Verwendung von Haushaltsmitteln der Europäischen Union im Förderzeitraum 2014 - 2020 in Sachsen

/ 6
PDF herunterladen
Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr                      Durchwahl Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden                                                     Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                                 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Herrn Dr. Matthias Rößler                                                             LS-1053/85/186-2022/24777 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1                                                         Dresden, 30. Mai 2022 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Marika Tändler-Walenta (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9822 Thema: Verwendung von Haushaltsmitteln der Europäischen Union im Förderzeitraum 2014 bis 2020 in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Förderzeitraum 2014 – 2020 standen dem Freistaat Sachsen EU- Mittel, in Höhe von 2,751 Mrd. Euro zur Verfügung. Diese wurden u. a. über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (im weiteren EFRE), den Europäischen Sozialfonds (im weiteren ESF) und dem Euro- päischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (im weiteren ELER) bereitgestellt. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) war und ist weitestgehend für die Mittelverwendung/-auszahlung zuständig und verantwortlich. In den Geschäfts-und Jahresberichten der SAB ist die konkrete Mittelverwendung nicht in Gänze transparent dar- gestellt.“                                                                            Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Ver- Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die              kehr Kleine Anfrage wie folgt:                                                             Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Vorbemerkung: An der Beantwortung der Kleinen Anfrage haben die Verwaltungsbehörde                  Außenstelle Ammonstraße 10 EFRE/JTF, die Verwaltungsbehörde ESF/ESF Plus und das für den ELER ver-               01069 Dresden antwortliche Fachressort SMEKUL mitgewirkt. Sämtliche Finanzangaben wur- den aus der FÖMISAX (Fördermittelsystem Sachsen) entnommen. Frage 1: Auf welchen Betrag bezifferte sich die Auszahlung von Förder-                www.smwa.sachsen.de mitteln der Europäischen Union (EFRE, ESF, ELER) über die              Verkehrsanbindung: SAB in der Förderperiode 2014 – 2020? (Bitte in Jahresschei-           Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien ben          aufgeschlüsselt                   nach den jeweiligen EU- 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz Förderprogrammen darstellen.)                                          * Information zum Zugang für ver- schlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kon- takt.htm poststelle@smwa-sachsen. Seite 1 von 6 de-mail.de
1

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Jahr                  Auszahlung EU-Mittel (Mio. Euro) 2014                             0 2015                          11,41 2016                          53,33 2017                          84,96 2018                         127,55 2019                         139,29 2020                         167,94 2021                         193,50 2022                          48,95 *Stand 30.04.2022 Europäischer Sozialfonds (ESF) Jahr                  Auszahlung EU-Mittel (Mio. Euro) 2014                             0 2015                          27,55 2016                          59,45 2017                          84,69 2018                         100,36 2019                         101,06 2020                          90,72 2021                          77,47 2022                          *1,94 *Stand 30.04.2022 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Die SAB hat keine Zuständigkeit als Bewilligungsbehörde im ELER. Demzufolge können keine Beträge beziffert werden. Frage 2: Auf welchen Betrag beziffert sich die Auszahlung von Fördermitteln der Europäischen Union (EFRE, ESF, ELER) im Freistaat Sachsen insgesamt in der Förderperiode 2014 – 2020? (Bitte in Jahresscheiben aufgeschlüs- selt nach den jeweiligen EU-Förderprogrammen darstellen.) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Jahr                  Auszahlung EU-Mittel (Mio. Euro) 2014                           0,95 2015                          25,50 2016                         107,68 2017                         155,20 2018                         181,03 2019                         245,51 Seite 2 von 6
2

2020                                      254,57 2021                                      283,52 2022                                      *57,12 *Stand 30.04.2022 Europäischer Sozialfonds (ESF) Jahr                                   Auszahlung (Mio. Euro) 2014                                         0 2015                                      28,97 2016                                      63,80 2017                                      89,66 2018                                      106,04 2019                                      108,30 2020                                      97,45 2021                                      80,47 2022                                      *11,51 *Stand 30.04.2022 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Jahr                                   Auszahlung (Mio. Euro) 2014                                      12,87 2015                                      22,45 2016                                      55,66 2017                                      80,31 2018                                      103,53 2019                                      125,82 2020                                      147,54 2021                                      153,78 2022                                      *18,33 *Stand 30.04.2022 Frage 3: Wie groß war/ist die Differenz zwischen bereitgestellten und nicht abge- rufenen EU-Fördermittel im Jahr 2021? (Bitte nach jeweiligem Förderpro- gramm aufschlüsseln) Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Jahr            Plan EU-Mitte      Auszahlung EU-              Differenz (Mio. Euro)            Mittel                (Mio. Euro) (Mio. Euro) 2014               280,98                 0,95                  280,03 2015               286,61                25,50                  261,11 2016               292,35               107,68                  184,67 2017               298,20               155,20                  143,00 2018               304,17               181,03                  123,14 2019               310,25               245,51                   64,74 2020               316,46               254,57                   61,89 Seite 3 von 6
3

2021               115,33                283,52             -168,19 2022                36,12                *57,12              -21,00 EFRE + REACT-EU             2.240,47              1.311,08             929,39 *Stand 30.04.2022 Gemäß den Vorgaben aus der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 müssen die EFRE und REACT-EU-Mittel bis zum 31. Dezember 2023 ausgezahlt worden sein. Europäischer Sozialfonds (ESF) Jahr         Plan EU-Mittel      Auszahlung EU Mittel        Differenz (Mio. Euro)             (Mio. Euro)          (Mio. Euro) 2014               89,14                     0                  89,14 2015               90,92                   28,97                61,95 2016               92,74                   63,80                28,94 2017               94,60                   89,66                 4,93 2018               96,49                  106,04                 -9,55 2019               98,42                  108,30                -9,88 2020              110,99                   97,45                13,54 2021               16,00                   80,47                -64,47 2022                 0                    *11,51                -11,51 *Stand 30.04.2022 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Jahr         Plan EU-Mittel      Auszahlung EU Mittel        Differenz (Mio. Euro)             (Mio. Euro)          (Mio. Euro) 2014              120,20                   12,87                107,33 2015              120,01                   22,45                97,56 2016              128,39                   55,66                72,73 2017              128,14                   80,31                47,83 2018              127,78                  103,53                24,25 2019              127,42                  125,82                 1,60 2020              127,04                  147,54                - 20,5 2021              157,75                  153,78                 3,97 2022              158,30                  * 18,33               139,97 *Stand 30.04.2022 Bei EU-Programmen ist die Verwendung der Mittel innerhalb des Programmzeitraums maßgeblich. Eine Nichtverausgabung in einem Jahr führt insofern nicht zum Verfall der Haushaltsmittel. Es lässt sich zwar grundsätzlich eine jahresbezogene Betrachtung vor- nehmen, jedoch können und werden regelmäßig die Mittel bis zum Ende der jeweiligen Förderperiode verausgabt. Im Bereich der ELER-Förderung besteht die Möglichkeit der Mittelverausgabung und Abrechnung gegenüber der europäischen Kommission bis 2025. Seite 4 von 6
4

Frage 4: Die Auszahlung welcher in der Förderperiode 2014 – 2020 bereit gestell- ten Fördermittel der Europäischen Union (EFRE, ESF, ELER) mussten zwingend über die SAB beantragt werden und welche Fördermittel konn- ten ebenfalls direkt bei der Europäischen Kommission beantragt wer- den? (Bitte in Jahresscheiben aufgeschlüsselt nach den jeweiligen EU- Förderprogrammen darstellen.) Die EFRE-Mittel, die ESF-Mittel und die ELER-Mittel werden im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausschließlich dezentral, d. h. von den Mitgliedsstaaten abgewickelt. Eine direkte Antragstellung bei der EU-Kommission erfolgt nicht. Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zu Beginn der Förderperiode 2014 bis 2020 wurde die Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems erstellt. Darin wurde u. a. auch festgelegt, welche EFRE-Vorhaben von welcher Bewilligungsstelle abgewickelt werden. Diese Festlegung wurde im EFRE durch das jeweils für das EFRE-Vorhaben fachlich verantwortliche Ressort der Staatsre- gierung getroffen. Die SAB wickelt in der Förderperiode 2014 bis 2020 die folgenden Vorhabensbereiche und eine komplette Prioritätsachse als Bewilligungsstelle ab:     A.1.1        „Förderung von Forschungsinfrastruktur und Forschungsprojekten im Bereich der anwendungsnahen öffentlichen Forschung“,     A.1.2        „Anwendungsorientierte Forschung an innovativen Energietechniken“,     A.2.1        „Technologieförderung“,     A.2.2        „Schlüsseltechnologien (KETs) im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung (GRW)“,     A.2.3        „Innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft“,     B.2.1        „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign - Marktein- führungsphase (Zuschuss)“,     B.2.2        „Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign – Darlehen“,     B.2.3        „Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business), Informations- schutz (Informationssicherheit)“,     B.2.4        „Markterschließung“,     B.3.2        „Einzelbetriebliche Investitionsförderung – Darlehen“,     C.1.1        „Zukunftsfähige Energieversorgung (Energieeffizienz in KMU)“,     C.2.3        „Energieeffiziente Investitionen in Schulgebäude“,     C.2.4        „Klima- und Immissionsschutz“ und     Prioritätsachse E „Nachhaltige Stadtentwicklung“. Die SAB hat in der gesamten Förderperiode die vorstehend benannten Vorhaben abge- wickelt bzw. wickelt sie noch ab. Deshalb kann auf eine Unterteilung nach Jahresschei- ben verzichtet werden. Europäischer Sozialfonds (ESF) Die SAB hat im gesamten Förderzeitraum 2014-2020 alle Vorhabensbereiche des ESF abgewickelt bzw. wickelt sie noch ab. Deshalb kann auf eine Unterteilung in Jahresschei- ben verzichtet werden. Seite 5 von 6
5

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Für den Bereich ELER ist keine Antragstellung bei der SAB vorgesehen. Frage 5:      Inwieweit und welche konkreten Unterschiede gab es bei der Beantra- gung von Fördermitteln (EFRE, ESF, ELER) zwischen der SAB und der EU Kommission hinsichtlich der formellen und materiellen Vorausset- zung zur möglichen Bewilligung von Fördermitteln? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 6 von 6
6