landtag nur für ihre Amts- Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de führung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Verkehrsanbindung: Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3, 6, 7, 8, 13 Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhal- Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- te, die von der Landeshauptstadt Dresden als Träger des Rettungsdienstes Str. 2 oder 4 melden. als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungs- aufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden vom Informations-
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN recht nach § 113 Sachsische Gemeindeordnung nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung im Einzelfall vor- liegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn das begehrte pauschale Auskunfts- verlangen der Aufsichtsbehörde nach Einsätzen des Rettungsdienstes ist vom Institut der Rechtsaufsicht nicht gedeckt. Frage 2: Gegen wie viele Bewohner und aus welchem Grund wurde/wird aktuell ermittelt bzw. wurden im o0.g. Zeitraum Anzeigen erstattet? Bitte aufschlüsseln (Tatvor- wurf, Einzel- oder Wiederholungstat, Herkunftsland, Datum). Die aufgeführten Daten basieren auf einer Recherche im Polizeilichen Auskunftssys- tem Sachsen vom 18. März 2022. In dem benannten Zeitraum beging eine Person, die in der Aufnahmeeinrichtung als Bewohnerin oder Bewohner mit Wohnanschrift oder Meldeadresse registriert ist oder war, eine Straftat im Freistaat Sachsen: Staatsangehörigkeit ge Rum Gar Straftatbestand | Anzeigener- | Anzahl Wieder- der/s Tatverdächtigen holungstat stattung Georgien §setzbuch 243 Strafge- | 10.03.2022 4 | nein Frage 3: Fanden im o.g. Zeitraum Zimmerdurchsuchungen statt? Bitte aufschlüsseln (Da- tum der Durchsuchung, Grund, Funde, Konsequenzen). Werden durch die Polizei Durchsuchungen durchgeführt, müssen diese protokolliert werden. Die Nachweisführung, als auch Protokollierung, kann sowohl in elektronsicher Form im IVO bzw. auch mit vorgefertigten handschriftlichen Formularen erfolgen. Im letztgenannten Fall erfolgt nicht zwingenderweise eine nachträgliche Einarbei- tung/Erhebung im IVO als elektronischer Nachweis. Die Recherchen im IVO im benannten Zeitraum zum o. g. Objekt (Gebäude/Zimmer) ergaben keine registrierten Durchsuchungsmaßnahmen. Diese Erkenntnis basiert auf einer IVO-Recherche vom 18. März 2022, welche strafprozessuale (Strafprozessord- nung) und gefahrenabwehrrechtliche (Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz) Vor- gänge und Maßnahmen beinhaltete. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung abgesehen. Die weiteren zur vollständigen Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse lie- gen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig recherchiert werden. Seite 2 von 4
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hier- durch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was in- nerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk- tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, weil eine elektronische Recherche nicht möglich ist. Die sächsische Polizei müsste neben der durchgeführten Recherche im IVO in jedem Vorgang (Vorgangsvermerk, Sachstandsbericht etc.) händisch nach Hinweisen su- chen, die für eine Wohnungsdurchsuchung sprechen. Auch für die Landesdirektion Sachsen (LDS) ist eine elektronische Recherche nicht möglich. Die notwendigen Daten für den abgefragten Zeitraum können daher nur durch die händische Auswertung von mehr als 250 Akten der untergebrachten Personen erlangt werden. Für das Anfordern, das Heraussuchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport wird von einer Bearbeitungszeit von mindestens 30 Minuten je Akte ausgegangen. Bei mehr als 250 Akten der untergebrachten Personen ist von einem Zeitaufwand von über 125 Arbeits- stunden auszugehen. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in der LDS bzw. der sächsischen Polizei binden, die für andere Tätigkeiten nicht mehr zur Verfügung stünden. Eine Beantwortung ist mit den bestehenden Ressourcen der LDS bzw. der sächsischen Polizei im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu leisten. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähig- keit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Fragestellung auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebli- che Einschränkung der LDS bzw. der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Frage 4: Welche Zu- und Abgänge fanden im o.g. Zeitraum statt? Bitte aufschlüsseln (re- guläres/eigenmächtiges Fernbleiben, Herkunftsland, Datum, Grund). Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig recherchiert werden. Seite 3 von 4
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 SächsVerf ist die Staatsregierung verpflichtet, Fra- gen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungs- organtreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnis- se den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfas- sungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordne- ten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zu- mutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk- tionsfähigkeit der LDS gefährdet. Eine elektronische Recherche ist nicht möglich. Die notwendigen Daten für den abgefragten Zeitraum können daher nur durch die händi- sche Auswertung von mehr als 250 Akten der im Zeitraum Februar 2022 in der Auf- nahmeeinrichtung Dresden, Hammerweg untergebrachten Personen erlangt werden. Für das Heraussuchen, die Auswertung der Akten und Dokumentation im Sinne der Fragestellung ist von einem Arbeitsaufwand von mindestens 30 Minuten je Akte und damit einem Zeitaufwand von über 125 Arbeitsstunden auszugehen. Auch unter Be- rücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts ist der zur Be- antwortung der Frage erforderliche Aufwand nicht mehr verhältnismäßig und zumutbar. Eine Beantwortung der Frage würde in erheblichem Umfang eine größere Anzahl von Bediensteten in der LDS binden, die für andere Tätigkeiten nicht mehr zur Verfügung stünden. Die Staatsregierung kam bei der Abwägung zwischen dem parlamentarischen Frage- recht einerseits und der Sicherung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr nachgeordneten Behörden andererseits daher zu dem Ergebnis, dass eine Beant- wortung der Frage unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funkti- onsfähigkeit der LDS nicht zu leisten ist. Frage 5: Wie viele Asylbewerber waren am 28.02.2022 in der EAE untergebracht? Zum Stichtag 28. Februar 2022 waren in der Aufnahmeeinrichtung Dresden, Hammer- weg 88 Personen untergebracht. Mit es Grüßen y | fj f / P lan Roland Wöller Seite 4 von 4