Einkommenseinsatz beim Bezug von existenzsichernden Leistungen durch Flüchtlinge aus der Ukraine

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DRUCKSACHE 7/10090 Sächsischer Landtag 7. Wahlperiode Kleine Anfrage des           Abgeordneten Frank Schaufel, AfD-Fraktion Thema:        Einkommenseinsatz beim Bezug von existenzsichernden Leistungen durch Flüchtlinge aus der Ukraine Der Fragesteller widerspricht einer Verlängerung der Beantwortungsfrist gemäß § 56 Abs. 5 der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags. Fragen an die Staatsregierung: 1. Müssen Flüchtlinge aus der ihr Ukraine eigenes Einkommen einsetzen, bevor sie Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) bzw. SGB XII (Sozialhilfe) beziehen können und welche Regelungen gelten hierfür? 2. Wie erfolgt die behördliche Prüfung, ob der Antragsteller über anderweitiges Einkommen verfügt bzw. welche Anforderungen sind an diese Prüfung zu stellen? 3. Wie erfolgt die Anrechnung auf die existenzsichernden Leistungen, wenn der Antragsteller laufendes Einkommen wie z.B. Arbeitseinkommen oder Altersrente bezieht? Dresden, 16.06.2022 Unterzeichner: Frank Schaufel Ort: Dresden Datum: 16.06.2022 Frank Schaufel Eingegangen am: 16.06.2022
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