2022/19051
STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden
Präsidenten des Sächsischen Landtages
Herrn Dr. Matthias Rößler
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD)
Drs.-Nr.: 7/9442
Thema: Windkraftanlagen im Landkreis Mittelsachsen - Nachfrage zu
Drs. 7/8897
Sehr geehrter Herr Präsident,
den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:
„In der Antwort der Kleinen Anfrage in Drs. 7/8897 werden insgesamt
190 bereits bestehende genehmigungspflichtige Windkraftanlagen
aufgeführt. Von diesen Anlagen sind 132 bereits älter als 20 Jahre. Für
diese Anlagen entfällt die EEG-Förderung, sie können aber weiter
betrieben werden, sofern die Standsicherheit der Anlagen
nachgewiesen wird.“
Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Die Berichterstattung bezieht sich allein auf Windenergieanlagen (WEA) mit
einer Gesamthöhe von 50 Metern oder mehr, welche nach 8 4 des Gesetzes
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luft-
verunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz — BImSchG) in Verbindung mit der
Nummer 1.6 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des
BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürfiige Anlagen -
4. BImSchV) genehmigungsbedürftig sind.
Bei wie vielen der in Mittelsachsen aktuell betriebenen
Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind, ist die
Standsicherheit der Anlagen nachgewiesen und bei wie
vielen dieser Anlagen ist ein Weiterbetrieb geplant bzw.
genehmigt worden?
Frage 1:
Im Landkreis Mittelsachsen wurde für acht WEA, die älter als 20 Jahre sind,
die Standsicherheit der Anlagen nachgewiesen.
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Zum geplanten beziehungsweise genehmigten Weiterbetrieb liegen der Staatsregierung
keine Kenntnisse vor. Überdies gilt die Genehmigung unbefristet, daher muss nach
Ablauf der Entwurfslebensdauer keine neue Genehmigung erteilt werden.
Im Übrigen verweisen wir auf die Antworten der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage
„Sicherheitsüberprüfungen bei Windenergieanlagen in Sachsen“ (Drucksache 7/5153).
Frage 2:
Frage 3:
Frage 4:
Bei wie vielen der in Mittelsachsen aktuell betriebenen
Windkraftanlagen, die älter als 20 Jahre sind, ist in den nächsten zwei
Jahren eine Einstellung bzw. Stilllegung des Betriebes geplant?
Für welche der unter Frage 2 genannten Anlagen wurde bereits eine
Genehmigung zum Repowering erteilt?
Für welche der in Frage 2 genannten Anlagen ist in den nächsten zwei
Jahren ein Repowering geplant bzw. bereits beantragt?
Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4:
Der Staatsregierung liegen keine Kenntnisse über aktuell betriebene WEA im Landkreis
Mittelsachsen vor, die älter als 20 Jahre sind und für die in den nächsten zwei Jahren
eine Einstellung beziehungsweise Stilllegung des Betriebes geplant sind.
Mit fpaundlichen Grüßer
4‘
olfram
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