Förderrichtlinie "Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum teilweisen Ausgleich der Transportmehrausgaben in den infolge der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesenen Sperrzonen II beziehungsweise III" (Ausgleich der Transportmehrausgaben, ASPT/2022)

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SACHSEN

STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

2022/26149

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages

Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Dornau (AfD)

Drs.-Nr.:7/9778

Thema: Förderrichtlinie „Gemeinsame Förderrichtlinie des
Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt zum teilweisen Ausgleich der
Transportmehrausgaben in den infolge der Afrikanischen
Schweinepest ausgewiesenen Sperrzonen Il
beziehungsweise 11“ (Ausgleich der
Transportmehrausgaben, ASPT/2022)

Sehr geehrter Herr Präsident,

namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die
Kleine Anfrage wie folgt:

Seit wann konnten betroffene Betriebe beim Sächsische
Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
(LfULG) einen Antrag zur Förderrichtlinie „Ausgleich der
Transportmehrausgaben“ (s. Anfragetitel) stellen und ab
wann stellte das LfULG hierzu Beratungsangebote bereit?

Frage 1:

Nach Unterzeichnung der Förderrichtliiniie ASPT/2022 erfolge am
9. März 2022 deren Einrichtung im Förderportal. Gleichzeitig wurden hier die
Kontaktdaten der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Veröffentlichung
der Förderrichtlinie erfolge am 17. März 2022 (SächsAbl. S. 325).
Antragsunterlagen und Anlagen sind seit 28. März 2022 im Förderportal
verfügbar und eine Antragstellung konnte erfolgen. Die Bewilligungsstelle
steht seit Einrichtung der Förderrichtlinie im Förderportal für Tierhalter als
Ansprechpartner zur Verfügung.

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Der Staatsminister

Durchwahl
Telefon +49 351 564-20000
Telefax +49 351 564-20007

poststelle®@
smekul.sachsen.de

Ihr Zeichen

Ihre Nachricht vom
4. Mai 2022

Aktenzeichen
(bitte bei Antwort angeben)
Z-1050/5/1161

Dresden,

31. MAI 202

Hausanschrift:

Sächsisches Staatsministerium
für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Wilhelm-Buck-Str. 4

01097 Dresden

www.smekul.sachsen.de

Verkehrsverbindung:
Zu erreichen mit den
Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13

Besucher- und
Schwerbehindertenparkplätze:
Bitte beim Empfang Wilhelm-
Buck-Str. 4 melden.

Bitte beachten Sie die
allgemeinen Hinweise zur
Verarbeitung personenbezogener
Daten durch das Sächsische
Staatsministerium für Energie,
Klimaschutz, Umwelt und
Landwirtschaft zur Erfüllung der
Informationspflichten nach der
Europäischen Datenschutz-
Grundverordnung auf
www.smekul.sachsen.de
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UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

Frage 2: Mit welchen kommunikativen Mitteln trieb und treibt die
Staatsregierung den Bekanntheitsgrad der Förderrichtlinie „Ausgleich
der Transportmehrausgaben“ gegenüber betroffenen Tierhaltern und
Interessenvertretern voran?

Hinweise zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung wurden in der Bauernzeitung und im
Infodienst des LfULG veröffentlicht. Weitere Informationen und notwendige Formulare
zur FRL ASPT/2022 wurden im Förderportal des Freistaates Sachsen unter dem Link
https://www.isng.de/ASPT (letzter Zugriff am 19. Mai 2022) eingestellt. Die im
Vorverfahren der Richtlinienerstellung angehörten Interessenvertretungen wurden nach
dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie in Kenntnis gesetzt. Regelmäßige Informationen
über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand und das Inkrafttreten der FRL erfolgten
zudem im ASP-Krisenstab, dem unter anderem die Vertreterinnen und Vertreter der
Landwirtschaftsverbände und der Veterinärbehörden angehören.

Frage 3: Welcher finanzielle Aufwand entstand durch die in Frage 2
beschriebene Öffentlichkeitsarbeit? (Bitte aufschlüsseln in Zeitraum
vor bzw. nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Kostenaufwand je
Maßnahmenart)

Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte im Rahmen der regelmäßig zur Verfügung stehenden
Medien sowie über E-Mail bzw. Telefonkontakte mit Interessenvertretungen, weshalb
kein zusätzlicher Kostenaufwand für die Staatsregierung entstand.

Frage 4: Wie vielen Tierhaltern wurde ihr Antrag in Bezug auf die Förderrichtlinie
„Ausgleich der Transportmehrausgaben“ bereits gewährt und welchen
Umfang bilden diese Förderungen? (Bitte aufschlüsseln nach
Betriebsanzahl, gehaltene/ förderfähige/ geförderte Tiere je Betrieb,
Fördersumme je Betrieb, Landkreis)

Eine Antragstellung über die FRL ASPT/2022 erfolgte bislang nicht.

Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung über Tierhalter, welche die
Förderfähigkeit in Bezug auf die Förderrichtlinie „Ausgleich der
Transportmehrausgaben“ in Anspruch nehmen können, welche jedoch
bereits ihr Fördermaximum von 20.000 € im Rahmen der De-minimis-
Förderung ausgeschöpft haben? (Bitte aufschlüsseln in
Betriebsanzahl, Tiere je Betrieb, mögliche Fördersumme durch
ASPTI/2022, Landkreis)

Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vor.

Mit freundlichen Grüßen

 

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