Herausforderungen für die Gemeinde Schönefeld durch das lnfrastrukturpro­jekt Flughafen Berlin Brandenburg "Willy Brandt"

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•                      LAND             BRANDENBURG                                                                         Ministerium des lnnern und fur Kommunales Der Minister Ministerium des lnnem und fUr Kommunales des Landes Brandenburg                                                           Henning-von-Tresckow-StraBe 9-13 Pos�ach 601165 J 14411 Potsdam 14467 Potsdam Der Burgermeister Gemeinde Schonefeld Hans-Grade-Allee 11                                                                                                       Hausruf: 0331 866-2000 Fax:         0331 866-2076 12529 Schonefeld Internet: https://mik.brandenburg.de Bus und StraBenbahn: Alter Markt/Landtag Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof Potsdam,°-7, ;lust 2021 Herausforderungen fur die Gemeinde Schonefeld durch das lnfrastrukturpro­ jekt Flughafen Berlin Brandenburg ,,Willy Brandt" 1hr Schreiben vom 30. Juni 2021 Sehr geehrter Herr Burgermeister Hentschel, ich darf mich zunachst fur 1hr Schreiben vom 30. Juni 2021 und die bisherige Un­ terstutzung, die die Landesregierung durch die Gemeinde Schonefeld und insbe­ sondere durch Sie erfahren hat, herzlich bedanken. Die Errichtung sowie der kunf­ tige Betrieb des geplanten Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) ist mir, aber auch dem Bundesinnenminister Horst Seehafer, ein besonderes Anliegen, weshalb ich mich uber lhre grundsatzliche Bereitschaft, die Verwirklichung des Projekts wohlwollend zu begleiten, freue. Der Betrieb eines internationalen Flughafens hat Auswirkungen auf das gesamte Migrationsgesche­ hen in der umliegenden Region und erfordert zusatzliche staatliche Bemuhungen, um fur ein ordnungsgema�es Ein- und Ausreiseverfahren Sorge zu tragen. Das geplante Behordenzentrum ist hierbei ein wichtiger Baustein, da die am Migrations­ prozess beteiligten Landes- und Bundesbehorden an einem Standort untergebracht werden konnten, was eine erhebliche Verfahrensbeschleunigung und einen effekti- Zertifikat seit 2013 E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten und/oder VerschlOsselung sind an die folgende Adresse zu audit berufundfamilie richten: Poststelle@mik.brandenburg.de Dok.-Nr.: 2021/160927
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veren Verwaltungsprozess ermöglichen würde. Der mit der Errichtung des Behör-
denzentrums einhergehende Ausbau der Gewahrsamsplätze am BER würde zu-
dem sicherstellen, dass unerlaubt Einreisende ohne Bleiberecht schnellstmöglich
dem Rückkehrprozess zugeführt und so die Anzahl der Aufgriffsfälle rund um den
Flughafen deutlich reduziert werden könnten. Da für Aufgriffsfälle derzeit grundsätz-
lich die kommunale Ausländerbehörde (ABH) am Aufgriffsort zuständig ist, wäre auf
diesem Wege eine merkliche Entlastung der ABH Dahme-Spreewald und der dorti-
gen Sozialbehörde möglich. Um das geplante Behördenzentrum in die gegebenen
Örtlichkeiten zu integrieren und einen weiteren Mehrwert für die Gemeinde zu
schaffen, wurden die bisherigen Pläne auf Wunsch der Gemeinde bereits umfang-
reich geändert. So wurden unter anderem zusätzliche öffentliche Parkplätze inte-
griert und die Gebäudehöhe entsprechend eines Sicheinfügens in die vorhandene
Bebauung angepasst. Dem Land und auch dem privaten Investor, der Fa. Harder +
Partner, sind bereits erhebliche Vorlaufkosten entstanden. Ungeachtet dessen sind
das Land sowie der private Investor nach wie vor bereit, weitere Mittel in die Errich-

tung und den Betrieb des Behördenzentrums zu investieren.

Die Eröffnung des Flughafens BER hat unbestritten erhebliche Auswirkungen auf
die Zukunft Ihrer Gemeinde und wird neben den zu erwartenden positiven Entwick-
lungen des Wirtschaftsstandorts Schönefeld auch sicher nicht zu unterschätzende
Herausforderungen für die Gemeindeverwaltung mit sich bringen. Um diese erfolg-
reich zu meistern, darf ich Ihnen die bereits in unserem Telefonat am 21. April 2021
erklärte Unterstützungsbereitschaft des Landes weiterhin versichern. Mein Haus
hat Ihre mit Schreiben vom 30. Juni übermittelten Unterstützungsvorschläge einge-
hend geprüft und nach Möglichkeiten gesucht, wie wir Ihnen behilflich sein können.
Im Einzelnen kann ich nun folgende Unterstützungsleistungen des Landes anbie-

ten:

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Ministerium des Innern
und für Kommunales

| Der Minister
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Ministerium des Innern
und für Kommunales

, Der Minister

a) Personalausstattung Gemeindeverwaltung

Ihre Überlegungen, zur effizienteren Bewältigung des erhöhten Verwaltungsauf-
kommens, einen zeitlich befristeten „Planungsstab Flughafen“ einzurichten, er-
scheint vor dem Hintergrund des durch Sie geschilderten zusätzlichen, teils sehr
komplexen, Arbeitsaufkommens sinnvoll. Auch sind Ihre Schilderungen zur Schwie-
rigkeit der zusätzlichen Personalgewinnung nachvollziehbar, jedoch ist es mir nicht
möglich, Ihnen in diesem Punkteine direkte Unterstützung des Landes zuzusichern.
Aufgrund der Kompetenzverteilung und der kommunalrechtlichen Rechtslage kann
mein Haus auch eine (zeitweise) personelle Unterstützung durch die umliegenden

Gemeinden oder den Landkreis nicht anordnen.

Da die Gewinnung qualifizierten Personals für die öffentliche Verwaltung, insbeson-
dere in den Bereichen der Ingenieurswissenschaften oder der IT, stets eine Her-
ausforderung darstellt, hat sich das Land Brandenburg, wie viele andere öffentlich-
rechtliche Akteure, auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene
für eine Zusammenarbeit mit der „Partner für Deutschland - PD - Berater der öf-
fentlichen Hand GmbH" entschieden, Die privat organisierte PD, deren Gesellschaf-
ter Bund, Länder und Kommunen sind, stellt bundesweit Berater aus den Bereichen
strategische Verwaltungsmodernisierung und Bau, Infrastruktur und Kommunalbe-
ratung ausschließlich staatlichen Auftraggebern zur Verfügung. Der Vorteil der PD
ist, dass aufwendige und zeitintensive Vergabeverfahren entbehrlich werden, aber
dennoch eine kompetente Projektumsetzung im Einklang mit den Haushaltsgrund-

sätzen sichergestellt werden kann.

Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herr St&phane Beemelmans sicherlich gern
zur Verfügung. Er ist einer der Geschäftsführer der PD und verantwortet zudem die
Bereiche Bau, Infrastruktur und Kommunalberatung. Die PD ist unter der Rufnum-
mer 030 257679-0 oder per E-Mail unter info@pd-g.de zu erreichen.

Das MIK selbst hat insbesondere bei der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesse-
rung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz

(OZG) gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der PD sammeln können.
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Auch der Landkreis Dahme-Spreewald ist seit 2018 Mitgesellschafter der PD. Als
Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung wurde Herr Stefan
Klein benannt, In den Jahren 2018 bis 2020 hat die PD im Rahmen eines interkom-
munal orientierten Beratungsprojekts zur Unterstützung der kreisangehörigen Kom-
munen bei der Erstellung der rückständigen (doppischen) Abschlüsse erfolgreich
dazu beigetragen, dass 211 Jahresbilanzen und 10 Eröffnungsbilanzen erstellt wer-
den konnten und somit erhebliche Rückstände der Kommunen abgebaut wurden.
Der Ergebnisbericht inklusive eines „Leitfadens zur Aufholung“ für andere branden-
burgische Kommunen ist auf der Webseite des Landkreises Dahme-Spreewald ver-
öffentlicht.

b) Beschaffung von Dienstfahrzeugen, Dienstbekleidung und zusätzlicher Mess-
technik zur Geschwindigkeitsprüfung

Die Gemeinde Schönefeld als kommunaler Bedarfsträger ist bereits jetzt grundsätz-
lich berechtigt, ihren Bedarf aus dem Standardsortiment der Zentralstelle für das
Beschaffungswesen (ZfB) zu decken. Eine Nutzung dieses Standardsortimentes ist
zu den aktuellen Bedingungen für kommunale Nutzer (Abschluss einer Servicever-
einbarung, Entgelterhebung, Zugang zum LVN) möglich.

Soweit die vorgenannte Möglichkeit nicht ausreichend ist, können auch separate
Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden (sogenanntes Nichtstandard-Ver-
fahren). Die Inanspruchnahme der ZfB wäre dafür möglich. Allerdings wären die
dabei entstehenden Kosten durch die Gemeinde Schönefeld zu tragen. Die Durch-
führung des Nichtstandard-Verfahrens ist abhängig von den personellen Ressour-
cen der ZfB. Die Beantragung der Beschaffungsmaßnahme kann formlos an die
ZfB erfolgen. Als Ansprechpartner steht Ihnen hier Herrn Jürgen Philipp, ZBTL 1
Leiter Zentrales Kundenmanagement ZfB, unter der Rufnummer 033702/91-341 o-
der per E-Mail unter Juergen.Philipp@polizei.brandenburg.de zur Verfügung. Die
allgemeine E-Mail Adresse des ZfB lautet: Zfb-Koordinierungsstelle.ZDPol@poli-
zei-internet.brandenburg.de. Die Inanspruchnahme wird durch eine Serviceverein-
barung geregelt werden, die anfallenden Kosten sind dann von der Art und vom

Umfang des Vergabeverfahrens abhängig.

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Zu den einzelnen von Ihnen benannten Beschaffungsgegenständen kann im Übri-

gen folgendes mitgeteilt werden:

Dienst-Kfz, E-Bikes und Lastenfahrräder

Im Portfolio der ZfB werden über das elektronische Warenhaus des ZDPol in der
Produktgruppe „Dienstkraftfahrzeuge“ zivile Standardfahrzeuge in verschiedenen
Größenklassen (Kleinwagen bis Transporter) sowie ein Modell als Elektrofahrzeug
angeboten. Diese Serienfahrzeuge finden in der Regel im „allgemeinen“ Fahrdienst
Verwendung und verfügen über keine nutzerspezifische Ausstattung bzw. Kolorie-
rung/Kennzeichnung. Eine Nachkolorierung ist durch den Nutzer jedoch möglich
(Folien).

E-Bikes werden im Standardsortiment nicht angeboten und erfolgen derzeit noch
nicht als zentrale Beschaffungen für die Polizei des Landes Brandenburg. Somit

müsste eine Beschaffung im Nichtstandard-Verfahren durchgeführt werden.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, seitens der Gemeinde Schönefeld einen Antrag
auf Lastenradförderung über das Landesamt für Bauen und Verkehr zu stellen. Eine
Antragstellung innerhalb der diesjährigen Förderperiode ist leider nicht mehr mög-
lich, da nur Anträge, die bis zum 30.06.2021 beim Ministerium für Infrastruktur und
Landesplanung (Mil) eingegangen sind, berücksichtigt werden können. Allerdings
besteht voraussichtlich auch im kommenden Jahr die Möglichkeit, von der „Lasten-
radprämie“ des Landes zu profitieren. Die aktuellen Förderbedingungen sind in der
Richtlinie des MIL zur Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg) vom 18. De-
zember 2020 einsehbar. Bei Vorliegen aller Fördervoraussetzungen ist eine Förde-

rung von bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Dienstbekleidung und Ausstattung für zusätzliche Mitarbeiter
Im elektronischen Warenhaus des ZDPol wird in der Produktgruppe „Dienstbeklei-

dung“ ein Standardsortiment für Außendienstmitarbeiter der Ordnungsämter ange-
boten. Derzeit wird das Sortiment durch Brandenburger Ordnungsämter und die
bezirklichen Ordnungsämter des Landes Berlin genutzt. Hier wäre eine Nutzung zu

den aktuellen Bedingungen auch für die Gemeinde Schönefeld möglich.

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Beschaffung zusätzlicher Messtechnik zur Geschwindigkeitsüberwachung

Die Beschaffung von Messtechnik für die Geschwindigkeitsüberwachung ist in der

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Brandenburger Polizei durch Systementscheidungen geprägt. Insofern ist eine Par-
tizipation durch Kommunen nicht möglich.

Sofern zum benötigten Zeitpunkt die erforderlichen Personalressourcen im ZDPol
verfügbar sind, könnten jedoch relevante Beschaffungsverfahren als Nicht-Stan-
dardprodukt übernommen werden. Aufgrund des o. a. Umstandes (Systement-
scheidung) wird jedoch ein erheblicher Aufwand generiert, der gemäß Beschaf-
fungsanordnung leider durch die Gemeinde Schönefeld im Rahmen der Entgeltbe-
rechnung zu tragen wäre. Alternativ könnte zur Aufwandsreduzierung fachliche Be-
ratung angeboten werden, wenn die Gemeinde Schönfeld die Vergabeverfahren

eigenständig durchführt.

Weitere polizeiliche Unterstützungsmöglichkeiten
Wie Sie wissen, wird seit Jahren zwischen der Gemeinde Schönefeld und der PI

Flughafen ein enger Kontakt gepflegt. Grundsätzlich findet wöchentlich die sog.
Sprechstunde des Revierdienstes der Pl Flughafen im Rathaus Schönefeld statt.
Dabei werden auch aktuelle Informationen und Problemstellungen zwischen Ge-
meindeverwaltung und Polizei thematisiert. Darüber hinaus nimmt der Revierdienst
auch regelmäßig auf Einladung an Sitzungen von Gemeinde- und/oder Ortsvertre-

tungen teil.

Durch die PI Flughafen wurde mit Eröffnung des BER für den Bereich des Flugha-
fens ein separater Revierbereich eingerichtet und personell untersetzt (eine Stelle
Revierpolizei). Ziel ist es, den sog. „Flughafen-Revierpolizisten“ als zentralen An-
sprechpartner/zentrales Bindeglied für flughafenbezogene Themenfelder gegen-
über der Gemeinde Schönefeld, anderen Behörden und den Unternehmen am Flug-

hafen bzw. der Flughafengesellschaft zu implementieren.

Seitens der Polizei Brandenburg werden die bestehenden Formen der Zusammen-
arbeit zum gegenwärtigen Zeitpunkt als zielführend und ausreichend erachtet.
Diese sollten aufrechterhalten werden bzw. bedarfsabhängig weiter ausgebaut wer-

den. Mit dem Wiederanstieg der Fluggastzahlen, respektive eines zu erwartenden

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Der Minister
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Anstiegs des Einsatzaufkommens, wird auch aus hiesiger Sicht mit einer Häufung
der ordnungsbehördlichen Aufgaben für die Gemeinde Schönefeld zu rechnen sein.
Solite dies eintreten, wird eine polizeiliche Lageevaluierung stattfinden, um einen
eventuellen Ausbau bestehender sowie die Bildung weiterer Zusammenarbeitsfor-
men mit der Gemeinde Schönefeld auszuloten (z.B. Verabredung einer Sicherheits-

partnerschaft).

c) Zusatzbeschaffung von technischer Ausstattung Brandschutz

Zunächst ist festzustellen, dass die Gemeinde Schönefeld im Bereich Brandschutz
für das Flughafengelände nicht zuständig ist und insoweit Ihrerseits keine Vorkeh-
rungen für eine Zusatzbeschaffung von Spezialtechnik zu treffen sind. Die für den
Bereich Brandschutz zuständige Flughafengesellschaft (FFB GmbH) hat eine leis-
tungsfähige Werkfeuerwehr aufgestellt, die auch durch diese weiterhin betrieben
wird.

Eine Mehrbelastung der kommunalen Feuerwehr kann jedoch durch die mit dem
Flughafen verbundenen erhöhten Verkehrsbewegungen entstehen, da es hierdurch
zu vermehrten Unfällen im Straßenbereich kommen kann. Zur Abarbeitung dieser
Ereignisse ist jedoch nach Einschätzung des hiesigen Fachbereichs keine Spezial-
technik notwendig, da die vorhandenen Einsatzfahrzeuge für diese Ereignisse gut
ausgestattet sind. Eine deutliche Mehrbelastung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte
ist jedoch auch nach hiesiger Auffassung unstrittig. Um diesem zu begegnen, kann
in Betracht gezogen werden, eine ständig besetzte Feuerwehrwache einzurichten
und entsprechend ausgebildetes Personal einzustellen. Für die Errichtung einer sol-
chen Wache oder dem Umbau eines bestehenden Feuerwehrhauses ist eine För-
derung im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales
zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der
Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (vom 16.

November 2020) grundsätzlich möglich.

Als Ansprechpartner für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz steht Ihnen

Herr Neumeister und seine Kollegen, erreichbar unter 0331/866 2423 oder per

E-Mail unter Katastrophenschutz@mik.brandenburg.de gern zur Verfügung.

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Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Angeboten und Hinweisen die Bewältigung der
vor Ihn liegenden Aufgaben erleichtern kann. Für das Land und die übrigen künfti-
gen Nutzer des geplanten Behördenzentrums ist es nun essentiell, dass die Ge-
meinde Schönefeld zeitnah eine Entscheidung über die Zukunft des Projekts am
geplanten Standort trifft, um die dringend benötigte Planungssicherheit zu erlangen.
Denn für den Fall einer Ablehnung des Projektes durch die Gemeinde wird ein zeit-

licher Spielraum benötigt, um alternative Standorte eruieren und prüfen zu können.

Soweit die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 18.08.2021 die Umsetzung des
Projekts durch eine positive Beschlussfassung befürwortet, würde es mich freuen,
wenn wir, gemeinsam mit dem Bundesinnenminister zeitnah das Areal für den ge-
planten Neubau besichtigen könnten, um uns ein umfassenderes Bild der Örtlich-

keiten zu verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

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Michael Stübgen
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