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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „BER Behördenzentrum

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge II.      Geplantes Aufgabenprofil des Bundesamtes im Aufnahme- und Ausreisezentrum BER 1. Bearbeitung von Flughafenverfahren nach § 18a AsylG Wie bereits in der Liegenschaft am Flughafen Schönefeld zuvor, soll weiterhin der gesetzli- che Auftrag, die Flughafenverfahren nach§ 18a AsylG als Beitrag zur Sicherung der europäi- schen Außengrenzen in der Liegenschaft des Bundesamtes im Aufnahme- und Ausreisezent- rum am Flughafen BER zu bearbeiten, erfüllt werden. Wurde zuvor das Flughafenverfahren nur am Flughafen Schönefeld, nicht aber an den vor- maligen Hauptstadtflughäfen Berlin Tegel und Berlin Tempelhof, durchgeführt, findet nun- mehr eine konsolidierte und allumfassende Bearbeitung am Flughafen BER statt. Eine zuvor erfolgte, vergleichende Prognose mit dem mitteldeutschen Luftverkehrsdreh- kreuz Flughafen Frankfurt a.M. lassen ein Potential von bis zu 350 Flughafenverfahren nach § 18a AsylG per annum realistisch erscheinen - vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der derzeit vorherrschenden Corona-Pandemie und deren Auswirkungen. Hierbei ist bereits zu berücksichtigen, dass dem Flughafen BER im Vergleich zu den beiden weiteren Flugverkehrsdrehkreuzen, den Flughäfen Frankfurt a.M. und München, das größte Wachstumspotential zugeschrieben werden kann und auch als künftiges Hauptdrehkreuz für den asiatischen Raum an asylrechtlicher Bedeutung gewinnen könnte. Hinzu kommt das dem Flughafenverfahren immanente Wachstumspotential durch die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten (bspw. die avisierte Einstufung Georgiens). Zur Wahrung der strengen gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung des Flughafenver- fahrens bedarf es einer ausreichenden Personalausstattung der Liegenschaft des Bundesam- tes, um auch bei Massenanfällen von zu bearbeitenden Flughafenverfahren vollumfänglich handlungsfähig zu bleiben und einen geordneten Dienstbetrieb sicherstellen zu können. Um eine engere Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Eilanträgen im Flughafenverfahren mit dem im Aufnahme- und Ausreisezentrum geplanten Justizzentrum vor Ort zu ermögli- chen, ist gleichsam eine Schnittstelle mit einem VZÄ P-SB zu schaffen, der organisatorisch weiterhin dem Prozessbereich der Liegenschaft Frankfurt (Oder) unterstellt bleibt. 2. Betreuung von Rückführungsmaßnahmen Zur Sicherstellung des künftig gewichtiger werdenden Auftrages der Politik, die im Bundes- gebiet verbliebenen, ausreispflichtigen Ausländer in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, bedarf es künftig einer intensivierten und engen Zusammenarbeit der beteiligten Institutio- nen (BPol, ZABH BB, BAMF, Justiz BB, GTAZ). Das Bundesamt ist zwar nicht unmittelbar an der Vollziehung und Vollstreckung der Ausrei- sepflicht beteiligt, jedoch ist es wesentlicher Beitrag des Bundesamtes etwaigen asylrechtli- chen Rückführungshindernissen, insbesondere durch kurzfristig gestellte Anträge auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeanträge), schnellstmöglich abhelfen zu können. Seite 2 von 5
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Durch die geplanten 88 Plätze für den Ausreisegewahrsam ergibt sich für die Liegenschaft bereits unmittelbar ein ausreichendes Potential an zu erwartenden Folgeanträgen. Deren schnellen Bearbeitung, einschließlich einer etwaigen durchzuführenden informatorischen Anhörung, ist im Falle der Ablehnung dieser, für die Einhaltung eines geplanten Rückfüh- rungstermins, und somit u.U. auch für die Aufrechterhaltung von Ausreisegewahrsams, un- abdingbar. Darüber hinaus wird es auch der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg obliegen, geplante Sammet- und/oder Einzelrückführungsmaßnahmen des Landes Brandenburg, bundesunter- stützter Maßnahmen mehrerer Bundesländer oder Frontex vom Flughafen BER zu unter- stützen, sei es neben des Monitorings und der Bearbeitung eigehender Folgeanträge, geson- derter Qualitätssicherung oder der Betreuung eingehender Eilanträge bei dem Justizzentrum BER durch den P-SB vor Ort. 3. Bearbeitung von Asylverfahren von auf dem Luftweg Einreisender (Nicht-18a-Fälle) Neben den Flughafenverfahren nach§ 18a AsylG sollen durch die Liegenschaft BER auch diejenigen Asylverfahren Antragstellen der bearbeitet werden, die nach oder bei Einreise auf dem Luftweg am Flughafen BER ein Asylgesuch stellen, nicht jedoch die Voraussetzungen des§ 18a AsylG erfüllen und nach EASY auf das Land Brandenburg entfallen. Die Bearbeitung noch am Flughafen BER umfasst die Aktenanlage, Anhörung und Entschei- dung und soll vor der Zuweisung an die EAE erfolgen, so dass diese entlastet wird, indem beispielweise im Falle einer positiven Entscheidung sogleich eine Verteilung in die Landes- fläche samt erster Integrationsmaßnahmen stattfinden kann. Durch diese Vorgehensweise können die Verfahrensdauern dieser Verfahren nochmals mas- siv verkürzt werden und erlauben eine authentischere Beurteilungsgrundlage, da ein asyltak- tischer Austausch der Antragsteilenden untereinander in der EAE und den Unterkünften erst gar nicht stattfinden kann. Gleichsam kann unmittelbar nach Einreise - trotz vorliegenden Passes - eine weitere Identifikations- und Herkunftsverifikation der Antragsteilenden sei- tens des Bundesamtes erfolgen. Zudem leisten diese Verfahren einen Beitrag zu einer effizienteren Auslastung der Liegen- schaft BER, da Flughafenverfahren sowie Rückführungsmaßnahmen nicht jederzeit zu bear- beiten sein werden. 4. Zentralisierte Bearbeitungs- und Kompetenzstelle für die Bearbeitung von Folgean- trägen in Brandenburg In der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg sollen auch künftig alle sonstigen Anträge auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens {Folgeanträge) bearbeitet werden. Die Zustän- Seite 3 von S
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge digkeit- und Kompetenzbündelung gebietet sich bereits aus der Notwendigkeit der Betreu- ung der Einrichtung für den Ausreisegewahrsam und den sich aus dieser ergebenden Folge- anträgen. Darüber hinaus befindet sich die jetzige und künftige Liegenschaft im geografischen Mittel- punkt Brandenburgs, so dass allen potentiellen Antragstellenden Brandenburgs eine zumut- barere tägliche An- und Rückreise ermöglicht werden kann, wohingegen sich die Liegen- schaften Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) geografisch ungünstig am östlichen Rand des Landes befinden. Einer Verlagerung der Bearbeitung der Folgeanträge, einschließlich der nunmehr dort zu er- folgenden persönlichen Antragstellung von der Liegenschaft Eisenhüttenstadt auf die künf- tige Liegenschaft BER, steht insbesondere nicht die Vorschrift des§ 71 Abs. 2 AsylG entge- gen, da es sich formell um dieselbe Außenstelle des Bundesamtes handelt. 5.   Bearbeitung sonstiger Asylverfahren Neben den vorgenannten Aufgaben soll der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg auch weiterhin die Bearbeitung regulärer Asylverfahren obliegen. Im Gleichlauf mit der Planung der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg, die ihre De- pendance im Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER gleichsam für eine effek- tive Aufgaben- und Lastenverteilung mit den übrigen Dependancen in Brandenburg zu nut- zen gedenkt, ist auch die Liegenschaft des Bundesamtes darauf angewiesen, im Falle vo- rübergehend ausbleibender oder nur geringfügiger Auslastung durch vorgenannte Aufgaben auch durch reguläre Asylverfahren effizient ausgelastet zu werden. Neben dem Aspekt einer effizienteren Auslastung sprechen u.a. auch die geografisch zent- rale Lage in Brandenburg dafür, beispielsweise die Anhörungen Antragstellender aus dem Bereich Westbrandenburg dort durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die Antrag- stellenden, die nach Scheitern des Dublinverfahrens in das nationale Verfahren zu überneh- men und durch die ZABH aufgrund des Dublinverfahrens planmäßig in Doberlug-Kirchhain untergebracht sind. 6. Asylverfahrens- und Rückkehrberatung Für die der Zuständigkeit der Liegenschaft BER zugeordneten Antragstellenden sollen eben- falls die Asylverfahrens- und die neu einzuführende Rückkehrberatung angeboten werden. 7.    Dependance der Regionalstelle Integration (Frankfurt/Oder) Ebenso sollen in der Liegenschaft BER auch weiterhin ein bis zwei Regionalkoordinierende (SB-Reko) ihren Dienstort haben. Die Regionalstelle Integration (Frankfurt/Oder) hat mit ihrem Aufgabenportfolio, wie bei- spielweise Kurs- und Verwaltungsprüfungen, Besuchen von MBE und von Netzwerktreffen Seite 4 von 5
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc., ganz Brandenburg zu betreuen. Ein effizienter Einsatz der Regionalkoordinierenden in Westbrandenburg, unter Vermeidung überlanger Reisezeiten, ist folglich nur von der zent- ralliegenden Liegenschaft BER aus möglich. III.     Personalisierungsbedarf der Liegenschaft BER Zur vorgenannten Aufgabenerfüllung bedarf die Liegenschaft BER der LAS Brandenburg einer Auf- personalisierung, die sich wie folgt darstellen soll: 15 VZÄ mD (1 VZÄ BSB-Verw, 1 VZÄ BSB-IT, 12 VZÄ BSB-AVS, 1 VZÄ TL-AVS) 15 VZÄ gD (1 VZÄ P-SB, 1 VZÄ SB-VL/SB-E -AVB/RKB anteilig, 12 VZÄ SB-E, 1 VZÄ TL-Asyl) 1-2 VZÄ hD (1-2 VZÄ Ref-Asyl) Mit der vorgenannten Personalbedarfsmeldung wird bereits eine regelmäßige Abwesenheitsquote von 25-30% der Mitarbeitenden berücksichtigt. Im mittleren Dienst wurden zudem die beiden der- zeit noch laufenden Ausschreibungen für BSB·AVS bereits in Abzug gebracht. Nach derzeitiger Prognose soll im gehobenen Dienst insgesamt mindestens 1 VZÄ auf AVB/RKB/VL entfallen. Hinsichtlich der Personalisierung im gD ist anzumerken, dass sich die Landesasylstelle Brandenburg {Ref. 51() derzeit mit einem Delta „Ist zu Org·Soll" mit · 13,5 VZÄ im Soll befindet (Personalisie· rungsgrad 73,5%). Die Prognose für Mitte nächsten Jahres geht von einem Delta von · 11,5 VZÄ aus, dieses ist jedoch aufgrund einer zwischenzeitlichen Nichtbewährung in der Probezeit auf· 12,5 VZÄ zu korrigieren. Demnach stellt die benötigte Aufpersonalisierung der Liegenschaft BER im gD lediglich die Errei· chung des bereits zuvor durch Referat 12A berechneten und festgelegten Gesamtorganisationssolls der Landesasylstelle Brandenburg dar. IV.      Realisierung Zur Umsetzung des Vorhabens soll zeitnah, spästens mit dem Richtfest, ein Aufbaustab der Lande- sasylstelle Brandenburg (1 hD, 1 gD, 1 mD) unter der Leitung des Referates 51C eingesetzt werden, um den Beginn der Maßnahme optimal vorbereiten zu können, da insbesondere mit sehr hohem medialen Interesse der Hauptstadtpresse - bereits bei den Vorbereitungen - zu rechnen sein wird. Seite 5 von 5
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