Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Februar 2022

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STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ                      Freistaat uruo püR DEMoKRATTE                      SACHSEN EUROPA UND GLEICHSTEI-I-I.JNG Die Staatsministerin SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE, EUROPA UND GLEICHSTELLUNG Durchwahl Hansastraße 4 101097 Dresden                                                              Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsministerin@ Präsidenten des Sächsischen Landtages                                                     smj.justiz.sachsen.de. Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Platz 1                                                          Aktenzeichen 01067 Dresden                                                                             (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/30/s2-LR Dresden, /Q.Märzzozz Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9300 Thema: Juristische Folgen von Straftaten im Phänomenbereich ,,Politisch motivierte Kriminalität - rechts" im Monat Februar 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchen Verurteilungen (Art der Strafen und Strafmaß) aufgrund von Straftaten im Phänomenbereich,,Politisch motivierte Kriminalität - Hausanschrift: Sächsisches Staatsmi nisterium rechts" kam es in Sachsen im Monat Februar 2022 (aufgeschlüsselt                          der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand, Anzahl der Personen                      Hansastraße 4 01097 Dresden sowie deren Geschlecht)?                                                                  www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbind ung: Zu erreichen mit Frage 2:                                                                                  ÖPNV und Fernverkehr (Bahnhof Neustadt) Bei welchen Verurteilungen im Sinne der Frage 1 wurde gemäß $ 46                          Parken und behinderten- gerechter Zugang über Absatz 2 Satz 2 StGB das Tatmotiv festgestellt und strafschärfend be-                     Einfahrt Hansastraße 4 rücksichtigt?                                                                             Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite. Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hin- weise auch zu. Per E-Mail kein Zugang für Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2                                             elektronisch signierte sowie verschlüsselte elektronische Nachrichten: nähere lnformationen zur elektronischen Kommunikation mit den Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung unter httos://w,iustiz.sachsen.de/E- Kommunikation-SMJ Seite 1 von 5
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STAATSMI NISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG   5 Freistaat SACHSEN Verurteilungen auf Grund von Strafbefehlen sowie die gerichtlich festgestellten Tather- gänge können regelmäßig erst nach Rücklauf der Strafakten vom Gericht erfasst werden. Mit dieser Maßgabe haben die Staatsanwaltschaften im Freistaat Sachsen folgende Verurteilungen berichtet: lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde ein Enivachsener we- gen Venvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in vier Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 31. Oktober 2019 und am28. Januar, 14. Februar sowie 15. März 2020 Bilder und Videos in einer WhatsApp-Gruppe eingestellt, die einen Mopedfahrer, der den Hitlergruß zeigt und auf dessen Moped ein Anhänger mit Reichskriegsflagge und Hakenkreuzsymbol befestigt war, die Originalaufnahmen von Wehrmachtssoldaten mit Hakenkreuzarmbinden und Ha- kenkreuzflaggen, einen Roboter beim Zeichnen eines Hakenkreuzes und einen Tacho- meter zeigen, wobei die Tachonadel als Silhouette Adolf Hitlers mit ausgestrecktem Arm und Hakenkreuzarmbinde dargestellt war. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde ein Envachsener we- gen Venvendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geld- strafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt, weil er am 7. September 2021 in Dresden den Hitlergruß gezeigt hatte. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 Strafgesetzbuch (StGB) festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Görlitz wurde ein Envachsener u. a. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Ge- samtgeldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen verurteilt. Er hatte insbesondere am 12. Juli 2021 in Görlitz den Hitlergruß gezeigt und ,,Heil Hitler" oder ,,Sieg Heil" gerufen. Ein Erwachsener wurde wegen Verurrendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt, weil er am 3. Juli 2021 in Görlitz den Hitlergruß gezeigt hatte. Seite 2 von 5
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STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FüR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG      5    Freistaat SACHSEN lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde ein             Erurrachsener wegen Venruendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geld- strafe in Höhe von 70 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 5. Januar 2021 in Leipzig ein Fahrrad mit sich geführt, an dem vorn ein Hakenkreuz angebracht war. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß g 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Zwei männliche Enruachsene wurden wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bzw. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilten waren am 11. Januar 2016 in Leipzig mit einer Gruppierung aus dem rechten Spektrum marschiert, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Ladengeschäfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden. Zudem wurde ein Erwachsener wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt, weil er am 18. August 2021 in Wurzen Migranten ausländerfeind- lich beschimpft hatte. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politi- sche Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berück- sichtigt. Ein Erwachsener wurde wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tages- sätzen verurteilt, weil er am 18. September 2021in Leipzig ausländerfeindliche und be- drohende Außerungen getätigt hatte. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Salz 2 StGB festgestellt und straf- schärfend berücksichtigt. Außerdem wurde ein Enruachsener wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geld- strafe in Höhe von 60 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 18. August 2021 in Wurzen in Richtung eines Migranten geschlagen. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und straf- schärfend berücksichtigt. Seiie 3 von 5
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STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ UND FÜR DEMOKRATIE EUROPA UND GLEICHSTELLUNG     5    Freistaat SACHSEN Zudem wurde ein Enrvachsener wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen verurteilt. Der Verurteilte hatte am 13. Februar 2020 auf Facebook ei- nen Beitrag über Flüchtlinge, die ein schnelles Asylverfahren fordern, mit,,Mit dem Knüp- pel dazwischen dann ist es aus mit lustig" kommentiert. Bei dieser Verurteilung wurde vom erkennenden Gericht das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 SIGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt. Zwei männliche Erurachsene wurden wegen Landfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten bzw. von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verurteilten waren am 1 1. Januar 2Q16 in Leipzig mit einer Gruppierung aus dem rechten Spektrum marschiert, aus der heraus Gewalttätigkeiten gegen Ladengeschäfte und Fahrzeuge im Stadtteil Connewitz begangen wurden. Schließlich wurde ein Erwachsener wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verurteilt, weil er am 15. November 2020 in Leipzig eine Person auslän- derfeindlich beschimpft hatte. lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Zwickau wurde ein               Enruachsener wegen Verurendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geld- strafe in Höhe von 15 Tagessätzen verurteilt. Er hatte am 26. August 2021 auf seinem Facebook-Profil ein Foto gepostet, das ihn in einem T-Shirt mit Symbol der 36. SS-Gre- nadierdivision,,Dirlewanger" (gekreuzte Stabhandgranaten) zeigt. Die Verurteilungen, bei denen vom jeweils erkennenden Gericht das politische fatmotiv gemäß $ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB festgestellt und strafschärfend berücksichtigt wurde, sind ausgewiesen. Bei den übrigen Verurteilungen wurde vom jeweils erkennenden Ge- richt das politische Tatmotiv gemäß $ 46 Absatz2 Satz 2 StGB nicht festgestellt und strafschärfend berücksichti gt Frage 3: ln welchen Fällen wurden aus welchen Gründen im Monat Februar 2022 Ermittlun- gen eingestellt (aufgeschlüsselt nach Tattag, Tatort, Tathergang, Straftatbestand und Anzahl der Personen sowie deren Geschlecht)? Seite 4 von 5
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'H:llllflIäHi1.Atfit'ä I I    $xöfi snlr Auf die als Anlage beigefügte Statistik über eingestellte Ermittlungsverfahren im Monat Februar 2022 betreffend rechtsextremistische und fremdenfeindliche Straftaten nehme ich Bezug. Mit freundlichen Grüßen a    erer Anlage tabellarische Übersicht zu Frage 3 Seite 5 von 5
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Anlage zu KA 7/9300 Im Monat Februar 2022 wurden folgende gegen bekannte Tatverdächtige geführte Ermittlungsverfahren eingestellt: Tattag        Tatort        Straftatbestand                 Tathergang                             Anzahl       Geschlecht  Einstellungsgrund Beschuldigte    m/w      (Rechtsnorm) Staatsanwaltschaft Chemnitz 13.10.2021     Hainichen    Verwenden von Kennzeichen ver-   Hauswand mit einem 50 x 50 cm gro-         2           m        § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen  ßen Hakenkreuz besprüht 25.07.2021     Chemnitz     Volksverhetzung                  Auf Facebookprofil einen Judenstern,       1           m        § 170 Abs. 2 StPO bei welchem das Wort „Jude“ durch das Wort „ungeimpft“ ersetzt wurde eingestellt. Außerdem weitere Bilder, Fotomontagen und Texte, in welchen vor einer ähnlichen Behandlung und Verfolgung „Ungeimpfter“ gewarnt wird, wie sie Juden während der NS- Herrschaft zuteilwurde. 02.10.2017     Döbeln       Volksverhetzung                  Text „Aus auschwitz Du hast nicht in       2          1xw       § 170 Abs. 2 StPO die Gaskammer gepasst“ in einer                       1xm WhatsApp-Gruppe eingestellt 21.01.2019     Chemnitz     Verwenden von Kennzeichen ver-   Zwei Abbildungen mit Hakenkreuzsym-        1           w        § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen  bolen in einer WhatsApp-Gruppe ein- gestellt 06.10.2020     Rossau       Verwenden von Kennzeichen ver-   mehrmals „Sieg Heil“ gerufen               5           m        § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 31.10.2021     Crimmitschau Verwenden von Kennzeichen ver-   Hitlergruß gezeigt                         1           m        § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 25.07. –       Schwarzen-   Verwenden von Kennzeichen ver-   in sechs Fällen in WhatsApp-Gruppe         1           m        § 45 Abs. 2 JGG 11.08.2019     berg/Erzgeb. fassungswidriger Organisationen  die Parole „Sieg Heil“ gepostet 24.11.2021     Schwarzen-   Volksverhetzung                  auf Facebook einen Beitrag, in wel-        1           m        § 153 Abs. 1 StPO berg/Erzgeb.                                  chem die Coronaschutzmaßnahmen mit der Judenverfolgung im Dritten Reich verglichen werden, eingestellt Seite 1 von 14
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Anlage zu KA 7/9300 Oktober       Döbeln      Verwenden von Kennzeichen ver-  Video erstellt und verbreitet, in wel-  1 m     § 170 Abs. 2 StPO 2019                      fassungswidriger Organisationen chem ein brennender Feuerkorb zu se- hen ist, in dessen Seiten u. a. Doppel- sigrunen, SS-Totenkopfsymbol, Ha- kenkreuz eingestanzt waren 02.02.2018    Annaberg-   Verwenden von Kennzeichen ver-  mehrere Bilder mit Hakenkreuz und       1 m     § 153a Abs. 1 StPO –             Buchholz    fassungswidriger Organisationen dem Konterfei Adolf Hitlers in 02.01.2019                                                WhatsApp-Gruppe eingestellt 21.01.2019    Johanngeor- Verwenden von Kennzeichen ver-  mehrere Bilder mit Hakenkreuz und       1 m     § 153 Abs. 1 StPO genstadt    fassungswidriger Organisationen dem Konterfei Adolf Hitlers in WhatsApp-Gruppe eingestellt 07.01.2022    Döbeln      Verwenden von Kennzeichen ver-  Hakenkreuz aus Papier ausgeschnit-      1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen ten und ausländerfeindlich geäußert 28.02.2018    Chemnitz    Verwenden von Kennzeichen ver-  „Heil Hitler 88 SS“ in einer WhatsApp-  2 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe gepostet 01.08. –      Chemnitz    Volksverhetzung                 in vier Fällen auf Facebook fremden-    1 m     § 170 Abs. 2 StPO 15.11.2021                                                feindliche Kommentare verfasst 20.04.2019    Prag/       Verwenden von Kennzeichen ver-  auf Gruppenfoto in einem Restaurant     1 m     § 170 Abs. 2 StPO Tschechien  fassungswidriger Organisationen den Hitlergruß gezeigt 20.08.2021    Kriebstein  Verwenden von Kennzeichen ver-  „Sieg Heil“ gerufen                     9 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Staatsanwaltschaft Dresden 06.09.2019    Dresden     Verwenden von Kennzeichen ver-  Video mit Hitler und Hakenkreuzbinde    1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen versendet 08.03.2021    Meißen      Volksverhetzung                 bei Polizeikontrolle wegen Verstoßes    1 m     § 170 Abs. 2 StPO gegen Coronavorschriften „Ich bin doch kein Jude, wie man mich hier be- handelt.“ geäußert 16.05.2021    Dresden     Volksverhetzung                 an Dritte gerichtete Äußerung „Was      1 m     § 170 Abs. 2 StPO war denn mit den Kanaken gestern?“ 17.05.2021    Hohnstein   Volksverhetzung                 Veröffentlichen eines ausländerfeindli- 1 m     § 170 Abs. 2 StPO chen Kommentars in WhatsApp- Gruppe Seite 2 von 14
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Anlage zu KA 7/9300 28.07.2021     Pirna          Verwenden von Kennzeichen ver-   Zeigen des Hitlergrußes               1 m      § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 16.09.2021     Dresden        Verwenden von Kennzeichen ver-   Zeigen des Hitlergrußes               1 m      § 154 f StPO fassungswidriger Organisationen 09.10.2021     Sebnitz        Verwenden von Kennzeichen ver-   „Heil Hitler“-Rufe                    1 m      § 153 StPO fassungswidriger Organisationen 30.11.2021     Bad Gottleuba  Volksverhetzung                  Veröffentlichen eines Posts auf Face- 1 w      § 170 Abs. 2 StPO book „Solche Zeiten gabs schon mal! Zutritt nicht für Ju …!“ 02.12.2021     Heidenau/      Volksverhetzung                  Judenstern mit der Inschrift „unge-   1 m      § 170 Abs. 2 StPO Internet                                        impft“ auf Facebook eingestellt 04.02.2022     Meißen         Beleidigung                      Beschimpfen einer Kundin mit den      1 w      § 170 Abs. 2 StPO Worten „Scheiß Ausländer“                      (fehlender Strafan- trag) Staatsanwaltschaft Görlitz 17.02. –      Großröhrsdorf  § 130 Abs. 3 StGB                Leugnung des Holocausts auf Face-      1 w     § 170 Abs. 2 StPO 28.11.2019                                                    book 18.10.2021    Görlitz        Verwenden von Kennzeichen ver-   „Sieg Heil“-Ruf                        1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 27.11.2021    Bad Muskau     Verwenden von Kennzeichen ver-   SS-Ring, Adolf-Hitler-Büste und        1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen  Reichsadler mit Hakenkreuz nach Deutschland eingeführt 28.11.2021    Görlitz        Verwenden von Kennzeichen ver-   Hakenkreuz-Tattoo                      1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 11.06.2021    Ottendorf-     Verwenden von Kennzeichen ver-   Verschicken von Bildern mit „Führer-   1 m     § 170 Abs. 2 StPO Okrilla        fassungswidriger Organisationen  wein“, abgebildet Adolf Hitler und ein Hakenkreuz 20.05.2021    Görlitz        Verwenden von Kennzeichen ver-   Hakenkreuze auf Schreiben              1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 15.02.2021    Zittau         Verwenden von Kennzeichen ver-   „Heil Hitler“-Rufe und Hitlergruß      1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 20.06.2021    Oppach         Verwenden von Kennzeichen ver-   Hakenkreuze in WhatsApp-Status         1 m     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Seite 3 von 14
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Anlage zu KA 7/9300 06.05. –      Bautzen     Verwenden von Kennzeichen ver-  Posten eines Bildes mit einem Haken-     1  m      § 45 Abs. 2 JGG 07.05.2021                fassungswidriger Organisationen kreuz und SS-Runen bei Instagram 15.01.2022    Görlitz     Verwenden von Kennzeichen ver-  Hitlergruß gezeigt                       1  m      § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 15.01. –      Görlitz     Verwenden von Kennzeichen ver-  Posten eines Fotos mit Hitlergruß bei    1  m      § 170 Abs. 2 StPO 18.01.2022                fassungswidriger Organisationen Instagram 13.02.2021    Hoyerswerda Verwenden von Kennzeichen ver-  Rufen im Livestream „Sieg Heil“ und      2  m      § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen „ich bitte um ein schönes Sieg Heil“ 13.02.2022    Görlitz     Anwerben für fremden Wehrdienst Kommentar auf Telegram zu Kämpfen        1  m      § 152 Abs. 2 StPO in der Ukraine Staatsanwaltschaft Leipzig 08.09.2021    Leipzig     Verwenden von Kennzeichen ver-  Begrüßen der Lehrerin mit „Heil Hitler“  1  m      § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 04.06.2021    Lossatal    Verwenden von Kennzeichen ver-  „Sieg Heil“-Rufe                         9  m      § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen 04.06.2021    Lossatal    Verwenden von Kennzeichen ver-  „Sieg Heil“-Rufe                         2  m      § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen 15.03.2020    unbekannt   Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     2 1xm     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem Adolf Hitler mit der       1xw und Volksverhetzung             Aufschrift „Victory Royale“ und der Zahl 6 Mio abgebildet ist 12.08.2021    Leipzig     Verwenden von Kennzeichen ver-  „Sieg Heil“-Rufe                         5 4xm     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen                                            1xw 27.11.2019    Leipzig     Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1  w      § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem ein aus Fingern gebil- detes Hakenkreuz zu sehen ist 27.11.2019    Leipzig     Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1  m      § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem ein aus Fingern gebil- detes Hakenkreuz zu sehen ist 21.01.2019    Leipzig     Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1  w      § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem ein Hakenkreuz abge- bildet ist Seite 4 von 14
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Anlage zu KA 7/9300 21.01.2019    Leipzig   Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1 m     § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem ein Hakenkreuz abge- bildet ist 17.09.2017    unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen von mehreren Hakenkreuzen     1 w     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen in WhatsApp-Gruppe 17.09.2017    unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen von mehreren Hakenkreuzen     1 m     § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen in WhatsApp-Gruppe 30.10.2018    unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1 m     § 153 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem Adolf Hitler abgebildet ist 18.10.2020    unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen von drei Bildern in           1 m     § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen WhatsApp-Gruppe, auf denen Perso- nen, die den Hitlergruß zeigen und eine Person, die eine Hakenkreuzbinde trägt, zu sehen sind 18.10.2020    unbekannt Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1 m     § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen Gruppe, auf dem Adolf Hitler mit der und Volksverhetzung             Aufschrift „Victory Royale“ und der Zahl 6 Mio abgebildet ist 07.02.2019    Grimma    Verwenden von Kennzeichen ver-  Einstellen eines Bildes in WhatsApp-     1 w     § 170 Abs. 2 StPO fassungswidriger Organisationen Gruppe, welches eine Person mit dunk- ler Hautfarbe zeigt, die ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trägt 25.10.2021    Brandis   Volksverhetzung                 Zusenden einer E-Mail an den Bürger-     1 m     § 170 Abs. 2 StPO meister von Guben mit ausländerfeindli- chen Äußerungen 22.07.2021    Plauen    Verwenden von Kennzeichen ver-  „Sieg Heil“-Rufe                         1 m     § 45 Abs. 2 JGG fassungswidriger Organisationen 10.06. –      Naundorf  Volksverhetzung                 Posten von Kommentaren in                1 m     § 170 Abs. 2 StPO 03.07.2018                                              WhatsApp-Gruppe, dass alle Mexikaner vergast werden müssen 10.06. –      Naundorf  Volksverhetzung                 Posten von Kommentaren in                1 m     § 45 Abs. 2 JGG 03.07.2018                                              WhatsApp-Gruppe, dass alle Mexikaner vergast werden müssen 10.01.2022    Leipzig   Verstoß gegen § 26 Nr. 1 Sächs- Durchführung einer Versammlung des       1 m     § 170 Abs. 2 StPO VersG                           AfD Kreisverbandes an einem anderen als dem festgelegten Versammlungsort Seite 5 von 14
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