Sachbeschädigung durch Graffiti in Sachsen 2. Halbjahr 2021

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STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN
01095 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD)

Drs.-Nr.: 7/9918
Thema: Sachbeschädigung durch Graffiti in Sachsen 2. Halbjahr
2021

Sehr geehrter Herr Präsident,

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt auf der Grundlage von Daten
aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die ausgewiesenen Daten
(Anzahl der erfassten bzw. aufgeklärten Fälle sowie Aufklärungsquote) um-
fassen das 2. Halbjahr 2021.

Frage 1:

Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Sachbeschädigung durch ille-
gale Graffiti in Sachsen im 2. Halbjahr 2021 erstattet? (Bitte aufschlüs-
seln nach Polizeidirektionen)

Die Daten zu den erfassten Fällen bei Sachbeschädigung durch Graffiti für
das 2. Halbjahr 2021 nach Polizeidirektionen (PD) und im Freistaat Sachsen
insgesamt sind in der Tabelle dargestellt:

 

Freistaat

SACHSEN

Der Staatsminister

Geschäftszeichen
(bitte bei Antwort angeben)
3-1053/139/32

Dresden, 20. Juni 2022

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium
des Innern

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

Telefon +49 351 564-0
Telefax +49 351 564-3199
www.smi.sachsen.de

Verkehrsanbindung:
Zu erreichen mit den Straßenbahnli-
nien 3, 6, 7, 8, 13

Besucherparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-
Str. 2 oder 4 melden.
1

Freistaat

SS SACHSEN

STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

 

 

Anzahl erfasster Fälle

 

 

 

 

 

 

 

 

PD Chemnitz 549
PD Dresden 820
PD Görlitz 321
PD Leipzig 1.439
PD Zwickau 587
| Freistaat Sachsen 3.716 |
Frage 2:

Wie viele der Straftaten wegen Sachbeschädigung durch illegale Graffiti in Sach-
sen wurden aufgeklärt? (Bitte aufschlüsseln wie nach Polizeidirektion und Auf-
klärungsquote angeben!)

Die Daten zu den aufgeklärten Fällen einschließlich der Aufklärungsquote (AQ) bei

Sachbeschädigung durch Graffiti für das 2. Halbjahr 2021 nach PD und im Freistaat
Sachsen insgesamt sind in der Tabelle dargestellt:

0000000 | Anzahl aufgeklärte Fälle
PDChemitz |

   
  
 
   

AQ in Prozent

   
   
  
 
   

PD Chemnitz
PD Dresden

125

Frage 3:

Wie ist der Ausgang der Verfahren, die im 2. Halbjahr 2021 Rechtskraft erlang-
ten? (Bitte aufschlüsseln nach Amtsgerichtsbezirken, verhängter Strafe bzw.
Einstellungsgrund!)

—_
SI!alolo
-/0/0|/0|-

 

Zur Beantwortung wird auf die Übersichten verwiesen:

 

 

Anzahl der Einstellungen in Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige in Be-
zug auf die seitens der Polizei ermittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 |

 

 

 
   

 

u | Staatsanwaltschaft
Erledigungsart Chemnitz | Dresden | Görlitz | Leipzig | Zwickau | Gesamt
Einstellung nach 8 170 294 469 183| 1.402 2.493]

Abs. 2 Strafprozess-
ordnung (StPO), da ein
Täter nicht ermittelt wer-
den konnte

 

 

 

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2

STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

 

Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Einstellungen von Verfahren gegen bekann-
te Tatverdächtige in Bezug auf die seitens der Polizei ermittelten Verfahren im 2.
Halbjahr 2021 nach Beschuldigten

Freistaat

SACHSEN

 

 

Staatsanwaltschaft

 

-

Anzahl von
Justizaktenzeichen

Einstellung nach 8 45
Abs. 2 Jugendgerichts-
gesetz (JGG) (erzieheri-
sche Maßnahme)
Einstellung nach 8 45
JGG (Voraussetzungen
8 153 StPO)

Einstellung nach 8 153a
Abs. 1 StPO (Geldbetrag)
Einstellung nach 8 154
Abs. 1 StPO

Einstellung wegen Ge-
ringfügigkeit (8 153

Abs. 1 StPO)
Einstellung wegen
Schuldunfähigkeit (8 20
Strafgesetzbuch [StGB])
Einstellung nach $ 170
Abs. 2 StPO
Verweisung auf den Weg
der Privatklage

Gesamt

 

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Chemnitz | Dresden | Görlitz | Leipzig
3 2 6

1 - 1

|
13

 

ı
N

28

>
&

ı
&

 

 

74

PEN
ı
Br
= oO > ND =;

D
co ND &

Zwickau

31

36

 

Gesamt

12

21

161

215
3

STAATSMINISTERIUM Freistaat
DES INNERN SACHSEN
M —ı
Anzahl der gerichtlich rechtskräftig gewordenen Entscheidungen in Bezug auf
die seitens der Polizei ermittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 (nach Rechts-
kraftdatum)
Staatsanwaltschaft _
Anzahl von
Justizakten- Chemnitz | Dresden | Görlitz | Leipzig | Zwickau | Gesamt
zeichen
Geldstrafe, 120 - - - - 1
Tagessätze (Ts)
Gelstfe 075 | O3 | 2] 2
Geldstrafe 575 | OT I | | 1 1
Geldstrafe, 005 0779393 | | 2] 1 3
Geldstrafe, 0 TS | | 3 . 3
Geldstrafe 50T | O3 ST T - 1
Geldstrafe, 0008 | 1 | 0 >] 3
Geldstrafe, 70 Ts 1 — 4-1 1
Gent ante tn - 1
Strafvorbehalt
Gesamt 2 19
Anzahl der gerichtlichen Einstellungen in Bezug auf die seitens der Polizei er-
mittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 (nach Entscheidungsdatum)
Staatsanwaltschaft
Justizaktenzeichen
Einstellung nach 8 153a 2 - 2
Einstellung nach 8 154 - 1 - - - 1
Abs. 2 StPO (unwesentli-
| che Nebenstraftat)
Einstellung nach 8 205 1 - - - - 1
StPO
Einstellung nach 88 47 - 1 - - -] 1|
JGG i. V. m. 45 Abs. 2
JGG
| Gesamt 3 2 - - - 5

 

 

 

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4

Freistaat

SS SACHSEN

STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

 

Frage 4:

Welche Änderungen zum 1. Halbjahr 2021 ergaben sich bei den eingesetzten
Sonderkommissionen, Arbeitsgruppen oder spezialisierten Organisationseinhei-
ten die sich mit dem Phänomenbereich Graffiti beschäftigen? (Ggf. Grund der
Auflösung angeben)

Es haben sich keine Änderungen zum 1. Halbjahr 2021 ergeben.

Im Übrigen wird auf die Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 4 der Klei-
nen Anfragen Drs.-Nrn. 7/4208, 7/5814 und 7/7084 verwiesen.

Frage 5:

Welche Änderungen zum 1.Halbjahr 2021 gibt es bei Datenbanken, die die Säch-
sische Polizei speziell für die Sachbearbeitung von Sachbeschädigungen durch
Graffiti führt? (Bitte angeben, welche Organisationseinheiten jeweils Zugriff auf
die einzelnen Datenbanken haben!)

Es haben sich keine Änderungen zum 1. Halbjahr 2021 ergeben.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfra-
ge Drs.-Nr. 7/4208 verwiesen.

Mit ffeundlic Grüßen

rin Schüster

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