Holzdiebstahl im Privat-, Kirchen- und Kommunalwald

/ 4
PDF herunterladen
STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

Freistaat

SACHSEN

2022/11899

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages

Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Rene Hein (AfD)
Drs.-Nr.: 7/9236
Thema: Holzdiebstahl im Privat-, Kirchen- und Kommunalwald

Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:

„In Zeiten steigender Energiepreise wird mehr Holz geklaut. Die
finanziellen Schäden für Waldbesitzer sind beträchtlich, sie werden für
ganz Deutschland auf mehrere Millionen Euro geschätzt, Tendenz
steigend. Die Holzdiebe werden dabei immer dreister, es werden
professionell ganze Anhänger beladen, teilweise werden Bäume frisch
gefällt, erwischt werden sie nur selten und die Taten bleiben Wochen
unentdeckt. Holz Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt.“

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1: Wie viele Fälle von Holzdiebstahl wurden gemeldet und in
welcher Form geahndet und wie viele werden
Schätzungsweise vorgenommen? (Bitte aufschlüsseln nach
Jahren, ab 2019 bis zum heutigen Tag, nach Region und Art
des Verstoßes).

Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS)'
nach Straftaten des Diebstahls gemäß 88 242 - 244a und 248a
Strafgesetzbuch (StGB) im Tatzeitraum 1. Januar 2021 bis 24. Februar 2022
mit dem Tatort Freistaat Sachsen. Weitere Recherchekriterien waren die
Tatörtlichkeiten „Wald“, „Feld-/Waldweg“, „Park“ und „Wiese/Brachland“
sowie im Freitextfeld die Begriffe „Holz“, „Stamm“ oder „Stämme“.

! Die Angaben im PASS beinhalten auch noch laufende Ermittlungsverfahren, weshalb es aufgrund von
Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen zu Veränderungen kommen kann. Der dargestellte
Datenbestand wurde am 24. Februar 2022 recherchiert.

Seite 1 von 4

Der Staatsminister

Durchwahl
Telefon +49 351 564-20000
Telefax +49 351 564-20007

poststelle@
smekul.sachsen.de

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht vom
22. Februar 2022

Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
Z-1050/5/1076

Dresden,

1.6. MRZ. 2022

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium
für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Wilhelm-Buck-Str. 4

01097 Dresden

www.smekul.sachsen.de

Verkehrsverbindung:
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13

Besucher- und
Schwerbehindertenparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-
Buck-Str. 4 melden.

Bitte beachten Sie die
allgemeinen Hinweise zur
Verarbeitung personenbezogener
Daten durch das Sächsische
Staatsministerium für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und
Landwirtschaft zur Erfüllung der
Informationspflichten nach der
Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung auf
www.smekul.sachsen.de
1

STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

Freistaat

SACHSEN

 

Da ein Großteil dieser Straftaten (92,9 Prozent) als „einfacher Diebstahl“ erfasst wird,
stehen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen lediglich Angaben für den
Zeitraum ab dem Jahr 2021 zur Verfügung.

Das Ergebnis der Recherche wurde einer Einzelfallprüfung unterzogen. Insgesamt gab
es im recherchierten Tatzeitraum 70 erfasste Holzdiebstähle, bei denen Privatpersonen,
Kirchen oder Kommunen betroffen waren, darunter im Jahr 2021 60 Fälle und im Jahr
2022 bis zum 24. Februar 10 Fälle. Diese gliedern sich wie folgt auf die
Landkreise/Kreisfreien Städte auf:

 

 

Jahr 2021 2022
Besonders
schwerer Fall
des Diebstahls

 

 

 

Landkreis/Kreisfreie | Einfacher Besonders Einfacher
Stadt Diebstahl schwerer Fall Diebstahl
des Diebstahls

Bautzen 1
Chemnitz, Stadt
Dresden, Stadt
Erzgebirgskreis
Görlitz

Leipzig

Leipzig, Stadt
Meißen
Mittelsachsen
Nordsachsen
Sächsische
Schweiz-

Osterzgebirge

Vogtlandkreis - - -

Zwickau 1 - -
Gesamt 56 4 9 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D IND |O1

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisher wurden eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) sowie zwei Geldstrafen verhängt.
26 Verfahren wurden eingestellt und zu 20 Tatverdächtigen liegen noch keine Angaben
zum Ausgang des Verfahrens vor.

Zu Schätzungen liegen der Staatsregierung keine Angaben vor.

Frage 2: Wie hoch wird die Schadenssumme durch Holzdiebstahl bei
gemeldeten Fällen beziffert und wie hoch ist die Summe der
Geschätzten Diebstähle? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, ab 2019 bis
zum heutigen Tag, nach Region und Art des Umfangs).

Die Schadenssummen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:

Seite 2 von 4
2

STAATSMINISTERIUM Freistaat
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, SACHSEN
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Jahr 2021 Jahr 2022
Landkreis/Kreisfreie Stadt in Euro (€) in Euro (€)
Bautzen 33.241 € 1.050 €
Chemnitz, Stadt = =!
Dresden, Stadt 125 € 1.000 €
Erzgebirgskreis 9.150 € -
Görlitz 4.515 € -
Leipzig 1.151 € 100 €
Leipzig, Stadt - 150 €
Meißen 250 € 1.000 €
Mittelsachsen | 3.050 € -
Nordsachsen 6.660 € -
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 4.530 € 6.000 €
| Vogtlandkreis 450 € -
| Zwickau 900 € -
| Gesamt 64.022 € 9.300 €

 

 

 

 

Insgesamt wurde für den Zeitraum 1.

Januar 2021 bis 24. Februar 2022 ein

Gesamtschaden in Höhe von 73.322 Euro festgestellt. Angaben zu Schätzungen in
Bezug auf die Fallzahlen bei Holzdiebstählen sind nicht möglich, weshalb auch keine
geschätzte Schadenssumme angegeben werden kann.

Frage 3:

Wie hoch wird die Schadenssumme durch Holzdiebstähle. beziffert,

deren Aufklärung erfolglos bleibt? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren ab

2019, Regionen und Art

des Umfangs/Dimension).

s

Von dem unter Frage 2 benannten Gesamtschaden in Höhe von 73.322 Euro entfallen
27.666 Euro auf Straftaten, zu denen bisher noch kein Tatverdächtiger ermittelt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Seite 3 von 4

Landkreis/Kreisfreie Stadt In Euro (6) ee
Bautzen 2.060 €| 1.050 €
Chemnitz, Stadt - | -
Dresden, Stadt 1.000 €
Erzgebirgskreis

Görlitz

Leipzig

Leipzig, Stadt

Meißen

Mittelsachsen 1.000 € | -
Nordsachsen 6.650 € |

Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 2.530 € | 6.000 €
Vogtlandkreis 450 € | =
Zwickau - | -
Gesamt ui 18.366 €] 9.300 €|
3

STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

Frage 4: Welche Art der Überwachungsmöglichkeiten, für welche Art
Holzbestände, nutzt der Privat-, Kirchen- und Kommunalwald-besitzer,
um Holzdiebstähle zu vermeiden bzw. zu verfolgen? (Bitte
aufschlüsseln nach der Art, wie GPS- Tracker, Videoüberwachung und
Personaleinsatz, den jeweiligen Umfang, für welche Art Holzbestand,
seit 2019 bis heute).

Frage 5: Wie hoch beziffern sich die Kosten der jeweiligen Überwachungsart
und werden sie Bezuschusst und wenn ja aus welchen Mitteln? (Bitte
aufschlüsseln nach Jahr und Art seit 2019, sowie den Mitteln).

Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5:

Private, kirchiche und kommunale Waldbesitzende können verschiedene
Überwachungsmöglichkeiten zur Vermeidung beziehungsweise Verfolgung von
Holzdiebstählen nutzen. Es besteht jedoch keine Meldepflicht gegenüber der
Staatsregierung. Es erfolgt auch keine systematische Erfassung, so dass der
Staatsregierung keine Daten über Art und Umfang der genutzten Möglichkeiten oder
entstandenen Kosten vorliegen. Die Vermeidung/Verfolgung von Holzdiebstählen ist kein
Ziel der Förderrichtliiniie Wald und Forstwirtschaft -— RL WuF/2020 und wird
dementsprechend auch nicht über diese Förderrichtlinie bezuschusst.

Mit 3 Grüßen
_——

Wolfram

 

Seite 4 von 4

Freistaat

SACHSEN
4