Geldauflagen und gemeinnützige Einrichtungen

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Sächsischer Landtag                                            DRUCKSACHE 7/9988 7. Wahlperiode Kleine Anfrage des           Abgeordneten Dr. Volker Götz Dringenberg, AfD-Fraktion Thema:        Geldauflagen und gemeinnützige Einrichtungen Nach der VwV Geldauflagen führt der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden im Benehmen mit dem Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen eine Liste, in die alle gemeinnützigen Einrichtungen aufgenommen werden, die um Zuweisung von Geldauflagen nachgesucht und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele und welche gemeinnützige Einrichtungen wurden 2015 – 2021 auf der Liste des OLG Dresden geführt? (bitte nach Jahren und jeweils getrennt danach darstellen, ob die Einrichtungen einen bundesweiten, landesweiten oder regionalen Wirkungskreis haben) 2. Wie viele und welche Einrichtungen, die beim OLG um Zuweisung von Geldauflagen nachgesucht haben, wurden aus welchen Gründen nicht in die Liste aufgenommen und wie viele und welche Einrichtungen wurden aus welchen Gründen aus der Liste gestrichen? (bitte nach Jahren getrennt darstellen) 3. Beträge in welcher Höhe sind welchen der auf der Liste geführten Einrichtungen in den Jahren 2015 – 2021 zugewiesen worden bzw. tatsächlich eingegangen? (bitte nach Jahren getrennt darstellen) 4. Beträge in welcher Höhe sind welchen nicht auf der Liste geführten Einrichtungen in den Jahren 2015 – 2021 zugewiesen worden bzw. tatsächlich eingegangen? (bitte nach Jahren getrennt darstellen) 5. Wie viele und welche Einrichtungen wurden 2015 – 2021 gebeten, Rechenschaftsberichte über die satzungsgemäße Verwendung zugewiesener Gelder einzureichen, wie viele und welche Einrichtungen sind dem nachgekommen und welche Konsequenzen hatte eine nicht ausreichende Vorlage? (bitte nach Jahren getrennt darstellen) Dresden, 01.06.2022 (Signatur) (Urheber) Eingegangen am: 01.06.2022
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