Förderrichtlinie "Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum teilweisen Ausgleich der Transportmehrausgaben in den infolge der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesenen Sperrzonen II beziehungsweise III" (Ausgleich der Transportmehrausgaben, ASPT/2022)
Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT 2022/26149 SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Dornau (AfD) Drs.-Nr.:7/9778 Thema: Förderrichtlinie „Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum teilweisen Ausgleich der Transportmehrausgaben in den infolge der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesenen Sperrzonen Il beziehungsweise 11“ (Ausgleich der Transportmehrausgaben, ASPT/2022) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seit wann konnten betroffene Betriebe beim Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einen Antrag zur Förderrichtlinie „Ausgleich der Transportmehrausgaben“ (s. Anfragetitel) stellen und ab wann stellte das LfULG hierzu Beratungsangebote bereit? Frage 1: Nach Unterzeichnung der Förderrichtliiniie ASPT/2022 erfolge am 9. März 2022 deren Einrichtung im Förderportal. Gleichzeitig wurden hier die Kontaktdaten der Bewilligungsbehörde veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie erfolge am 17. März 2022 (SächsAbl. S. 325). Antragsunterlagen und Anlagen sind seit 28. März 2022 im Förderportal verfügbar und eine Antragstellung konnte erfolgen. Die Bewilligungsstelle steht seit Einrichtung der Förderrichtlinie im Förderportal für Tierhalter als Ansprechpartner zur Verfügung. Seite 1 von 2 Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle®@ smekul.sachsen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 4. Mai 2022 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1050/5/1161 Dresden, 31. MAI 202 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft Wilhelm-Buck-Str. 4 01097 Dresden www.smekul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucher- und Schwerbehindertenparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 4 melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der Informationspflichten nach der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung auf www.smekul.sachsen.de
STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: Mit welchen kommunikativen Mitteln trieb und treibt die Staatsregierung den Bekanntheitsgrad der Förderrichtlinie „Ausgleich der Transportmehrausgaben“ gegenüber betroffenen Tierhaltern und Interessenvertretern voran? Hinweise zur Förderrichtlinie und zur Antragstellung wurden in der Bauernzeitung und im Infodienst des LfULG veröffentlicht. Weitere Informationen und notwendige Formulare zur FRL ASPT/2022 wurden im Förderportal des Freistaates Sachsen unter dem Link https://www.isng.de/ASPT (letzter Zugriff am 19. Mai 2022) eingestellt. Die im Vorverfahren der Richtlinienerstellung angehörten Interessenvertretungen wurden nach dem Inkrafttreten der Förderrichtlinie in Kenntnis gesetzt. Regelmäßige Informationen über den jeweils aktuellen Bearbeitungsstand und das Inkrafttreten der FRL erfolgten zudem im ASP-Krisenstab, dem unter anderem die Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaftsverbände und der Veterinärbehörden angehören. Frage 3: Welcher finanzielle Aufwand entstand durch die in Frage 2 beschriebene Öffentlichkeitsarbeit? (Bitte aufschlüsseln in Zeitraum vor bzw. nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Kostenaufwand je Maßnahmenart) Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgte im Rahmen der regelmäßig zur Verfügung stehenden Medien sowie über E-Mail bzw. Telefonkontakte mit Interessenvertretungen, weshalb kein zusätzlicher Kostenaufwand für die Staatsregierung entstand. Frage 4: Wie vielen Tierhaltern wurde ihr Antrag in Bezug auf die Förderrichtlinie „Ausgleich der Transportmehrausgaben“ bereits gewährt und welchen Umfang bilden diese Förderungen? (Bitte aufschlüsseln nach Betriebsanzahl, gehaltene/ förderfähige/ geförderte Tiere je Betrieb, Fördersumme je Betrieb, Landkreis) Eine Antragstellung über die FRL ASPT/2022 erfolgte bislang nicht. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatregierung über Tierhalter, welche die Förderfähigkeit in Bezug auf die Förderrichtlinie „Ausgleich der Transportmehrausgaben“ in Anspruch nehmen können, welche jedoch bereits ihr Fördermaximum von 20.000 € im Rahmen der De-minimis- Förderung ausgeschöpft haben? (Bitte aufschlüsseln in Betriebsanzahl, Tiere je Betrieb, mögliche Fördersumme durch ASPTI/2022, Landkreis) Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN