Beamte im Dienste von Fraktionen

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Sächsischer Landtag                                                   DRUCKSACHE 7/9981 7. Wahlperiode Kleine Anfrage des            Abgeordneten Roland Ulbrich, Fraktion AfD Thema:         Beamte im Dienste von Fraktionen Vorbemerkung: Es handelt sich um eine Nachfrage zur Antwort des Staatsministeriums des Inneren vom 27.05.2022 zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Roland Ulbrich (AfD), Drs.-Nr.: 7/9627. Fragen an die Staatsregierung: 1.     Wie viele Beamte und Richter des Freistaats Sachsen wurden seit dem 01.09.2014 zum Zwecke der hauptberuflichen Tätigkeit für Fraktionen des Sächsischen Land- tags beurlaubt? (Bitte nach Fraktionen aufschlüsseln) 2.     Gilt die Zeit der Beurlaubung im Sinne der Frage 1 als ruhegehaltsfähige Zeit für die Altersversorgung von Beamten oder Richtern? 3.     Sind die im Sinne der Frage 1 beurlaubten Beamten und Richter beihilfeberechtigt in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen -fällen? 4.     Unterliegen die im Sinne der Frage 1 beurlaubten Beamten und Richter während ihrer Tätigkeit für Landtagsfraktionen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung? Leipzig, 30.05.2022 Roland Ulbrich MdL Eingegangen am: 31.05.2022
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