Politisch motivierte Übergriffe und Sachbeschädigungen in Leipzig
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Der Staatsminister SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/138/20 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 23. Mai 2022 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hitter (AfD) Drs.-Nr.: 7/9607 . Thema: Politisch motivierte Übergriffe und Sachbeschädigungen in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage der im Kriminalpolizeilichen Mel- dedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) im Landes- kriminalamt (LKA) Sachsen mit Stand vom 26. April 2022 erfassten Meldun- gen der Polizeidienststellen. Die Angaben der Jahre 2020 und 2021 basieren auf dem statistischen Jahresabschluss des KPMD-PMK. Die Fallzahlen für das 1. Quartal 2022 sind nicht abschließend und können sich aufgrund der laufenden Erfassung noch ändern. Frage 1: Wie hoch war die Zahl von politisch motivierten Übergriffen und Beschä- digungen (wie bspw. Brandanschläge, Farbanschläge, Schmierereien, Hausanschrift: Ritzereien, Aufkleber oder sonstige Verunstaltungen und Zerstörungen) Sächsisches Staatsministerium des Innern von bzw. an öffentlichem Eigentum (staatlichen Gebäuden und Einrich- Wilhelm-Buck-Str. 2 tungen [wie bspw. Polizei-Behörden- und Justizgebäude], Fahrzeugen 01097 Dresden und Verkehrseinrichtungen sowie Straßenverkehrszeichen [wie bspw. Telefon +49 351 564-0 Polizei-Ordnungsamt-/Bundeswehrfahrzeuge, Straßenbahnen, Züge, Telefax +49 351 564-3199 Haltestellen, Schienenanlagen, Brücken, Unterführungen, Tunnel] und www.smi.sachsen.de sonstigen öffentlichen Objekten) in Leipzig seit 2020? (Bitte jahresweise Verkehrsanbindung: aufschlüsseln getrennt nach PMK-Phänomenbereichen ab dem Jahr Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3, 6, 7, 8, 13 2020 bis einschließlich 1. Quartal 2022 und Straftatbestand, Tathand- Iung/geschädigte Stelle, Anzahl Tatverdächtige) Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden.
= SACHSEN STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden bzw. werden hinsichtlich der Straftaten nach Frage 1. geführt und welchen Ausgang hatten diese bisher? (Bitte jahres- weise aufschlüsseln der juristischen Konsequenzen [Verurteilungen, Einstellun- gen] und Aufklärungsquote in den jeweiligen Deliktsbereichen) Frage 3: Mit welcher Höhe wird der Sachschaden beziffert, der durch die o. g. Straftaten entstand? (Sofern möglich, bitte zuordnen nach beschädigten Gegenständen/Ge- schädigten) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Im angefragten Zeitraum wurden in der Stadt Leipzig bislang 539 Sachbeschädigungen und 65 Branddelikte mit politisch motiviertem Hintergrund registriert. In allen Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ausweislich des KPMD-PMK sind zu diesen Fällen bislang 132 Tatverdächtige ermittelt worden. Im Weiteren wird auf die Anlage ver- wiesen. Die Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) lauten wie folgt: -rechts- (R), -links- (L), -ausländische Ideologie- (A), -religiöse Ideologie- (I) und -nicht zuzuordnen- (N). Die Delikte wurden getrennt nach Phänomenbereichen jahres- weise aufgeschlüsselt. Die Angaben gliedern sich nach Anzahl der Fälle/Anzahl der er- mittelten Tatverdächtigen. Die Aufklärungsquoten in den jeweiligen Deliktsbereichen stellen sich wie folgt dar: Delikt 2020 2021 1. Quartal 2022 § 303 Strafge- 14,2 % 10,4 % 4,5 % setzbuch (StGB) 8 304 StGB 10,0 % 33,3% - $ 305a StGB 0% 0% 0% 8 306 StGB 3,3% 3,7% 0% $ 306a StGB - 0% - § 306d StGB - 0% - Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsre- gierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfrage nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreueist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Ver- fassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordne- ten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zu- mutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine statistische Erfassung nach Angriffszielen und Höhe der Sachschäden im Sinne der Fragestellungen erfolgt nicht. Zudem sind Informationen zum Ausgang des Verfahrens Seite 2 von 3
Freistaat = SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN nicht Bestandteil des KPMD-PMK beim LKA Sachsen (Eingangsstatistik) und liegen in- soweit nicht unmittelbar vor. Für eine vollständige Beantwortung müsste jeder Fall des KPMD-PMK zunächst mit dem Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen abgeglichen und im Weiteren unter Einbeziehung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle und ggf. un- ter weiterer Einbeziehung der Justizbehörden händisch aufbereitet werden. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen müssten insofern alle 604 Ermittlungsver- fahren händisch ausgewertet werden. Hierfür ist pro Fall ein durchschnittlicher Arbeits- aufwand von mindestens einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein zusätz- licher Gesamtaufwand von mindestens 604 Arbeitsstunden. Dies hätte einen unverhält- nismäßigen Aufwand für die sächsische Polizei zur Folge, der die Arbeitsfähigkeit ein- zelner Organisationseinheiten, insbesondere beim LKA Sachsen, ggf. über Wochen be- hindern würde. Eine Beantwortung wäre mit den bestehenden Ressourcen der sächsi- schen Polizei im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu leisten. Kernaufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem par- lamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Er- gebnis, dass eine Beantwortung der Fragestellungen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebli- che Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist und dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Polizei Vorrang zu ge- währen ist. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Beteiligung von Extremis- ten an den o. g. Straftaten und in welchem Umfang liegen darauf bezogen ggf. Be- kennerschreiben vor und welchen Inhalt haben diese bzw. wie werden diese sei- tens der Staatsregierung eingeordnet? (Sofern bekannt, bitte genau aufschlüs- seln, wie viele Personen, welcher extremistischen Gruppierungen oder Einzelper- sonen, an den Übergriffen teilnahmen und welche Straftaten diesen Extremisten zugeordnet werden konnten) In der polizeilichen Vorgangsbearbeitung werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nicht gezielt nach Extremisten erfasst. Daher kann zu der Frage keine Aussage getroffen werden. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 7/7322 verwiesen. Hinsichtlich der Erkenntnisse zu Bekennerschreiben sehen die Richtlinien des KPMD-PMK - wie auch die allgemeinpolizeiliche Vorgangsbearbei- tung — keine entsprechenden Erfassungs- und Abfragewerte vor, so dass dies nicht ge- sondert recherchiert bzw. dargestellt werden kann. Mit ffeundlichen Grüßen rmin Schuster Anlage Seite 3 von 3
Anlage zu Drs.-Nr. 7/9607 Delikt PMK-L PMK-R 2020 PMK-A PMK- PMK-N en coe 222/59 18/2 - - 715 8 304 StGB 7 21- - - 17- 8 3053 StGB 2/- - - - V- 306 StGB 29/3 4/- - - = 2021 Delikt PMK-L PMK-R PMK-A PMK-I PMK-N 8 303 StGB 179/33 18/4 : = 25/3 8 304 StGB 5/7 4/- : 1/1 Of § 305a StGB 1/- : ; - 21. 8 306 StGB 26/4 17. : - - 8 306a StGB 21- - - - Al- § 306d StGB - ; - : 4/- mali 1. Quartal 2022 PMK-L PMK-R PMK-A PMK- PMK-N 303 StGB 28/10 8/- 1/- - 7. 305a StGB : 3 : : 1/- § 306 StGB 72 : : = :