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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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Berlin, 09.11.2021 Überblick Stand Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge: Gesamttableau (Stand 03.11.2021) Anforderung vom 29.10.2021 (per E-Mail) - Bitte um Antworten: Fragen aus Arbeitsgruppe Mo- bilität der Koalitionsverhandlungen 1. Grundsätzliche Anmerkungen: Die Rücklagen des EKF aus dem Vorjahr dienen gemäß Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 08.11.2012 dem Wirtschaftsplanausgleich des Haushaltsjahres (Nr. 1.6 des Anhangs zum Rundschreiben zur Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2021 vom 18. Dezem- ber 2020, - II A 2 -H 1200/20/10051 -Dok.-Nr. 2020/1132048). Folglich können Ausgabereste nicht gebildet werden. Jedoch werden die Festlegungen ohne Mittelabfluss in das Folgejahr übertragen ohne entsprechende Mittelbereitstellung (Ausnahme Nachveranschlagung im Rahmen der Haushalts- aufstellung). Um eine Überzeichnung des Wirtschaftsplanansatzes des Folgejahres zu vermeiden, müssen die neuen Verpflichtungsermächtigungen für bestehende Festlegungen verwendet werden und stehen für Neubewilligungen nicht vollumfänglich zur Verfügung. Die Umsetzung der FRL bedarf zeitlichem Vorlauf(Ressortabstimmung, ggf. Notifizierung, Projekt- trägerausschreibung), Zudem können Mittel selten im gleichen Jahr gebunden werden und abfließen (Antragsprüfung/vorgelagerte Ausschreibungsverfahren beim Zuwendungsempfänger, Liefereng- pässe, Genehmigungsverfahren).
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- 2- 2. Grundlage der finanzwirksamen Maßnahme - Kapitel 6092 Titel 893 02 Gesetz/RichtlinTe/Förderbe-     1 Fördervolumen und Sachstand                Aktuell:                                Weitere Planung kanntrnachung                                                                Mittelbindung/Mittelabfluss             (Stand 03.11.2021) Förderrichtlinie öffentlich zu- I 300 Mio. € Fördervolumen                   Mittelabfluss: vsl. 10 Mio. €.          Mittelabfluss in 2022 (und evtl. gängliche     Ladeinfrastruktur                                              Grund: u.a. viele Verlängerungsanträge  bis 2023); (Laufzeit 2017-30.06.2021)                                                   (u.a. Pandemie bedingte Verzögerun- gen, Lieferengpässe) Förderrichtlinie öffentlich zu- 500 Mio. € Fördervolumen.                    Bewilligung ab 2. Quartal 2022 geplant. gängliche     Ladeinfrastruktur Neuauflage der FRL wurde umgesetzt (Laufzeit 2021-2025)              und ist am 13.07.2021 in Kraft getreten. Es wurden zwei Calls veröffentlicht (An- tragsfrist Mitte Januar 2022). Ausschreibungsmodell        Öf- Ausschreibung wurde am 01 .10.2021 ver-      Ca 1,7 Mrd. € sind als VE von 2022- j VE-Bindung 2021 erfolgt fentliche     Schnellladeinfra- öffentlicht (1 ,7 Mrd. €)                    2030 vorgesehen. struktur - Regionallose Ausschreibungsmodell        Öf- Ausschreibung           11/2021    geplant I Mittelbindung 2021 /2022 (abhängig von fentliche     Schnellladeinfra- (193 Mio. € für 2022 - 2030)                 Veröffentlichung der Ausschreibung) struktur - PWC
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-3- Gesetz/Richtlinie/Förderbe-       Fördervolumen und Sachstand                Aktuell:                                   Weitere Planung kanntmachung                                                                 Mittelbindung/Mittelabfluss                (Stand 03.11.2021) Richtlinie über den Einsatz 1 800 Mio. € Fördervolumen komplett ge- 1 Stand 02.11 .2021:           Mittelabfluss vsl. 11st Aufstockung geplant, dann Fi- von Bundesmitteln im Rah-         bunden. Es liegen bereits mehr Anträge   1 300 Mio. €                                 nanzplan Anpassung nötig men des BMVI-Programms            (910 Mio. €) vor.                                                                     Mittelabfluss 2022: 500 Mio. € ,,Ladeinfrastruktur an Wohn- gebäuden" (2020-2021) Richtlinie über den Einsatz 1300 Mio. € Fördervolumen, Mittelbindung         Mittelabfluss nun in 2023 und 2024 er-     Durch die Verzögerungen: Ver- von Bundesmitteln im Rah- 2021 . bis Q2/2022. Stand Bewilligung              wartet.                                    längerung der FRL um 12 Mo- men des BMVI-Programms            nicht wie geplant:                                                                    nate erforderlich. „Ladeinfrastruktur   vor    Ort" VE 2023/2024 durch Verzögerungen bei (2021-2022)                       der Bewilligung nicht ausreichend. Gründe: Umfangreichere Prüfung, insbe- sondere De-minimis und KMU und die An- zahl der erwarteten Verträge hat sich mehr als verdoppelt. Nicht öffentlich zugängliche 1350 Mio.€ Fördervolumen. 1n·Ressortab- I Mittelbindung 2021 vsl. 150 Mio. €:              Mittelbindung 2022: 200 Mio. € Ladeinfrastruktur - Unterneh- stimmung: Zustimmung BMWi steht noch           Mittelabfluss ab 2022                      Mittelabfluss 2022: 350 Mio. € men und Kommunen                  aus. Innovationsprojekte für statio- I Geplant war in 2021: Mittelbindung von     Für 2022 ist eine Mittelbindung (VE'n)     Mittelbindung nicht wie vorgese- näre (Schnellladen) und dy- 40 Mio. €.                                       von 526 Mio. € und ein initialer Mittelab- hen, sondern erst in 2022. namische          (Oberleitung)                                              fluss geplant.
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-4- Gesetz/Richtlinie/Förderbe-    1 Fördervolumen und Sachstand                    Aktuell:                                     Weitere Planung kanntmachung                                                                    Mittelbindung/Mittelabfluss                  (Stand 03.11.2021) Ladeinfrastruktur sowie H2- Tankinfrastruktur   für  Nutz- fahrzeuge mit alternativen An- trieben (G22) Richtlinie über die Förderung  1 2021 : FRL wurde Anfang Nov. 2020 zur        I Mittelbindung für lnfrastrukturförderung   I Im Plan von leichten und schweren        Notifizierung bei der EU KOM vorgelegt des 1. Förderaufrufs von rd. 50 Mio. € Nutzfahrzeugen mit alternati-    und am 22.07.2021 genehmigt. 1. Förder-        (als VE'n) in 2021 geplant. Mittelabfluss ven, klimaschonenden Antrie-     aufruf 02.08. veröffentlicht. Antragseinrei-   0€ ben und dazugehöriger Tank-      chungsfrist endete am 27.09. Aktuell lie- und Ladeinfrastruktur (KsNI-     gen Anträge für Fahrzeuge und lnfrastruk-      Für 2022 weitere Förderaufrufe geplant. FRL) (2021 - 2024) (G22)         tur mit einem beantragten Gesamtvolu-          Hierfür sind für die lnfrastrukturförde- men von 300 Mio. € vor. Die Anträge wer-       rung aus dem Titel 893 02 rd. 83 Mio. € den derzeit vom Bundesamt für Güterver-        vorgesehen. Mittelabfluss ab 2022 ge- kehr bearbeitet.                               plant, jedoch noch nicht bezifferbar (lau- fende Antragsprüfung ).
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-5- Gesetz/Richtlinie/Förderbe-     1 Fördervolumen und Sachstand                     Aktuell:                                 Weitere Planung kanntmachung                                                                      Mittelbindung/Mittelabfluss              (Stand 03.11.2021) Weitere Förderrichtlinien G23 mit Bezug zur Ladeinfrastruktur Förderrichtlinie Elektromobili- 1 Im Rahmen der neu veröffentlichten FRL I Mittelabfluss 2021 vsl. 37 Mio.€.               Vsl. sind in 2022 und 2023 zu- tät                               (2021-2025) wurden vier Calls veröffent-                                                 sätzliche Kassenmittel nötig. 2017-2020 und                     licht. 2021-2025 Die Förderaufrufe lnvest (20 Mio. €) und Kapitel 6092 Titel 683 04         Mobilitätskonzepte (5 Mio. €) werden vsl. in 2021 gebunden. Der Aufruf FuE Fast- lane (25 Mio. €) wird. vsl. in 2021 und 2022 gebunden. Der 2. FuE (Sept. 2021) wird vsl. in 2022 gebunden. Förderrichtlinie zur Förderung  I In Kraft g~~reten; 1. Call veröffentlicht und   Bewilligung startet 2021 , Mittelabfluss Weitere Calls waren vorgesehen des Ankaufs von Bussen mit beendet: Uberzeichnung des Calls. Skiz- ab 2022 möglich. Verzögerung des                        (hohe Nachfrage auf Hersteller- alternativen Antrieben            zen mit einem Fördervolumen 1,77 Mrd.         1 Starts der FRL durch das EU-Notifizie- 1 seite), Aufstockung der Mittel Euro liegen vor. In den Jahren 2021-2025 1 rungsverfahren.                               wünschenswert. Kapitel 6092 Titel 893 09         sind ca. 1,7 Mrd. € eingeplant.
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Venzke, Uwe Von:                                         Eisenreich, Julius Gesendet:                                    Donnerstag, 4. November 2021 13:56 An:                                          'Saebisch, Steffen'; 'Bundesvorsitzende' Ce:                                          Wolfgang.Schmidt@bmf.bund.de Betreff:                                     WG: Nachlieferung Koalitionsgespräche (Punkt 2: Personalvorschlagsrecht BReg) Anlagen:                                     N achl ieferung_BM U_Persona lvo rschlagsrecht.pdf; Gesamtdokument Personalvorschlagsrecht_mit_Nachlieferung.pdf Lieber Herr Saebisch, lieber Herr Heinrich, anbei ein mit der Nachlieferung des BMU ergänztes Gesamtdokument zum Personalvorschlagsrecht. Viele Grüße Julius Eisenreich f""I Julius Eisenreich Sprecher und stellvertretender Büroleiter des Chefs des Bundeskanzleramtes Tel. 030184002080 julius.eisenreich@bk.bund.de
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