EU-Bürger mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in Sachsen
Freistaat ';ääffs'$iltrl:,ltüä I W SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR REGIONALENTWCKLUN 01095 DEsdsn Präsidenten des Sächsischen Landtages 'Durchwahl Herrn Dr. Matthias Rößler Telefon +49 351 564-50000 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Telefax +49 351 564-52901 01067 Dresden stn.schmidt@ smr.sachsen.de lhr Zeichen lhrc Nachricht vom 28. Apfl2022 Aktcnzelchgn Kteine Anfrage des Abgeordneten Thomas Thumm (AfD) (bitts bsi Antwoil angeben) Drs.-Nr.:719748 z-105a1161115 Thema: EU-Bürger mit Wohnberechtigungsschein (WBS) in Sachsen Drcsden, IC.N,JOJJ Sehr geehrter Hen Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele EU-Bürger, die keine deutschen Staatsbürger sind, haben im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2017 einen MACH- Wohnberechtigungsschein erhalten? (Bitte aufechlüsseln I WAS iri. .:..'rq+''i WICHTIGES nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach Arb€iten im Öftentlichen Dienst Sachten Jah resschei ben u nd Staatsan gehöri g keit der E U-Bürger.) Frage 3: Wie viele der in Frage 2 genannten EU'Bürger besaßen einen Wohnberechtigungsschein in Sachsen? Haumnrchrlft: Slch!l!chBt Strlttmlnlrtodum fltr Reglonalenhrlcklung Frage 4: Wie viele Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft Archivstraße 1 haben im Freistaat Sachsen seit dem Jahr 2017 einen 01097 Drcsden Wohnberechtigungsschein erhalten? wwur.smt.sachsen.de verkohllvorölndung: Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1, 3 und 4: Zu erelchen mlt den Straßen- bahnllnien 3, 6,7, 8, 13 Die Frage kann aus tatsächlichen Gründen nicht beantwortet werden. Falr Besucher mit Behinderungen befi nden sich gekennzeichnete Der Staatsregierung liegen keine Daten über die Staatsangehörigkeit der Pailplätze am KönigBuf€r. Bezieher von Wohnberechtigungsscheinen vor. Die Erteilung der für den Fllr all€ Besucherparkplätze gilt: Bltte beim Pfortendlenst melden. Bezug von Sozialwohnungen erforderlichen Wohnberechtigungsscheine ist eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden. Da der Staatsregierung Bltte beachl€n Sie dle allgemei- nen Hinweige zur Veiarbeitung die Staatsangehörigkeit der Bezieher von Wohnberechtigungsscheinen peBonenbezogener Daten durch nicht bekanntlst, können auch die jeweiligen Fragen zur Anzahl der Wohn- das Sächsische Staatsmlnisterl- berechtigungsscheininhaber mit EU-staatsbürgerschaft nicht beantwortet um tür Regionalentwlcklung zur Erfllllung der lnbrmaüonspfl ichten werden. nach der Europäischen Daten- schutr-Grundverordnung auf www.smr.sachgen.de Seite 1 von 3
STAATSMINISTERIUM FUR REGIONALENTWICKLUNG lW3ÄöTrsnlr Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in lolchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständig- keit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungs- bereichs liegen. Letäeres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von der Gemeinde als Selbstverwaltungsaufgabe wahrgenommen werden. Selbstver- waltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. lm Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung beziehungsweise die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom lnformationsrecht nach $ 113 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) nur Gebrauch machen, wenn im Einzel- fall Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn'die Erteilung von Wohn- berechtigungsscheinen, die für den Bezug einer Sozialwohnung erforderlich sind, ist gesetzliCh nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Antragsberechtigt nach $ ZZ nUsatz2Salz 2 Wohnraumförderungsgesetz sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufhalten und die recht- lich und tatsächliCh in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen nach $ 18 auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und dabei einen selbstständigen Haushalt zu führen. Frage 2: Wie viele EU-Bürger, die keine deutschen Staatsbürger sind, haben im Freistaat Sachsen seit 2017 ihr Recht auf Aufenthalt I Freizügigkeits- recht nach dem Gesef über die allgemeine Freizügigkeit von Unions- bürgern (FreizügGtEU) verloren? (Bitte nach dem ieweiligen ruingen- den Grund für den Verlust des Aufenthaltsrechts- t Freizügigkeits- rechts sowie nach jewei I iger Staatsangehöri g keit aufsch I üssel n. ) Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst und liegen dem zuständigen Sächsischen Staatsministerium des lnnern und der Landesdirektion Sachsen nicht vor. Die folgenden Angaben beruhen auf den Zuarbeiten der unteren Ausländerbehörden. Von ftinf Ausländerbehörden erfolgte innerhalb der Antwortfrist keine Zuarbeit. Die Landkreise Bautzen und Mittelsachien haben aufgrund des mit der händischen Akten- auswertung verbundenen Aufwands (mindestens 10 Minuten je Akte) und der Vielzahl von Fällen-keine Angaben gemacht. Eine statistische Erfassung der erfragten Angaben erfolgt nicht. Es besteht hierfür auch keine gesetzliche Verpflichtung. Für eine vollstän- dige-Beantwortung der Fragestetlung mässten bei den Landkreisen, von denen keine Angaben vorliegen, für jedes Jahr seit 2017 die Akten aller jeweils zum 1. Januar aufhältigen EU-Bürger, per Hand ausgewertet werden. Allein fär das Jahr 2O21 wären dies insgesamt 30.455 Akten in den betreffenden sieben Landkreisen. Ausgehend von einem Aibeitsaufwand von mindestens 10 Minuten je Akte ergibt sich allein für das Jahr 2021 ein Arbeitsaufwand von mehr als 5.000 Arbeitsstunden beziehungsweise mehr als 12O Arbeitswochen. lm vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der sächsischen Verwaltung gefährdet. Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM FÜR REbIONALENTWICKLUNG IU3Xöi\sulr Ausländerbehörde Rechtsgrundlage Staatsangehörigkeit Anzahl Litauen 2 Tschechien 3 $5Abs.4FreizügG/EU Lettland I Griechenland 1 Stadt Ghemnitz Rumänien 1 Litauen 1 $6Abs. l FreizügG/EU Tschechien 2 Polen 1 Kroatien 3 Slowakei 2 $5Abs.4FreizügG/EU Portuqal 1 Tschechien 32 Polen 26 Rumänien 5 Stadt Dresden Kroatien 4 $6Abs. l FreizügG/EU Buloarien 3 Portuqal 1 Lettland I Slowakei 1 Litauen 1 Stadt Leipziq keine Angabe keine Angabe 44 $2Abs.7FreizügG/EU Griechenland 1 $SAbs.4FreiztigG/EU Slowakei 1 Tschechien 2 Landkreis Zwickau Unoarn 1 SGAbs. l FreizügG/EU Litauen 1 Rumänien 2 Erzqebirqskreis 86Abs. l FreiziloG/EU Tschechien 2 Rumänien 4 Polen 4 Landkreis Meißen keine Angabe lndien (familienange- 1 hörioe Person) Grüßen Thomas midt Seite 3 von 3