Grundsteuerreform

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~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Der Staatsminister SÄCHSISC HES STAATSMIN ISTER IUM DER FINANZE N Postfach 100 948 10 1076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Andre Barth und Thomas Kirste (AfD)          Aktenzeichen Drs.-Nr.: 7/9833                                                             (bitte bei Antwort angeben) Thema: Grundsteuerreform                                                     35-G 1000/5/837-2022/30645 Dresden ,                   ;(./ . Juni 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, MACH _ _ __ den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:                                  WAS -            WICHTIGES Arbeiten im Öffe ntlich en Dienst Sachsen „,Auf Millionen Haus- und Immobilienbesitzer kommt im Sommer we- gen der neuen Grundsteuer-Berechnung eine Art zweite Steuererklä- rung zu', berichtet das Nachrichtenmagazin ,Focus' in seiner Online- Zertifikat seit 2013 ausgabe vom 17. April 2022. ,Sie müssen den Finanzämtern Daten wie                  audit berufundfamilie Baujahre, Wohnflächen und Bodenrichtwerte melden. (https://www.focus.de/immobilien/kaufen/reform-der-grundsteuer-xxl- buerokratie-droht-millionen-eigentuemer-muessen-bald-zweite-                 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium steuererklaerung-abgeben id 85401063.html)"'                                 der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die     Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 Kleine Anfrage wie folgt: minister@smf.sachsen .de• www.smf.sachsen .de Frage 1: Erwartet der Freistaat Sachsen nach der Neubewertung der Verkehrsverbindung : Grundstücke und Immobilien Mehreinnahmen für die Kommu-      Zu erreichen mit den Straßenbahnli nien 3, 7, 8 nen und Gemeinden im Freistaat Sachsen? Falls ja, bitte ins- Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen besondere mit Benennung der geschätzten Mehreinnahmen        befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtner- für den Landkreis Meißen.                                    dienst melden. • In fo rmatio nen zum Zugang fü r versch lu s- se hc I sig ni erte E-Mail s I elekt ronische Do kument e sowie De-Mai l unter www smf sachsen dc/kontakt html
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~SAC'HsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Kommunen bestimmen die Höhe der Grundsteuereinnahmen mit der Festlegung der Hebesätze. Die Hebesätze für die ab 2025 auf Basis der neuen Grundsteuerwerte zu zahlende Grundsteuer werden im Jahr 2024 festgelegt. Die sächsischen Kommunen haben signalisiert, dass sie eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerre- form anstreben - das heißt, dass sich die Einnahmen aufgrund der Grundsteuerreform nicht erhöhen, sondern im Rahmen der Einnahmen vor der Reform bewegen sollen . Frage 2: Gibt es schon Informationsschreiben an die sächsischen Haus- und Grundstücksbesitzer, die auch Hinweise und Hilfestellung für die Erklä- rung enthalten? Falls ja: Wieviel Prozent der sächsischen Haus- und Immobilienbesitzer wurden bereits über die Grundsteuerreform infor- miert und Unterlagen angefordert? Die Eigentümer sächsischer Grundstücke erhalten seit Mitte April 2022 ein Informa- tionsschreiben per Post von ihrem zuständigen Finanzamt. Darin finden sich neben Informationen zur Erklärungsabgabe die Telefonnummer der Finanzamtshotline zur Grundsteuerreform und die Termine für die Abgabe der Grundsteuererklärung. Die sächsische Informationsseite zur Grundsteuerreform www.grundsteuer.sachsen .de wird dort ebenfalls aufgeführt. Hat ein Grundstück mehr als einen Eigentümer, wird nur einer der Miteigentümer ange- schrieben. Grund dafür ist, dass bei mehreren Eigentümern nur einer mit Wirkung für alle die Steuererklärung abgeben kann. Insgesamt werden in Sachsen ca. 2 Millionen dieser Informationsschreiben versandt. Der Versand ist seit Mitte Juni weitgehend ab- geschlossen. Bereits am 30. März 2022 hat das Bundesministerium der Finanzen öffentlich zur Ab- gabe der Grundsteuererklärung ab dem 1. Juli 2022 aufgefordert (BStBI 1 2022, S. 205). Konkret angesprochen sind die Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft sowie Erbbauberechtigte zum Stichtag 1. Januar 2022. Allein diese Bekanntmachung löst die Erklärungspflicht rechtsverbindlich aus. Seite 2 von 4
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STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN     ljSACHsEN Über diese öffentliche Bekanntmachung hat das Sächsische Staatsministerium der Finanzen          am        1. April 2022        mit      einer        Pressemitteilung (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1041606) informiert. Frage 3: Wie werden sächsischen Haus- und Grundstücksbesitzer unterstützt, um den eventuellen Forderungen nachzukommen? Die sächsische Finanzverwaltung stellt im Zusammenhang mit der Umsetzung der Grundsteuerreform umfangreiche Informationsmöglichkeiten und individuelle Angebote für die steuerpflichtigen bereit: Unter www.grundsteuer.sachsen.de sind bereits jetzt alle wichtigen Informationen zu- sammengefasst. Zudem wird dort mit Beginn der Erklärungsannahme zum 1. Juli 2022 das Grundsteuerportal Sachsen freigeschaltet, in dem viele Grundstücksangaben (wie z. B. die amtliche Fläche, die Flurstücksnummer, der Bodenrichtwert und die Ertrags- messzahl) kostenfrei abgerufen werden können . Außerdem ist dort ein Informations- flyer für den schnellen Überblick verlinkt, der in den Finanzämtern auch in Papierform erhältlich ist. Für individuelle Fragen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform ist seit Anfang April 2022 bei jedem für die Ermittlung des Grundsteuerwerts zuständigen Finanzamt eine Telefon-Hotline geschaltet. Wer Hilfe bei der Anmeldung im elektronischen System ELSTER benötigt, kann sich nach Terminabsprache durch spezielle ELSTER-Ansprechpartner in seinem Finanzamt vor Ort helfen lassen und sich registrieren . Des Weiteren wird es ab 1. Juli 2022 besondere Sprechstunden zur Grundsteuerreform in den Finanzämtern geben . Seite 3 von 4
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~SACHsEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 4: Ist der Staatsregierung bekannt, dass der Eigentümerverband „Haus & Grund Deutschland e.V." gemeinsam mit dem „Bund der Steuerzahler Deutschland e.V." mittlerweile eine Verlängerung der Frist um drei Mo- nate bis Ende Januar 2023 fordert? Der Staatsregierung ist dieses Anliegen nur aus der Presse bekannt. M" : j l ; ( Grüßen Hartmut Vorjoh    n Seite 4 von 4
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