Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG

Stand: 147. AR-Sitzung DB AG am 09.12.2020

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Dokumente zur Deutschen Bahn und DB Energie sowie zur LuFV

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13 (6)     Berater-       und    sonstige     Dienstleistungs- und   Werkverträge   eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft sollen nicht abgeschlossen werden. (7)     Dem Aufsichtsrat sollen keine Mitglieder angehören, die das 75. Lebensjahr vollendet haben. (8)     Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Stand: 147. AR-Sitzung DB AG am 09.12.2020
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