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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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Planungen des Bundes zum Bundesverkehrswegeplan und Entwicklung der Finanzierung nach GVFG/Regionalisierungsgesetz in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags Planungen des Bundes zum Bundesverkehrswegeplan in der 20. Wahlperiode des DBT 1. Zentraler Meilenstein in der 20. Legislaturperiode: Überprüfung der Bedarfspläne (BPÜ) für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße Rechtliche Anforderungen Nach den jeweiligen §§ 4 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchWAG), des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAG) und des Bundeswasserstraßenausbaugesetzes (WaStrAbG) prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, ob die drei Bedarfspläne für die Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße an die zwischenzeitlich eingetretene Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung anzupassen sind. Fachlich-inhaltliche Ausgestaltung/Zentrales Arbeitsprogramm • Verkehrsträgerübergreifender Ansatz für Schiene, Straße, Wasserstraße inkl. gemeinsamer, weitgehend deckungsgleicher Vorgehensweise; • Streckenabschnittsgenaue Vergleiche der (auf die Netze der drei Verkehrsträger „umgelegten") Verkehrsmengen zwischen der Langfrist-Verkehrsprognose (VP) 2030 (war Basis für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030) und der in Arbeit befindlichen VP 2040, um bei sinkenden Verkehrsmengen Hinweise zu erhalten, ob die Wirtschaftlichkeit von Bedarfsplanprojekten gefährdet sein könnte; • Streckenabschnittsgenaue Vergleiche der Verkehrsmengen gern. VP 2040 und den Kapazitäten der drei Zielnetze 2030, um mögliche neue Engpässe für 2040 zu ermitteln und Hinweise zu erhalten, ob bestehende Bedarfsplanprojekte einer Vergrößerung bedürfen bzw. Bedarf für weitere, derzeit nicht in den Bedarfsplänen enthaltene Projekte besteht; • Fokus auf Bewertung der Bedarfspläne insgesamt, nicht auf einzelnen Projekten; daher keine erneuten Einzelprojektbewertungen (u.a. Nutzen-Kosten-Analysen); sofern im Ergebnis der BPÜ erforderlich, können Einzelprojektbewertungen aber im Anschluss an die BPÜ durchgeführt werden. Datenbasis Zentrale Grundlage für die Durchführung der BPÜ sind die nach Verkehrsträger differenzierten streckenabschnittsgenauen Verkehrsmengen des 1. Planfalls (.,Absehbarer Weg") der VP 2040. Dieser berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung beschlossenen Maßnahmen sowie die dann vorliegenden Rahmenbedingungen (u.a. Klimaschutzprogramm 2030, Bundes-Klimaschutzgesetz). Als wichtige Einflussfaktoren der Verkehrsentwicklung . fließen zudem u.a. die zu erwartenden wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen mit in die VP 2040 ein. Zeitplan und Ausblick • Herbst 2021: Start der Erarbeitung der VP 2040 durch die Auftragnehmer; • Mitte 2023: Geplante Bereitstellung der für die BPÜ erforderlichen Daten aus der VP :;!040; • Ende 2023: Geplante Übermittlung des Endberichts der BPÜ an den Deutschen Bundestag; • Entscheidung über etwaige nächste Schritte (bspw. Einleitung des Prozesses zur Aufstellung eines neuen BVWP ja/nein) auf Basis des BPÜ-Endberichts. 2. Weitere relevante Aufgaben •   Das BMVI prüft, wie die Bundesverkehrswegeplanung zukünftig in Richtung größerer Beiträge für mehr Klima- und Umweltschutz weiterentwickelt werden könnte. Ergebnis dieser Prüfu~g könnte eine klarere Priorisierung bei den Bedarfsplanprojekten des Vordringlichen Bedarfs (VB) sein. •   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zuvor genannten Prüfung bzw. der BPÜ setzt das BMVI die auf dem BVWP 2030 basierenden Bedarfspläne um, da diese insbesondere bei den klimafreundlicheren Verkehrsträgern Schiene und Wasserstraße die aus heutiger Sicht
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-2- wichtigsten Projekte der nächsten 10-15 Jahre und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch darüber hinaus enthalten, auch zur Realisierung des Deutschlandtakts. Zudem würde die Aufstellung eines neuen BVWP bereits in der 20. Legislaturperiode auch die laufenden Planungs- und ggf. Bauprozesse dieser Projekte erschweren. •    Das BMVI entwickelt die Methodik und die Verfahren der Bundesverkehrswegeplanung unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstands, der zur Verfügung stehenden Daten(- grundlagen) und der Praktikabilität fortlaufend weiter, um über eine möglichst belastbare Grundlage für die mittelfristige Aufstellung eines neuen BVWP zu verfügen. Entwicklung der Finanzierung nach GVFG/Regionalisierungsgesetz in der 20. WP GVFG: Die GVFG-Mittel sind ab 2021 auf 1 Mrd. Euro jährlich angehoben. Ab 2025 betragen die Bundesfinanzhilfen dann 2 Mrd. Euro, diese werden ab 2026 mit 1,8 % jährlich dynamisiert. Regionalisierungsgestz: Die Höhe der Regionalisierungsmittel ist bis einschließlich 2031 im Regionalisierungsgesetz fixiert worden, vgl. die Anlagen 1 bis 3 zum RegG. Die Summen pro Land sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.                                                                                           V Zusätzlich wurden den Ländern im Jahr 2020 2,5 Mrd. Euro an Regionalisierungsmitteln für den Ausgleich finanzieller Nachteile aufgrund der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2021 steht den Ländern erneut 1 Mrd. Euro für diesen Zweck zur Verfügung, diese Summe wird in zwei Tranchen nach Vorliegen entsprechender Nachweise im Jahr 2021/22 bzw. nach Schlussrechnung im Jahr 2023 ausgezahlt. Die Länder haben mit Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 29.06.2021 einen deutlichen Aufwuchs der Regionalisierungsmittel gefordert. Hierüber wird in der kommenden Legislaturperiode zu beraten und entscheiden sein. V
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