Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG
Stand: 147. AR-Sitzung DB AG am 09.12.2020
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Deutschen Bahn und DB Energie sowie zur LuFV“
13 (6) Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft sollen nicht abgeschlossen werden. (7) Dem Aufsichtsrat sollen keine Mitglieder angehören, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. (8) Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Stand: 147. AR-Sitzung DB AG am 09.12.2020