Nutzen in Bezug auf den Fremdschutz von COVID Impfstoffen
STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES Freistaat UM) GESELLSCHAFTUCHEN SACHSEN ZUSAMMENHALT Die Staatsm inisterin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT Albertstraße 10 101097 Dresden Durchwahl Präsidenten des Sächsischen Landtages Telefon +49 351 564-55000 Telefax +49 351 564-55010 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Zeichen 01067 Dresden lhre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/70/212-2022/88337 Dresden, Kleine Anfrage des Abgeordneten Frank Schaufel (AfD) . Juni 2022 Drs.-Nr.: 7/9855 Thema: Nutzen in Bezug auf den Fremdschutz von COVID lmpfstoffen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: _ „Im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID- 19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der CO- VID-19-Pandemie, mit dem die einrichtungsbezogene lmpfpflicht einge- führt wurde, wird in Bezug auf das mit der Impfpflicht verfolgte Ziel aus- geführt, dass Übertragungen von SARS-CoV-2 auf vulnerable Personen verhindert werden sollen. ,Zur Prävention stehen gut verträgliche, hoch- wirksame lmpfstoffe zur Verfügung. lmpfungen gegen COVID-19 schützen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und schwe- ren Krankheitsverläufen (Individualschutz), sondern sie reduzieren gleich- zeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung (Bevölke- rungsschutz). Bel geimpften Personen sinkt also sowohl das Risiko einer asymptomatischen Infektion als auch das Übertragungsrisiko in den Fäl- len, in denen es trotz lmpfung zu einer Infektion kommt. Von einem redu- zierten Übertragungsrisiko profitieren insbesondere vulnerable Personen, _ da eine Schutzimpfung gerade bel älteren und immunsupprimierten Per- sonen nicht immer eine Erkrankung verhindert.`" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über das reduzierte Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 (Bevölkerungsschutz/ Fremdschutz) jeweils in Bezug auf die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 und wie hoch ist dieser Schutz in Bezug auf die Omikron-Variante im Vergleich zur Alpha und Delta-Variante? (Bitte jewells Erk enntnisse nac h Immunisierung durch lmpfung und Immunisierung durch Erkrankung [Genesung] geson- Hausanschrift: dert ausweisen.) Sächslsches StaatsmInIsterlum für Soziales und Gesellschaft. Ilchen Zusammenhalt Die Sächsische lmpfkommission (SIKO) erarbeitet als Beratungsgremium für Albertstraße 10 das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt 01097 Dresden www.sms.sachsen.de
STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZ1ALES UND GESELLSCHAFTUCHEN Fgeiät—ISEN ZUSAMMENHALT (SMS) Empfehlungen, welche dem SMS als Entscheidungsgrundlage für die öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe zum Schutze der Gesundheit dienen. Die SIKO beobachtet und diskutiert fortlaufend die Entwicklungen im lmpfschutz und bei lmpfstoffen oder verfolgt Veröffentlichungen von Ex- pertengremien und informiert das SMS entsprechend. So bewertet die SIKO unter anderem regelmäßig die verfügbaren Daten zur sogenannten Vaccine-Effektivität hinsichtlich Übertragung sowie Verhinderung schwerer Krankheitsver- läufe und Tod. Diese finden sich unter anderem in den „vaccine surveillance reports" der britischen Health Security Agency sowie in der einschlägigen Literatur. Eine aktuelle Zusammenstellung und Meta-Analyse der bislang verfügbaren Daten für die Übertragbarkeit der jeweiligen Varianten des Coronavirus SARS-CoV-2 im häuslichen Um- feld findet sich in der Arbeit von Zachary Madewell.1 Demnach zeigt sich für alle Settings eine Reduktion der Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 durch die lmpfung gegen das Virus. Sie ist am stärksten bei den klassischen Varianten ausgeprägt und am gerings- ten bei der Omikron-Variante, bei der es einer Booster-lmpfung bedarf, um einen entspre- chenden Effekt zu erzielen. Diese Erkenntnisse sind in den aktuellen SIKO-Empfehlungen entsprechend implementiert. So werden in den SIKO-Empfehlungen zur intrapandemi- schen SARS-CoV-2-Impfung (Stand 25. März 2022), welche der Kleinen Anfrage als An- lage beigefügt sind, eine Booster-Impfung für alle vollständig Grundimmunisierten ab 12 Jahren empfohlen. Angaben über die Höhe des Schutzes vor Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach lmmunisierung durch lmpfung sowie nach lmmunisierung durch Erkrankung in Bezug auf die Omikron-Variante im Vergleich zur Alpha und Delta-Variante liegen der Staatsre- gierung nicht vor. Frage 2: Inwieweit spielt ggf. eine reduzierte Wirksamkeit in Bezug auf die Senkung des Übertragungsrisikos und damit der Aspekt der reduzierten Wirksamkeit der CO- VID-Impfstoffe bei der Anordnung von Betretungs-und Tätigkeitsverboten sowie Bußgeldern bel Verstoß gegen die Vorschriften nach §20a IFSG eine Rolle? § 20a lnfektionsschutzgesetz (USG) regelt die Pflicht zur Vorlage eines Immunitätsnach- weises gegenüber dem Coronavirus SARS-COV-2 von Personen, die in Einrichtungen und Unternehmen, in welchen besonders gefährdete Personengruppen behandelt, gepflegt o- der betreut werden, tätig sind. Gemäß § 20a Absatz 2 Satz 1 IfSG handelt es sich bei den Nachweisen um 1. einen lmpfnachweis nach § 22a Absatz 1, 2. einen Genesenennachweis nach § 22a Absatz 2, 3. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie sich im ersten Schwangerschaftsdrittel be- finden, oder 4. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontrain- dikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können. 1 Madewell, Zachary J. et. al. (2022): Household Secondary Attack Rates of SARS-CoV-2 by Variant and Vaccination Status. An Updated Systematic Review and Meta-analysis, JAMA Netw Open 2022; 5(4): e229317, abrufbar unter https://jamanetwork.com/journals/jamanetworkopen/fullarticle/2791601 (zuletzt auf- gerufen am 24.05.2022) Seite 2 von 4
STAATS1v11N1STER1UM FÜR SOZ1ALES Freistaat UND GESELLSCHAFTLICHEN SACHSEN ZUSAMMENHALT Gem äß § 22a Absatz 1 IfSG liegt ein vollständiger lm pfschutz gegen das Coronavirus SARS-Co-V-2 vor, wenn 1. die zugrundeliegenden Einzelim pfungen m it einem oder verschiedenen lm pfstoffen e r f o lg t s ind , d ie a. von der Europäischen Union zugelassen sind oder b. im Ausland zugelassen sind und die von ihrer Form ulierung her identisch m it einem in der Europäischen Union zugelassenen lm pfstoff sind, 2. insgesam t drei Einzelim pfungen erfolgt sind und 3. die letzte Einzelim pfung m indestens drei Monate nach der zweiten Einzelim pfung e r f o lg t is t . Bis zum 30. Septem ber 2022 genügen zwei Einzelim pfungen (§ 22a Absatz 1 Satz 3 IfSG) bzw. eine Einzelim pfung in Zusam m enhang m it einem vorher durchgeführten Antik örper- test sowie einer nachgewiesenen Infek tion m it dem Coronavirus SARS-CoV-2 gem äß § 22a Absatz 1 Satz 4 USG. Da ein Grad der W irk sam k eit eines lm pfstoffes zur Beurteilung des vollständigen Im pf- schutzes nicht ausschlaggebend ist, findet dies bei der Prüfung und dem Vollzug eines Betretungs- bzw. Tätigk eitsverboten sowie der Verhängung von Bußgeldern in Zusam - m enhang m it § 20a IfSG k eine Beachtung. Fr a g e 3: In w i ew ei t h a t d i e SIK O d i e W i r k s a m k ei t d er COVID-Im p f s t o f f e i n B ezu g a u f d ie Senk ung d es Üb er t r ag ung sr isik o s vo n SARS-Co V-2 und d am it d ie Wir k sam k eit d es (B evö l k er u n g s s c h u t zes / Fr em d s c h u t zes ) m i t w el c h em Er g eb n i s zu w el c h em Zeit p unk t b ew er t et ? (B it t e g g f . Em p f ehlung o d er B ew er t ung als Anlag e b eif ü g en.) Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Fr a g e 4: In w i ew ei t k a n n d i e ei n r i c h t u n g s b ezo g en e Im p f p f l i c h t d i e Si c h er h ei t i n b e- t r o f f enen Einr ic ht ung en t at säc hlic h er hö hen (Red uk t io n d es Risik o s einer Üb er t r a- g ung vo n SARS-Co V-2 auf vulner ab le Per so nen), w enn d o c h nur d as Per so nal g e- im p f t sein m uss, nic ht ab er d ie Pat ient en und B ew o hner , w elc he unw eig er lic h auc h unt er einand er K o nt ak t hab en? W ie in d e r Ant wo r t zu F r a g e 1 d a r g e s t e llt , ze ig t d ie Ar b e it vo n Ma d e we ll, d a s s e ine lm p f ung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 eine Reduk tion der Übertragung des Virus herbei- führt. Um den gleichen Effek t wie unter den vorherigen Varianten zu erzielen, wird unter der Om ik ron-Variante eine Booster-lm pfung benötigt. Ab dem 1. Ok tober 2022 werden für die Anerk ennung eines vollständigen lm pfschutzes drei Einzelim pfungen benötigt (§ 22a Absatz 1 Satz 1 Num m er 2 IfSG). Da vor allem das Personal, das vulnerable Personen behandelt, pflegt oder betreut, viele Kontak te zu anderen Personen außerhalb der Einrichtung oder des Unternehm ens hat, z. B. im privaten häuslichen Um feld, findet während der Betreuung, Behandlung, Pflege der vulnerablen Personen aufgrund der lm pfung eine Verringerung des Übertragungsrisi- kos statt. Auch eine Übertragung des Virus innerhalb des Personals wird aufgrund der lm pfung ver- ringert, wodurch Personalausfälle reduziert und die Sicherung der infrastruk turellen Ver- sorgungsm öglichk eiten gestärk t werden. Seite 3 von 4
STAATSM1N1STER1UM FUR SOZ1ALES F.etaat UND GESELLSCHAFTUCHEN Ä l SE N ZUSAMMENHALT Bei einem Auftreten von Infektionen unter den betreuten, behandelten oder gepflegten Personen werden entsprechende Hygienemaßnahmen eingeleitet. Frage 5: Inwieweit ist es aus Sicht der Staatsregierung überhaupt weiter notwendig die Immunisierung durch lmpfung im Freistaat Sachsen welter zu erhöhen, wenn doch mittlerweile nach einer aktuellen RKI-Studiel bekannt ist, dass in Sachsen nur noch etwa 6% der 18-59 jährigen Bevölkerung und nur etwa 7% der über 60 Jährigen Bevölkerung weder geimpft noch genesen sind und damit das von der Staatsregie- rung eigens ausgegebene Ziel der lmpfkampange der Herstellung von Herdenimmu- nität (vgl. Drs 7/6724) längst erreicht worden ist. Bezüglich der aufgeführten Untersuchung ist zu beachten, dass es sich dabei um ein Pre- print handelt, das derzeit noch nicht von externen Fachleuten evaluiert wurde.2 Bei der Untersuchung handelt es sich um eine mathematische Modellierung, die berech- net, wie viele Personen in Deutschland bisher weder mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert noch dagegen geimpft sind.3 Modellierungen basieren auf einer Reihe von Annah- men und unterliegen damit Unsicherheiten und Verzerrungen.4 Zudem berücksichtigten die Autoren Faktoren wie das Nachlassen der lmmunität und das Aufkommen von Varian- ten aufgrund der schweren Vorhersagbarkeit nicht.5Weiterhin ist zu beachten, dass ledig- lich Daten, welche bis zum 31. März 2022 erhoben wurde, in die Untersuchung einflossen. Die Angaben, wie viele Personen in Deutschland bisher weder mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert noch dagegen geimpft sind, variieren nach Angaben der Autoren zwischen den Bundesländern. So weist Sachsen im bundesweiten Vergleich mit 20,3 % den höchsten Anteil von Menschen ohne lmmunität auf.5 Die aufgeführte, noch nicht evaluierte Untersuchung stellt keinen geeigneten Nachweis zur Beurteilung einer aktuellen lmmunität unter der sächsischen Bevölkerung in Hinblick auf das Coronavirus SARS-CoV-2 dar. Mit freundlichen Grüßen / Anlagö 2 medrxiv, 2022, DOI: 10.1101/2022.04,19.22274030; abrufbar unter https://www.medrxiv.org/con- tent/10.1101/2022.04.19.22274030v1 (zuletzt aufgerufen am 24.05.2022) 3 Maier, Benjamin F. et. al. (2022): Estimating the distribution of COVID-19-susceptible, -recovered, and -vac- cinated individuals in Germany up to April 2022, Preprint, Robert Koch-Institut 2022, S. 3, abrufbar unter https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.04.19.22274030v1.full.pdf (zuletzt aufgerufen am 24.05.2022) 4 Maier, Benjamin F. et. al. (2022): Preprint, S. 11 5 Maier, Benjamin F. et. al. (2022): Preprint, S. 2f. 6 Maier, Benjamin F. et. al. (2022): Preprint, S. 9 1 https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2022.04.19.22274030v1 Seite 4 von 4