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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BER Behördenzentrum

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Seite 11 von 11 - Die Informationen auf S. 8 der Präsentation sind überwiegend nicht freigabefähig : Dort ist im Einzelnen beschrieben und durch eine Planskizze illustriert, inwieweit sich die „Kapazi- täten in den Gewahrsams- und Transitgebäuden gegenüber der bestehenden Einrichtung" vergrößern werden. Im Falle einer Offenlegung dieser Informationen könnten Rückschlüsse auf Prozesse, Strukturen und Formen der Arbeit der Bundespolizei und ihre Personalstärke vor Ort möglich und dadurch die funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem neuen Behördenzentrum gefährdet werden . Diese Information sind wegen ihrer Si- cherheitsrelevanz nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG nicht freigabefähig und daher in der Ihnen zugänglich gemachten Dokumentenkopie unkenntlich gemacht. j)   Bitte um Erteilung eines Beschaffungsauftrags fü r das BAMF.msg: Bei dieser Datei handelt es sich um eine E-Mail des BAMF an das BMI vom 29.10.2021 mit weiteren dort als Anlagen angehängten E-Mails und deren Anlagen. Mit einer der E-Mail des BAMF an das BMI vom 29.10.2021 anhängenden E-Mail des BAMF (Leiter der Landesasyl- stelle Brandenburg) vom 11 .10.2021 wurden dem Empfänger jener E-Mail „die aktuellen Un- terlagen zum Verbleib" übersandt. Sämtliche Anlagen zu der E-Mail vom 11 .10.2021 sind we- gen ihrer Sicherheitsrelevanz nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG nicht freigabefähig: Bei den be- treffenden, der angehängten E-Mail vom 11 .10.2021 als Anlagen beigefügten . aktuellen Un- terlagen" handelt es sich um einen Lageplan der geplanten Gebäude sowie detaillierte Pläne eines Gebäudeuntergeschosses, eines Erdgeschosses sowie eines ersten und eines zweiten Obergeschosses. Bei einer weiteren der E-Mail vom 11 .10.2021 als Anlage beigefügten Un- terlage handelt es sich um einen detaillierten bedarfsangepassten Raumplan für die von der Bundespolizei im Rahmen der Rückführung künftig zu nutzenden Gebäude. Aus den genann- ten Unterlagen wären konkrete Rückschlüsse auf die künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäude und deren jeweilige Lage auf dem Areal sowie auf die von der Bundespolizei zukünf- tig genutzten Räumlichkeiten in den Gebäuden möglich. Die betreffenden nicht freigabefähi- gen Anlagen der E-Mail vom 11 .10.2021 sind in dem anliegenden Hefter durch eine der Sei- tenanzahl entsprechende Anzahl von 16 Leerseiten ersetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sitz: Bonn, erhoben werden. Abschließender Hinweis: Ein rechtsbehelfsfähiger Kostenbescheid wird noch gesondert erlas- sen werden . Mit freundlichen Grüßen █████ █ ███
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