Aufgenommene Asylbewerber im Stadtkreis Leipzig im Zeitraum 01.04.2021 bis 31.03.2022
Sip SACHSEN STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Geschäftszeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/128/116 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, 9. Mai 2022 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Alexander Wiesner (AfD) Drs.-Nr.: 7/9603 Thema: Aufgenommene Asylbewerber im Stadtkreis Leipzig im Zeit- raum 01.04.2021 bis 31.03.2022 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber wurden zwischen dem 01.04.2021 und dem 31.03.2022 im Stadtkreis Leipzig aufgenommen bzw. sind angekom- men? (Bitte aufschlüsseln pro Monat nach Anzahl, Geschlecht, Alters- gruppen [wenn bekannt] und Staatsangehörigkeit sowie Unterbrin- gungsort.) Frage 2: Wie viele der unter Frage eins genannten Personen wurden dabei als Hausanschrift: Flüchtling bzw. Asylbewerber anerkannt oder geduldet? (Bitte Anzahl Sächsisches Staatsministerium des Innern gesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit auflisten.) Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Frage 3: Telefon +49 351 564-0 Bei wie vielen der unter Frage eins genannten Personen sind die Asyl- Telefax +49 351 564-3199 verfahren noch nicht abgeschlossen? www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Frage 4: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Bei wie vielen der unter Frage eins genannten Asylbewerbern handelte nien 3, 6, 7, 8, 13 es sich um vollziehbar ausreisepflichtige Personen? (Bitte insgesamt Besucherparkplätze: sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit und Angabe des Anteils der Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. allgemeinen Duldungen und dem Anteil der Duldung wegen Passbe- schaffung auflisten.)
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Frage 5: Wie viele der unter Frage zwei und drei genannten Personen haben den Stadt- kreis Leipzig im abgefragten Zeitraum mit welchem Ziel wieder verlassen? (Bitte aufschlüsseln pro Monat nach Anzahl und Staatsangehörigkeit.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Hinsichtlich der Daten für das Jahr 2021 wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 7/8676 verwiesen. Im ersten Quartal des Jahres 2022 wurden der Stadt Leipzig insgesamt 253 Personen zugewiesen. Eine Aufschlüsselung dieser Zuweisungen nach Unterbringungsobjekten ist in Anlage 1, die Aufgliederung nach Monaten und Nationalitäten in Anlage 2 beige- fügt. Von einer weiteren Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse bezüglich der Unterschei- dung nach Geschlecht und Alter liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwendig recherchiert werden. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staats- regierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grund- satz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mit- betroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Die- ser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen ein- zelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staats- regierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funk- tionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet, da eine elektronische Recherche nicht möglich ist. Die notwendigen Daten können nur durch die händische Auswertung aller 253 Akten der im abgefragten Zeitraum zugewiesenen Personen erlangt werden. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Do- kumentation im Sinne der Fragestellungen und den Rücktransport wird von einer Bear- beitungszeit von 30 Minuten pro Akte ausgegangen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsauf- wand von ca. 126 Stunden. Kernaufgaben der betroffenen Behörden könnten wäh- renddessen nicht wahrgenommen werden. Seite 2 von 3
= SACHSEN STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN Nach einer umfassenden Abwägung des parlamentarischen Fragerechts einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits wurde da- her, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit, von einer weiteren Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen 8 oa Armin Schuster Anlagen: 2 Seite 3 von 3
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Anlage 2 zu Drs.-Nr. 7/9603 Zugewiesene Asylbewerber nach Nationalitäten 1. Quartal 2022 Nationalität Januar Februar März Gesamt Afghanistan 2 7 4 13 Eritrea 3 3 Georgien 21 5 6 32 Irak 7 9 23 39 Iran 1 1 2 Jemen 4 4 Kamerun 2 1 1 4 Kosovo 1 1 Libanon 1 6 1 8 Libyen 2 2 Marokko 1 1 Nordmazedonien 1 1 Pakistan 2 2 Russische Föderation 1 1 Saudi-Arabien 1 1 Syrien 32 32 25 89 Tunesien 3 1 4 Türkei 1 1 3 5 Ungeklärt 1 1 Venezuela 6 11 19 36 Vietnam 1 3 4 Summe 80 80 93 253 Stand: 20.04.2022