Synergie- und Einspareffekte in den Sammelunterkünften

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Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 7/9703 Landkreis Zwickau Frage 4:          Die zu gewährende RBS bemisst sich nach der Anlage zu § 28 SBG XII. Danach erhält jede erwachsene Person, die in einer Wohnung nach § 42a Abs. 2, S. 2 SGB XII lebt, die RBS 1, soweit für sie nicht RBS 2 gilt. Diese wiederum gilt für: 1. Ehegatten/eheähnliche Gemeinschaft, Lebenspartner/lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft und 2. für Erwachsene, die in besonderen Wohnformen/weiteren besonderen Wohnformen leben. Eine reine Wohngemeinschaft zwischen Erwachsenen impliziert daher die Gewährung der RBS 1.
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