Sachbeschädigung durch Graffiti in Sachsen 2. Halbjahr 2021
STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 7/9918 Thema: Sachbeschädigung durch Graffiti in Sachsen 2. Halbjahr 2021 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen 1 und 2 erfolgt auf der Grundlage von Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die ausgewiesenen Daten (Anzahl der erfassten bzw. aufgeklärten Fälle sowie Aufklärungsquote) um- fassen das 2. Halbjahr 2021. Frage 1: Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Sachbeschädigung durch ille- gale Graffiti in Sachsen im 2. Halbjahr 2021 erstattet? (Bitte aufschlüs- seln nach Polizeidirektionen) Die Daten zu den erfassten Fällen bei Sachbeschädigung durch Graffiti für das 2. Halbjahr 2021 nach Polizeidirektionen (PD) und im Freistaat Sachsen insgesamt sind in der Tabelle dargestellt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/139/32 Dresden, 20. Juni 2022 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden.
Freistaat SS SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Anzahl erfasster Fälle PD Chemnitz 549 PD Dresden 820 PD Görlitz 321 PD Leipzig 1.439 PD Zwickau 587 | Freistaat Sachsen 3.716 | Frage 2: Wie viele der Straftaten wegen Sachbeschädigung durch illegale Graffiti in Sach- sen wurden aufgeklärt? (Bitte aufschlüsseln wie nach Polizeidirektion und Auf- klärungsquote angeben!) Die Daten zu den aufgeklärten Fällen einschließlich der Aufklärungsquote (AQ) bei Sachbeschädigung durch Graffiti für das 2. Halbjahr 2021 nach PD und im Freistaat Sachsen insgesamt sind in der Tabelle dargestellt: 0000000 | Anzahl aufgeklärte Fälle PDChemitz | AQ in Prozent PD Chemnitz PD Dresden 125 Frage 3: Wie ist der Ausgang der Verfahren, die im 2. Halbjahr 2021 Rechtskraft erlang- ten? (Bitte aufschlüsseln nach Amtsgerichtsbezirken, verhängter Strafe bzw. Einstellungsgrund!) —_ SI!alolo -/0/0|/0|- Zur Beantwortung wird auf die Übersichten verwiesen: Anzahl der Einstellungen in Verfahren gegen unbekannte Tatverdächtige in Be- zug auf die seitens der Polizei ermittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 | u | Staatsanwaltschaft Erledigungsart Chemnitz | Dresden | Görlitz | Leipzig | Zwickau | Gesamt Einstellung nach 8 170 294 469 183| 1.402 2.493] Abs. 2 Strafprozess- ordnung (StPO), da ein Täter nicht ermittelt wer- den konnte Seite 2 von 5
STAATSMINISTERIUM DES INNERN Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Einstellungen von Verfahren gegen bekann- te Tatverdächtige in Bezug auf die seitens der Polizei ermittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 nach Beschuldigten Freistaat SACHSEN Staatsanwaltschaft - Anzahl von Justizaktenzeichen Einstellung nach 8 45 Abs. 2 Jugendgerichts- gesetz (JGG) (erzieheri- sche Maßnahme) Einstellung nach 8 45 JGG (Voraussetzungen 8 153 StPO) Einstellung nach 8 153a Abs. 1 StPO (Geldbetrag) Einstellung nach 8 154 Abs. 1 StPO Einstellung wegen Ge- ringfügigkeit (8 153 Abs. 1 StPO) Einstellung wegen Schuldunfähigkeit (8 20 Strafgesetzbuch [StGB]) Einstellung nach $ 170 Abs. 2 StPO Verweisung auf den Weg der Privatklage Gesamt Seite 3 von 5 Chemnitz | Dresden | Görlitz | Leipzig 3 2 6 1 - 1 | 13 ı N 28 > & ı & 74 PEN ı Br = oO > ND =; D co ND & Zwickau 31 36 Gesamt 12 21 161 215
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN M —ı Anzahl der gerichtlich rechtskräftig gewordenen Entscheidungen in Bezug auf die seitens der Polizei ermittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 (nach Rechts- kraftdatum) Staatsanwaltschaft _ Anzahl von Justizakten- Chemnitz | Dresden | Görlitz | Leipzig | Zwickau | Gesamt zeichen Geldstrafe, 120 - - - - 1 Tagessätze (Ts) Gelstfe 075 | O3 | 2] 2 Geldstrafe 575 | OT I | | 1 1 Geldstrafe, 005 0779393 | | 2] 1 3 Geldstrafe, 0 TS | | 3 . 3 Geldstrafe 50T | O3 ST T - 1 Geldstrafe, 0008 | 1 | 0 >] 3 Geldstrafe, 70 Ts 1 — 4-1 1 Gent ante tn - 1 Strafvorbehalt Gesamt 2 19 Anzahl der gerichtlichen Einstellungen in Bezug auf die seitens der Polizei er- mittelten Verfahren im 2. Halbjahr 2021 (nach Entscheidungsdatum) Staatsanwaltschaft Justizaktenzeichen Einstellung nach 8 153a 2 - 2 Einstellung nach 8 154 - 1 - - - 1 Abs. 2 StPO (unwesentli- | che Nebenstraftat) Einstellung nach 8 205 1 - - - - 1 StPO Einstellung nach 88 47 - 1 - - -] 1| JGG i. V. m. 45 Abs. 2 JGG | Gesamt 3 2 - - - 5 Seite 4 von 5
Freistaat SS SACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 4: Welche Änderungen zum 1. Halbjahr 2021 ergaben sich bei den eingesetzten Sonderkommissionen, Arbeitsgruppen oder spezialisierten Organisationseinhei- ten die sich mit dem Phänomenbereich Graffiti beschäftigen? (Ggf. Grund der Auflösung angeben) Es haben sich keine Änderungen zum 1. Halbjahr 2021 ergeben. Im Übrigen wird auf die Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 4 der Klei- nen Anfragen Drs.-Nrn. 7/4208, 7/5814 und 7/7084 verwiesen. Frage 5: Welche Änderungen zum 1.Halbjahr 2021 gibt es bei Datenbanken, die die Säch- sische Polizei speziell für die Sachbearbeitung von Sachbeschädigungen durch Graffiti führt? (Bitte angeben, welche Organisationseinheiten jeweils Zugriff auf die einzelnen Datenbanken haben!) Es haben sich keine Änderungen zum 1. Halbjahr 2021 ergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfra- ge Drs.-Nr. 7/4208 verwiesen. Mit ffeundlic Grüßen rin Schüster Seite 5 von 5