Polizeimaßnahmen bei Aktionen des Housing action day am 26.3.2022 in Leipzig
SS SACHSEN STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN Der Staatsminister Geschäftszeichen SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN (bitte bei Antwort angeben) 01095 Dresden 3-1053/137/59 Dresden, 28. April 2022 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 7/9521 Thema: Polizeimaßnahmen bei Aktionen des Housing action day am 26.3.2022 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 26.3.2022 fanden in Leipzig zwei Stadtteilspaziergänge aus An- lass des ‚Housing action day‘ statt. Bei beiden Aktionen (im Leipziger Osten des ‚Solidaritätsnetzwerkes‘ und im Süden der Vernetzung Süd) war - trotz jeweils kleiner Teilnehmendenzahl - eine große Polizeiprä- senz/ -begleitung zu konstatieren, beim Rundgang der ‚Vernetzung Süd‘ wurde sogar videografiert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hausanschrift: Welche Gefahrenprognose und Einsatzplanung, mit welchen und wie Sächsisches Staatsministerium vielen Kräften sowie technischen Einsatzmitteln, lag dem Polizeiein- des Innern satz zugrunde? Welche Kommunikationen zur Einschätzung der Vor- Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden haben wurden ggf. im Vorfeld getätigt? Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 Frage 3: www.smi.sachsen.de Wie viele Polizeibeamt*innen und welche technischen Hilfsmittel wa- ren aus Anlass der genannten Stadtteilrundgänge im Einsatz? (bitte je Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli- Aktion nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch nien 3, 6, 7, 8, 13 Anzahl der zivilen Beamt*innen angeben) Besucherparkplatze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Str. 2 oder 4 melden. Für den 26. März 2022 lagen mehrere Anzeigen sowie Erkenntnisse über Aufrufe zu verschiedenen, weitestgehend zeitlich parallel durchgeführten, Versammlungen in Leipzig vor. Das Themenspektrum war vielfältig. Neben dem in Rede stehenden Anlass wurden auf einigen Versammlungen die
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen, auf anderen wiederum der Krieg in der Ukraine oder Aspekte des Umweltschutzes thematisiert. Die Polizei kalkulierte aufgrund dieser Gemengelage Störungen von Versammlungen sowie Auseinandersetzungen zwischen gegensätzlichen politischen Lagern ein. Zur Beurteilung der Lage wurden insbesondere auch die Erkenntnisse zwischen der Polizei und der zuständigen Versammlungsbehör- de kommuniziert. Wenngleich für die Versammlungen im Zusammenhang mit dem „housing action day“ keine konkreten Hinweise auf geplante Störungen vorlagen, kalkulierte die Polizei auf- grund der Einsatzerfahrungen aus dem Vorjahr die Begehung von Straftaten im Sach- zusammenhang ein. Die Polizeidirektion Leipzig bereitete polizeiliche Einsatzmaßnahmen zur Gewährleis- tung der Versammlungsfreiheit und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Si- cherheit und Ordnung für das Versammlungsgeschehen als Ganzes vor. Die polizeili- chen Maßnahmen wurden daher in einem Gesamteinsatz in Form einer sogenannten „Besonderen Aufbauorganisation‘ durchgeführt. Eine dezidierte Aufteilung von Einsatz- kräften zu den einzelnen Veranstaltungen im Sinne der Fragestellungen erfolgte nicht. Es wurden folgende Einsatzkräfte geplant und eingesetzt: Dienststellen/Organisationseinheiten Anzahl Einsatzkräfte (teilweise gerundet) Landeskriminalamt Sachsen 4 - Abteilung Polizeilicher Staatsschutz/Polizeiliches Terro- rismus- und Extremismus-Abwehrzentrum Polizeidirektion Leipzig 60 - Führungsstab/Stabsstelle Kommunikation - Kriminalpolizeiinspektion - Inspektion Zentrale Dienste - Polizeireviere - Verkehrspolizeiinspektion Polizeiverwaltungsamt 3 - Abteilung IuK-Service, Einsatzunterstützung Präsidium der Bereitschaftspolizei 160 - Einsatzeinheiten - Technische Einsatzeinheit Darunter waren rund 20 Polizeibedienstete in ziviler Kleidung im Einsatz. Neben den Führungs- und Einsatzmitteln zur Sicherstellung des Polizeieinsatzes, wie insbesondere Dienstfahrzeuge sowie Kommunikationstechnik, und der persönlichen Ausrüstung der Einsatzkräfte setzte die Polizei einen Lautsprecherkraftwagen, einen Krankentransportwagen und einen Bildübertragungswagen ein. Seite 2 von 3
STAATSMINISTERIUM Freistaat DES INNERN SACHSEN Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der Stadtteilrundgang der „Vernetzung Süd“ videografiert, was geschieht mit den Videoaufnahmen und inwiefern hält die Staatsregierung es für verhältnismäßig einen friedlichen Rundgang mit einer überschaubaren Teilnehmer*innenzahl zu videografieren, vor allem auch ohne Kontakt zu den Ansprechpersonen aufzunehmen? Der fragegegenständliche „Stadtteilrundgang“ ist nicht als Versammlung angezeigt ge- wesen. Die Polizei nahm vor Ort Kontakt zu anwesenden Personen auf. Eine Ver- sammlungsleiterin oder ein Versammlunggsleiter waren nicht ausfindig zu machen. Es bestand der Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen die nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz bestehende Anzeigepflicht einer Versammlung. Die Polizei fertig- te Videoaufzeichnungen, welche in dem noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsver- fahren als Beweismittel dienen. Sie werden derzeit ausgewertet. Die Polizei stützt die Maßnahme auf $ 163 Abs. 1 Strafprozessordnung. Im Sachzusammenhang ergeben sich keine Hinweise darauf, dass die polizeilichen Maßnahmen nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprachen. Mit freundlichen_Grüßen ML dhs Armin Schuster Seite 3 von 3