Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2022
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN Geschäftszeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) Präsidenten des Sächsischen Landtages 16-0141.50/4206 Herrn Dr. Matthias Rößler Dresden, 13. Mai 2022 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9530 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Artikel 51 Absatz 2 Verfassung des Freistaa- tes Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Infor- mationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Verwaltungsvorschrift der Staatsregierung über die Behandlung von Ver- schlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABl. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung ist zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge erforderlich. Die Informa- tionen sind durch nachrichtendienstliche Mittel ($ 5 Absatz 1 Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Hausanschrift: Weitergabe dieser Informationen würde die eingesetzten Methoden der Sächsisches Staatsministerium des Innern Nachrichtenbeschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrich- Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden tendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach 8 5 Absatz 1 Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Artikel 51 Absatz 2 www.smi.sachsen.de SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer Mitteilung in ihren Verkehrsanbindung: Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit der Person Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden.
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber diesen Personen, weshalb sie insoweit jegliche Handlungen zu unterlassen hat, die zu deren Enttarnung führen könnten. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität der für ihn tätigen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zu- lassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, künf- tig solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Eine solche mögliche dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem Informationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass insbe- sondere der Geheimschutz gegenüber dem Informationsanspruch der Abgeordneten das gewichtigere Rechtsgut ist. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informa- tionsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Staatsregierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informations- übermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt werden kann. Darüber hinaus liegen der Staatsregierung Informationen vor, deren Mitteilung Rechte Dritter (Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf) entgegenstehen. Diese Informationen können aus Gründen des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, durch deren Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Infor- mationsanspruch der Fragestellerin mit den Persönlichkeitsrechten Dritter abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung die über die in der Beant- wortung enthaltenen Angaben hinausgehenden personenbezogenen Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestim- mung ein größeres Gewicht zukommt, so dass die Mitteilung der Daten mit Extre- mismusbezug unterbleiben muss. Personenbezogene Daten im Sinne des § 2 SächsVSG betreffen einen besonders geschützten Datenkreis, weil dieser Rückschlüsse auf politische Meinungen zulässt. Je klarer die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem politischen Lager zugeordnet werden kann, desto nachhaltiger wirkt der Schutzgedanke. Seite 2 von 9
STAATSMINISTERIUM DES INNERN SACHSEN Frage 1: Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammen- rottungen, Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2022 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch be- werteten Aktivitäten vor: Nr. Datum Ort Veranstalter | Teilnehmer- | Veranstaltung, zahl ggf. Bands, Liedermacher, Redner 1 | 05.03.2022 | Chemnitz Partei „Freie | 1.500 Sternmarsch Sachsen“ unter dem Motto „Nein zur Impfpflicht“ Redner: Martin Kohlmann, Stefan Hartung 2 | 06.03.2022 | Chemnitz Junge Natio- | ca. 15 Gedenkveran- nalisten staltung anl. der Chemnitz Bombardierung von Chemnitz 3 | 07.03.2022 | Heidenau Partei „Freie | 150 Kundgebung Sachsen“ unter dem Motto „Corona- maßnahmen beenden - Kretschmer verhaften“ 4 | 09.03.2022 |A17undA4| Sehe? Partei ‚Freie |mind. 2 Hilfskonsai für russische LKW- Fahrer auf der A17 undA 4 5 | 11.03.2022 | Freiberg Partei ‚Freie | * Stammtisch- Sachsen“ treffen 6 | 13.03.2022 | Sächsische Partei „Der * Wanderung Schweiz Dritte Weg", Landesver- band Sach- sen Seite 3 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung zahl ggf. Bands, Liedermacher, Redner 14.03.2022 Heidenau Partei „Freie ca. 400 Kundgebung Sachsen“ unter dem Motto „Corona- maßnahmen beenden - Kretschmer verhaften!“ 18.03.2022 Sachsen Partei „Freie Vorstands- Sachsen“ sitzung des Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterz- gebirge 19.03.2022 Zwickau Partei ,Der Kranznieder- Dritte Weg", legung „Ge- Stützpunkt denken 77. Westsachsen Jahrestag der Bombardierung von Zwickau“ 10 20.03.2022 Riesa Nationalde- Landesparteitag mokratische Partei Deutsch- lands (NPD) 11 21.03.2022 Heidenau Partei „Freie 110 Kundgebung Sachsen“ unter dem Motto „Corona- maßnahmen beenden - Kretschmer verhaften!“ 12 22.03.2022 Dresden Pegida ca. 700 240. Pegida- Versammlung in Dresden, Redner: Lutz Bachmann, Wolfgang Tauf- kirch, Siegfried Dabritz Seite 4 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstalter Teilnehmer- Veranstaltung zahl ggf. Bands, Liedermacher, Redner 13 24.03.2022 Marienberg Partei „Freie 30 bis 35 Kundgebung Sachsen" unter dem Motto „Gemeinsam statt Spaltung“ 14 28.03.2022 Freital Partei „Freie 220 Kundgebung Sachsen" unter dem Motto „Landratskandi- datur“ 15 28.03.2022 Heidenau Partei „Freie 113 Kundgebung Sachsen“ unter dem Motto „Corona- maßnahmen beenden - Kretschmer verhaften!“ 16 28.03.2022 Marienberg Partei „Freie Kundgebung Sachsen“ unter dem Motto „Gemeinschaft statt Spaltung!“ Redner: Stefan Hartung 17 28.03.2022 Leipzig Partei „Der Flyeraktion mit Dritte Weg", dem Thema: Stützpunkt Verhinderung Mittelland der Impfpflicht 18 30.03.2022 Dippoldis- Partei „Freie 116 Kundgebung walde Sachsen“ unter dem Motto „Corona-Maß- nahmen been- den - Kret- schmer verhaf- ten!“ * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung sowie des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Seite 5 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht-extre- mistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extre- men Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat März 2022 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nicht extremistischen Veranstaltungen auf der Grundlage seiner Zuständigkeit gemäß 8 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SächsVSG. Es wird auf die Tabelle verwiesen: Nr. Datum Ort Veranstaltung | Teilnahme von Anzahl der Rechtsextre- rechtsextre- misten, ggf. mistischen rechtsextre- Teilnehmer mistischen Bands, Liedermachern, Rednern 1 | 02.03.2022 | unbekannt | Aufstellungs- | Beteiligung von mind. 1 versamm- Rechtsextre- lung eines misten Partei-Kreis- verbandes 2 | 05.03.2022 | Dresden Anti-Corona- Beteiligung von mind. 22 Kundgebung Rechtsextre- einer Partei misten 3 | 06.03.2022 | unbekannt | Parteitag und |Beteiligung von mind. 2 Aufstellungs- | Rechtsextre- versamm- misten lung eines Kreisverban- des 4 | 07.03.2022| Zwönitz Anti-Corona- Beteiligung von ca. 15 Protest Rechtsextre- misten 5 | 07.03.2022| Leipzig Anti-Corona- Beteiligung von mind. 1 Protest Rechtsextre- misten Seite 6 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstaltung | Teilnahme von Anzahl der Rechtsextre- rechtsextre- misten, ggf. mistischen rechtsextre- Teilnehmer mistischen Bands, Liedermachern, Rednern 6 | 12.03.2022 | unbekannt | Parteitag und | Beteiligung von mind. 1 Aufstellungs- | Rechtsextre- versamm- misten lung eines Kreisverban- des 7 | 12.03.2022 | unbekannt | Parteitag und | Beteiligung von mind. 5 Aufstellungs- | Rechtsextre- versamm- misten lung eines Kreisverban- des 8 | 12.03.2022 | Wurzen Wahlkampf- Beteiligung von mind. 1 auftakt eines Rechtsextre- Partei-Kreis- misten verbandes 9 | 14.03.2022 | Dresden Anti-Corona- Beteiligung von mind. 1 Protest Rechtsextre- misten 10 | 16.03.2022 | Chemnitz | Versamm- Beteiligung von 7 lung „Sprit- Rechtsextre- preisbremse misten jetzt“ 11 | 19.03.2022 | unbekannt| Parteitag ei- Beteiligung von mind. 2 nes Kreisver- | Rechtsextre- bandes misten 12 | 20.03.2022 | Dresden Anti-Corona Beteiligung von mind. 1 Protest Rechtsextre- misten 13 | 21.03.2022 | Zwönitz Anti-Corona- Beteiligung von ca. 15 Protest Rechtsextre- misten Seite 7 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Nr. Datum Ort Veranstaltung | Teilnahme von Anzahl der Rechtsextre- rechtsextre- misten, ggf. mistischen rechtsextre- Teilnehmer mistischen Bands, Liedermachern, Rednern 14 | 28.03.2022 | Bad- Anti-Corona Beteiligung von mind. 4 Schandau | Protest Rechtsextre- misten 15 | 28.03.2022 | Bautzen Plakataktion Beteiligung von mind. 6 „Gegen die Rechtsextre- hohen Sprit- misten preise" Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung sowie des Datenschutzes nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat März 2022 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teil- nehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung wurden keine Aktivitäten im Sinne der Fragestellung bekannt. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beant- wortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berück- sichtigt wurden? Insbesondere Ende des Jahres 2021 und in den ersten Monaten des Jahres 2022 ent- falteten sächsische Rechtsextremisten Aktivitäten im Zusammenhang mit diversen -in der Regel nicht angemeldeten - nicht extremistischen Ansammlungen/Versammlungen im Rahmen des Protestgeschehens gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen. So nah- men Rechtsextremisten an zahlreichen derartigen Veranstaltungen teil und bewarben diese auch, insbesondere auf Kanälen in den sozialen Medien. Des Weiteren nahmen Rechtsextremisten auch an extremistischen Ansammlungen/Versammlungen im Rah- men des Protestgeschehens gegen die staatlichen Coronamaßnahmen teil, die nicht dem Rechtsextremismus zugeordnet wurden. So nahm an einer Veranstaltung am 19. Februar 2022 in Dresden, welche dem Phänomenbereich „Verfassungsschutz- relevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet wurde, eine unbekannte Zahl an Rechtsextremisten teil. Seite 8 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Zur Beantwortung der Frage im Sinne der Frage 2 wird auf die Tabelle verwiesen: Nr. Datum Ort Veranstaltung Teilnahme von Anzahl der Rechtsextre- rechtsextre- misten, ggf. mistischen rechtsextre- Teilnehmer mistischen Bands, Liedermachern, Rednern 26.02.2022 Chemnitz Anti-Corona- Beteiligung von Protest Rechtsextre- misten * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mit- geteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit ffeundlichen Grüßen r ~AL Ne n Schuster Seite 9 von 9