Aktualisierte Ausgestaltung nitratbelasteter, sogenannter "Roter Gebiete"

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SACHSEN

STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

MANN INN UM

2022/17833

SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ, UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT
Postfach 10 05 10 | 01075 Dresden

Präsidenten des Sächsischen Landtages

Herrn Dr. Matthias Rößler

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1

01067 Dresden

Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Dornau (AfD)

Der Staatsminister

Durchwahl
Telefon +49 351 564-20000
Telefax +49 351 564-20007

StM.Guenther@
smekul.sachsen.de

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15. März 2022

Drs.-Nr.: 7/9401 Aktenzeichen
Thema: Aktualisierte Ausgestaltung nitratbelasteter, sogenannter (bitte bei Antwort angeben)
„Roter Gebiete“ Z-1050/5/1120
Dresden,
Sehr geehrter Herr Präsident, -7. APR. 2022
namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich
die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1: Inwieweit war die Sächsische Staatsregierung bei der
Neuregelung der roten Gebiete als Teil der
Düngeverordnung beteiligt, welche jüngst von den
Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt an die
EU-Kommission übermittelt wurde und wie hat Sie sich
dazu positioniert?
Am 18. Februar 2022 hat der Bund der EU-Kommission seine Vorschläge Hauserschriif:

für eine den Kritiken der EU-Kommission entsprechende Neuregelung des
Ausweisungsverfahrens der belasteten Gebiete in Deutschland übermittelt.
Diese umfassen einen Entwurf einer nach den Forderungen der
Kommission überarbeiteten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
Gebietsausweisung (AVV GeA) sowie eine Abschätzung der Auswirkungen
dieser Änderungsvorschläge auf die auszuweisende Fläche der belasteten
Gebiete in Deutschland.

Der Freistaat Sachsen hat sich bei allen vorbereitenden Abstimmungen,
unter anderem in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Binnen-differenzierung,
stets aktiv dafür eingesetzt, die Kulissengröße fachlich und sachlich korrekt
auf die tatsächlich belasteten Gebiete zu begrenzen. Dabei wurden die
Vorteile des in Sachsen bisher verwendeten Verfahrens zur
Regionalisierung dargestellt und für die künftige Beibehaltung dieses
Verfahrens im Freistaat Sachsen geworben.

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Sächsisches Staatsministerium
für Energie, Klimaschutz,
Umwelt und Landwirtschaft
Wilhelm-Buck-Str. 4

01097 Dresden

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allgemeinen Hinweise zur
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Staatsministerium für Energie,
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STAATSMINISTERIUM
FÜR ENERGIE, KLIMASCHUTZ,
UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT

 

 

Frage 2: Welche Änderungen der Neuregelung der roten Gebiete als Teil der
Düngeverordnung ergibt sich im Vergleich zur derzeit bestehenden
Version? (Bitte gesondert auf Berechnungsgrundlage und
Einflussfaktoren eingehen)

Die Abstimmungen zwischen Bund und EU-Kommission zur künftigen Regelung des
Ausweisungsverfahrens der belasteten Gebiete sind nach Kenntnis der
Staatsregierung noch nicht abgeschlossen. Im Ergebnis dieses Abstimmungs-
prozesses ist ein Neuerlass der AVV GeA durch den Bund, als Grundlage einer
Neuausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder, erforderlich. Da diese
Voraussetzungen bislang nicht vorliegen, kann derzeit nicht beurteilt werden, welche
konkreten Änderungen in einer Neufassung der AVV GeA tatsächlich enthalten sein
werden.

Frage 3: Welche Veränderung der Kulisse an roten Gebieten ergibt sich im
Freistaat? (Bitte aufschlüsseln nach Flächengröße in ha, Landkreis,
Veränderung zur bestehenden Ausweisung)

Die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete kann erst auf Grundlage einer
vom Bund erlassenen Neufassung der AVV GeA erfolgen. Entsprechend können die
Veränderungen zur aktuell im Freistaat geltenden Kulisse erst ab jenem Zeitpunkt
ermittelt werden.

Frage 4: Wann wird die aktualisierte Kartierung bzw. Kulisse von roten Gebieten
im Freistaat veröffentlicht und wo ist dies für betroffene Bürger
einsehbar?

Die Neuausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete setzt die Novellierung der AVV
GeA durch den Bund voraus und erfolgt durch Änderung der SächsDüReVO.
Änderungen der SächsDüReVO einschließlich der jeweils gültigen Gebietskulisse
werden nach Abschluss des Verordnungsgebungsverfahrens im Sächsischen Gesetz-
und Verordnungsblatt verkündet. Ein genauer Zeitpunkt der Verkündung kann derzeit
nicht angegeben werden. Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.

Selbstverständlich werden bei einer Änderung der Gebietskulissen auch die
entsprechenden Informationsangebote der Staatsregierung (zum Beispiel unter
https://www.wasser.sachsen.de/nitrat.html, letzter Abruf am 31. März 2022) aktualisiert.

Mit f

 

olfram Bünther

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