Holzdiebstahl im Privat-, Kirchen- und Kommunalwald
STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN 2022/11899 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Rene Hein (AfD) Drs.-Nr.: 7/9236 Thema: Holzdiebstahl im Privat-, Kirchen- und Kommunalwald Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In Zeiten steigender Energiepreise wird mehr Holz geklaut. Die finanziellen Schäden für Waldbesitzer sind beträchtlich, sie werden für ganz Deutschland auf mehrere Millionen Euro geschätzt, Tendenz steigend. Die Holzdiebe werden dabei immer dreister, es werden professionell ganze Anhänger beladen, teilweise werden Bäume frisch gefällt, erwischt werden sie nur selten und die Taten bleiben Wochen unentdeckt. Holz Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von Holzdiebstahl wurden gemeldet und in welcher Form geahndet und wie viele werden Schätzungsweise vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, ab 2019 bis zum heutigen Tag, nach Region und Art des Verstoßes). Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS)' nach Straftaten des Diebstahls gemäß 88 242 - 244a und 248a Strafgesetzbuch (StGB) im Tatzeitraum 1. Januar 2021 bis 24. Februar 2022 mit dem Tatort Freistaat Sachsen. Weitere Recherchekriterien waren die Tatörtlichkeiten „Wald“, „Feld-/Waldweg“, „Park“ und „Wiese/Brachland“ sowie im Freitextfeld die Begriffe „Holz“, „Stamm“ oder „Stämme“. ! Die Angaben im PASS beinhalten auch noch laufende Ermittlungsverfahren, weshalb es aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen zu Veränderungen kommen kann. Der dargestellte Datenbestand wurde am 24. Februar 2022 recherchiert. Seite 1 von 4 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smekul.sachsen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 22. Februar 2022 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/5/1076 Dresden, 1.6. MRZ. 2022 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Str. 4 01097 Dresden www.smekul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucher- und Schwerbehindertenparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 4 melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smekul.sachsen.de
STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Da ein Großteil dieser Straftaten (92,9 Prozent) als „einfacher Diebstahl“ erfasst wird, stehen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen lediglich Angaben für den Zeitraum ab dem Jahr 2021 zur Verfügung. Das Ergebnis der Recherche wurde einer Einzelfallprüfung unterzogen. Insgesamt gab es im recherchierten Tatzeitraum 70 erfasste Holzdiebstähle, bei denen Privatpersonen, Kirchen oder Kommunen betroffen waren, darunter im Jahr 2021 60 Fälle und im Jahr 2022 bis zum 24. Februar 10 Fälle. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte auf: Jahr 2021 2022 Besonders schwerer Fall des Diebstahls Landkreis/Kreisfreie | Einfacher Besonders Einfacher Stadt Diebstahl schwerer Fall Diebstahl des Diebstahls Bautzen 1 Chemnitz, Stadt Dresden, Stadt Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Leipzig, Stadt Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Vogtlandkreis - - - Zwickau 1 - - Gesamt 56 4 9 1 D IND |O1 Bisher wurden eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) sowie zwei Geldstrafen verhängt. 26 Verfahren wurden eingestellt und zu 20 Tatverdächtigen liegen noch keine Angaben zum Ausgang des Verfahrens vor. Zu Schätzungen liegen der Staatsregierung keine Angaben vor. Frage 2: Wie hoch wird die Schadenssumme durch Holzdiebstahl bei gemeldeten Fällen beziffert und wie hoch ist die Summe der Geschätzten Diebstähle? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, ab 2019 bis zum heutigen Tag, nach Region und Art des Umfangs). Die Schadenssummen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Seite 2 von 4
STAATSMINISTERIUM Freistaat FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, SACHSEN UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Jahr 2021 Jahr 2022 Landkreis/Kreisfreie Stadt in Euro (€) in Euro (€) Bautzen 33.241 € 1.050 € Chemnitz, Stadt = =! Dresden, Stadt 125 € 1.000 € Erzgebirgskreis 9.150 € - Görlitz 4.515 € - Leipzig 1.151 € 100 € Leipzig, Stadt - 150 € Meißen 250 € 1.000 € Mittelsachsen | 3.050 € - Nordsachsen 6.660 € - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 4.530 € 6.000 € | Vogtlandkreis 450 € - | Zwickau 900 € - | Gesamt 64.022 € 9.300 € Insgesamt wurde für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 24. Februar 2022 ein Gesamtschaden in Höhe von 73.322 Euro festgestellt. Angaben zu Schätzungen in Bezug auf die Fallzahlen bei Holzdiebstählen sind nicht möglich, weshalb auch keine geschätzte Schadenssumme angegeben werden kann. Frage 3: Wie hoch wird die Schadenssumme durch Holzdiebstähle. beziffert, deren Aufklärung erfolglos bleibt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren ab 2019, Regionen und Art des Umfangs/Dimension). s Von dem unter Frage 2 benannten Gesamtschaden in Höhe von 73.322 Euro entfallen 27.666 Euro auf Straftaten, zu denen bisher noch kein Tatverdächtiger ermittelt wurde. Seite 3 von 4 Landkreis/Kreisfreie Stadt In Euro (6) ee Bautzen 2.060 €| 1.050 € Chemnitz, Stadt - | - Dresden, Stadt 1.000 € Erzgebirgskreis Görlitz Leipzig Leipzig, Stadt Meißen Mittelsachsen 1.000 € | - Nordsachsen 6.650 € | Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2.530 € | 6.000 € Vogtlandkreis 450 € | = Zwickau - | - Gesamt ui 18.366 €] 9.300 €|
STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 4: Welche Art der Überwachungsmöglichkeiten, für welche Art Holzbestände, nutzt der Privat-, Kirchen- und Kommunalwald-besitzer, um Holzdiebstähle zu vermeiden bzw. zu verfolgen? (Bitte aufschlüsseln nach der Art, wie GPS- Tracker, Videoüberwachung und Personaleinsatz, den jeweiligen Umfang, für welche Art Holzbestand, seit 2019 bis heute). Frage 5: Wie hoch beziffern sich die Kosten der jeweiligen Überwachungsart und werden sie Bezuschusst und wenn ja aus welchen Mitteln? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr und Art seit 2019, sowie den Mitteln). Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Private, kirchiche und kommunale Waldbesitzende können verschiedene Überwachungsmöglichkeiten zur Vermeidung beziehungsweise Verfolgung von Holzdiebstählen nutzen. Es besteht jedoch keine Meldepflicht gegenüber der Staatsregierung. Es erfolgt auch keine systematische Erfassung, so dass der Staatsregierung keine Daten über Art und Umfang der genutzten Möglichkeiten oder entstandenen Kosten vorliegen. Die Vermeidung/Verfolgung von Holzdiebstählen ist kein Ziel der Förderrichtliiniie Wald und Forstwirtschaft -— RL WuF/2020 und wird dementsprechend auch nicht über diese Förderrichtlinie bezuschusst. Mit 3 Grüßen _—— Wolfram Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN