Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen im I. Quartal 2022
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Der Staatsminister Geschäftszeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 2-1053/128/106 Dresden, 28. April 2022 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 7/9523 Thema: Asylbewerber im Landkreis Mittelsachsen im I. Quartal 2022 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Der Fragesteller wünscht mit dieser Anfrage eine Darstellung entsprechend der Antwort zu der Kleinen Anfragen (Drs 715078).“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Asylbewerber lebten zum Stichtag 31.03.2022 im Landkreis Mittelsachsen? Hausanschrift: Zum Stichtag 31. März 2022 lebten im Landkreis Mittelsachsen 2.992 Asyl- Sächsisches Staatsministerium bewerber. des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Personenkreis Anzahl Telefon +49 351 564-0 Asylberechtigte (Art. 16a Grundgesetz) 42 Telefax +49 351 564-3199 Personen mit anerkanntem Flüchtlingsstatus gem. 8 3 Asyl- 570 www.smi.sachsen.de gesetz (AsyIG) Verkehrsanbindung: Personen mit subsidiarem Schutz gem. § 4 AsylG 307 Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 391 nien 3, 6, 7, 8, 13 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), bei denen ein Abschie- Besucherparkplätze: bungsverbot gemäß 8 60 AufenthG besteht Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. Asylbewerber (Personen im Asylverfahren = mit Aufent- 794 haltsgestattung) Ausreisepflichtige 888 Gesamt 2.992 Quelle: Fachverfahren ADVIS des Landkreises (LK) Mittelsachsen
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Frage 2: Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen wurden dabei als Flüchtling bzw. Asylbewerber anerkannt oder geduldet? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit auflisten.) Die genannten Gruppen setzen sich wie folgt zusammen. Asylberechtigte zum 31. März 2022: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan INQ}00/BY Ol)NPD]=|Doh]> Eritrea Irak Iran Russische Föderation Syrien Türkei Ungeklärt Venezuela Gesamt pio Quelle: Fachverfahren ADVIS des LK Mittelsachsen Anerkannte Flüchtlinge zum 31. März 2022: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan ol Äthiopien > © N > > Bangladesch Eritrea Guinea — Irak & > Iran Jordanien Kamerun Libanon |/+-*/0[0)—|01|09|00|— & = Libyen Myanmar Nigeria Pakistan Palästinensische Gebiete Ruanda Russische Föderation RN Somalia PAIN Syrien 270 Türkei 19 Ungeklärt 31 Venezuela 12 Vietnam Gesamt 570 Seite 2 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Quelle: Fachverfahren ADVIS des LK Mittelsachsen Geduldete zum 31. März 2022: Staatsangehörigkeit Anzahl Afghanistan 57 Ägypten 2 Albanien 10 Algerien 9 Armenien 2 Äthiopien 4 Bangladesch 1 Bosnien und Herzegowina 8 China 7 Costa Rica 1 Eritrea 7 Gambia 1 Georgien 21 Ghana 2 Guinea 4 Indien 82 Irak 89 Iran, Islamische Republik 25 Jordanien 2 Kamerun 17 Kosovo 31 Libanon 53 Libyen 18 Marokko 21 Mazedonien 3 Montenegro 2 Myanmar 2 Niger 1 Nigeria 24 Ohne Angabe 3 Pakistan 35 Palästinensische Autonomiebehörde 2 Palästinensische Gebiete 1 Russische Föderation 56 Senegal 2 Serbien 9 Sierra Leone 1 Somalia 14 Sonstige Asiatische Gebiete 1 Syrien, Arabische Republik 11 Seite 3 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Staatsangehörigkeit Anzahl Tschechische Republik 4 Tunesien 15 Türkei 37 Ukraine 1 ungeklärt 37 Venezuela 10 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Vietnam 12 Weißrussland 1 Gesamt 759 Quelle: Fachverfahren ADVIS des LK Mittelsachsen Frage 3: Bei wie vielen der unter Frage 1 genannten Personen handelte es sich dabei um vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer? (Bitte insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit und Angabe des Anteils der allgemeinen Duldungen und dem Anteil der Duldung wegen Passbeschaffung auflisten.) Staatsangehörigkeit Vollziehbar | darunter Duldung Duldung Ausreise- | Gelduldete | wegen feh-| aus ande- pflichtige (gesamt) lender ren Grün- Reise- den dokumente Afghanistan 67 57 18 39 Ägypten 2 2 1 1 Albanien 16 10 0 10 Algerien 11 9 4 5 Armenien 3 2 0 2 Athiopien 4 4 2 2 Bangladesch 1 1 1 0 Bosnien und Herzegowina 9 8 1 7 China 12 7 1 6 Costa Rica 1 1 0 1 Eritrea 9 7 1 6 Gambia 2 1 0 1 Georgien 34 21 3 18 Ghana 4 2 0 2 Guinea 4 4 0 4 Indien 86 82 25 57 Irak 100 89 12 Zr Iran, Islamische Republik 26 25 13 12 Jordanien 2 2 1 1 Kamerun 22 17 8 9 Kongo, Dem. Republik 1 0 0 0 Kosovo 31 31 2 29 Kroatien 1 0 0 0 Libanon 55 53 32 21 Seite 4 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN ; SACHSEN Staatsangehörigkeit Vollziehbar darunter Duldung Duldung Ausreise- Gelduldete wegen feh- aus ande- pflichtige (gesamt) lender ren Grün- Reise- den dokumente Libysch-Arabische Dscha- N = — — “I mahirija ol © Mali Ww NO N |—-/-|-/0/0|00/0/S)0| — Nh N Marokko — Mazedonien NMIN| 101—|1— Mongolei Montenegro O1/GO} BR}=|MN} OO] — oO Myanmar [Niger NM |PAINIW|—/NINO o@|P|O Nigeria N — ohne Angabe D || Pakistan AK —s Palästinensische Autono- = O ol miebehörde Palästinensische Gebiete oO [AAlOlOIN/OJsO] |oolow|ool-=| Paraguay Russische Föderation > 2/0009] 0/-| m Senegal |0-/@o/M|O|—|/-| Serbien — Sierra Leone Somalia — Sonstige Asiatische Gebie- — — -| oO |o|oı— 2/02 |] te Syrien, Arabische Republik al > u N Es —_ De —_ Tschechische Republik äh w w|— Tschechoslowakei oO © oJoaıN| Tunesien N}]— |-/N/O|o/P00/0| Türkei oO ~ _/IN[01O|$ Ukraine ungeklärt =|oo O|/o|— —_— Venezuela Vereinigte Staaten von Nh — OO Amerika Vietnam ir 12 NO oi Weißrussland 2 —_ > Gesamt 888 759 1109| Di—/O9| Quelle: Fachverfahren ADVIS des LK Mittelsachsen Seite 5 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Frage 4: Wie viele der unter Frage 2 und 3 genannten Personen lebten dabei in vertraglich gebundenen Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises Mittelsachsen bzw. in Wohnungen der Freiberger Gesellschaft für Strukturentwicklung und Qualifizie- rung (GSQ) oder in Wohnprojekten des Landkreises Mittelsachsen bzw. privat vom Landkreis Mittelsachsen angemieteten Wohnungen und welche Kosten sind dabei jeweils im I. Quartal 2022 entstanden? (Bitte je Einrichtung entsprechend auflisten und die Kosten nach Kostenarten (Miete, Sozialleistungen, Personal etc.) aufschlüsseln.) Der Landkreis Mittelsachsen mietet keine Wohnungen an. Soweit durch die Leistungs- behörde eine Zustimmung erteilt wurde, erfolgt die Anmietung der Wohnung durch den Leistungsberechtigten. Die nachfolgenden Angaben wurden seitens des Landkreises Mittelsachsen auf Basis der Asylbewerberleistungsstatistik erstellt. Mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach positiver Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der darauffolgenden Einstellung der Leistung nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) erfolgt keine statistische Erfassung mehr. Geduldete zum 31. März 2022: Einrichtung Anzahl Gemeinschaftsunterkunft: 04720 Döbeln, Friedrichstraße 159 09599 Freiberg, Chemnitzer Straße 206 09599 Freiberg, Chemnitzer Straße 125 09661 Striegistal, Zur Wiesenmühle 144 09328 Lunzenau, Schillerstraße 41 Wohnprojekt: 04720 Döbeln, Friedrichstraße 41 09669 Frankenberg, Gutenbergstraße 43 09669 Frankenberg, Meltzerstraße 45 09661 Hainichen, Ottendorfer Hang 148 04736 Waldheim, Hauptstraße 58 GSQ-Wohnungen 430 Privatwohnungen 183 Gesamt 1.623 Seite 6 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum 31. März 2022: Einrichtung Anzahl Gemeinschaftsunterkunft: 04720 Döbeln, Friedrichstraße 6 09599 Freiberg, Chemnitzer Straße 52 09599 Freiberg, Chemnitzer Straße 1 09661 Striegistal, Zur Wiesenmühle 5 09328 Lunzenau, Schillerstraße 0 Wohnprojekt: 04720 Döbeln, Friedrichstraße 0 09669 Frankenberg, Gutenbergstraße 7 09669 Frankenberg, Meltzerstraße 09661 Hainichen, Ottendorfer Hang 27 04736 Waldheim, Hauptstraße 15 GSQ-Wohnungen 40 Privatwohnungen Keine Angabe möglich, da i. d. R. Rechtskreiswechsel zum SGB Il Gesamt 102 *Hinweis: Diese Personen wohnen außerhalb des mit dem Betreiber abgeschlossenen Vertrages noch in der Gemein- schaftsunterkunft und werden nicht auf die Kapazitäten angerechnet. Von der weiteren Beantwortung wird in Bezug auf die im I. Quartal 2022 jeweils ent- standenen Kosten abgesehen. Die Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Eine Nachfrage beim Landkreis Mittelsachsen hat ergeben, dass eine fiskalische Tren- nung der Leistungen von Asylbewerbern und Geduldeten bzw. vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Personen im Fachverfahren nicht erfolgen kann. Eine Unterscheidung wird lediglich nach Leistungsempfangern von Grundleistungen nach § 3 AsylbLG (§ 1a AsylbLG wird hier mit abgebildet) und Analogleistungen nach § 2 AsylbLG sowie nach innerhalb und außerhalb von Einrichtungen vorgenommen. Um die tatsächlich entstandenen Kosten der Sozialleistungen für den erfragten Perso- nenkreis zu ermitteln, müssten die Akten der 1.623 Geduldeten sowie der Personen, welche lediglich im Besitz einer Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Dokument (vollziehbar ausreisepflichtig) sind, händisch gesichtet wer- den. Eine ähnliche Verfahrensweise müsste bei den Betreiberkosten angewandt wer- den, da die monatlichen Abrechnungen nicht gesondert für jeden einzelnen Leistungs- berechtigten erfolgen. Der Landkreis Mittelsachsen hat die Beantwortung der Frage aufgrund des damit verbundenen Aufwandes abgelehnt. Seite 7 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Frage 5: Wie viele der unter Frage 2 und 3 genannten Personen sind einer Arbeitsgele- genheit nach $ 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) freiwillig nachgegan- gen bzw. wie viele wurden dazu verpflichtet und wie vielen der unter Frage 2 und 3 genannten Personen wurden die Leistungen nach AsylbLG aus welchem Grund gekürzt und wie viele Personen werden wegen Leistungskürzungen nach AsylbLG zum Stichtag geprüft? (Bitte jeweils insgesamt sowie getrennt nach Staatsangehörigkeit und Angabe des Grundes zum Stichtag auflisten.) Personen, die eine Anerkennung — Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz — oder ein Abschiebungsverbot erhalten haben, unterliegen nicht mehr dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Frage kann daher nur für vollziehbar ausreisepflich- tige bzw. geduldete Personen wie folgt beantwortet werden: Insgesamt sind im I. Quartal 2022 25 Personen freiwillig gemäß $ 5 AsylbLG einer Ar- beitsgelegenheit nachgegangen; es erfolgten keine Verpflichtungen. Zum Stichtag 31. März 2022 wurden Asylbewerberleistungen bei 106 geduldeten bzw. vollziehbar zur Ausreise verpflichteten Ausländern nach den Sanktionstatbeständen des $ 1a AsylbLG gekürzt. Diese betrafen folgende Tatbestände: Art der Kürzung Anzahl Leistungskürzung für Personen, für die ein Ausrei- 11 = la abe 1 Asyıhls setermin und eine Ausreisemöglichkeit feststehen Leistungskürzung für Personen, die sich in den Gel- tungsbereich des Asylbewergerleistungsgesetzes be- § 1a Abs. 2 AsylbLG geben haben, um Leistungen nach diesem Gesetz zu beziehen Leistungskürzung für Personen, bei denen aus von . $ 1a Abs. 3 AsylbLG ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbe- 92 endende Maßnahmen nicht vollzogen werden können Leistungskürzung für Personen, die in einem anderen $ 1a Abs. 4 AsylbLG EU-Staat über einen internationalen Schutz oder über 1 ein anderes Aufenthaltsrecht verfügen Leistungskürzungen bei Pflichtverletzungen während $ 1a Abs. 5 AsylbLG des Asylverfahren (z. B. Nichtwahrnehmung des An- 1 hörungstermins beim BAMF) Gesamt 106 Seite 8 von 9
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Die gewünschte Aufschlüsselung nach Nationalitäten konnte vom Landkreis Mit- telsachsen in dem zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum von vier Wochen nicht vorgenommen werden. Die derzeit dringend notwendi- ge Registrierung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine bindet zusammen mit dem Tagesgeschäft 100 % der verfügbaren personellen Ressourcen in der Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten. Bezugnehmend auf die Frage nach der Anzahl der Personen, welche wegen Leis- tungskürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Stichtag geprüft wurden, können für die Vergangenheit, d. h. zu dem rückwirkenden Stichtag 31. März 2022, keine Angaben gemacht werden. Die Prüfung bezüglich einer möglichen Leistungskür- zung ist ein fortlaufendes Verfahren und wird von der jeweiligen Sachbearbeiterin/vom jeweiligen Sachbearbeiter eigenständig durchgeführt. Hierfür bestehen keine gesonder- ten Statistiken bzw. stichtagsbezogenen Zählungen. Mit freundlichen Grüßen ~ VLAst mini Schuster Seite 9 von 9