Förderung durch die Förderrichtlinie Familienwohnen

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DRUCKSACHE 7/9946 Sächsischer Landtag 7. Wahlperiode Kleine Anfrage der            Abgeordneten Doreen Schwietzer, AfD-Fraktion Thema:         Förderung durch die Förderrichtlinie Familienwohnen Vorab teilt die Fragestellerin mit, dass sie einer Verlängerung der Beantwortungsfrist gemäß § 56 Absatz 5 der Geschäftsordnung des 7. Sächsischen Landtags widerspricht. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Vorhaben mit jeweils welcher Gesamtförderhöhe wurden durch die Förderrichtlinie Familienwohnen jeweils in den Jahren seit 2017 gefördert? (Bitte aufschlüsseln nach Wohngebäuden, welche vor 1990 errichtet wurden; Erwerb eines Eigenheims; Erwerb einer Eigentumswohnung; Bau eines Eigenheimes; Bau einer Eigentumswohnung.) 2. Wie hoch waren in den Jahren seit 2017 durchschnittlich die Gesamtausgaben der Maßnahmen? (Bitte aufschlüsseln nach Wohngebäuden, welche vor 1990 errichtet wurden; Erwerb eines Eigenheims; Erwerb einer Eigentumswohnung; Bau eines Eigenheimes; Bau einer Eigentumswohnung sowie gesondert nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) 3. Wie viele Kinder hatten in den Jahren seit 2017 jeweils die Zuwendungsempfänger und wie hoch war deren durchschnittliches Einkommen? 4. Inwieweit wirkt die Begrenzung der förderfähigen Ausgaben bei 300.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt zuzüglich 40.000 Euro je Kind angesichts der stark gestiegenen Marktpreise hemmend auf die Inanspruchnahme? 5. Welcher Zweck wird mit der in Frage 4 genannten Begrenzung verfolgt, die erst mit der Novelle der Richtlinie 2021 aufgenommen wurde? Dresden, 25.05.2022 Doreen Schwietzer, MdL Eingegangen am: 25.05.2022
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