Neubau Rückführungsgebäude
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „IFG-Anfrage: Bau Behördenzentrum BER“
.,,,' ~ Bundesamt für Migration und Flüchtlinge II. Geplantes Aufgabenprofil des Bundesamtes im Aufnahme- und Ausreisezentrum BER 1. Bearbeitung von Flughafenverfahren nach § 18a AsylG Wie bereits in der Liegenschaft am Flughafen Schönefeld zuvor, soll weiterhin der gesetzli- che Auftrag, die Flughafenverfahren nach§ 18a AsylG als Beitrag zur Sicherung der europäi- schen Außengrenzen in der Liegenschaft des Bundesamtes im Aufnahme- und Ausreisezent- rum am Flughafen BER zu bearbeiten, erfüllt werden. Wurde zuvor das Flughafenverfahren nur am Flughafen Schönefeld, nicht aber an den vor- maligen Hauptstadtflughäfen Berlin Tegel und Berlin Tempelhof, durchgeführt, findet nun- mehr eine konsolid ierte und allumfassende Bearbe itung am Flughafen BER statt. Eine zuvor erfolgte, vergleichende Prognose mit dem mitteldeutschen Luftverkehrsdreh- kreuz Flughafen Frankfurt a.M . lassen ein Potential von bis zu 350 Flughafenverfahren nach § 18a AsylG per annum realistisch erscheinen - vorbehaltlich de r weiteren Entwicklung der derzeit vorherrschenden Corona-Pandemie und de ren Auswirkungen. Hierbei ist_bereits zu berücksichtigen, dass dem Flughafen BER im Vergleich zu den beiden weiteren Flugverkehrsdrehkreuzen, den Flughäfen Frankfurt a.M. und München, das größte Wachstumspotential zugeschrieben werden kann und auch als künft iges Hauptdrehkreuz für den asiatischen Raum an asylrechtlicher Bedeutung gewinnen könnte. Hinzu kommt das dem Flughafenverfahren immanente Wachstumspotential durch die Einstufung weiterer Länder als sichere Herkunftsstaaten (bspw. die avisierte Einstufung Georgiens). Zur Wahrung der strengen gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung des Flughafenver- fahrens bedarf es einer ausreichenden Pe rsonalausstattung der Liegenschaft des Bundesam- tes, um auch bei Massenanfällen von zu bea rbeitenden Flughafenverfahren vollumfänglich handlungsfähig zu bleiben und einen geordneten Dienstbetrieb sicherstellen zu können. Um eine engere Zusammenarbeit im Zusammenhang mit Eilanträgen im Flughafenverfahren mit dem im Aufnahme- und Ausreisezentrum geplanten Justizzen trum vor Ort zu ermögli- chen, ist gleichsam eine Schnittstelle mit einem VZÄ P-SB zu schaffen, der organisatorisch weiterhin dem Prozessbereich der Liegenschaft Frankfurt (Oder) unterstellt bleibt. 2. Betreuung von Rückführungsmaßnahmen Zur Sicherstellung des künftig gewichtiger werdenden Auftrages der Politik, die im Bundes- gebiet verbliebenen, ausreis pflichtigen Ausländer in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, bedarf es künftig einer intensivierten und engen Zusammenarbeit der beteiligten Institutio- nen (BPol, ZABH BB, BAMF, Justiz BB, GTAZ). Das Bundesamt ist zwar nicht unmittelba r an der Vollziehung und Vollstreckung der Ausrei- sepflicht beteiligt, jedoch ist es wesentlicher Beitrag des Bundesa mtes etwa igen asylrethtli- chen Rückführungshindern issen, insbesondere durch kurzfristig gestellte Anträge auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeanträge), schnellstmöglich abhelfen zu können. Seite 2 von S ·
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Durch die geplanten 88 Plätze für den Ausreisegewahrsam ergibt sich für die Liegenschaft bereits unmittelbar ein ausreichendes Potential an zu erwartenden Folgeanträgen. Deren schnellen Bearbeitung, einschließlich einer etwaigen durchzuführenden informatorischen Anhörung, ist im Falle der Ablehnung dieser, für die Einhaltung eines geplanten Rückfüh- rungstermins, und somit u.U. auch für die Aufrechterhaltung von Ausreisegewahrsams, un- abdingbar. Darüber hinaus wird es auch der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg obliegen, geplant~ Sammet- und/oder Einzelrückführungsmaßnahmen des Landes Brandenburg, bundesunter- stützter Maßnahmen mehrerer Bundesländer oder Frontex vom Flughafen BER zu unter- stützen, sei es neben des Monitorings und der Bea rbeitung eigehender Folgeanträge, geson- derter Qualitätssicherung oder der Betreuung eingehender Eila nträge bei dem Justizzentrum BER durch den P-SB vor Ort. 3. Bearbeitung von Asylverfahren von auf dem Luftweg Einreisend.er (Nicht-18a-Fälle) Neben den Flughafenverfahren nach§ 18a AsylG sollen durch die Liegenschaft BER auch diejenigen Asylverfahren Antragstellender bearbeitet werden, die nach oder bei Einreise auf dem Luftweg am Flughafen BER ein Asylgesuch stellen, nicht jedoch die Voraussetzungen des§ 18a AsylG erfüllen und nach EASY auf das Land Brandenbu rg entfallen. Die Bearbeitung noch am Flughafen BER umfasst die Aktenanlage, Anhörung und Entschei- dung und soll vor der Zuweisung an die EAE erfolgen, so dass diese entlastet wird, indem beispielweise im Falle einer positiven Entscheidung sogleich eine Verteilung in die Landes- fläche samt erster Integrationsmaßnahmen stattfinden kann. Durch diese Vorgehensweise können die Verfahrensdauern dieser Verfahren nochmals mas- siv verkürzt werden und erlauben eine authentischere Beurteilungsgrundlage, da ein asyltak- tischer Austausch der Antragstellenden untereinander in der EAE und den Unterkünften erst gar nicht stattfinden kann. Gleichsam kann unmittelbar nach Einreise - trotz vorliegenden Passes - eine weitere Identifikations- und Herkunftsverifikation der Antragstellenden sei- tens des Bundesamtes erfolgen. Zudem leisten diese Verfahren einen Beitrag zu einer effizienteren Auslastung der Liegen- schaft BER, da Flughafenverfahren sowie Rückführungsmaßnahmen nicht jederzeit.zu bear- beiten sein werden. 4. Zentralisierte Bearbeitungs- und Kompetenzstelle für die Bearbeitung von Folgean- trägen in Brandenburg In der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg sollen auch künftig alle sonstigen Anträge auf Durchführung eines weiteren Asylverfahrens (Folgeanträge) bearbeitet werden. Die Zustän- Seite 3 von 5
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge digkeit- und Kompetenzbündelung gebietet sich bereits aus der Notwendigkeit der Betreu- ung der Einrichtung für den Ausreisegewahrsam und den sich aus dieser ergebenden Folge- anträgen. Darüber hinaus befindet sich die jetzige und künftige Liegenschaft im geog rafischen Mittel- punkt Brandenburgs, so dass allen potentiellen Antragstellenden Brandenburgs eine zumut- barere tägliche An- und Rückreise ermöglicht werden kann, wohingegen sich die Liegen- schaften Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) geografisch ungünstig am östlichen Rand des Landes befinden. Einer Verlagerung der Bearbeitung der Folgeanträge, einschließlich der nunmehr dort zu er- folgenden persönlichen Antragstellung von der Liegenschaft Eisenhüttenstadt auf die künf- tige Liegenschaft BER, steht insbesondere nicht die Vorschrift des§ 71 Abs. 2 AsylG entge- gen, da es sich formell um dieselbe Außenstelle des Bundesamtes handelt. 5. Bearbeitung sonstiger Asylverfahren Neben den vorgenannten Aufgaben soll der Liegenschaft BER der LAS Brandenburg auch weiterhin die Bearbeitung regulärer Asylverfahren obliegen. Im Gleichlauf mit der Planung der Zentralen Ausländerbehörde Brandenburg, die ihre De- pendance im Aufnahme- und Ausreisezentrum am Flughafen BER gleichsam für eine effek- tive Aufgaben- und Lastenverteilung mit den übrigen Dependancen in Brandenburg zu nut- zen gedenkt, ist auch die Liegenschaft des Bundesamtes darauf angewiesen, im Falle vo- rübergehend ausbleibender oder nur geringfügiger Ausla~tung durch vorgenannte Aufgaben auch durch reguläre Asylverfahren effizient ausgelastet zu werden. Neben dem Aspekt einer effizienteren Auslastung sprechen u.a. auch die geografisch zent- rale Lage in Brandenburg dafür, beisp ielsweise die Anhörungen Antragstellender aus dem Bereich Westbrandenburg dort durchzuführen. Dies gilt insbesondere auch für die Antrag- stellenden, die nach Scheitern des Dublinverfahrens in das nationale Verfahren zu überneh- men und durch die ZABH aufgrund des Dublinverfahrens planmäßig in Doberlug-Kirchhain untergebracht sind. 6. Asylverfahrens- und Rückkehrberatung Fü r die der Zuständigkeit der Liegenschaft BER zugeordneten Antragstellenden sollen eben- falls die Asylverfahrens- und die neu einzuführende Rückkehrberatung angeboten werden . 7. Dependance der Regionalstelle Integration (Frankfurt/Oder) Ebenso sollen in der Liegenschaft BER auch weiterhin ein bis zwei Regionalkoordinierende (SB-Reko) ihren Dienstort haben. Die Regionalstelle Integration (Frankfurt/Oder) hat mit ihrem Aufgabenportfolio, wie bei- spielweise Kurs- und Verwaltungsprüfungen, Besuchen von MBE und von Netzwerktreffen Seite 4 von 5
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge etc., ganz Brandenburg zu betreuen. Ein effizienter Einsatz der Regionalkoordinierenden in Westbrandenburg, unter Vermeidung überlanger Reisezeiten, ist folglich nur von der zent- ralliegenden Liegenschaft BER aus möglich. III. Personalisierungsbedarf der Liegenschaft BER Zur vorgenannten Aufgabenerfüllung bedarf die Liegenschaft BER der LAS Brandenburg einer Auf- personalisierung, die sich wie folgt darstellen soll: . 15 VZÄ mD (1 VZÄ BSB-Verw, 1 VZÄ 8S8-IT, 12 VZÄ BSB-AVS, 1 VZÄ TL-AVS) 15 VZÄ gD (1 VZÄ P-SB, 1 VZÄ S8-VL/S8-E -AVB/RKB anteilig, 12 VZÄ S8-E, 1 VZÄ TL-Asyl) 1-2 VZÄ hD (1-2 VZÄ Ref-Asyl) Mit der vorgenannten Personalbedarfsmeldung wird bereits eine regelmäßige Abwesenheitsquote von 25-30% der Mitarbeitenden berücksichtigt. Im mittleren Dienst wurden zudem die beiden der- zeit noch laufenden Ausschreibungen für BSB-AVS bereits in Abzug gebracht. Nach derzeitiger Prognose soll im gehobenen Dienst insgesamt mindestens 1 VZÄ auf AVB/RKB/VL entfallen. Hinsichtlich der Personalisierung im gD ist anzumerken, dass sich die Landesasylstelle Brandenburg (Ref. 51C) derzeit mit einem Delta „Ist zu Org-Soll" mit -13,5 VZÄ im Soll befindet (Personalisie- rungsgrad 73,5%). Die Prognose für Mitte nächsten Jahres geht von einem Delta von -11,5 VZÄ aus, dieses ist jedoch aufgrund einer zwischenzeitlichen Nichtbewährung in der Probezeit auf -12,5 VZÄ zu korrigieren. Demnach stellt die benötigte Aufpersonalisierung der Liegenschaft BER im gD lediglich die Errei- chung des bereits zuvor durch Referat 12A berechneten und festgelegten Gesamtorganisationssolls der Landesasylstelle Brandenburg dar. IV. Realisierung Zur Umsetzung des Vorhabens soll zeitnah, spästens mit dem Richtfest, ei n Aufbaustab der Lande- sasylstelle Brandenburg (1 hD, 1 gD, 1 mD) unter der Leitung des Referates 51C eingesetzt werden, um den Beginn der Maßnahme optimal vorbereiten zu können, da insbesondere mit sehr hohem medialen Interesse der Hauptstadtpresse - bereits bei den Vorbereitungen - zu rechnen sein wird. Seite 5 von 5 --------- - ·-·-··••· -.. ··-- ....
--------------- Muster 12 · 12 / 03 · Muster 12 • Stellenplan Ref.51C Ausreisezentrum BER ······················· ... -......... .......... .. (Dlonstallol Stellenplan Funktion dos Stelleninhabers Refo,cnton in Ministori on, 1. UAbl ,• Loi1or Releral$lo l11r und Re(eronlol"I S.J ch• Mil· Sehrolli• Arbolror, Personalstärke Mini!:tor, Abl. •Loitor in Mlnis tor len, 111 MlnlslDriAn, in Ober• und bo.irbeil er arbeiter kräf1o Dotan. der Abteilungen , Sli1i1\ssekre1äro in Ministerien Leit er und Grnppen-Le iter Miuelbohördon, IHilfs· Plönnor Abt-Lellor 110n In Ober· und Soehoeblo ts· kriha) Gruppen, Sach• Ober· und Mlttttlbehö rdon, lolter in gebiete usw. Mlttelbehördon Amtsvonteher Ortsbehörden 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2 19 16 Summe I= 0 0 0 0 2 19 16 0 0 II . Arbeitskräfte, die über 1. hinaus für erforderlich gehalten werden Surnmcl + II= 0 0 0 0 2 19 16 0 0 Geprilft und gebilligt: Aufgestellt : .Bundesamt.für Migration und. Flüchtlinge .. ............•.... .. .... .. ............ .• ..•. . .• •. ..•• , den . .. . ... .... .. . ....... ... ........ . ··--···· ···· ···· ·· ········· ····· ···(Nu ···lz•rl ······· ·•··••····· ····· ····- ··· · ···· ··· lUntarschrih / Amtsbo21?iclinuno) a: ......................... .. ~:~ 2 :S ~. . . . . . {Un1 anchrih / Amtsbozo lcl1nungl Bemorkunv: aJ Im Stollonpl11n sind .sAmtliche µlanm äßioo u11d oußerplenmäßigo Buumte, bearn1e1e Hll fskrillro, AngeJ:tollte und Arboitor aufzune hmen. bl Folls davon dauernd Personal zu ..:mdoran Oiunsts10llon abgeordnet wird, isl dio~u m it Erläuterung von dor rersonal:stärka atnucctzen. cl Für längoro Zo it oder dauornd irn ooplortten Noubo u U3W , mit umorzubringe11dos lramcles Par,onal kann in Au~noh/Tlofällen mit Angtlba der Oions 1stell o u11 d 0111,prechor'ldet 8egrünt1 uno. woshalb Räume mh voroesehon sind, der P11n;on.ils ti rk_e hlnzugerochnel wo rdon. 1 17. Aust.•Lfg , 12003)
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Rau m b ed arf splan 2. Seite -~---··· Nutzfläch en NF ''' Raumbezelchnung und NC., .., KFA Anzahl der Anzahl der m'I ~m• TF ... , VF '" I Zu- Bemerkung en ..... , Raum - Dienststellung Arbeits- Räume Raum 6x7 Nr . ....... sc~.l.~ga der Benutzer „ plätze Übertrag : i~~~ 18 Postslelle 2152 2 12,00 12,00 19 BOro Dolmetscher 2112 2 15 ,00 30,00 20 War1eraum Asylbewerber 1410 2 35,00 70,00 21 TeekOche 1212 2 9,00 18,00 1x pro Etage 22 Besprechungsraum 2312 1 50.00 50,00 Anzahl MA x 1,5m1 , auch Schulungsrau 23 Bibliothek 5410 5 15,00 15,00 ~ 24 25 Ma1ertalausgabe Fotokopierraum 2152 2811 2 12,00 9,00 12,00 18,00 1x pro Elage 26 Bereitschaftsraum Sicherheit 27 30 2 15,00 15,00 kein gemeinsamer Aufenthalt mit AS 27 ServerNer1eilerraum 7660/2840 15,00 15,00 mit Klimaanlage 28 Erste-Hilfe Raum 6121 6 12,00 12,00 29 Aktenlager 4110 4 40 ,00 40 ,00 30 Lagerraum 4110 12,00 12,00 31 IT-Lager 41 10 2 12,00 12,00 32 Putzraum 7191 2 6,00 12,00 33 Ellern-Kind Zimmer 2112 2 15,00 15,00 34 Sozialraum 2112 2 25,00 25,00 Übertrag/ Gesamtsu mme 23 ~ l f ~ 1.100,00 0,00 0,00 R1umllCZl:llc:hn uog und Nutzung•codH • l'ilC • na ch Nu tzungsk1I1log (Rlumnullungssch lUnel aus DIN rn. Teil 2). KFA • IC0s111nnichcn1 t1 n ach NC•K1la log. NF • Nutznac:hc, TF • Tcc:hnl1che Funkllon efl6c:ho, V F • Verkahrsniche, n.ch OIN 277. ....., Angabe Zu&ehl llgo YOO Sor'lder1/6chon, die i n S pelte 8 boreits cnIhelIcn sind, N ....... Uber btttondor e bauliche Einrich1ungen . Rlum nu~ mem 1lnd Im V e,l1ur der Planung zu erginien.
Raumbedarfsplan 2. SeiteJ .... • Nutzflächen NF ""<t Raumbeze ichnung und NC., .. KFA, Anzahl der Anzahl der m' I tm• TF ... , Vf ' "I Zu- Bemerkungen ....., Raum- Dienststellung Arbeits- Räume Nr . ....... Raum 6x7 sc~.1-~ge der Be nutzer ' 1 Plätze --~~· .. ~ ~ Übertrag : 35 Vldeodolmelscherraum 2112 15,00 15,00 36 Anhörungsraum 2162 30,00 1B0,00 AnhONng Antragoleller 37 IJVC-Herren Besud'ler 7 112 gem. ASR 3B \Ne-Behinderte Besucher 71 13 gem. ASR 39 WC-Damen Besucher 7112 gem. ASR 40 WC-Damen Per.;onal 7111 9am. ASR ~ 41 42 WC-Herren Personal WC-Behinderte Personal 7111 7113 gem. ASR gem. ASR 43 Foyer 9160 nach Verl0gbar1<eit 44 Flure 9160 nach Verl0gbar1<elt 45 Par1<plalz Behinderte 7440 2 Stellplätze 46 Par1<platz-Olenst-KFZ 74 40 2 Slellplälze Übertrag / Gesamtsumme 0,00 0,00 Raumbeuik:hnung und Nuttung1eod ■ 1 • NC • nach Nu1.tung1kataln g (R1umnutzur19nchlü11el 1u1 DIN 277, T1II 21. K.FA • K.01t1nllkhen.1rt nach NC-1Y11log. NF • Nuuil3c:ho. Tf • Toch ni1eho Fu nl(!lof1.sfliche, VF • V11koh11ß i cho, nach DIN 277, ZuschlAgo von Sondcrll4chen , di1 in Sp11l1 S ber1i11 enth•lten sind• .. ..... An;1be Ober belONMre b1uUche 6nrkhtungen. N Raumnumm„n sind Im Vet11uf der Planung tu w9•n11n.