Folgen des Ukraine-Krieges für kulturelle Einrichtungen und Akteure im Freistaat Sachsen
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WISSENSCHAFT SACHSEN KULTUR UND TOURISMUS Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS Aktenzeichen Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) KT-L-1053/20/15-2022/15971 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler lApril 2022 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Franz Sodann (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9399 Thema: Folgen des Ukraine-Krieges für kulturelle Einrichtungen und Akteure im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Kultur. Tourismus. „Laut der Pressemitteilung vom 02.03.2022 .Sachsen steht an der Seite Sachsen. der ukrainischen Kulturschaffenden' https://vvww.medienservice.sachsen.de/medien/news/1039038 positioniert sich die Staatsregierung zu den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und auf staatliche Kultureinrichtungen. Hierzu sollen bestimmte Maßnahmen ergriffen werden: u.a. sollen .Kooperationen im Sorbisch? Na klar. kulturellen Bereich mit den staatlichen Einrichtungen Russlands auf Eis' gelegt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: &rtif3(at seit 2007 audit beruhindfamilte Die Kleine Anfrage wird in Bezug auf Kultureinrichtungen in unmittelbarer Trägerschaft des Freistaats Sachsen beantwortet. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit Besucheradresse; fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Staatsministerin für Kultur und Tourismus Verantwortungsbereichs liegen, z. B. bei Kultureinrichtungen in kommunaler St. Petersburger Straße 2 und privater Trägerschaft. Für diese - soweit im Folgenden nicht aufgeführt- 01069 Dresden {Straßenbahnlinien 3, 7) liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse zum Gegenstand der Kleinen Anfrage vor. www.smkt.sachsen.de Der Empfang von elektronisch signierten Frage 1: Auf wessen Initiative erfolgte die Festlegung der Einstellung und verschlüsselten Dokumenten ist via bzw. Aussetzung der Kooperationen und auf welchen Grundlagen bzw. DE-Mail möglich: ministerium@smwk-sachsen.de Überlegungen ruht der Beschluss und welche Empfehlungen wurden bzw. werden durch das SMWK aufgrund des Beschlusses an wen Datenschutzinformationen; www.smwk.sachsen.de/ ausgegeben? datenschutz-5433,html
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR WISSENSCHAFT SACHSEN KULTUR UND TOURISMUS Der Krieg Russlands gegen die Ukraine bewegt viele Menschen und die Kultureinrichtungen im ganzen Land positionieren sich dazu. Dazu gehören vor allem Zeichen der Solidarität und Unterstützung. Es galt aber auch die Frage zu beantworten wie mit Kooperationen mit staatlichen russischen Einrichtungen umgegangen wird. Gemeinsam mit Kultureinrichtungen wurde sich verständigt, diese zu prüfen und wo es angezeigt ist, diese auszusetzen und gleichzeitig zu schauen, wo die weitere Pflege bestehender Kontakte angezeigt ist. Gleichlautend hat auch die Kulturministerkonferenz in ihrer Erklärung zum Krieg geschrieben: „Zugleich sprechen wir uns für eine klare Haltung gegenüber der russischen Führung aus. Deshalb empfehlen wir den Kultureinrichtungen, bestehende Kooperationen mit staatlichen russischen Einrichtungen zu prüfen und wo es angezeigt ist, diese auszusetzen." Das schließt ausdrücklich nicht aus, weiterhin mit russischen Künstlerinnen und Künstlern zusammenzuarbeiten und auch die russische Kultur weiterhin zu würdigen. Frage 2: Welche Kooperationen Im Kulturbereich sind aufgrund russischer Beteiligung/Kooperationen von der Einstellung der Kooperation betroffen, welche werden ausgesetzt bzw. nicht fortgeführt und welche kulturellen Einrichtungen und Akteure insgesamt in Sachsen sind voraussichtlich von den Auswirkungen der Aussetzung von Kooperationen bzw. Finanzierungen betroffen? (bitte einzeln nach Kultureinrichtung, Kooperationsprojekt angeben) Es wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen. Frage 3: Welche Bedingungen werden aufgrund des Beschlusses für die Fortführung der Kooperationen und Zuwendungen im Kulturbereich an die Einrichtungen und Akteure gestellt und wie sehen die finanziellen Zuwendungen aus und gibt es eine Ausschlussklausel für russische Akteure? Die Fortführung der Kooperationen im Kulturbereich hat keinen Einfluss auf die finanziellen Zuwendungen und wird an keine Bedingungen für die Einrichtungen und Akteure geknüpft, insbesondere gibt es keine Ausschlussklausel für russische Akteure. Frage 4: Welche konkreten Auswirkungen hat die Beendigung dieser Kooperationen auf die staatlichen Kultureinrichtungen und weitere kulturelle Einrichtungen in Sachsen sowie auf die Kunst und Kultur in Sachsen?(Bitte nach Einrichtungen, Projekten und konkreten Auswirkungen? Es wird auf die beigefügte Anlage 1 venwiesen. Mit freundlichen Grüßen Barbara Klepsch 1 Anlage Seite 2 von 2