Razzia in Leipzig und Halle wegen illegaler Einwanderung

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STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD)
Drs.-Nr.: 7/9737
Thema: Razzia in Leipzig und Halle wegen illegaler Einwanderung

Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

„Mit Beitrag vom 26.04.2022 berichtete der MDR, dass in Leipzig und
Halle in den Morgenstunden dieses Tages Durchsuchungen in mehre-
ren Gebäuden stattfanden. Es gehe um Beihilfe zum unerlaubten Auf-
enthalt sowie der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet. Im Fokus
stehen, laut MDR, in Leipzig unter anderem ein Döner-Imbiss und ein
Autohandel.“

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1:

Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu der o.g. Razzia in
Leipzig und Halle wegen illegaler Einwanderung? (Bitte aufschlüsseln,
wie viele und welche Objekte durchsucht wurden, welche Beweismittel
sichergestellt wurden und um welche Größenordnung es sich bei den
unerlaubten Einreisen bzw. Aufenthalten - aus welchen Herkunftsstaa-
ten - in diesem Zusammenhang handelt)

Frage 2:

Wurden bei den Razzien insbesondere falsche Visa bzw. missbräuch-
lich genutzte Visa oder sonstige gefälschte Dokumente festgestellt?
Wenn ja, in welchem Umfang und welcher Form?

Frage 3:

In welchem Bezug stehen der o.g. Döner-Imbiss und der Autohandel
zu den Straftaten und welche weiteren Netzwerke bzw. Organisationen
in Sachsen sind, in welchem Umfang und seit wann, involviert?

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3:

 

Freistaat

SACHSEN

Der Staatsminister

Geschäftszeichen
(bitte bei Antwort angeben)
3-1053/138/60

Dresden, 27. Mai 2022

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium
des Innern

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi.sachsen.de

Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnli-
nien 3, 6, 7,8, 13

Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-
Str. 2 oder 4 melden.
1

STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

 

Von einer Beantwortung wird abgesehen.

Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregie-
rung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in
Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss
nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.

Letzteres ist hier der Fall, da es in den fragegegenständlichen Örtlichkeiten in Halle und
Leipzig zu einem Polizeieinsatz der Bundespolizei kam. Auskünfte im Sinne der Frage-
stellung sind daher beim zuständigen Bundesministerium des Innern und für Heimat zu
erfragen.

Frage 4:

Welche Erkenntnisse haben sächsische Ermittlungsbehörden generell hinsicht-
lich Pass- und Visafälschungen bzw. der Nutzung von solchen Fälschungen seit
01.01.22?

Von einer Beantwortung wird abgesehen.

Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung findet in den polizeilichen Aus-
kunftssystemen nicht statt.

Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die
Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische
Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem
Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der
Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch
mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben.
Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen
einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht
des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der
Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was inner-
halb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl.
SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97).

Zur Beantwortung der Frage wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS)
mit Datenbestand vom 4. Mai 2022 nach Straftaten recherchiert, welche im Zusam-
menhang mit Pass- und Visafälschungen stehen können und im Zeitraum 1. Januar bis
4. Mai 2022 im Freistaat Sachsen festgestellt bzw. angezeigt wurden. Die recherchier-
ten Straftaten umfassen die 8$ 267 ff. Strafgesetzbuch sowie $ 95 Aufenthaltsgesetz
(AufenthG). Die vollständige Beantwortung der Frage würde eine Durchsicht und hän-
dische Auswertung aller 802 Straftaten erfordern, welche entsprechend den o. g. Krite-
rien recherchiert wurden. Hierfür ist pro Fall ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von
mindestens 30 Minuten zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Ge-
samtaufwand von mindestens 401 Arbeitsstunden.

Dies hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand für die sächsische Polizei zur Folge,

der die Arbeitsfähigkeit einzelner Organisationseinheiten, insbesondere beim Landes-
kriminalamt Sachsen, gegebenenfalls über Wochen behindern würde. Eine Beantwor-

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Freistaat

SACHSEN
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STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

 

tung wäre mit den bestehenden Ressourcen der sächsischen Polizei im Rahmen einer
Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu leisten.

Eine umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergeb-
nis, dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionierenden Polizei Vorrang zu
gewähren ist.

Frage 5:

Wie viele illegale Einreisen von Personen gab es seit 01.01.22 nach Sachsen und
wie viele vormalige illegale Einreisen nach Sachsen wurden in diesem Zeitraum
(nachträglich) festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsstaat der Einrei-
senden und Einreisewege [bspw. Landweg Polen oder Tschechische Republik,
Luftweg])

Angaben aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Sachsen stehen im
Sachzusammenhang nicht zur Verfügung.

Zur Beantwortung wurde im PASS mit Datenbestand vom 4. Mai 2022 für den Zeitraum
1. Januar bis 4. Mai 2022 nach Verstößen gemäß $ 95 Absatz 1 Nr. 1, 2 und
3 AufenthG im Freistaat Sachsen recherchiert.

Die Fallzahlen nach Straftatbestand sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen:

Straftatbestand | Anzahl |

Unerlaubter Aufenthalt nach unerlaubter/ungeklärter Einreise 372
gem. 8 95 Absatz 1 Nr. 1 AufenthG

Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel nach unerlaubter/ungeklärter 536
Einreise gem. 8 95 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG

Unerlaubte Einreise gem. $ 95 Absatz 1 Nr. 3 AufenthG

Insgesamt wurden 923 Tatverdächtige festgestellt, welche sich wie folgt auf die einzel-
nen Staatsangehörigkeiten verteilen:

         
    
   

  

 

Staatsangehörigkeit

    

      

 

hanistan
Afghanistan; Nordmazedonien
Albanien
Algerien
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien
Burkina Faso
China
Cote d'Ivoire 1
Georgien 193
Ghana 1
Indien 19
Irak 50
Iran, Islamische Republik 10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Freistaat

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STAATSMINISTERIUM Freistaat
DES INNERN SACHSEN
Staatsangehörigkeit Anzahl
Iran, Islamische Republik; Ukraine 1
Jemen 1
Jordanien 1
Kamerun 13
Kolumbien 1
Kuba 1
Libanon 20
Libanon; Ukraine 1
Libyen 8
&
Marokko 8
Marokko; Tunesien 1
Moldau, Republik 14
Myanmar
11
54
Pakistan 31
Palästinensische Gebiete 6
Philippinen 1
Rumänien 2
Russische Föderation 14
Serbien
Somalia
Staatenlos Bl
Syrien, Arabische Republik
Thailand
Tunesien
Türkei
Ukraine
Ungeklärt
Venezuela, Bolivarische Republik
Vereinigte Staaten von Amerika

 

Vietnam
Weißrussland

 

N
D|N

Zu den Einreisewegen kann keine Aussage getroffen werden, weil diese nicht statis-
tisch erfasst werden.

Aufgrund der originären Zuständigkeit der Bundespolizei für unerlaubte Einreisen ge-
mäß 8 95 AufenthG sind die erhobenen Daten der Landespolizei Sachsen nicht belast-
bar. Weitere Auskünfte im Sinne der Fragestellung sind daher beim Bundesministerium
des Innern und für Heimat zu erfragen.

Mit freundlichen /|Grüßen

_ AU tes

—

rmin Schuster

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