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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP“
Die Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähig- keit Deutschlands durch ein neues flexibles Förderinstrument langfristig zu stärken. Damit die SPRIND ihr volles Potential entfalten und ihre wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ziele erreichen kann, muss sie freier und unabhängiger von der Politik und bürokratischen Vorgaben werden. Wir werden deshalb ein SPRIND-Gesetz schaffen, das die Agentur zu- kunftsfest aufstellt. Wir werden ein Reallaboregesetz schaffen, das einheitliche und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen für Reallabore bietet und neue Freiräume zur Erprobung von Inno- vationen ermöglicht. Das Gesetz soll u.a. übergreifende Standards für Reallabore und Ex- perimentierklauseln gesetzlich verankern, die Unternehmen, Forschungsinstituten und Kommunen attraktive Bedingungen bieten und gleichzeitig regulatorisches Lernen för- dern. 5. Mittelstand Revitalisierungsprogramm für mittelständische Unternehmen Viele mittelständische Unternehmen waren von Lockdown, Unternehmensschließungen, unterbrochenen Lieferketten, regionalen Flutkatastrophen betroffen. Wir wollen Unterneh- men, Beschäftigten, Auszubildenden, Gründer und Gründerinnen einen positiven Entwurf für die Zukunft vermitteln und werden deshalb unverzüglich mit einem Sofortpro- gramm/einem Aktionsplan für den Mittelstand beginnen, um Wege aus der Krise auf- zuzeigen. Dazu gehören kurzfristig realisierbare (Förder-)Maßnahmen, ein Belastungsmo- ratorium, die Rücknahme der Vorfälligkeit der SV-Beiträge, die Ausweitung des Verlust- rücktrags und die Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen. Mittelfristig wollen wir u.a. KfW-Programme zur Stärkung von Investitionen in Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiterentwickeln; die Fachkräftesicherung, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung stärken; E-Government ausbauen, Datennutzungszugang regeln, EEG neu justieren. Digitalisierung von KMU Der Zugang zu Daten wird für viele Geschäftsmodelle im Mittelstand, Handel u. Handwerk immer wichtiger. Gerade die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks und des Ein- zelhandels brauchen Unterstützung beim Aufbau digitaler Kompetenzen sowie bei der technischen und finanziellen Umsetzung. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu Plattform- daten soll gewährleisten, dass Kunden passgenaue Dienstleistungen und Produkte ange- boten werden können. Wir setzen uns dafür ein, das erfolgreiche Unterstützungsangebot des Kompetenzzentrums Digitales Handwerk (KDH) zu verstetigen. Der Handel ist in be- sonderem Maße von den Umwälzungen durch die Digitalisierung betroffen. Wir wollen die Unternehmen bei dieser großen Aufgabe mit passgenauen Programmen und Angebo- ten des Kompetenzzentrums Handel unterstützen. Wir wollen das stark nachgefragte lnvestitionszuschussprogramm "Digital Jetzt" aus- bauen und verlängern, um die Digtalisierung von KMU weiter zu beschleunigen und mehr Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen. Auch neue Themen wie die ökonomi- sche und ökologische Nachhaltigkeit, Cloud-Anwendungen und KI sollen adressiert und KMU dazu befähigt werden, diese in das eigene Geschäftsmodell zu implementieren. Im Verlauf der Fördermaßnahme soll ein zusätzlicher, netzwerkinterner Teilnahmewettbe- werb für Leuchtturmprojekte stattfinden. Das Ergebnis soll breite-Signalwirkung in den Mit- telstand haben, die sich durch eine gute Übertragbarkeit auf andere Branchen oder 17
Regionen äußert und zum Nachahmen animiert. Die Initiative IT-Sicherheit in der Wirt- schaft soll KMU, Handwerk und Freiberufler weiterhin dabei unterstützen, sich in einer di- gitalisierten Welt gegen die zunehmenden Risiken durch Cyberkriminalität zu schützen. Nachhaltiges Unternehmertum ist in Mittelstand und Handwerk gelebte Realität, Unter- nehmer und Unternehmerinnen, Gründer und Gründerinnen sehen wir als Partner/ Er- möglicher einer zukunftssicheren nachhaltigen und digitalen Wirtschaft. Wir werden eine Dialogplattform Mittelstand einrichten, auf der Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Erwartungen und Lösungen in puncto Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz mit der Politik diskutieren können; insbesondere bei klimapolitischen Zielvorgaben wollen wir einen sachlichen Diskurs über Zeitpläne, Bezahlbarkeit und Berichtspflichten. Gründungspolitik Wir starten eine Offensive (,,Einfacl] UNTERNEHMEN") für mehr Neu- und Nachfolge- gründungen in Deutschland und nehmen dabei insbesondere auch den ländlichen Raum in den Blick. Damit wollen wir eine breite Basis für eine starke und vielfältige Gründungs- kultur und mehr Unternehmergeist schaffen. Frauen und Menschen mit Einwanderungs- geschichte wollen wir verstärkt ansprechen, indem wir inspirierende Persönlichkeiten als Vorbilder für Gründungen gewinnen, auch möchten wir weiter Modellprojekte für Nachfol- V gegründungen fördern und djese stärker branchenspezifisch ausrichten. Zugleich wollen wir Möglictikeiten schaffen, den Gründungsprozess vollständig digital durchzuführen. Etwa 260.000 Unternehmerinnen und Unternehmer suchen in den kommenden beiden Jahren eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Um Arbeits- und Ausbildungsplätze, Kundenbindungen und Know how zu bewahren, wollen wir Nachfolgegründungen insbe- sondere durch Etablierung einer öffentlich-rechtlichen Gesamtrechtsnachfolge deutlich vereinfachen, schneller machen und auch so deren Attraktivität für Gründungsinteres- sierte deutlich steigern. Frauen und von Frauen geführte Start-ups nehmen deutlich weniger Wagniskapital in An- spruch als Männer-Teams. Ein Grund ist der Zugang zu Wagniskapital, der für Gründerin" nen u.a. wegen der Art der Unternehmung oder auch wegen familiärer Verpflichtungen, aber auch wegen unconscious bias bei den Kapitalgebenden erschwert ist. Daher wird der Bund einen Wagniskapitalfonds speziell für Gründerinnen auflegen. Dadurch wer- den weibliche Start-ups in der Gründungsphase sowie innovative Gründerinnen in der Wachstumsphase ihres Unternehmens gezielt unterstützt. V Frauen gründen zudem häufiger im Nebenerwerb als Männer. Um Gründungen im Ne- benerwerb gezielt zu unterstützen, wird ein neues Förderprogramm eingeführt, welches sich an die spezifischen Herausforderungen von Nebenerwerbsgründungen ausrichtet und die Gründenden unterstützt. Mit dem Förderprogramm „INVEST- Zuschuss für Wagniskapital" ist es erfolgreich gelun- gen, mehr privates Wagniskapital zu generieren. Um auch den Frauenanteil im INVEST- Zuschussprogramm zu erhöhen, wird bei der geplanten Neuauflage der Erwerbszu- schuss bei Investitionen in (mehrheitlich) von Frauen geführten Unternehmen von 20% auf 30% erhöht. Damit werden Anreize geschaffen, mehr Wagniskapital in weiblich geführte Startups zu investieren. Frauen und Mädchen müssen weiter ermutigt werden, ihre Fähigkeiten, Talente und Qualifikationen für die Umsetzung ihrer Geschäftsideen und den Aufbau erfolgreicher Un- ternehmen einzusetzen. Die Initiative "FRAUEN unternehmen" soll daher mit neuen Vor- bilduntemehmerlnnen aus den Bereichen MINT, Digitales und Handwerk sowie mit neuen Schwerpunkten fortgeführt werden 18
Finanzierung Nach Auslaufen der Corona-Kriseninstrumente gilt es, den gesamten deutschen Mittelstand mit einem umfassenden und attraktiven Förderkreditangebot auf dem Weg aus der Krise heraus zu begleiten und Unternehmen bei wichtigen und zukunftsorientierte Investitionen zu unterstützen. Hierzu stellen wir die ERP-Förderung im Bereich der gewerblichen Mittelstandsfinanzierung neu auf und entwickeln sie weiter. Künftig werden ERP-Förderkredite mit noch attraktiveren Konditionen dem gesamten Mittelstand zur Verfügung stehen. Wir werden den deutschen Mittelstand bei der Finanzierung der digitalen und nachhaltigen Transformation zielgerichtet unterstützen. Hierzu streben wir die Verdoppelung des Fördervolumens der KfW in den Bereichen Digitalisierung und Nachhalligkeit an. Wachstumsfinanzierung Um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands dauerhaft zu stärken, sollen die Finanzierungsbedingungen für hoch-innovative, wachstums-orienlierte Start- ups am Standort Deutschland weiter verbessert werden. Dazu wollen wir unter Einbin- dung öffentlicher und privater Investoren sowie wissenschaftlicher Expertise die etablier- ten und erfolgreichen Finanzierungsprogramme des Bundes auf dem bestehenden hohen Niveau fortsetzen und vor allem im Bereich der großvolumigen Wachstumsfinanzie- rung weiterentwickeln; wir werden prüfen, wie ein Börsengang als Finanzierungsinstru- ment gerade für Start-ups in der Wachstumsphase attraktiver gemacht werden kann. Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sind gerade für junge Unternehmen ein wichtiges Instru- ment der Fachkräftegewinnung. Die nachgelagerte Besteuerung von Vorteilen aus der Einräumung einer Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll auf Aktienoptionen und schuldrechtli- che Verträge mit vergleichbarer Wirkung (.virtuelle Beteiligung") ausgeweitet werden. Wir füllen den 2021 aufgelegten, 10 Mrd. Euro umfassenden Beteiligungsfonds für Zu- kunftstechnologien (Zukunftsfonds) weiter mit Modulen aus, um die bestehende Förder- architektur des Bundes insbesondere um Finanzierungmöglichkeiten von Startups in de- ren kapitalintensiven Skalierungsphase zu verbreitern und zu stärken. Damit ermöglicht der Zukunftsfonds, den Start-ups über alle Phasen ihrer Unternehmensentwicklung in und über Deutschland hinaus zu wachsen sowie neue lnvestorengruppen an den deutschen Venture-Capital-Markt heranzuführen. So wird der deutsche Wagniskapitalmarkt auch im internationalen Vergleich weiter befördert und die deutsche Wirtschaftskraft nachhaltig und wettbewerbsfähig gestärkt. Kammern, Tourismus Wir bekennen uns zu den Industrie- und Handelskammern (IHKs), den Handwerkskam- mern (HWKs) und den anderen Organisationen des Handwerks in der Selbstverwaltung. Sie tragen im Rahmen der Selbstverwaltung zur Entlastung des Staates und zum Büro- kratieabbau bei und sind wichtig für die Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kammerfinanzierung auf neue Rechtsgrundlagen gestellt wird, die die derzeit bestehenden Unsicherheiten - insbesondere bei der Vermögens- und Rücklagenbildung - beseitigen. Den Grundsatz der Selbstverwaltung der Kammern wollen wir dabei weiter stärken, indem wir genügend Spielraum für satzungsrechtliche Re- gelungen belassen. Wir wollen auch die dauerhafte Einführung virtueller Gremiensit- zungen die Selbstverwaltung stärken und damit das Ehrenamt entlasten. Die Tourismusbranche in Deutschland ist in erheblichem Umfang von den wirtschaftli- chen Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen. Herausforderungen, die bereits vor 19
der Pandemie bestanden, haben sich pandemiebedingt verschärft. Neben der Stärkung der Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit insb. kleiner und mittlerer Tourismusunternehmen und der Begleitung des Strukturwandels der Branche liegen die Schwerpunkte auf der ge- . zielten Förderung von Projekten zur Digitalisierung und Nachhaltigkeit im Tourismus, der Unterstützung der Fachkräftesicherung und der Fortschreibung des Bürokratieabbaus. Die Maßnahmen sollen in die Fortschreibung und Weiterentwicklung der nationalen Tou- rismusstrategie eingebettet werden. überdies soll darauf hingewirkt werden, den internati- onalen Reiseverkehr durch schrittweise Erleichterungen der deutschen Einreisebestim- mungen sowie die Begleitung von fortlaufenden Prozessen zur Vereinheitlichung der Rei- sebeschränkungen auf EU- und internationaler Ebene wieder zu beleben. Wir wollen des- halb die Voraussetzungen dafür schaffen, um Tourismus und Reisen unter Berücksichti- gung der Anforderungen an die Pandemiebekämpfung zuverlässig und planbar zu ermög- lichen, damit die Tourismuswirtschaft kurzfristig zu ursprünglicher Stärke zurückfindet. Lebendige Innenstädte/Handel Veränderungen im Konsumverhalten und die Folgen der Covid-19 Pandemie setzen die vom stationären Einzelhandel geprägten Ortszentren unter Druck. Um erfolgreiches Wirt- schaften zu ermöglichen, sind neue Konzepte und diversifizierte Nutzungen der Innen- V stadtlagen notwendig. Wir wollen Kommunen mit zukunftsweisenden Konzepten für inner- städtische Wirtschaft mit einem Förderprogramm unterstützen, soweit möglich, sollen auch unmittelbar Zuschüsse für den Erwerb /die Anmietung von Immobilien zur Ansied- lung junger Unternehmen gefördert werden. Auch der Aufbau einer modernen Event-lnfra- struktur, die kurzfristig geplante Veranstaltungen ermöglicht, könnte erfolgen. Wir wollen die Innenstädte und Ortszentren als wichtigen Wirtschaftsstandort erhalten und den Gründungsgeist auch in kleineren Kommunen stärken. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Beziehungen zwischen Handel und Lieferanten nachhaltig, fair und ausgewogen ausgestaltet werden. 6. Außenwirtschaftspolitik Handelspolitik Offene Märkte und freier, regelbasierter Handel sind Grundlagen für Innovation, Wachs- tum und Beschäftigung. Protektionismus lehnen wir ab. Auch um unsere europäischen V Werte z.B. zu Nachhaltigkeit, zum Klimaschutz und zum Schutz elementarer Menschen- rechte international und im Wettbewerb mit Standards anderer Regionen und Länder um- zusetzen, sind Deutschland und Europa auf offene Märkte angewiesen. Wir streben daher eine ehrgeizige bilaterale EU-Freihandels- und Investitionsagenda an, mit der wir durch den Abschluss entsprechender Abkommen die globalen Handels- und Investitionsbezie- hungen aktiv mitgestalten und unsere europäischen Werte einbringen. Hierbei stehen ins- besondere die Zukunftsregionen Lateinamerika und Asien-Pazifik im Fokus. Die Welthandelsorganisation (WTO) war bisher der zentrale Garant für eine regelba- sierte, nachhaltige Handels- und Investitionspolitik auf multilateraler Ebene. Damit die WTO diese Aufgabe auch künftig unter veränderten Rahmenbedingungen effektiv ausfül- len kann, setzen wir uns gemeinsam mit der EU für die Modernisierung des WTO-Regel- werks ein. Wir treten zudem für verbindliche Regeln zum Umgang mit digitalem Handel ein und für eine Diskussion über mögliche Beiträge der WTO zu den Nachhaltigkeits- und Klimazielen und zur internationalen Gesundheitspolitik. Von entscheidender Bedeutung ist 20
für uns auch die Wiederherstellung der WTO-Streitschlichtung sowie die Stärkung der Verhandlungs- und Transparenzfunktion der WTO. Wir werden uns dafür einsetzen, das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen Kanada - einem unserer engsten Verbündeten und Wertepartner - und der EU und ihren Mitgliedstaaten (CETA) in dieser Legislaturperiode zu ratifizieren. In der Wirtschaftspolitik gegenüber China verfolgen wir einen verbundenen Ansatz: Zum einen reagieren wir konsequent und entschlossen, wo China die Zusammenarbeit er- schwert. Davon unbetroffen intensivieren wir die Zusammenarbeit auf Feldern, wo di3S im gegenseitigen Interesse möglich und vielversprechend ist. Außenwirtschaftsförderung BMWi unterstützt deutsche Unternehmen seit Jahren auf ausländischen Märkten sowohl durch Marktvorbereitung, wie z. B. über die Verwaltungspartnerschaften, als auch beim Markteinstieg durch Maßnahmen, wie über das Auslandsmesseprogramm, das Markter- schließungsprogramm, die Exportinitiativen oder das Managerfortbildungsprogramm. Um die international verflochtene deutsche Wirtschaft bei der Markterschließung sowie ihren Export- und Investitionsvorhaben noch besser zu unterstützen, wollen wir die Instru- mente der Außenwirtschaftsförderung weiter bündeln und schärfen. Hierbei wollen wir einen Beitrag dazu leisten, das Pariser Klimaabkommen umzusetzen, die Resilienz der Lieferketten zu stärken und die Digitalisierung voranzutreil;len. Wir wollen die Förderangebote um innovative und digitale Maßnahmen erweitern und noch stärker als bisher auf eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Deutschland und in unseren Partnerländern ausrichten. Für transformationsbegleitende, im klimapolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegende und von der Bundesregierung als strategisch eingestufte Projekte wollen wir zudem verstärkt Garantien für ungebundene Finanzkredite einsetzen. Gemeinsam mit dem DIHK wollen wir die Schlagkraft des AHK-Netzwerkes in nachhalti- gen und innovativen Märkten weiter stärken und zu diesem Zweck auch personell und fi- nanziell stärker unterstützen. Die Wettbewerbschancen der deutschen Wirtschaft in Afrika wollen wir durch den Wirt- schaftsfonds Afrika weiter stärken, um deutschen Unternehmen den Markteinstieg zu erleichtern. Wir wollen die Instrumente der Exportfinanzierung und die Investitionsgarantien des Bundes noch deutlicher auf die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens ausrichten. Da- rum werden wir bei der staatlichen Absicherung von Exporten und Investitionsgarantien die Klimaauswirkungen geförderter Projekte stärker berücksichtigen und die Deckungspo- litik und das Produktangebot fortentwickeln. Dafür fokussieren wir besonders auf Sektoren wie erneuerbare Energien, die Erzeugung von grünem Wasserstoff oder die Herstellung von Stahl oder Zement unter Einsatz emissionsreduzierender Technologien. Zusammen mit unseren Partnern in der EU streben wir eine zügige, umfassende Reform des OECD- Konsensus an, die flexiblere, passgenauere Finanzierungen für Exportvorhaben erlaubt. Investitionsschutz, Sanktionen Das nationale Investitionsprüfungsrecht wird 2022 evaluiert. Dabei wird es darauf an- kommen, Wirksamkeit und Notwendigkeit der bestehenden Regelungen für den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bzw. der nationalen Sicherheitsinteressen und den mit dem Vollzug der Neuregelungen verbundenen Aufwand für Unternehmen und Verwaltung zu überprüfen und in einen angemessenen Ausgleich mit den 21
sicherheitspolitischen Notwendigkeiten zu bringen. Auf EU-Ebene werden wir die Erfah- rungen aus der nationalen Investitionsprüfung in die anstehende Evaluierung der EU- Screening-Verordnung einbringen. Wir werden den Vorschlag der EU-KOM zur Schaffung eines handelspoliUschen Anti-Co- ercion-lnstruments unter rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen. Die Vereinbarkeit mit dem Völker- und WTO-Recht sowie die Kohärenz mit der EU-Außenpolitik ist für uns unverzichtbar, vor allem auch, um eine Eskalation von Han- delsstreitigkeiten zu vermeiden. Exportkontrolle Wir erarbeiten ein Rüstungsexportgesetz, mit dem die Regelurigen und Richtlinien für Rüstungsexporte konsolidiert und im Sinne einer restriktiven Rüstungsexportpolitik fortent- wickelt werden. Die Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern und der Gemeinsame Standpunkt der EU mit dem Prinzip der Prüfung im Einzelfall bleiben Richtschnur unserer Rüstungsexportpolitik und werden maßgeblicher Bestandteil dieses Gesetzes sein. Der Kontrolle von Klein- und Leichtwaffenexporten werden wir weiterhin besondere V Aufmerksamkeit widmen und durch Post-Shipment-Kontrollen die Endverbleibssicherung von Rüstungsgütern stärken. Den Menschenrechten kommt in der Exportkontrolle ein herausgehobener Stellenwert zu. Wir begrüßen daher das Inkrafttreten, die einen ausgewogenen Gleichklang von Wettbe- werbsfähigkeit, Sicherheitsinteressen und den Schutz der Menschenrechte, ermöglicht. Wir setzen uns im Rahmen der Umsetzung der neuen, überarbeiteten EU Oual-use Ver- ordnung für eine vertiefte Kooperation der Mitgliedstaaten ein, insbesondere bei Überwa- chungstechnologie. Wir werden ein verstärktes Augenmerk auf neue Technologien (sog. Emerging Technologies) legen und die Exportkontrolle laufend modernisieren. Dabei stre- ben wir eine enge Zusammenarbeit mit unseren Bündnispartnern an. 7. Energiepolitik Klimaneutralität und Energieversorgung: Energiemarkt für 2030 Wir bekennen uns zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 und haben un- V ser eigenes nationales Ziel für 2030 auf minus 65% gegenüber 1990 verbindlich festge- legt. Für die dafür notwendige Transformation müssen wir die notwendigen und bestmög- lichen Rahmenbedingungen schaffen - in Deutschland und in Europa. Dabei müssen wir alle mitnehmen: Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung, Wissen- schaft, Wirtschaft und Industrie, Energieversorger und -verbraucher, heutige und zukünf- tige Generationen. Europäische Rahmenbedingungen: 11 Fit-for-55" Der Klimaschutz und die Energiewende in Deutschland sind eingebettet in die europäische Klima- und Energiepolitik. Wir bekennen uns zu den europäischen Energie- und Klimazielen. Zur Umsetzung des neuen EU-Klimaziels für 2030 setzen wir uns für einen ambitionierten und kohärenten Mix aus nationalen und europäischen, marktbasierten und ordnungspolitischen Instrumenten und eine zügige Verhandlung der Legislativvorschläge des „Fit-for-55"-Paketes ein. Auf Basis der Ergebnisse werden wir die Ziele im Bundes-Klimaschutzgesetz sowie die erforderlichen Maßnahmen an die gesteigerte Ambition anpassen. 22
Bei den Verhandlungen auf EU-Ebene setzt sich die Bundesregierung insbesondere für folgende Ziele ein: • Angemessener Beitrag aller Mitgliedstaaten zur gemeinsamen Erreichung des neuen EU-Klimaziels für 2030 unter Beachtung der Prinzipien der Fairness, Kosteneffizienz und notwendigen zunehmenden Konvergenz. • Stärkung des EU-Emissionshandelssystems bei gleichzeitiger Sicherstellung eines dauerhaften Carbon-Leakage-Schutzes und Fortführung bisheriger Instrumente der kostenlosen Zuteilung und Strompreiskompensation in angemessenem Umfang. • Einführung eines separaten Emissionshandels in der EU für die Bereiche Wärme und Straßenverkehr unter Berücksichtigung u.a. der gesamtgesellschaftlichen Verteilungswirkungen und der Notwendigkeit flankierender Maßnahmen und der dafür erforderlichen Mittel. • Konsistente Anpassung der EU-2030-Energieziele an das neue EU-2030-Klimaziel. • Zielkonforme und angemessene Beiträge aller Sektoren zum Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt, insbesondere für die Steigerung der Zielambitionen und die Stärkung von Maßnahmen im Wärme- und Verkehrsbereich . sowie für die Beschleunigung und Erleichterung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windkraft, u.a. durch Anerkennung des Erneuerbaren- Ausbaus als öffentliches Interesse und einen pragmatischen Ansatz des Naturschutzrechtes, der auf Populationsschutz (nicht auf lndividuenschutz) abzielt. • Erhöhung der Anreize für Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudesektor (Markt, Fördern und Fordern) und Überarbeitung der Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude sowie Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unter Berücksichtigung der Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Technologieoffenheit und der Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens. • Schaffung eines dynamischen europäischen Regulierungsrahmens für Wasserstoff inkl. einer Standardisierung/Zertifizierung als Voraussetzung für die Marktentwicklung sowie eines Rahmens, der die Finanzierung der notwendigen Infrastruktur ermöglicht, die grüne Eigenschaft von Wasserstoff auf Basis erneuerbaren Energien glaubhaft nachweist und die Verschärfung von Stromengpässen vermeidet. • Schaffung eines· Beihilferahmens, der unbürokratisch sektor- und technologiespezifische Förderinstrumente und -maßnahmen unterstützt. • Ermöglichung der notwendigen Investitionen in H2-fähige Gas-Kraftwerke, u.a. durch Setzung richtiger Anreize im Rahmen der EU-Taxonomie Erneuerbare Energien im Zentrum Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende und Klimaschutzpolitik ist ein weiterer zielstrebiger, effizienter, netzsynchroner und zunehmend marktorientierter Ausbau der Erneuerbaren Energien. Um den Windzubau an Land nachhaltig zu stärken, werden wir rechtlich verbindliche Maßnahmen zur Bereitstellung von Flächen verabschieden. Wichtigste Maßnahme ist die Vorgabe von verbindlichen Zielen für die Bundesländer [oder Planungsregionen] über die zu installierende Leistung oder die auszuweisenden Flächen für Windenergie an Land. Bei der Festlegung der Ziele sollen die Flächenpotenziale der Bundesländer und 23
Regionen [sowie Netzrestriktionen] berücksichtigt werden. Ferner wollen wir im Raumordnungs- und Bauplanungsrecht weitere Erleichterungen für das Repowering bestehender Anlagen schaffen. Der Ausbau der Windenergie auf See über das Jahr 2040 und das bereits gesetzlich vorgesehene 40 GW-Ziel hinaus erfordert weitere Flächen in der Nord- und Ostsee der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Wir wollen [50] Gigawatt Windenergie auf See bis 2040 und [60] Gigawatt Windenergie auf See bis [2050] errichten. Dazu wollen wir insbesondere folgende zusätzliche Flächen für die Windenergie auf See nutzen, was eine Anpassung des Raumordnungsplans für die deutsche AWZ erfordert: • das befristete Vorbehaltsgebiet Schifffahrt innerhalb SN -10 (4-6 GW), • das Gebiet Doggerbank gemeinsam mit dem Naturschutz (4-6 GW), • das militärische Übungsgebiet südlich des Naturschutzgebietes Sylter Außenriff (7-10 GW) sowie • die Nutzung des Hauptkonzentrationsgebiets Seetaucher in den Zeiten der Abwesenheit des Seetauchers (15-20 GW). V Weitere Flächen wollen wir erschließen, indem wir vor allem militärische Flächen auch für die Windenergie auf See nutzen. Zulassungsverfahren im Bereich der Windenergie an Land und der notwendigen Transportnetzinfrastruktur dürfen kein Hemmnis für die Energiewende darstellen. Mittels eines Maßnahmenprogramms wollen wir Verzögerungsursachen im einschlägigen Recht beseitigen: Die Behörden vor Ort sollen personell unterstützt und Verfahren weitestmöglich digitalisiert werden. Der zeitliche Beginn der gesetzlichen Genehmigungsfristen soll durch klare Anforderungen an die Antragsunterlagen gesichert werden. Auch soll eine Klarstellung der Umsetzungsfristen für Genehmigungen vorgenommen werden. Grundlagendaten zu Schutzgebieten sollen zentral zur Verfügung gestellt werden. Weitere Beschleunigungspotentiale durch Einrichtung zentraler Datenbanken für andere Bereiche des Umweltrechts und beispielsweise auch durch eine Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschriften im Lärmschutzbereich wollen wir prüfen. In Umsetzung des Klimapaktes Deutschland, der gemeinsam mit dem geänderten Klimaschutzgesetz verabschiedet wurde, setzen wir uns für eine ausreichende Personalausstattung ein und befürworten die Schaffung spezialisierter Energieinfrastruktursenate beim Bundesverwaltungsgericht. Unklarheiten im Vollzug des Artenschutzes stellen derzeit eines der wesentlichen Hemmnisse für den Ausbau der Windenergie an Land dar. Der Ausbau erneuerbarer Energien dient bereits heute dem öffentlichen Interesse und muss als solches auch im Artenschutz Berücksichtigung finden. Zudem sind zur Vereinheitlichung der Vorgaben des Artenschutzes und des Ausbaus der Windenergie an Land durch eine Rechtsverordnung des Bundes notwendig. In ihr sollen insbesondere die wirklich windsensiblen Vogelarten abschließend festgestellt werden, konkrete Schwellenwerte festgelegt werden, wenn eine Windenergieanlage das Tötungsrisiko der jeweiligen Vogelarten signifikant erhöhen und probabilistische Methoden zur Ermittlung der Signifikanz zulassen. Die Bundesregierung wird sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Artenschutz, insbesondere das Vogelschutzrecht, modernisiert werden. In einer Welt der weitgehend erneuerbaren Energieerzeugung ist steuerbare Kraftwerksleistung unverzichtbar. Deshalb sind in den kommenden Jahren erhebliche. 24
Investitionen in Kraftwerke erforderlich. Green Deal und Klimaschutzgesetz sind auch hier die Leitplanken. Diese Kraftwerke müssen in der Lage sein, von Gas auf Wasserstoff umzustellen, sobald grüner Wasserstoff in ausreichendem Maß verfügbar ist. Daher werden wir im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regeln, dass die KWK künftig für den Einsatz von grünem Wasserstoff bereit sein muss. Wir werden außerdem prüfen, wie wir die Flexibilität der KWK-Anlagen weiter erhöhen können, damit sie Schwankungen in der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien effektiv ausgleichen können. Markthochlauf Wasserstoff durch Ausbau der nationalen Förderung Grüner Wasserstoff ist ein entscheidender Baustein für die Erreichung der Klimaziele und das Gelingen der Energiewende in allen Sektoren. Ohne den Einsatz von grünem Wasserstoff sind schwer zu dekarbonisierende Bereiche der Industrie und des Verkehrs die Klimaschutzziele nicht erreichbar. Der Markthochlauf von Wasserstofftechnologien ist daher von hoher Bedeutung für den Industriestandort Deutschland und das Erreichen der Klimaziele. Die Nationale Wasserstrategie (NWS) formuliert den strategischen Handlungsrahmen für die wichtige erste Phase des Hochlaufs. Zur Erreichung der in der NWS gesteckten Ziele eines Markthochlaufs von Wasserstofftechnologien mit 5 GW Elektrolyseleistung und einer Wasserstoffnachfrage von 90-110 TWh bis 2030 werden wir die geplanten Förderprogramme engagiert und mit politischem Nachdruck umsetzen und Offshore-H2- Erzeugung aufstocken. Das derzeitige Momentum muss gestärkt und mit langfristigen Finanzierungsplänen untermauert werden, um Investitionssicherheit für die Transformation zu einer Wasserstoffwirtschaft zu schaffen. Dazu werden wir weiter an einer maßgeschneiderten Förderkulisse für eine wettbewerbsfähige, energiewendedienliche und versorgungssichere Wasserstoffwirtschaft arbeiten; die dazu notwendigen Fördermittel um 4 Mrd. Euro erhöhen und über das Jahr 2022 verstetigen. Zudem wollen wir die Entwicklung eines breiten internationalen Wasserstoffmarktes durch den Aufbau zuverlässiger Bilanzierungs- und Zertifizierungssysteme ermöglichen. Diese Systeme sollen durch Transparenz über die ökologische Qualität und Herkunft des Wasserstoffs, eine nachhaltige Nachfrage nach klimafreundlichem Wasserstoff und seiner Folgeprodukte ermöglichen. Hierzu werden wir in Deutschland den entsprechenden nationalen Rechtsrahmen schaffen. Wir werden aktiv auf EU-Ebene die Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Wasserstoffmarktes und der dafür benötigten Wasserstoffinfrastruktur und Lieferketten unterstützen. Wir werden uns dabei an bewährten Regulierungsprinzipien, wie vertikale Entflechtung und diskriminierungsfreier Netzzugang Dritter, orientieren. Dabei werden wir uns für einen hinreichenden Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten einsetzen, der es Deutschland vor dem Hintergrund des noch frühen Entwicklungsstadiums der nationalen - Wasserstoffwirtschaft ermöglicht, gegebenenfalls auch eine gemeinsame Regulierung und Finanzierung des reinen Wasserstoff- und des Erdgasnetzes vorzusehen. In jedem Fall ist es erforderlich, die Regulierung des reinen Wasserstoff- und des Erdgasnetzes effektiv aufeinander abzustimmen. Umstellung des Finanzierungssystems, Abschaffung der EEG-Umlage, Netzentgelte und C02 Bepreisung Wir werden das EEG novellieren und es an die EU-Beschlüsse zum Green Deal anpassen. Ferner werden wir die EEG-Umlage so schnell wie möglich abschaffen. Auch über staatliche Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten werden wir alle Stromverbraucher entlasten. 25
Bis spätestens 2045 soll die Stromversorgung vollständig auf EE basieren bzw. treibhausgasneutral sein: Dies umfasst in Deutschland erzeugten EE-Strom, importierten treibhausgasneutralen Strom sowie Strom aus grünem Wasserstoff. Im Falle der Stromerzeugung aus Müll (Müllverbrennung) ist das entstehende C02 aus den Abgasen abzuspalten und zu nutzen oder einzuspeichern (CCU / CCS). Zudem werden wir prüfen, ob ein stärker marktgetriebener Zubau der Erneuerbaren Energien in absehbarer Zeit möglich ist. Das historisch gewachsene System an Steuern, Abgaben und Umlagen (insb. EEG- Umlage, Energiesteuer, Stromstromsteuer, Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)) belastet die verschiedenen Energieträger und .Sektoren unterschiedlich stark. Besonders Strom wird hoch belastet, während fossile Heizbrennstoffe gering belastet werden. Diese Verzerrungen behindern die Energiewende, die Sektorkopplung und letztendlich die Zielerreichung in allen Sektoren. Zudem kommt es zu ungewollten Verteilungswirkungen und hoher Komplexität. Parallel wird die Bundesregierung die Einführung eines wirksamen EU- Emissionshandels in den bislang nicht erfassten Bereichen Wärme und Verkehr auf EU- V Ebene aktiv unterstützen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit werden wir dabei im Blick behalten und mit internationalen Handelspartnern gemeinsame Standards etablieren und einen WTO-konformen EU-Grenzausgleich einführen. Zielnetz 2045: Netzinfrastruktur für die Zukunft stärken Die Anforderungen an die Netze sind gestiegen: die Einspeisung ist volatiler, die Nutzung flexibler und die Kompelxität höher. Wir werden (auf Basis einer gesetzlichen Grundlage] eine Systementwicklungsstrategie etablieren, die ein Leitbild für die zukünftige Ausgestaltung der Energiewende enthält und eine strategische Grundlage für diverse Folgeprozesse bildet. So ermöglichen wir eine bessere Koordinierung der bundesweiten lnfrastrukturbedarfsplanungen (NEP Strom, NEP Gas, NEP Wasserstoff). Auch bietet eine solche Systementwicklungsstrategie eine wichtige Orientierungshilfe für die kommunale Wärmeplanung. Damit im nächsten NEP Strom bereits das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 adäquat berücksichtigt wird und die weiteren Schritte zur Realisierung des Stromnetzausbaubedarfs nicht auf die Systementwicklungsstrategie warten müssen, wird V der nächste Szenariorahmen NEP Strom bereits den Betrachtungshorizont des NEP Strom im Sinne einer Zielnetzplanung bis zum Jahr 2045 erweitern. Der entsprechende Szenariorahmen wird im ersten Halbjahr 2022 von der Bundesregierung bestätigt werden. Digitalstrategie 11 Fit for Zero-Emissions" Wir müssen dem Anspruch einer nachhaltigen, digitalen Umgestaltung der Sektoren Industrie und Gebäude gerecht werden. Dafür sind erhebliche zusätzliche Anstrengungen notwendig. Wir werden durch eine zukunftsorientierte Digitalstrategie „Fit for Zero-Emissions" die flächendeckende Digitalisierung in den Verbrauchssektoren Gebäude und Industrie unterstützen, damit die Digitalisierung ihrer Rolle als Enabler der Energiewende gerecht werden kann sowie in der Energieforschung systematisch Aufgabenfelder identifizieren und adressieren, um Deutschland zum Vorreiter in der Digitalisierung zu entwickeln. Die Digitalisierung der Energiewende mit dem Smart-Meter-Gateway als sichere Kommunikationsplattform ermöglicht die notwendige digitale Vernetzung aller Akteure, insbesondere der Letztverbraucher, Erzeuger, Versorger und Netzbetreiber. Wir werden 26