Kinderarmut in Sachsen 2020-2021
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESEUSCHAFTU CHEN ZUSAMMENHALT 5jSACHsEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND GESELLSCHAFTLICHEN ZUSAMMENHALT Durchwahl Albertstraße 10 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564-55000 Telefax +49 351 564-55010 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Ihr Zeichen Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/70/195-2022/824 74 Dresden, Z.3 . Mai 2022 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9757 Thema: Kinderarmut in Sachsen 2020-2021 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche bezogen in den Jahren 2020 und 2021 Hilfen nach SGB II und SGB XII? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jah- ren und Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach Altersgruppen 0-7 Jahren, 8-15 Jahren , 16-18 Jahren, 19-27 Jahren.) Die entsprechenden Zahlen sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Ergeb- nisse 2021 für Hilfe zum Lebensunterhalt liegen noch nicht vor. Dies wurde in den einzelnen Tabellen vermerkt. Frage 2: Wie viele Kinder und Jugendliche erhielten in den Jahren 2020 und 2021 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Wohn- geld? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach Altersgruppen 0-7 Jahren, 8-15 Jahren,16-18 Jahren, 19-27 Jahren.) Die entsprechenden Zahlen sind in den Anlagen 3, 4 und 5 dargestellt. Die Er- gebnisse 2021 für Wohngeld und Kapitel 5 bis 9 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölf- tes Buch (XII) liegen noch nicht vor. Dies wurde in den einzelnen Tabellen ver- merkt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaft- lichen Zusammenhalt Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de
STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND GESELLSCl-lAFTUCl-lEN ZUSAMMENl-lAL T ~ SACHSEN Frage 3: Wie hoch war die Armutsgefährdungsquote in Sachsen bei Kindern und Jugendlichen im Jahr 2021? Die Angaben zur Armutsgefährdungsquote im Jahr 2021 sind der Anlage 6 zu entnehmen Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (7/9757) der Abgeordneten Susanne Schaper - Fraktion DIE LINKE zum Thema: Kinderarmut in Sachsen 2020-2021 Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche bezogen in den Jahren 2020 und 2021 Hilfen nach SGB II und SGB XII? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach Altersgruppen 0-7 Jahren, 8-15 Jahren , 16-18 Jahren, 19-27 Jahren.) hier: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Hilfe zum Lebensunterhalt (das Ergebnis für 2021 liegt noch nicht vor) Eine Aufteilung in kleinere Altersgruppen ist auf Grund der Geheimhaltung nicht sinnvoll. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII wird erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt, sodass es keine jüngeren Empfänger für diese Hilfe geben kann. Bei der Bildung einer Gesamtzahl aus Empfängern nach Kapitel 3 und 4 SGB XII beachten Sie bitte: Personen die dauerhaft in Einrichtungen untergebracht sind und deren notwendiger Lebensunterhalt in den allgemeinen Fällen durch die Grundsicherung abgedeckt ist, erhalten dort als weiteren notwendigen Lebensunterhalt einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung als Hilfe zum Lebensunterhalt. Die Empfänger dieser Leistung (Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen) werden zur Vermeidung von Doppelzählungen bei der Bildung der Gesamtzahl nicht einbezogen, da sie im Rahmen der Grundsicherungsstatistik schon berücksichtigt worden sind. Durch die zum 01.01.2020 durchgeführte Umwidmung der Einrichtungen für behinderte Menschen zur besonderen Wohnform (außerhalb von Einrichtungen) kommt es zur Abnahme der Empfänger/-innen in Einrichtungen. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2020 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 28 Insgesamt Chemnitz, Stadt 395 30 50 20 Erzgebirgskreis 285 15 40 10 Mittelsachsen 305 30 30 10 Vogtlandkreis 360 30 40 30 Zwickau 310 45 45 20 Dresden, Stadt 840 45 50 30 Bautzen 355 20 35 20 Görlitz 480 25 35 15 Meißen 395 30 45 20 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 310 30 40 25 Leipzig, Stadt 1.005 90 110 35 Leipzig 280 10 25 10 Nordsachsen 260 15 35 20 Kommunaler Sozialverband 2.000 - - 170 Insgesamt 7.580 430 585 430 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Noch: Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII in Sachsen am 31. Dezember 2020 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 28 Außerhalb von Einrichtungen Chemnitz, Stadt 320 30 35 10 Erzgebirgskreis 180 15 25 5 Mittelsachsen 245 30 30 10 Vogtlandkreis 285 25 25 15 Zwickau 290 45 35 15 Dresden, Stadt 640 45 50 30 Bautzen 265 20 20 10 Görlitz 325 25 30 10 Meißen 310 30 30 10 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 180 25 20 5 Leipzig, Stadt 790 85 90 20 Leipzig 165 10 20 5 Nordsachsen 185 10 20 10 Kommunaler Sozialverband 770 - - 150 Insgesamt 4.950 410 425 300 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Sachsen im Dezember 2020 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von 18 bis unter 28 Jahren Landkreis Insgesamt außerhalb Land insgesamt in Einrichtungen von Einrichtungen Chemnitz, Stadt 1 935 115 115 - Erzgebirgskreis 1 370 160 160 - Mittelsachsen 1 325 130 130 - Vogtlandkreis 1 190 80 80 - Zwickau 1 600 170 170 - Dresden, Stadt 3 600 200 200 - Bautzen 1 290 120 120 - Görlitz 1 725 150 150 - Meißen 1 170 105 105 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 085 85 85 - Leipzig, Stadt 4 830 250 250 - Leipzig 1 220 135 135 - Nordsachsen 990 90 90 - Kommunaler Sozialverband 7 405 985 965 20 Insgesamt 30 735 2 770 2 750 20 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII in Sachsen im Dezember 2021 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von 18 bis unter 28 Jahren Landkreis Insgesamt außerhalb Land insgesamt in Einrichtungen von Einrichtungen Chemnitz, Stadt 1 970 105 105 - Erzgebirgskreis 1 385 165 165 - Mittelsachsen 1 310 135 135 - Vogtlandkreis 1 230 90 90 - Zwickau 1 710 190 190 - Dresden, Stadt 3 810 200 200 - Bautzen 1 330 135 135 - Görlitz 1 760 155 155 - Meißen 1 240 105 105 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 1 115 90 90 - Leipzig, Stadt 5 085 250 250 - Leipzig 1 285 125 125 - Nordsachsen 1 080 95 95 - Kommunaler Sozialverband 7 390 990 975 15 Insgesamt 31 710 2 825 2 810 15 © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 2 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (7/9757) der Abgeordneten Susanne Schaper - Fraktion DIE LINKE zum Thema: Kinderarmut in Sachsen 2020-2021 Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche bezogen in den Jahren 2020 und 2021 Hilfen nach SGB II und SGB XII? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach Altersgruppen 0-7 Jahren, 8-15 Jahren , 16-18 Jahren, 19-27 Jahren.) hier: 5. - 9. Kapitel 2020 SGB XII (das Ergebnis für 2021 liegt noch nicht vor) Eine Aufteilung in kleinere Altersgruppen ist auf Grund der Geheimhaltung nicht sinnvoll. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. 1) Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2020 in Sachsen nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 28 Insgesamt Chemnitz, Stadt 1.825 10 5 130 Erzgebirgskreis 1.315 5 5 40 Mittelsachsen 830 5 - 15 Vogtlandkreis 1.355 5 10 65 Zwickau 1.210 - - 50 Dresden, Stadt 2.510 5 10 160 Bautzen 1.045 - 5 5 Görlitz 1.455 - - 20 Meißen 760 - - 5 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 750 - - 5 Leipzig, Stadt 3.730 5 5 145 Leipzig 805 5 - 10 Nordsachsen 880 - - 25 Kommunaler Sozialverband 3.335 - - 25 2) Sachsen 21.810 45 40 690 _____ 1) Zum 01.01.2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem SGB XII herausgelöst und in Teil 2 SGB IX überführt. Die Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX werden ab dem Berichtsjahr 2020 in einer gesonderten Statistik erfasst. 2) Personen, die lediglich eine Anspruchsberechtigung auf Krankenbehandlung hatten, wurden hier nicht berücksichtigt, da die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung (Krankenbehandlung) nicht erfasst werden kann. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (7/9757) der Abgeordneten Susanne Schaper - Fraktion DIE LINKE zum Thema: Kinderarmut in Sachsen 2020 -2021 Frage: Wie viele Kinder und Jugendliche erhielten in den Jahren 2020 und 2021 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Wohngeld. (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach Altersklassen 0 - 7 Jahre, 8 - 15 Jahre, 16 - 18 Jahre, 19 - 27 Jahre)? hier: Leistungen im Rahmen des SGB XII aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2020 Eine Aufteilung in kleinere Altersgruppen ist auf Grund der Geheimhaltung nicht sinnvoll. Anspruchsgrundlagen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind § 19 Abs. 2, § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz sowie § 3 Abs. 4 AsylbLG. Im Rahmen des SGB XII sind somit Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) leistungsberechtigt. Die statistische Erfassung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt quartalsweise für Empfänger von HLU und GruSi getrennt. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII (HLU) in Sachsen im 1. bis 4. Quartal 2020 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 26 IV. Quartal 2020 Chemnitz, Stadt 30 20 10 - Erzgebirgskreis 25 5 20 - Mittelsachsen 15 10 5 5 Vogtlandkreis 15 10 5 - Zwickau 35 20 10 - Dresden, Stadt 45 15 25 5 Bautzen 15 10 10 - Görlitz 25 15 10 - Meißen 45 20 25 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 15 5 10 - Leipzig, Stadt 75 35 35 - Leipzig 15 5 10 - Nordsachsen 15 5 10 - Kommunaler Sozialverband - - - - Insgesamt 365 175 180 15 ____ Durch Erfassung pro Monat und quartalsweise Lieferung nur Quartalsergebnisse ohne Mehrfachzählung möglich. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Noch: Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII (HLU) in Sachsen im 1. bis 4. Quartal 2020 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 26 III. Quartal 2020 Chemnitz, Stadt 45 20 25 - Erzgebirgskreis 40 10 30 - Mittelsachsen 40 10 30 5 Vogtlandkreis 30 10 15 - Zwickau 70 25 35 10 Dresden, Stadt 60 15 45 - Bautzen 45 10 30 - Görlitz 40 15 25 - Meißen 70 25 45 5 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 70 10 40 25 Leipzig, Stadt 145 40 100 - Leipzig 25 5 20 - Nordsachsen 45 5 35 5 Kommunaler Sozialverband - - - - Insgesamt 730 195 475 60 II. Quartal 2020 Chemnitz, Stadt 25 15 10 - Erzgebirgskreis 15 5 10 - Mittelsachsen 15 - 10 5 Vogtlandkreis 15 5 5 - Zwickau 25 15 10 - Dresden, Stadt 20 5 15 - Bautzen 20 5 15 - Görlitz 25 10 10 - Meißen 50 30 25 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 15 5 10 - Leipzig, Stadt 80 30 50 - Leipzig 10 5 5 - Nordsachsen 15 5 10 - Kommunaler Sozialverband - - - - Insgesamt 335 140 185 10 ____ Durch Erfassung pro Monat und quartalsweise Lieferung nur Quartalsergebnisse ohne Mehrfachzählung möglich. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 3 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Noch: Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII (HLU) in Sachsen im 1. bis 4. Quartal 2020 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 26 I. Quartal 2020 Chemnitz, Stadt 45 20 25 - Erzgebirgskreis 40 10 30 - Mittelsachsen 50 10 40 5 Vogtlandkreis 30 10 20 - Zwickau 60 20 35 5 Dresden, Stadt 60 15 40 - Bautzen 55 5 45 5 Görlitz 45 15 25 5 Meißen 85 25 50 5 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 25 5 20 - Leipzig, Stadt 160 50 110 5 Leipzig 30 5 20 5 Nordsachsen 40 10 25 - Kommunaler Sozialverband - - - - Insgesamt 725 210 475 40 ____ Durch Erfassung pro Monat und quartalsweise Lieferung nur Quartalsergebnisse ohne Mehrfachzählung möglich. Die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII wird erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt, sodass es keine jüngeren Empfänger für diese Hilfe geben kann. Die Anzahl der sächsischen Leistungsempfänger in den jeweiligen Quartalen ist so gering, dass eine Darstellung nach dem zuständigen Träger nicht sinnvoll erscheint. Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 4. Kapitel SGB XII (GruSi) in Sachsen im 1. bis 4. Quartal 2020 2020 Träger im I.Quartal im II.Quartal im III.Quartal im IV.Quartal Insgesamt 15 5 20 5 darunter Chemnitz, Stadt - - 5 - Vogtlandkreis - - 5 - LK Bautzen 5 - - - LK Görlitz 5 - - - ____ Durch Erfassung pro Monat und quartalsweise Lieferung nur Quartalsergebnisse ohne Mehrfachzählung möglich. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Anlage 4 zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9757 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Referat 21 Kleine Anfrage (7/9757) der Abgeordneten Susanne Schaper - Fraktion DIE LINKE zum Thema: Kinderarmut in Sachsen 2020 - 2021 Frage: Wie viele Kinder und Jugendliche erhielten in den Jahren 2020 und 2021 Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und Wohngeld. (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten, sowie nach Altersklassen 0 - 7 Jahre, 8 - 15 Jahre, 16 - 18 Jahre, 19 - 27 Jahre)? hier: Leistungen im Rahmen des SGB XII aus dem Bildungs- und Teilhabepaket 2021 Eine Aufteilung in kleinere Altersgruppen ist auf Grund der Geheimhaltung nicht sinnvoll. Anspruchsgrundlagen für die Bildungs- und Teilhabeleistungen sind § 19 Abs. 2, § 28 SGB II, § 34 SGB XII, § 6b Bundeskindergeldgesetz sowie § 3 Abs. 4 AsylbLG. Im Rahmen des SGB XII sind somit Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) leistungsberechtigt. Die statistische Erfassung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt quartalsweise für Empfänger von HLU und GruSi getrennt. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Ergebnisse der Statistik mittels 5er-Rundung geheim gehalten. Dadurch ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben. Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem 3. Kapitel SGB XII (HLU) in Sachsen im 1. bis 4. Quartal 2021 nach Altersgruppen und dem zuständigen Träger Kreisfreie Stadt Darunter im Alter von … bis unter … Jahren Landkreis Insgesamt Land unter 8 8 - 16 16 - 26 IV. Quartal 2021 Chemnitz, Stadt 30 20 15 - Erzgebirgskreis 20 5 15 - Mittelsachsen 15 5 10 - Vogtlandkreis 15 10 10 - Zwickau 40 15 20 - Dresden, Stadt 50 30 20 - Bautzen 25 10 15 - Görlitz 20 15 5 - Meißen 40 20 20 - Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 30 15 10 5 Leipzig, Stadt 85 45 40 - Leipzig 15 5 5 - Nordsachsen 15 10 10 - Kommunaler Sozialverband - - - - Insgesamt 400 200 190 10 ____ Durch Erfassung pro Monat und quartalsweise Lieferung nur Quartalsergebnisse ohne Mehrfachzählung möglich. © Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen