Nachfrage zu Drs 7/8332: Polizeiarbeit im Ausland

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SS SACHSEN STAATSMINISTERIUM              Freistaat DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN                                       Geschäftszeichen 01095 Dresden (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/135/67 Präsidenten des Sächsischen Landtages                                          Dresden, 7. April 2022 Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9267 Thema:        Nachfrage zu Drs 7/8332: Polizeiarbeit im Ausland Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: An welchen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und anderen Schu- lungen haben sachsische Polizeibeamt*innen in den vergangenen 10 Jahren teilgenommen? (Bitte Ort, die Art der Schulung, Anzahl der anwesenden Beamt*innen und Kosten fiir das jeweilige Angebot ange- ben) Aufgrund des Bezugs zur Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfra- ge Drs.-Nr. 7/8332 und der Themenbeschreibung ,,Polizeiarbeit im Ausland“ werden nachfolgend die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sächsischer Polizeibeamter im Ausland mitgeteilt: An der Höheren und Mittleren Polizeischule des Innenministeriums in Prag nahmen seit dem Jahr 2011 in sieben Sprachkursen „Tschechisch für Poli- Hausanschrift: zeibeamte — Grundkurs GER A2"                                                  Sächsisches Staatsministerium —     46 Polizeibeamte und ein Angestellter der Polizeidirektion Chemnitz,     des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 -     vier Polizeibeamte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei,              01097 Dresden -     drei Polizeibeamte des Landeskriminalamtes Sachsen, Telefon +49 351 564-0 -     vier Polizeibeamte der Polizeidirektion Görlitz,                         Telefax +49 351 564-3199 -     eine Polizeibeamtin der Polizeidirektion Zwickau                         www.smi.sachsen.de teil. Hierbei erreichten 25 Polizeibeamte das Sprachniveau GER A2. Die Verkehrsanbindung: Sprachkurse waren für die sächsischen Polizeibeamten kostenfrei.               Zu erreichen mit den Straßenbahnli- nien 3, 6, 7,8, 13 Am Sprachkurs „Tschechisch für Polizeibeamte - Mittelstufe GER B1“ nah-        Besucherparkplätze: men                                                                            Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. —     acht Polizeibeamte der Polizeidirektion Chemnitz, -     drei Polizeibeamte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei teil. Der Unterricht fand ebenfalls an der Höheren und Mittleren Polizeischu- le des Innenministeriums in Prag statt und war für die sächsischen Polizei- beamten kosterfrei.
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STAATSMINISTERIUM            Freistaat DES INNERN            SACHSEN Am 28. November 2019 waren vier Polizeibeamte der Polizeidirektion Chemnitz zu ei- ner eintägigen Fortbildungsveranstaltung (Multiplikatoren im Handlungsfeld 2 — grenz- überschreitende Nacheile) im Schulungszentrum in Usti nad Labem. Die Fortbildungs- veranstaltung war für die Teilnehmer kostenfrei. In Ergänzung der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 7/8332 wird entsprechend der aktuellen Fragestellung noch mitgeteilt, dass an den Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen in Österreich jeweils zwei Beamte teilnah- men. Lehrgangskosten fielen dabei nicht an. Die Lehrgangskosten des Seminares in Frankreich betrugen 1.100 Euro. Frage 2: Wie oft haben Polizeibeamt*innen aus welchen anderen Staaten seit 2014 an Po- lizeieinsätzen in Sachsen teilgenommen? (bitte jeden Polizeieinsatz mit Datum, Ort und Art des Einsatzes aufführen und den Grund für die ausländische Polizei- präsenz einzeln angeben) Hinsichtlich der statistischen Erfassung von Einsätzen in den Dienststellen der sächsi- schen Polizei wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen An- frage Drs.-Nr. 7/8332 verwiesen. Darüber hinaus können folgende Angaben gemacht werden: Durch die geografische Lage Sachsens mit zwei Bundesaußengrenzen in den Direkti- onsbereichen der Polizeidirektionen Chemnitz, Dresden, Görlitz und Zwickau ist es durchaus täglich möglich, dass sich tschechische oder polnische Polizeibeamte im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten. Im Abfragezeitraum wurden durch die Polizeidirektion Chemnitz sowie die Polizeidirek- tion Dresden insgesamt 509 gemeinsame Streifen mit der tschechischen Polizei durch- geführt. Auch die Grenzreviere Weißwasser, Görlitz, Zittau-Oberland und Bautzen der Polizeidirektion Görlitz führten in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an gemeinsa- men Streifen/Einsätzen durch. Bezüglich der Gemeinsamen Streifen wird auf die re- gelmäßigen Antworten der Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen zum Thema „Ge- meinsame Streifen der Sächsischen Polizei (grenzüberschreitend) ... Quartal ...“, zu- letzt in Drs.-Nr. 7/8715, verwiesen. Durch die Polizeidirektion Görlitz werden darüber hinausgehende „Einsätze ausländischer Polizeibeamter“ nicht statistisch erhoben. Im Jahr 2018 haben zwei Polizeibeamte der Stadtpolizei Zürich (Schweiz) im Präsidium der Bereitschaftspolizei eine einwöchige Hospitation absolviert. Die Verkehrspolizeiinspektionen arbeiten eng mit den polnischen oder tschechischen Polizisten bei Kontrollen zusammen. Diese Einsätze wurden und werden mit den polni- schen und tschechischen Partnern vorwiegend jährlich geplant und zielen auf die Fest- stellung von Verkehrsverstößen im gewerblichen Güter- und Personenkraftverkehr ab. Kontrollen mit der polnischen Polizei erfolgten regelmäßig auf der Bundesautobahn 4 zwischen Bautzen und dem Grenzübergang (Bundesgrenze), die mit der tschechischen Polizei erfolgten an der Bundesstraße 178n bei Oderwitz und an der Staatsstraße 148, Neugersdorf. Die im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz durchgeführten und statistisch erfassten Einsätze verteilten sich auf die genannte Zeitspanne wie folgt: Seite 2 von 4
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STAATSMINISTERIUM Sis SACHSEN Freistaat DES INNERN Datum                                 Kontrollpartner 02.03.2016      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 22.03.2016      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei 11.05.2016      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei 10.08.2016      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 11.10.2016      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 17.10.2016      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei 23.03.2017      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei und dem Bundes- amt für Güterverkehr 29.03.2017      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 17.05.2017      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 19.07.2017      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei 10.08.2017      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 17.10.2017      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei 09.05.2018      gemeinsame Kontrolle mit polnischer Polizei 17.10.2018      gemeinsame Kontrolle mit tschechischer Polizei 05.12.2018      gemeinsame   Kontrolle mit  tschechischer Polizei 16.10.2019      gemeinsame   Kontrolle mit  tschechischer Polizei und Zoll 14.01.2020      gemeinsame   Kontrolle mit  tschechischer Polizei 05.10.2021      gemeinsame   Kontrolle mit  tschechischer Polizei Frage 3: Gab es im Rahmen der Einsätze nach 2) Beschwerden oder Strafanzeigen gegen ausländische Polizeibeamt*innen? Erkenntnisse zu Beschwerden und/oder Strafanzeigen gegen ausländische Polizeibe- amte im Rahmen von Einsätzen nach Frage 2 liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 4: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Öffentlichkeit über die Anwesenheit ausländischer Polizeibeamt*innen bei Polizeieinsätzen zu informieren? Die Erklärung polizeilichen Handelns und die Darstellung dessen thematischer Band- breite steht im Fokus der transparenten Kommunikationsarbeit der sächsischen Polizei. Das beinhaltet auch, die Öffentlichkeit über die Anwesenheit und Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibediensteten bei Polizeieinsätzen zu informieren. Dies geschieht in der Regel bei Meldungen über erfolgreiche Polizeieinsätze, wie beispielsweise bei der erfolgreichen Bekämpfung der Grenzkriminalität, der Präsentation von Bilanzen oder beim Hervorheben einer vertrauensvollen und verlässlichen Zusammenarbeit mit der polnischen und tschechischen Polizei oder die Darstellung des engen Erfahrungs- austausches, gemeinsamen Lehrgängen und Übungen, Einsatzmaßnahmen wie Ver- kehrs- und Komplexkontrollen sowie gemeinsamen Präsenzen bei Großveranstaltun- gen. Die Kommunikation erfolgt in der Regel über anlassbezogene Medieninformatio- nen der Dienststellen sowie über die Social-Media-Kanäle sowie die Internetauftritte der sächsischen Polizei. Seite 3 von 4
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STAATSMINISTERIUM         Freistaat DES INNERN        SACHSEN Einige Beispiele der zurückliegenden Berichterstattung auf den Social-Media-Kanälen der sächsischen Polizei: -     Gemeinsamer Einsatz Tag der deutschen Einheit (2016): https://twitter.com/polizeisachsen/status/782553833763463168, —     Weihnachtsstreife im Erzgebirge (2019): https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/photos/a.28556351 1646485/123213 0056989821/ —     Gemeinsame Streife ,Annaberger Kat (2019): https://www.facebook.com/polizeisachsen.info/posts/bunte-lichter-flackern-der- geruch-von-gebrannten-mandeln-und-lebkuchen-liegt-in-/1095463693989792/, —     Gemeinsame Verkehrskontrolle (2021): https://pages.facebook.com/polizeisachsen.info/photos/a.28556351 1646485/16762 36489245840/?type=3&source=48. Mit nm      ndlichen Grüßen hile rof. Dr. Roland Woller Seite 4 von 4
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