Liste der diplomatischen Missionen

(Visastellen) und soweit vorhanden Außenstellen der Botschaften in Bonn Auswärtiges Amt 505-9-515 Allgemein

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Visafreiheit mit Dienstpass

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Botschaft der Föderativen Republik Brasilien Wallstraße 57, 10179 Berlin-Mitte Tel:      030/726280 Fax:      030/ 72628320 030 /72 62 83 21 E-Mail:   brasil@brasemberlim.de Öffnungszeiten:           Mo. bis Fr.      08.30 - 13.30 Uhr Feiertag:                 07. September Amtliche Pässe:           Diplomatenpässe und Dienstpässe SV-frei Ausländische Ehegatten mit deutschen Diplomatenpässen SV-frei Dienstpässe Kulturmittler Visapflicht! Persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Botschaft notwendig. Hierfür wird Verbalnote benötigt. Original der Verbalnote wird der brasilianischen Botschaft vom Auswärtigen Amt auf offiziellem Weg vorab übermittelt. Online Verfahren: https://scedv-mre.serpro.gov.br Antrag online ausfüllen. Ausgedruckte und unterschriebene Bestätigungsseite mit biometrischem Passfoto (Farbfoto in der Größe 3x4cm mit weißem Hintergrund), einem weiteren Exemplar VN und Pass einreichen. Reisepässe:               Bis 90 Tage visafrei, ansonsten SV mit VN, 2 Anträge und 2 Fotos Passgültigkeit:           Mindestens 6 Monate bei Ankunft Bearbeitungszeit:         unbekannt Bei Praktikanten des Auswärtigen        Amtes   gelten gesonderte Vorschriften: Praktikanten und Referendare:             Verbalnote an Antragsteller senden; Original       der Note  muss  vorab der brasilianischen Botschaft übermittelt werden. - persönliche Vorsprache notwendig
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Alle Pässe:     Bis 30 Tage SV-frei Über 30 Tage SV mit VN durch örtlich zuständiges Britisches Konsulat Passgültigkeit: Mindestens 1 Monat über die Reisedauer hinaus
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Botschaft von Brunei Darussalam Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin-Mitte Tel:      030/206 076 00 Fax:      030/206 076 66 E-Mail: berlin@brunei-embassy.de Öffnungszeiten:          Mo. bis Do.     09.00 - 12.30 Uhr    13.30 - 17.00 Uhr Fr.              09.00 - 12.00 Uhr    15.00 - 17.00 Uhr Feiertag:                23. Februar Alle Pässe:              bis 90 Tage SV-frei Über 90 Tage SV mit VN, 1 Antrag und 1 Foto, Form B, Flugreservierung Reisepässe:              Gebühren:       Single € 15,00       Multiple:€ 20,00 in bar (Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). Ausländische Ehegatten mit deutschem Diplomatenpass:          Wie deutsche Staatsangehörige Visagültigkeit:          3 Monate ab Ausstellung Passgültigkeit:          Mindestens 6 Monate bei Ankunft Bearbeitungszeit:        5 Arbeitstage Bei Beantragung über das Auswärtige Amt wird Überweisung der Gebühren auf folgendes Konto erbeten: BB Bank Pass- und Visastelle des Auswärtigen Amtes IBAN: DE38 6609 0800 0008 0259 16 BIC (SWIFT-Code): GENODE61BBB
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Botschaft der Republik Bulgarien Mauerstraße 11, 10117 Berlin-Mitte Tel.:            030 / 201 09 22/26 Fax:             030 / 208 68 38 Website:          www.botschaft-bulgarien.de Öffnungszeiten:            Mo., Di., Do., Fr.    09.00 - 11.30 Uhr Mi.                   geschlossen Feiertag:                 03. März Alle Pässe:               SV-frei Passgültigkeit:           Mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus
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Botschaft von Burkina Faso Karolingerplatz 10-11, 14052 Berlin-Charlottenburg Tel:      030/301 05 99-0 Fax:      030 / 301 059 920 E-Mail:   Embassy    Burkina   _Faso@t-online.de Öffnungszeiten:            Mo. bis Fr.               09.00 - 12.00Uhr (Konsularabteilung) Mittwoch geschlossen Feiertag:                  11. Dezember Alle Pässe:                SV mit VN, 2 Anträge und 2 Fotos Anträge vollständig ausfüllen, alle Fragen beantworten Reisepässe:                Gebühren:        Transit/AE bis 3 Monate € 20,00 bis € 30,00 Mehr als 3 Monate € 25,00 bis € 80,00 (Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). “ Passgültigkeit:            Mindestens 6 Monate bei Ankunft Visagültigkeit:            3 Monate ab Ausstellung Bearbeitungszeit:          7 Arbeitstage Bei Beantragung über das Auswärtige Amt wird Überweisung der Gebühren auf folgendes Konto erbeten: BB Bank Pass- und Visastelle des Auswärtigen Amtes IBAN: DE38 6609 0800 0008 0259 16 BIC (SWIFT-Code): GENODE61BBB
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Botschaft der Republik Burundi Berliner Straße 36, 10715 Berlin-Wilmersdorf Tel:      030/23 45 67-0 Fax:      030/23 45 67-20 E-Mail: info@burundi-embassy-berlin.com Öffnungszeiten:          Mo. bis Fr.      09.00 - 13.00 Uhr Feiertag:                01. Juli Alle Pässe:              SV mit VN, 3 Anträge und 3 Fotos, Nachweis Gelbfieberimpfung, Flugbuchung, Hotelreservierung Reisepass-Gebühr:        € 50,00 für Visum zur einfachen Einreise und € 100,00 für Visum zur mehrmaligen Einreise (Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). Überweisung an: Deutsche Bank Berlin IBAN: DE27 1007 0000 0233 0504 01 BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB Visagültigkeit:          60 Tage ab Einreise Passgültigkeit:          Mindestens 6 Monate Bearbeitungszeit:        5 Arbeitstage
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Die Interessen werden vom Vereinigten Königreich Großbritannien wahrgenommen. Alle Pässe:             SV-frei bis 6 Monate Aufenthalt Passgültigkeit:         Mindestens 6 Monate
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Botschaft der Republik Chile Mohrenstraße 42, 10117 Berlin-Mitte Tel:       030 / 726 203-5 Fax:       030/726 203-603 E-Mail: comunicaciones@echilealemania.de                       consulado@echilealemania.de Öffnungszeiten:              Mo. bis Do.      09.00 - 17.00 Uhr Fr.               09.00 — 14.00 Uhr Feiertag:                   18. September Corona-bedingt muss ein Visum eingeholt werden. Übersendung des Visumantrags per E-Mail unter Angabe folgender Informationen und Beifügung der folgenden Dokumente, Übersendung der Unterlagen an die Botschaft von Chile soll ausschließlich über das Auswärtige Amt erfolgen.- Gescannte Kopie der Verbalnote - 1 biometrisches Passfoto (Gesicht frontal aufgenommen) im jpg-Format - Kopie der Personendatenseite des Passes - Angaben zu Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschlecht, Email-Adresse, Wohnsitzland, Anschrift und Telefonnummer im Wohnsitzland, Anschrift und Telefonnummer in Chile - Europäisches Impfzertifikat im pdf-Format - Zertifikat zur Anerkennung der Impfung, sogenannter "Pase de Mobilidad", Beantragung 14 Tage vor Einreise unter: www.mevacuno.gob.cl . Muss mit der Nummer des Passes beantragt werden, mit dem gereist wird! - Nachweis Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 US-Dollar (gilt nicht mehr für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen) - Datum des Aufenthalts (Ankunft, Abreise) und Angabe, ob Reisen innerhalb Chiles über den Ort der Einreise hinaus vorgesehen sind. Weiterhin ist nachzuweisen: - Negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden bei Einreise in Chile - Abgabe einer eidesstattlichen Gesundheitserklärung unter www.c19.cl, nicht älter als 48 Stunden bei Einreise in Chile - Am Ort der Einreise in Chile werden die Gesundheitsbehörden einen PCR-Test durchführen - Quarantäne am genannten Aufenthaltsort bis zur Übermittlung des Ergebnisses des PCR-Tests (üblicherweise höchstens 24 Stunden nach Durchführung des PCR-Tests). Alle Pässe:                 Bis 3 Monate SV-frei Über 3 Monate: AA-Angehörige SV-frei, ansonsten SV mit VN Passgültigkeit:            Bei allen Versetzungen/Entsendungen (AA, Gl, GTai, Lehrer usw.) müssen die Pässe mindestens für die gesamte Standzeit gültig sein, da sonst die Aufenthaltserlaubnis jährlich neu eingeholt werden muss. Bitte neuen Pass ausstellen, wenn die Standzeit nicht abgedeckt ist. Visagültigkeit:             3 Monate ab Ausstellung Bearbeitungszeit:          5 Arbeitstage
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Botschaft der Volksrepublik China Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin-Mitte Konsularabteilung: Brückenstraße 10, 10179 Berlin-Mitte Tel.:     030 / 275 885 72 oder 030 / 275 882 21 Fax:      030/488 39 731 oder 030 / 488 39 732 E-Mail:   de@mofcom.gov.cn Öffnungszeiten:            Do.     14.30- 16.00 Uhr (Visastelle) Feiertag:                  01. Oktober Ab dem        16.12.2019 werden         die Botschaft und alle Generalkonsulate               in  Deutschland grundsätzlich von allen Antragstellern die Fingerabdrücke abnehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind -   Antragsteller unter 14 Jahren oder über 70 Jahre -   Inhaber von Diplomatenpässen -   Antragsteller, die im Zeitraum von 5 Jahren mit demselben Pass ein Visum beantragen und deren Fingerabdrücke bereits abgenommen wurden -   Antragsteller mit Behinderungen an Fingern oder Händen bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke physisch nicht möglich ist. Bei Dienstreisen, die nicht an die Deutsche Auslandsvertretung führen, ist eine Einladung von den zuständigen chinesischen Ministerien, Provinzregierungen oder ermächtigten Institutionen vorzulegen. Für Dienstreisen erteilt China nicht mehr pauschal Visa für 30 Tage, Einreise innerhalb von 90 Tagen, sondern orientiert sich strikt an den Daten der Verbalnote. Daten in der Verbalnote und im Visumantrag müssen übereinstimmen. Ab dem 10.05.2019 werden keine alten Formulare mehr akzeptiert. Das aktuelle Formular kann z.Zt. nur über den folgenden Link heruntergeladen werden (Reiter "Antragsverfahren", dann "Schnellzugriff" , danach bei „China Visa Applicant“ “ auf „New Application Form“ und unten auf der Seite, die sich dann öffnet, auf „Agree”“ klicken, auf der nächsten Seite für das Antragsformular „Start anew application“ anklicken): https://bio.visaforchina.org/BER2 DE/generalinformation/news/283424.shtml Bitte nicht vergessen, auch auf der 1. Seite des Antrags unten sowie auf Seite 8 am Ende zu unterschreiben. Wichtig — die Abgabe der amtlichen Pässe erfolgt nach wie vor bei der Botschaft, die Antragsteller müssen auch keine Termine vereinbaren.                              - China verlangt für alle Verbalnoten eine englische Höflichkeitsübersetzung. Diplomatenpass und Vorläufiger Diplomatenpass:            Für alle Reisen bis max. 90 Tage Aufenthalt kein Visum mehr notwendig (gemäß Abkommen EU - China). Der Pass muss mindestens bis zum Ende der Reise gültig sein. Versetzung:                  Beantragung mit (zwingend mit Angabe von Anmeldebezeichnung und Namen des Vorgängers falls vorhanden), 1 Antrag und 1 Foto (aufgeklebt), 1 Kopie Personendatenseite sowie Seite mit Dienstbezeichnung Dienstpass Dienstreise:                Beantragung      mit Verbalnote, 1 Antrag und 1 Foto (aufgeklebt) Versetzung:                 Beantragung      mit Verbalnote (zwingend mit Angabe von Anmeldebezeichnung und Namen      des Vorgängers falls vorhanden), 1 Antrag und 1 Foto (aufgeklebt),   1 Kopie Personendatenseite sowie Seite mit Dienstbezeichnung
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Achtung:                   Seit 5.4.2017 ist die Abgabe von Fingerabdrücken entweder bei der Botschaft oder einem der chinesischen Konsulate notwendig; die Fingerabdrücke müssen nach Ablauf von 5 Jahren neu erfasst werden. Ausnahmen für Mitglieder von Delegationen (Details müssen noch geklärt werden) In der Verbalnote muss (mit Datum der Abgabe) vermerkt sein, wenn ein Dienstpassinhaber bereits in der Vergangenheit seine Fingerabdrücke abgegeben hat und eine erneute Reise nach China ansteht (gilt für Reisen innerhalb der 5-Jahres-Frist). Falls innerhalb der 5-Jahres-Frist mit einem neuen Pass gereist wird, müssen auch wieder Fingerabdrücke abgegeben werden. Bei Abgabe von Fingerabdrücken müssen alle Antragsunterlagen (VN etc.) durch den Antragsteller mitgebracht werden. Visa werden nicht direkt erteilt, auch hier Bearbeitungszeit 20 ATe und länger. Achtung:                   In den Verbalnoten muss zwingend die Staatsangehörigkeit und Angaben zum Dienstposten bzw. neue Stelle enthalten sein — sonst werden die Pässe nicht angenommen. Bitte zwingend auch Anmeldebezeichnung und Namen des Vorgängers angeben. Bei Beantragung von Akkreditierungsvisa bei Auslandsvertretungen in Drittländern sollte in den Verbalnoten ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass in einer bilateralen Vereinbarung von 1991 die Erteilung von Visa mit 4-jähriger Gültigkeit vereinbart wurde (Notenwechsel CHN Note Nr. 91/033K vom 05.06.1991, Antwortnote AA vom 10.06.1991, 514-516.20 CHN). Versetzung Dienstpass (Ausnahme DS Peking) Anstellungsbestätigung, offizielle Einladung für ein Arbeitsvisum der zuständigen chinesischen Stelle, Arbeitserlaubnis (des zuständigen           chinesischen   Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung der VR China), € 60,00 Visagebühren bei entsandten Lehrern und deren Familienangehörigen: € 60,00 Deutsche Botschaftsschule Peking Anstellungsbestätigung der Schule, € 60,00 Versetzung Reisepass — Lehrer: 1 Antrag (bitte nur aktuelle Visaformulare verwenden), 1 Foto, 1 Zusatzformular Lehrer, Anstellungsbestätigung, € 60,00 Hongkong (Deutsch-Schweizerische Internationale Schule -— GSIS) Visabeantragung erfolgt ausschließlich durch die Schule Reisepässe:               SV mit VN, 1 Antrag (bitte nur aktuelle Visaformulare verwenden) und 1 Foto Gebühr (bei Abgabe Antrag in der Botschaft) für Einreisen € 60,00 (unabhängig von der Anzahl der Einreisen und der Gültigkeitsdauer) Gebühr bei Abgabe des Antrags im Visazentrum: siehe Internetseite des Visa- Servicecenters (Aktuelle Gebühren für Reisepässe sind jeweils bei den Botschaften zu erfragen oder auf der jeweiligen Homepage der Botschaft einzusehen). Bei Beantragung über das Auswärtige Amt wird Überweisung der Gebühren auf folgendes Konto erbeten: BB Bank Pass- und Visastelle des Auswärtigen Amtes IBAN: DE38 6609 0800 0008 0259 16 BIC (SWIFT-Code): GENODE61BBB
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