Grünes Gewölbe - Kunstraubprozess
Die Staatsministerin für Kultur und Tourismus STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, KULTUR UND TOURISMUS Aktenzeichen Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden (bitte bei Antwort angeben) KT-L-1053/20/29-2022/26921 Präsidenten des Sächsischen Landtages Dresden, Herrn Dr. Matthias Rößler 2. Juni 2022 Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Kirste (AfD) Drs.-Nr.: 7/9796 Thema: Grünes Gewölbe - Kunstraubprozess Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer von der Staatsregierung und welche Vertreter des Grünen Gewölbes begleiten den Prozess vor Ort? Als Vertreter des Grünen Gewölbes bzw. der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) haben bislang als Zeugen der ehemalige Direktor des Grünen Gewölbes, der Leiter der Abteilung Bau, Technik, Sicherheit, eine Sammlungsverwalterin, eine Restauratorin sowie eine Betriebswache am Prozess teilgenommen. Des Weiteren war bei einer Zeugenaussage eines Mitarbeiters der DWSI ein Vertreter des Landesamtes für Steuern und Finanzen anwesend. Darüber hinaus war am ersten Verhandlungstag, der mit der Nebenklage beauftragte Rechtsanwalt, im Auftrag der SKD, anwesend. Nachdem die Nebenklage nicht zugelassen wurde, war der beauftragte Rechtsanwalt an weiteren Prozesstagen nicht mehr anwesend. Frage 2: Neben dem ideellen Wert, welchen finanziellen Wert haben die gestohlenen Gegenstände, der Hutverschluss des Diamantrosen-Sets, der Bruststern des Polnischen Weißadlerordens, die große Besucheradresse: Brustschleife, die Aigrette für das Haar in Form einer Sonne, das Staatsministerin für Kultur und Tourismus palettenförmige Juwel, das Juwel des Polnischen Weißadlerordens, die St. Petersburger Straße 2 Kette aus 177 sächsischen Perlen, der Degen des Diamantrose-Sets, die 01069 Dresden (Straßenbahnlinien 3, 7) Epaulette des Diamantrosen-Sets und die Aigrette für die Haare in Form eines Halbmonds? www.smkt.sachsen.de Informationen zum Datenschutz sowie Die Bestimmung des tatsächlichen finanziellen Wertes der bei dem Einbruch zum Empfang elektronisch signierter und ins Historische Grüne Gewölbe am 25. November 2019 entwendeten Stücke, verschlüsselter Nachrichten finden Sie auf etwa durch eine Marktanalyse oder durch Kalkulation, war – auch unter unserer Website. Einbeziehung eines Sachverständigen – nicht möglich.
Für die gestohlenen Schmuckstücke konnten lediglich Versicherungswerte ermittelt werden, die im Zusammenhang mit Verleihvorgängen festgesetzt worden waren. Die einzelnen Versicherungswerte ergaben sich aus Unterlagen, die durch die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) vorgelegt wurden. Soweit hieraus verschiedene Versicherungswerte für ein- und dasselbe Schmuckstück hervorgingen, wurde der niedrigste Wert berücksichtigt. Für zwei der entwendeten Schmuckstücke, nämlich das Teilstück eines Muffhakens und die Aigrette für das Haar in Form einer Sonne, liegen keine Werte vor. Dies vorangestellt beläuft sich der Gesamtversicherungswert der entwendeten Schmuckstücke auf insgesamt 116.800.000 Euro. Welchen Einfluss mögliche Schäden auf den Versicherungswert der Stücke haben, kann derzeit nicht beurteilt werden. Frage 3: Aus welchen zwingenden Gründen ist die Sicherheitsfirma, welche in der Nacht des Raubes für die Sicherheit des Gebäudes und der wertvollen Gegenstände zuständig war, bis heute noch im Schloss tätig? Es wird auf die Antwort zur Großen Anfrage Drs.-Nr.: 7/2884 Teil IV Frage 20 verwiesen. Die Sicherheitsfirma besitzt einen gültigen Vertrag. Die Ermittlungen haben bislang keine Tatbeteiligung der eingesetzten Beschäftigten des Dienstleisters ergeben. Es wird auch auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/8024 verwiesen. Die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche konnte erst nach Einblick in die Ermittlungsakten erfolgen, so dass es bislang keine zwingenden Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat. Die SKD sind unabhängig davon im Prozess einer europaweiten Neuausschreibung der Sicherheitsdienstleistungen. Das Vergabeverfahren (04/2022) wurde am 22. April 2022 abgesendet und im Internet auf dem Deutschen Vergabeportal veröffentlicht. Frage 4: Wie viel personelle Konsequenzen wurden in den letzten zweieinhalb Jahren bei den beteiligten Staatlichen Kunstsammlungen, dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, dem Landeskriminalamt, dem Amt für Denkmalpflege, dem Sicherheitsunternehmen und dem Planungsingenieur veranlasst bzw. vollzogen? Das Landeskriminalamt (LKA) hat im Zeitraum vom 27. November 2019 bis 30. April 2021 die eingerichtete Sonderkommission „Epaulette“ der Polizeidirektion Dresden mit insgesamt zwei Beamtinnen und Beamten unterstützt. Darüber hinaus ist weiterhin ein Beamter in die Ermittlungen der Sonderkommission eingebunden und zur Polizeidirektion Dresden abgeordnet. Aufgrund der Ergebnisse einer kurz nach dem Einbruch einberufenen Expertenkommission einer Organisationsuntersuchung mit dem Schwerpunkt Sicherheit, erfolgt eine personelle Verstärkung des Wach- und Aufsichtspersonals. Der Bereich Sicherheit in den SKD wird zu einer eigenständigen Abteilung mit künftig acht Beschäftigten gestärkt. Die kommissarische Leitung der neuen Abteilung obliegt bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens für die Stelle der Abteilungsleitung dem Leiter der Rechtsabteilung der SKD. Darüber hinaus erfolgte die Verstetigung der Position eines Kontaktbeamten des LKA Sachsen in den SKD. Seite 2 von 3
Hinsichtlich des Planungsingenieurs sind der Staatsregierung keine Informationen bekannt. Hinsichtlich des Sicherheitsunternehmens wird auf die Antwort zur Drs.-Nr.: 7/7832 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Barbara Klepsch Seite 3 von 3