Verwendung von Haushaltsmitteln der Europäischen Union im Förderzeitraum 2014 - 2020 in Sachsen
Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Durchwahl Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Präsidenten des Sächsischen Landtages Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Herrn Dr. Matthias Rößler LS-1053/85/186-2022/24777 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Dresden, 30. Mai 2022 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Marika Tändler-Walenta (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9822 Thema: Verwendung von Haushaltsmitteln der Europäischen Union im Förderzeitraum 2014 bis 2020 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Förderzeitraum 2014 – 2020 standen dem Freistaat Sachsen EU- Mittel, in Höhe von 2,751 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese wurden u. a. über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (im weiteren EFRE), den Europäischen Sozialfonds (im weiteren ESF) und dem Euro- päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (im weiteren ELER) bereitgestellt. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) war und ist weitestgehend für die Mittelverwendung/-auszahlung zuständig und verantwortlich. In den Geschäfts-und Jahresberichten der SAB ist die konkrete Mittelverwendung nicht in Gänze transparent dar- gestellt.“ Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Ver- Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die kehr Kleine Anfrage wie folgt: Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Vorbemerkung: An der Beantwortung der Kleinen Anfrage haben die Verwaltungsbehörde Außenstelle Ammonstraße 10 EFRE/JTF, die Verwaltungsbehörde ESF/ESF Plus und das für den ELER ver- 01069 Dresden antwortliche Fachressort SMEKUL mitgewirkt. Sämtliche Finanzangaben wur- den aus der FÖMISAX (Fördermittelsystem Sachsen) entnommen. Frage 1: Auf welchen Betrag bezifferte sich die Auszahlung von Förder- www.smwa.sachsen.de mitteln der Europäischen Union (EFRE, ESF, ELER) über die Verkehrsanbindung: SAB in der Förderperiode 2014 – 2020? (Bitte in Jahresschei- Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien ben aufgeschlüsselt nach den jeweiligen EU- 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz Förderprogrammen darstellen.) * Information zum Zugang für ver- schlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kon- takt.htm poststelle@smwa-sachsen. Seite 1 von 6 de-mail.de
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Jahr Auszahlung EU-Mittel (Mio. Euro) 2014 0 2015 11,41 2016 53,33 2017 84,96 2018 127,55 2019 139,29 2020 167,94 2021 193,50 2022 48,95 *Stand 30.04.2022 Europäischer Sozialfonds (ESF) Jahr Auszahlung EU-Mittel (Mio. Euro) 2014 0 2015 27,55 2016 59,45 2017 84,69 2018 100,36 2019 101,06 2020 90,72 2021 77,47 2022 *1,94 *Stand 30.04.2022 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Die SAB hat keine Zuständigkeit als Bewilligungsbehörde im ELER. Demzufolge können keine Beträge beziffert werden. Frage 2: Auf welchen Betrag beziffert sich die Auszahlung von Fördermitteln der Europäischen Union (EFRE, ESF, ELER) im Freistaat Sachsen insgesamt in der Förderperiode 2014 – 2020? (Bitte in Jahresscheiben aufgeschlüs- selt nach den jeweiligen EU-Förderprogrammen darstellen.) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Jahr Auszahlung EU-Mittel (Mio. Euro) 2014 0,95 2015 25,50 2016 107,68 2017 155,20 2018 181,03 2019 245,51 Seite 2 von 6
2020 254,57 2021 283,52 2022 *57,12 *Stand 30.04.2022 Europäischer Sozialfonds (ESF) Jahr Auszahlung (Mio. Euro) 2014 0 2015 28,97 2016 63,80 2017 89,66 2018 106,04 2019 108,30 2020 97,45 2021 80,47 2022 *11,51 *Stand 30.04.2022 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Jahr Auszahlung (Mio. Euro) 2014 12,87 2015 22,45 2016 55,66 2017 80,31 2018 103,53 2019 125,82 2020 147,54 2021 153,78 2022 *18,33 *Stand 30.04.2022 Frage 3: Wie groß war/ist die Differenz zwischen bereitgestellten und nicht abge- rufenen EU-Fördermittel im Jahr 2021? (Bitte nach jeweiligem Förderpro- gramm aufschlüsseln) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Jahr Plan EU-Mitte Auszahlung EU- Differenz (Mio. Euro) Mittel (Mio. Euro) (Mio. Euro) 2014 280,98 0,95 280,03 2015 286,61 25,50 261,11 2016 292,35 107,68 184,67 2017 298,20 155,20 143,00 2018 304,17 181,03 123,14 2019 310,25 245,51 64,74 2020 316,46 254,57 61,89 Seite 3 von 6
2021 115,33 283,52 -168,19 2022 36,12 *57,12 -21,00 EFRE + REACT-EU 2.240,47 1.311,08 929,39 *Stand 30.04.2022 Gemäß den Vorgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 müssen die EFRE und REACT-EU-Mittel bis zum 31. Dezember 2023 ausgezahlt worden sein. Europäischer Sozialfonds (ESF) Jahr Plan EU-Mittel Auszahlung EU Mittel Differenz (Mio. Euro) (Mio. Euro) (Mio. Euro) 2014 89,14 0 89,14 2015 90,92 28,97 61,95 2016 92,74 63,80 28,94 2017 94,60 89,66 4,93 2018 96,49 106,04 -9,55 2019 98,42 108,30 -9,88 2020 110,99 97,45 13,54 2021 16,00 80,47 -64,47 2022 0 *11,51 -11,51 *Stand 30.04.2022 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Jahr Plan EU-Mittel Auszahlung EU Mittel Differenz (Mio. Euro) (Mio. Euro) (Mio. Euro) 2014 120,20 12,87 107,33 2015 120,01 22,45 97,56 2016 128,39 55,66 72,73 2017 128,14 80,31 47,83 2018 127,78 103,53 24,25 2019 127,42 125,82 1,60 2020 127,04 147,54 - 20,5 2021 157,75 153,78 3,97 2022 158,30 * 18,33 139,97 *Stand 30.04.2022 Bei EU-Programmen ist die Verwendung der Mittel innerhalb des Programmzeitraums maßgeblich. Eine Nichtverausgabung in einem Jahr führt insofern nicht zum Verfall der Haushaltsmittel. Es lässt sich zwar grundsätzlich eine jahresbezogene Betrachtung vor- nehmen, jedoch können und werden regelmäßig die Mittel bis zum Ende der jeweiligen Förderperiode verausgabt. Im Bereich der ELER-Förderung besteht die Möglichkeit der Mittelverausgabung und Abrechnung gegenüber der europäischen Kommission bis 2025. Seite 4 von 6
Frage 4: Die Auszahlung welcher in der Förderperiode 2014 – 2020 bereit gestell- ten Fördermittel der Europäischen Union (EFRE, ESF, ELER) mussten zwingend über die SAB beantragt werden und welche Fördermittel konn- ten ebenfalls direkt bei der Europäischen Kommission beantragt wer- den? (Bitte in Jahresscheiben aufgeschlüsselt nach den jeweiligen EU- Förderprogrammen darstellen.) Die EFRE-Mittel, die ESF-Mittel und die ELER-Mittel werden im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausschließlich dezentral, d. h. von den Mitgliedsstaaten abgewickelt. Eine direkte Antragstellung bei der EU-Kommission erfolgt nicht. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zu Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems erstellt. Darin wurde u. a. auch festgelegt, welche EFRE-Vorhaben von welcher Bewilligungsstelle abgewickelt werden. Diese Festlegung wurde im EFRE durch das jeweils für das EFRE-Vorhaben fachlich verantwortliche Ressort der Staatsre- gierung getroffen. Die SAB wickelt in der Förderperiode 2014 bis 2020 die folgenden Vorhabensbereiche und eine komplette Prioritätsachse als Bewilligungsstelle ab: A.1.1 „Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich der anwendungsnahen öffentlichen Forschung“, A.1.2 „Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken“, A.2.1 „Technologieförderung“, A.2.2 „Schlüsseltechnologien (KETs) im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW)“, A.2.3 „Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft“, B.2.1 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Marktein- führungsphase (Zuschuss)“, B.2.2 „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign – Darlehen“, B.2.3 „Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business), Informations- schutz (Informationssicherheit)“, B.2.4 „Markterschließung“, B.3.2 „Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Darlehen“, C.1.1 „Zukunftsfähige Energieversorgung (Energieeffizienz in KMU)“, C.2.3 „Energieeffiziente Investitionen in Schulgebäude“, C.2.4 „Klima- und Immissionsschutz“ und Prioritätsachse E „Nachhaltige Stadtentwicklung“. Die SAB hat in der gesamten Förderperiode die vorstehend benannten Vorhaben abge- wickelt bzw. wickelt sie noch ab. Deshalb kann auf eine Unterteilung nach Jahresschei- ben verzichtet werden. Europäischer Sozialfonds (ESF) Die SAB hat im gesamten Förderzeitraum 2014-2020 alle Vorhabensbereiche des ESF abgewickelt bzw. wickelt sie noch ab. Deshalb kann auf eine Unterteilung in Jahresschei- ben verzichtet werden. Seite 5 von 6
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Für den Bereich ELER ist keine Antragstellung bei der SAB vorgesehen. Frage 5: Inwieweit und welche konkreten Unterschiede gab es bei der Beantra- gung von Fördermitteln (EFRE, ESF, ELER) zwischen der SAB und der EU Kommission hinsichtlich der formellen und materiellen Vorausset- zung zur möglichen Bewilligung von Fördermitteln? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 6 von 6