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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BER Behördenzentrum“
Seite 8 von 11 c) 140103-20211125_8600_Bd09_Muster 12_5tellenplan_unterschrieben.pdf: Hierbei handelt sich um den Gesamtstellenplan des Rückführungsdienstes nach dem Stand 25.11.2021. Aus der in dem Gesamtstellenplan angegebenen Zahl der zusätzlichen „Arbeits- kräfte", die über die „normalen" Verwaltungskräfte im BMI und bei Ober- und Mittelbehörden der Bundespolizei Berlin Jür erforderlich gehalten werden", sowie den dort angegebenen Zah- len rückzuführender Personen, der Personenbegleiter, der Beschäftigten der Bodenabferti- gung und der „externen Behördenvertreter" können Rückschlüsse auf die zur Aufgabenwahr- nehmung erforderliche Personalstärke der Bundespolizei in dem künftigen Behördenzentrum gezogen werden. Aus diesen, in dem Ihnen zugänglich gemachten Dokument geschwärzten Informationen wären im Falle ihres Bekanntwerdens z.B. Rückschlüsse darauf möglich, wann, mit welchem Aufwand und mit wie vielen Personen angesichts einer bekannten Zahl der Bun- despolizei vor Ort zur Verfügung stehender Einsatzkräfte Störaktionen durchgeführt werden müssten, um Rückführungen zu behindern. Dadurch könnte die durch§ 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG geschützte funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem Behördenzent- rum beeinträchtigt werden. d) 140103-20211130_8600_Bd09_Muster 12_5tellenplan_unterschrieben.pdf: Hierbei handelt sich um den Gesamtstellenplan des Rückführungsdienstes nach dem Stand 30.11.2021. Auf die Ausführungen zu vorstehend c) wird verwiesen. e) 20201203_Kurzkonzept_Aufnahme-_und_Ausreisezentrum_Liegenschaft_BER.pdf Bei diesem Dokument handelt es sich um ein von dem BAMF erstelltes „Kurzkonzept" zum „Aufnahme und Ausreisezentrum am Flughafen BER" vom 09.12.2020. Auf der ersten Seite dieses Kurzkonzeptes finden sich im dritten Absatz Zahlenangaben zu den geplanten und op- tional geplanten Plätzen in einem geplanten „Gebäude[] für die Vollstreckung von Ausreisege- wahrsam" sowie zu den geplanten und optional geplanten Plätzen in einer vorgesehenen „Un- terbringungsmöglichkeit im Transitbereich". Diese Angaben lassen Rückschlüsse auf den Um- fang der seitens der Bundespolizei zur Durchführung der Rückführungen erforderlichen Si- cherheitsmaßnahmen zu. Hieraus wären mittelbar auch Rückschlüsse auf die zur Sicherung dieser Bereiche erforderliche Personalstärke der Bundespolizei möglich. Insbesondere wären im Falle des Bekanntwerdens dieser Informationen Rückschlüsse darauf möglich, wann, mit welchem Aufwand und mit wie vielen Personen angesichts einer bekannten Zahl der Bundes- polizei vor Ort zur Verfügung stehender Einsatzkräfte Störaktionen durchgeführt werden müss- ten, um Rückführungen zu behindern. Dadurch könnte die durch § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG geschützte funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem Behördenzent- rum beeinträchtigt werden. f) 211112 Reinschrift Beschaffungsauftrag BPOL BAMF Behördenzentrum BER B1 2113.pdf Bei diesem Dokument handelt es sich um ein Schreiben des BMI an die BlmA (Hauptstelle Potsdam) vom 12.11.2021. Auf Seite 1 des Schreibens wird die Zahl der von Bundespolizei
Seite 9 von 11 und BAMF im Bereich des geplanten Behördenzentrums insgesamt benötigten Stellplätze so- wie u.a. die Zahl der von der Bundespolizei benötigten Stellplätze genannt. Aus beiden Zah- lenangaben wären Rückschlüsse auf die zur Sicherung der Rückführungen erforderliche Per- sonalstärke der Bundespolizei möglich; bezüglich der genannten Gesamtzahl wäre ein solcher Rückschluss durch Subtraktion der im BMI-Schreiben ebenfalls aufgeführten Zahl der vom BAMF benötigten Stellplätze (in der Ihnen überlassenen Dokumentenkopie nicht geschwärzt) möglich. Im Falle eines Bekanntwerdens dieser Informationen könnte die durch § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG geschützte funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem Behördenzentrum durch an die Personalstärke angepasste Störaktionen beeinträchtigt wer- den. g) 140103-20211215_8600_Bd04_an BlmA_AAZ_BPOL- Rückführungsgebäude_anerkannter Raumbedarfsplan u. HH-Anerkennung.msg: Bei diesem Dokument handelt es sich um eine E-Mail, die am 15.12.2021 von Seiten der Bun- despolizei Berlin an die BlmA (Hauptstelle Facility Management Potsdam) gesandt wurde. Die E-Mail vom 15.12.2021 umfasst den ihr vorausgegangenen, in Bezug genommenen E-Mail- Wechsel (auch mit anderen Behörden). Am Ende dieser E-Mail (S. 3 f.) ist eine E-Mail der BlmA (Hauptstelle Facility Management Potsdam) an das Ministerium des Innern und für Kom- munales des Landes Brandenburg (MIK) vom 02.12.2021 wiedergegeben: - Im ersten Absatz jener E-Mail vom 02.12.2021 (S. 3) ist von einer geänderten „Anzahl der Mitarbeiter (Hilfskräfte) in der Zeile II. Spalte 8 von [X] auf [Y]" die Rede. Es handelt sich dabei um eine mitgeteilte Änderung der Zahl der „Arbeitskräfte", die über die .normalen" Verwaltungskräfte im BMI und bei Ober- und Mittelbehörden der Bundespolizei Berlin hin- aus bei den Rückführungen „für erforderlich gehalten werden". Hieraus wären Rück- schlüsse auf die zur Sicherung der Rückführungen erforderliche Personalstärke der Bun- despolizei in dem Behördenzentrum möglich Diese Informationen sind nicht freigabefähig. Im Falle eines Bekanntwerdens dieser Informationen könnte die durch§ 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG geschützte funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem Behör- denzentrum durch an die Personalstärlke der Polizei angepasste Störaktionen beeinträch- tigt werden. - Ebenso sind die im dritten Absatz der E-Mail vom 02.12.2021 (ebenfalls S. 3) genannten technischen Anforderungen zur Tiefgarageneinfahrt und die im nachfolgenden vierten Ab- satz der E-Mail (ebenfalls S. 3) genannten Angaben zu Aufzügen sicherheitsrelevant. - Entsprechendes gilt für die im dritten Absatz der E-Mail (nachfolgende S. 4) genannten, aus Sicherheitsgründen bestehenden Ausstattungsanforderungen für Büroräume der Bundes- polizei sowie für die im nachfolgenden vierten Absatz (ebenfalls S. 4) genannte Personal- stärlke in der Einsatzzentrale sowie die in demselben Absatz nachfolgend genannten si- cherheitstechnischen Anforderungen für den Gewahrsamsbereich. Eine Kenntnis dieser si- cherheitstechnischen Details und der Personalstärke in der Einsatzzentrale könnte Unbe- fugten das Eindringen in Sicherheitsbereiche erleichtern. Hierdurch könnte die Sicherheit
Seite 10 von 11 der in dem Gebäudekomplex durchzuführenden polizeilichen Maßnahmen gefährdet wer- den. Hinsichtlich dieser Informationen ist daher der Informationszugang nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG ebenfalls ausgeschlossen. - Entsprechend gilt hinsichtlich einer im sechsten Absatz der E-Mail vom 02.12.2021 (S. 4) genannten sicherheitstechnischen Anforderung für die Tiefgarage, die daher in dem Ihnen zur Verfügung gestellten Dokument ebenfalls geschwärzt ist. h) 200928_Protokollentwurf_zur_ersten_Besprechung_der_Bedarfsträ- ger_am_28.09.2020.pdf: Es handelt sich hierbei um einen Protokollentwurf des Brandenburgischen Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK) vom 28.09.2020 „zur Besprechung der Bedarfsträger" we- gen der „Konkretisierung des Raumbedarfs" im ,.Aufnahme- und Ausreisezentrum am BER", die am selben Tage stattgefunden hatte. Auf der ersten und zweiten Seite dieses Protokollent- wurfs des MIK sind Zahlenangaben zu den von der Bundespolizei benötigten Arbeitsplätzen und Büroräumen für die Mitarbeiter sowie zu dem Bedarf an „stets verfügbaren Gewahrsams- plätzen" und an Gewahrsamsplätzen insgesamt enthalten. Eine Kenntnis dieser Informationen ermöglichte außenstehenden Personen Rückschlüsse auf die konkreten Raum- und Perso- nalbedarfe der Bundespolizei in dem geplanten Behördenzentrum und die mögliche Zahl dort im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei in Gewahrsam befindlicher Personen. Im Falle einer Offenlegung dieser Informationen könnten Rückschlüsse auf Prozesse, Strukturen und Formen der Arbeit der Bundespolizei und ihre Personalstärke vor Ort möglich und dadurch die funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem Behördenzentrum gefährdet werden. Diese Information sind wegen ihrer Sicherheitsrelevanz nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG nicht freigabefähig und daher in der Ihnen zugänglich gemachten Dokumentenkopie unkennt- lich gemacht. i) BerlinSchönefeldStandort26-09.2020.pdf: Bei dieser Datei handelt es sich um eine Präsentation des Landes Brandenburg zum .Auf- nahme- und Ausreisezentrum am BER in Schönefeld". - Auf deren fünfter Seite befindet sich eine detaillierte Aufstellung der auf dem Areal geplan- ten Gebäude und Außenbereiche nebst einem entsprechenden Übersichtsplan. Hieraus ließen sich konkrete Rückschlüsse auf die Gesamtheit der künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäude und Bereiche sowie deren jeweilige Lage auf dem Areal ziehen. Diese Informationen können aus Sicherheitsgründen nicht zur Einsicht freigegeben werden und sind daher in der Ihnen zugänglich gemachten Dokumentenkopie geschwärzt. - Entsprechendes gilt für die auf der sechsten und siebten Seite der Präsentation aufgeführ- ten Infrastrukturen, den auf Seite 6 abgebildeten Gebäudeplan und den auf S. 7 aufgeführ- ten lnfrastrukturplan sowie die auf Seite 6 erwähnten Sicherungsmaßnahmen. Auch diese Informationen sind wegen ihrer Sicherheitsrelevanz nach § 3 Nr. 1 Buchs!. c) IFG nicht freigabefähig und daher in der Ihnen zugänglich gemachten Datei unkenntlich gemacht.
Seite 11 von 11 - Die Informationen auf S. 8 der Präsentation sind überwiegend nicht freigabefähig : Dort ist im Einzelnen beschrieben und durch eine Planskizze illustriert, inwieweit sich die „Kapazi- täten in den Gewahrsams- und Transitgebäuden gegenüber der bestehenden Einrichtung" vergrößern werden. Im Falle einer Offenlegung dieser Informationen könnten Rückschlüsse auf Prozesse, Strukturen und Formen der Arbeit der Bundespolizei und ihre Personalstärke vor Ort möglich und dadurch die funktionsgerechte Aufgabenerledigung der Bundespolizei in dem neuen Behördenzentrum gefährdet werden . Diese Information sind wegen ihrer Si- cherheitsrelevanz nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG nicht freigabefähig und daher in der Ihnen zugänglich gemachten Dokumentenkopie unkenntlich gemacht. j) Bitte um Erteilung eines Beschaffungsauftrags fü r das BAMF.msg: Bei dieser Datei handelt es sich um eine E-Mail des BAMF an das BMI vom 29.10.2021 mit weiteren dort als Anlagen angehängten E-Mails und deren Anlagen. Mit einer der E-Mail des BAMF an das BMI vom 29.10.2021 anhängenden E-Mail des BAMF (Leiter der Landesasyl- stelle Brandenburg) vom 11 .10.2021 wurden dem Empfänger jener E-Mail „die aktuellen Un- terlagen zum Verbleib" übersandt. Sämtliche Anlagen zu der E-Mail vom 11 .10.2021 sind we- gen ihrer Sicherheitsrelevanz nach § 3 Nr. 1 Buchst. c) IFG nicht freigabefähig: Bei den be- treffenden, der angehängten E-Mail vom 11 .10.2021 als Anlagen beigefügten . aktuellen Un- terlagen" handelt es sich um einen Lageplan der geplanten Gebäude sowie detaillierte Pläne eines Gebäudeuntergeschosses, eines Erdgeschosses sowie eines ersten und eines zweiten Obergeschosses. Bei einer weiteren der E-Mail vom 11 .10.2021 als Anlage beigefügten Un- terlage handelt es sich um einen detaillierten bedarfsangepassten Raumplan für die von der Bundespolizei im Rahmen der Rückführung künftig zu nutzenden Gebäude. Aus den genann- ten Unterlagen wären konkrete Rückschlüsse auf die künftig von der Bundespolizei genutzten Gebäude und deren jeweilige Lage auf dem Areal sowie auf die von der Bundespolizei zukünf- tig genutzten Räumlichkeiten in den Gebäuden möglich. Die betreffenden nicht freigabefähi- gen Anlagen der E-Mail vom 11 .10.2021 sind in dem anliegenden Hefter durch eine der Sei- tenanzahl entsprechende Anzahl von 16 Leerseiten ersetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sitz: Bonn, erhoben werden. Abschließender Hinweis: Ein rechtsbehelfsfähiger Kostenbescheid wird noch gesondert erlas- sen werden . Mit freundlichen Grüßen █████ █ ███