Nachfrage zur Kleinen Anfrage "Besetzung neuer Stellen für Radverkehrsförderung beim LASuV" (Drs. 7/7706)

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Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr           Durchwahl Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden                                          Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler                                                  Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Bernhard-von-Lindenau-Platz 1                                              LS-1053/89/255-2022/14800 01067 Dresden                                                              Dresden, 22. April 2022 Kleine Anfrage des Abgeordneten Marco Böhme (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9395 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage "Besetzung neuer Stellen für Radverkehrsförderung beim LASuV" (Drs. 7/7706) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind nachfolgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Besetzung neuer Stellen für Radverkehrsförderung beim LASuV“ (Drs. 7/7706) hieß es, dass die Projektstellen im Einzelplan 07 ab dem Jahr 2022 befristet bis 2024 zur Verfügung stünden und sich zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage das Stellenbesetzungsverfahren noch im Stadium der Vorbereitung befinde.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden die Projektstellen sowie die unbefristete Planstelle inzwischen besetzt? Wenn ja, für welchen Zeitraum, mit wel- Hausanschrift cher Eingruppierung und welchem Stellenumfang?              Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Eine der beiden Projektstellen wurde in der Niederlassung Meißen des       Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zum 15. Februar 2022 befristet bis zum 31. Dezember 2024 besetzt. Die Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe 11 eingruppiert und mit einem Stellenumfang von 1,0 VZÄ      Außenstelle Ammonstraße 10 tätig.                                                                     01069 Dresden Die Auswahlgespräche für die Besetzung der zweiten Projektstelle zur Radverkehrsförderung in der Niederlassung Zschopau fanden im Januar 2022 statt. Nachdem die Gremien der Besetzung mit der               www.smwa.sachsen.de erstplatzierten Bewerberin zugestimmt hatten, hat diese leider mitgeteilt, Verkehrsanbindung: dass sie die Stelle nicht antreten werde. Derzeit wird geprüft, ob die     Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8, 9 - Haltestelle Carolaplatz zweitplatzierte Bewerberin noch zur Verfügung steht. Sollte die zweitplatzierte Bewerberin ihre Bewerbung ebenfalls zurückziehen, muss die * Information zum Zugang für ver- Stelle erneut ausgeschrieben werden.                                       schlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. Seite 1 von 4                                                              de-mail.de
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Die Planstelle wurde unbefristet besetzt. Der Stelleninhaber ist in der Entgeltgruppe 14 eingruppiert und mit einem Stellenumfang von 1,0 VZÄ tätig. Frage 2: Waren die Projekt- bzw. Planstellenmitarbeiter*innen bereits vorher im LASuV beschäftigt, wenn ja, in welchem Referat? Die am 15. Februar 2022 in der Niederlassung Meißen befristet eingestellte Projektmit- arbeiterin war vorher nicht im LASuV beschäftigt. Die Projektstelle in der Niederlassung Zschopau wird entweder mit einer Bediensteten des LASuV (zweitplatzierte Bewerberin) besetzt oder erneut ausgeschrieben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich in einem ggf. neu durchzuführenden Ausschreibungs- verfahren weitere hausinterne Bewerberinnen oder Bewerber in das Verfahren einbrin- gen. Der Planstelleninhaber war zuvor im Referat 12 (Förderung Kommunaler Straßen- und Brückenbau) der Niederlassung Zschopau des LASuV eingesetzt. Frage 3: Wie viele Personalstellen für Radverkehr gibt es jeweils im LASuV, im SMWA und in der LIST GmbH mit welchem Stellenumfang, welcher Be- fristung und welcher Eingruppierung in welchen Referaten bzw. unteren Organisationseinheiten? Radwegeplanung und -bau erfolgen in der Regel gemeinsam mit einem Straßenplanungs- oder -bauprojekt. Aufgrund dieser Einheitlichkeit von Planungs- und Ausführungsmaßnahmen stellen radwegespezifische Aufgaben in der Regel keine Arbeitsvorgänge in Tätigkeitsbeschreibungen dar. Die Anzahl der mit Radwegeaufgaben betrauten VZÄ beruht insofern auf Schätzungen. LASuV     In der Niederlassung Leipzig entfallen etwa 20 Prozent aller VZÄ der Abteilung 2 auf den Radverkehr. Dies entspricht insgesamt etwa acht VZÄ. Davon ist ein VZÄ in der Niederlassung Leipzig als Radverkehrsbeauftragter im Referat     21     tätig.    Hinzu    kommen      VZÄ-Anteile  der     anderen Organisationseinheiten in der Dienststelle, die ebenfalls anteilig mit dem Radverkehr beschäftigt sind (konstruktiver Ingenieurbau, Vergabe, Straßenrecht etc.). Hier beziffert die Niederlassung den Anteil zusammengerechnet mit etwa drei VZÄ, sodass insgesamt rein rechnerisch etwa elf VZÄ für den Radverkehr in der Niederlassung Leipzig tätig sind.     In der Niederlassung Zschopau sind – einschließlich der zu besetzenden weiteren Stelle – in der Abteilung 2 etwa 4,5 VZÄ mit Radwegeprojekten beschäftigt. Hinzu kommen anteilige VZÄ für Radwegeprojekte, die im Rahmen von Straßenausbaumaßnahmen anfallen. Legt man den anteiligen Berechnungsschlüssel der Niederlassung Leipzig auch für die NL Zschopau zugrunde, sind auch dort – für die gesamte Niederlassung – etwa elf bis zwölf VZÄ insgesamt für den Radverkehr tätig. Seite 2 von 4
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    In der Niederlassung Meißen sind elf VZÄ (Planung: sechs VZÄ, Ausführung: fünf VZÄ) mit Radverkehrsangelegenheiten beschäftigt. In der Niederlassung Meißen wurde zudem zum 15. Februar 2022 eine Bedienstete eingestellt, die eine der projektbefristeten Stellen für die Radverkehrsförderung, die im Haushaltsplan 2021/2022 zur Verfügung gestellt wurden, besetzt. Insgesamt sind in der NL Meißen somit zwölf VZÄ mit Radverkehrsangelegenheiten befasst.     Die Niederlassung Bautzen schätzt den radwegespezifischen Anteil in der Abteilung 2 mit etwa sieben VZÄ und den übrigen in Radverkehrsprojekte eingebundenen Beschäftigtenanteil mit etwa fünf VZÄ, zusammen also rund zwölf VZÄ ein.     Die Niederlassung Plauen schätzt, dass insgesamt bis zu 19 VZÄ (Planungsreferate: etwa neun VZÄ, ausführende und sonst beteiligte Referate: zehn VZÄ) mit radwegespezifischen Aufgaben betraut sind. Der Anteil von Maßnahmen mit Radwegeanteil in der Niederlassung Plauen liegt bei etwa 70 Prozent aller Maßnahmen und damit höher als in anderen Niederlassungen.     In der Zentrale stehen für den Radverkehr im Planungsreferat 21 insgesamt ca. vier VZÄ zur Verfügung. In den ausführenden und begleitenden Referaten der Zentrale sind weitere rund elf VZÄ hinzuzurechnen, sodass ca. 15 VZÄ mit Aufgaben des Radverkehrs befasst sind. Separate Zuständigkeiten sind für den Radverkehr im LASuV nicht ausgewiesen, da Radwege stets zu Straßenbauprojekten gehören. Die vom LASuV mitgeteilten Angaben beruhen auf der Anzahl der Bauprojekte, die einen Radweg beinhalten, sowie auf einer Schätzung des zeitlichen Anteils der Radwegeplanung innerhalb des Gesamtprojektes. Die gewünschte Aufgliederung in Befristung und Eingruppierung ist daher nicht möglich. Allgemein kann mitgeteilt werden, dass die mit Aufgaben des Radverkehrs betrauten Bediensteten des LASuV ganz überwiegend in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und der Laufbahngruppe 2.1 oder 2.2 vergleichbar sind. SMWA Die Förderung des Radverkehrs ist als Querschnittsthema eine ständige Aufgabe des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Im Referat 54 „Nahmobilität, Verkehrssicherheit“ des SMWA sind hierfür zwei in den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 besoldete Beamte mit einem Umfang von 1,4 VZÄ tätig. LISt GmbH Die LISt GmbH beschäftigt insgesamt für               die  beauftragte  Thematik   der Radwegeprogramme ca. 17 Mitarbeiter*innen. Da die LISt GmbH eine eigenständige Gehaltsstruktur basierend auf einer mit dem Betriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung besitzt, ist eine Angabe zur Eingruppierung nach TV-L (den der Fragesteller vermutlich meint) nicht möglich. Seite 3 von 4
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Frage 4: Welcher Personalbedarf wird für den Radverkehr jeweils im LASuV, im SMWA und in der LIST GmbH für welchen Zeitraum, mit welchem Stellenumfang und welcher Eingruppierung nach den jeweiligen Personalentwicklungskonzepten in welchen Referaten bzw. unteren Organisationseinheiten gesehen und wie ist der Umsetzungsstand dieser Konzepte? SMWA sieht einen Mehrbedarf an Personal für das Thema Radverkehr im zuständigen Referat im SMWA und im LASuV. Entsprechende Stellen wurden für den Doppelhaushalt 2023/24 angemeldet. Eine stellenkonkrete Benennung wird zum jetzigen Zeitpunkt gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen abgelehnt, da die Frage den Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung berührt. Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung schließt einen nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung ein. Hierzu gehören sämtliche internen Abstimmungs- und Willensbildungsprozesse sowie Planungen innerhalb der Staatsregierung, die der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen dienen. Die Berührung dieses exekutiven Kernbereichs liegt im konkreten Fall vor solange zu den Stellenanmeldungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung noch regierungsinterne Abstimmungen stattfinden und der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt noch nicht beschlossen ist. Bei der LISt GmbH wird ein geringer Mehrbedarf für die beauftragte Thematik der Radwegeprogramme gesehen. SMWA liegt jedoch keine genaue Stellenkonkretisie- rung im Sinne der Fragestellung vor. Das Personalentwicklungskonzept für das SMWA und seinen Geschäftsbereich gilt für Beamte und Beschäftigte gleichermaßen. Das Konzept umfasst eine Vielzahl möglicher Maßnahmen für eine individuelle und eigenverantwortliche Planung der beruflichen Laufbahn. Die Möglichkeiten einer individuellen Nutzung der vielfältigen Instrumente der Personalentwicklung stehen jedem Bediensteten offen. Für die Entwicklung der Bediensteten werden beispielsweise Schulungen, Seminare, Workshops oder auch Verwendungswechsel angeboten, sodass sich die Bediensteten neues Wissen aneignen und ihre Kompetenzen erweitern können, um so für die Erfüllung der aktuellen und künftigen Aufgaben bestmöglich qualifiziert zu sein. Die Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts ist ein kontinuierlicher Prozess. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Seite 4 von 4
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