bkamt-koaverhandlungen-7

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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Ausgaben des Bundes für die DB AG und das Eiseno'ahnwesen insgesamt (in Mio. Euro) Bundesleistungen                                              Ist                      Soll      1 2017       2018          2019      2020       2021 Bedarfsplan Schiene BKZ - BSWAG §§ 8-11                          1.390     1.530          1.529     1.385      1.526 Leistungs- u. Finanzierungsvereinbarung                          3.675     3.950          4.150     5.292      5.292 ERTMS                                                                1        59             32        195       697 Bahnhofsprogramm                                                                              6         48       238 Lärmsanierung - Förder-RL                                          110        98            130        190       139 Elekrische Güterbahn                                                                                     0        25 Deutschlandtakt                                                                                                   11 Engpassbeseitigung Nahverkehr/\/Veddeler Schleife                                                        0        38 EKrG §13 (1) Kostendrittel Bund (!)                                 82        72             67         73        71 GVFG-Bundesprogramm                                                101       132            101       147        424 Zivile Verteidigung (investiv) - VSG                                 1         2              3          1         3 Erhöhung Eigenkapital der Deutschen Bahn AG                      1.000                                   0    4.049 Forschung Summa lnvastiva Titel                                            6.360     5.843          6.018     7.330    12.5131 !Ausgleich höhengl. Kreuzungen - VO (EWG) Nr. 1192/69                86        66              0       193        165 Zivile Verteidigung (nichtinv.)-VSG                                  3         4              4          4         4 Summe sonstige Leistungen                                            89        70              4       197        169 (eundeslelstungen an DB AG / EIU                                   6.449!    5.9131        6.022!    7.527!    12.682 Investitionszuschüsse in die Schienenwege 28        22             27         31         0 der Nlchtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) ~ndeseisenbahnvermögen (BEV)                                      6.477}    5.935}         6.049}    7.558}    12.682 Summe Bundesleistungen 19.286    17.691         18.089    22.416     37.878 ohne Reglonalislerungsmlttel Reglonallslerungsm ittel         ~                               8.348     8.498          8.651     8.957      9.268 finanzielle Leistungen des Bundes 27.634    26.189         26.740    31 .373   47.146 !einschl. Regionalisierungsmittel
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I Venzke, Uwe Von:                                        Eisenreich, Julius Gesendet:                                   Freitag, 5. November 2021 09:30 An:                                         'Saebisch, Steffen'; 'Bundesvorsitzende' Ce:                                         Wolfgang.Schmidt@bmf.bund.de Betreff:                                    Frage an das BMJV zur Härtefallregelung in § 23 a AufenthG Lieber Herr Saebisch, lieber Herr Heinrich, anbei die von den Grünen erbetene Stellungnahme des BMJV zur Härtefallregelung in § 23 a AufenthG . Bitte beachten Sie, dass allerdings das BMI federführend ist . Viele Grüße Julius Eisenreich ulius Eisenreich Sprecher und stellvertretender Büroleiter des Chefs des Bundeskanzleramtes Tel. 030184002080 julius.eisenreich@bk.bund.de Über Herrn RL 131 i.V. Bö, 4.11. rau Gln 13 CJ 4 .11. Frau Aln 1 Ki 4.11. Herrn Stv Leiter Büro Chef BK 1. Votum Übermittlung des Antwortentwurfs unter III. an Bundesgeschäftsstelle von BÜ~DN IS 90 / DIE GRÜNEN. II. Sachverhalt Von der Bundesgeschäftsstelle von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN wurde um Beantwortung der nachstehenden Frage zur Härtefallregelung in § 23 a AufenthG gebeten: „ Wie beurteilt das BMJV den Vorschlag, die Härtefallkommissionskriterien bundeseinheitlich zu regeln und sie rechtsmittelfähig zu machen?" Wir haben das BMJV um eine Beurteilung gebeten und die als Anlage angehängte Rückmeldung erhalten. III. Bewertung
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Da nur nach der Einschätzung des BMJV gefragt ist und nicht (auch) nach derjenigen des federführenden BMI, ist es angemessen die dortige Antwort weiterzuleiten. Wir empfehlen daher die folgende Antwort: ,,Das BMJV hat auf die Frage wie folgt geantwortet: 1) Eine (weitere) bundeseinheitliche Regelung der Kriterien der Härtefallkommissionen holten wir nach schneller Einschätzung für wenig hilfreich. Ob dies im Ergebnis zu einer Stärkung der Härtefollkommissionen (HFK) führt, erscheint uns zweifelhaft. Die gesetzliche Regelung in § 23a AufenthG enthält bereits Kriterien für die HFK. Die HFK dürfen hur für das Varliegen eines Härtefalls votieren, wenn "dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen"(§ 230 Abs. 2 Satz 4 AufenthG). Zudem ist die Annahme eines Härtefalls "in der Regel ausgeschlossen", wenn der Betreffende "Straftaten von erheblichem Gewicht begangen hat oder wenn ein Rückführungstermin bereits konkret feststeht"(§ 23a Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Die Erteilung eines Härtefallaufenthaltsrechts nach einem positiven Votum der HFK kann zudem von einer Verpflichtungserklärung zur Lebensunterhaltssicherung abhängig gemacht werden(§ 23a Abs. 1 Satz 2 AufenthG), was in der Praxis wohl dazu führt, dass HFK schon keine Fälle mehr annehmen, in denen der Lebensunterhalt nicht durch eine Verpflichtungserklärung gesichert ist. u Weitere bundesgesetzlich vorgegebene Kriterien für einen Härtefall (die über§ 23a AufenthG hinausgehen) könnten dem Ziel der Härtekommissionen und ihrer Funktion im Aufenthaltsrecht entgegenlaufen, humanitäre Sonderkonstellationen zu erfassen, die durch alle Raster fallen. Weitere Kriterien könnten - wie schon die oben angeführte Ausschlussregelung bei Straftaten/Rückführungstermin ' auch den gegenteiligen Effekt haben, dass den HFK Spielräume genommen werden. Weitere gesetzliche Regelungen könnten das Raster enger machen und zu neuen Härtefällen führen. In diesem Zusammenhang ist auch zu bedenken, dass die Annahme eines Härtefalls nicht automatisch zu der Gewährung eines Aufenthaltsrechtes führt. Sofern eine HFK einen Fall als Härtefall einstuft, liegt die abschließende Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltsrechts bei der obersten Landesbehörde (oder einer von ihr bevollmächtigten Stelle), vgl. § 23a Abs. 1 Satz 1 AufenthG. Eine bundesgesetzlich weitere Regelr,mg der Härtefallkriterien könnte demnach die Spielräume der HFK einengen ohne dass dies zu einer großzügigeren Entscheidungspraxis der obersten Landesbehörde führen muss. Verbindliche (und dann auch einklagbare) gesetzliche Kriterien - sofern gewollt - sollten nach unserer Einschätzung nicht bei den Regelungen zu den HFK angesiedelt werden, sondern dann in den Vorschriften des AufenthG, die in typisierten Härtefallkonstellationen die Erteilung eines Aufenthaltsrechtes vorsehen. Dies gilt z.B. bei dringenden U humanitären/persönlichen Gründen oder bei erheblichem öffentlichen Interesse nach § 25 Abs. 4 AufenthG, bei Unmöglichkeit der Ausreise nach § 25 Abs. 5 AufenthG, bei gut integrierten Jugendlichen/Heranwachsenden nach § 25a AufenthG oder bei nachhaltiger Integration nach § 25b AufenthG. Wenn im humanitären Bereich Lücken geschlossen und als zu restriktiv empfundene Praxis geändert werden soll, dann sollte man passgenau an diesen Stellen ansetzen und die Anforderungen absenken. Die HFK erscheinen hier auch nicht das Allheilmittel zu sein bzw. würden mit diesem Ansinnen überfordert. 2) Auch ·wenn eine gerichtliche Überprüfbarkeit grundstitzlich zu begrüßen ist, könnte sie hier den Charakter und die Rolle der Kommissionen als Härtefallkommissionen verändern. Eine gerichtliche Überprüfbarkeit, die über eine Verfahrens- und Missbrauchskontrolle hinausgeht, würde zu der Entwicklung von verbindlichen einklagbaren Kriterien führen, was den Spielraum der HFK einengen könnte. Die Justiziobilität der Entscheidungen könnte die zum Teil ehrenamtlich arbeitenden Kommissionen auch überlasten." Von: Bundesvorsitzende <bundesvorsitzende@gruene.de> Gesendet: Mittwoch, ·3. November 202113:00 2
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An: Eisenreich, Julius <Julius.Eisenreich@bk.bund.de> Betreff: Frage an das BMJV zur Härtefallregelung in § 23 a AufenthG Lieber Herr Eisenreich, wir möchten gerne folgende Frage an das BMJV richten: „Wie beurteilt das BMJV den Vorschlag, die Härtefallkommissionskriterien bundeseinheitlich zu regeln und sie rechtsmittelfähig zu machen?" Ich bitte Sie um entsprechende Weiterleitung und danke schon vorab für Ihre Mühe. Beste Grüße Lena Schnüpke Lena Schnüpke Referentin der Bundesvorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ~undesgeschäftsstelle r ~latz vor dem Neuen Tor 1 10115 Berlin www.gruene.de 3
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Venzke, Uwe Von:                                        Eisenreich, Julius Gesendet:                                   Montag, 1. November 2021 12:40 An:                                         'Saebisch, Steffen'; 'Bundesvorsitzende' Ce:                                         Wolfgang.Schmidt@bmf.bund.de Betreff:                                    Fragen an BKM Anlagen:                                    Antworten_zeitlich prioriäre Fragen_BKM.docx; Anlage 1a_Antworten Bundeskanzleramt_NEUSTART KULTUR Gesamtübersicht.pdf; Anlage 1b_Antworten Bundeskanzleramt_NEUSTART KULTUR Gesamtübersicht.pdf; Antworten an Bundeskanzleramt_Kultur_und_Medien.docx; Haushaltskompendium 2021.pdf Lieber Herr Saebisch, lieber Herr Heinrich, anbei finden Sie die Antworten der BKM auf die Fragen der Grünen (Anlage 2 wird nachgeliefert), sowie auf die prioritären Fragen der SPD, die dort aus dem Auswärtigen Amt angefordert wurden und Ihnen hoffentlich auch schon vorliegen. "  Die Fragen der FDP sind bei BKM in Arbeit. Viele Grüße Julius Eisenreich Julius Eisenreich Sprecher und stellvertretender Büroleiter des Chefs des Bundeskanzleramtes Tel. 030184002080 julius.eisenreich@bk.bund.de ""' Von: Milena.Rudolph@bkm.bund.de <Milena.Rudolph@bkm.bund.de> Gesendet: Montag, 1. November 202112:25 An: Eisenreich, Julius <Julius.Eisenreich@bk.bund.de> Ce: Laura.WennerFloetotto@bkm.bund.de Betreff: WG: Fragen an BKM Lieber Herr Eisenreich, nur nachrichtlich übersende ich Ihnen beigefügt auch unsere ersten Antworten auf einen von SPD-Seite übermittelten Fragebogen. Herr Görgen hat die Verteilung an die weiteren Verhandler von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bereits übernommen. Viele Grüße Milena Rudolph
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Von: Rudolph (BKM), Milena Gesendet: Freitag, 29. Oktober 202118:12 An : AA Görgen, Andreas <6-d@auswaertiges-amt.de> Ce: 'carsten.brosda@bkm .hamburg.de' <carsten .brosda@bkm.hambu rg.de>; 'Speidel Matthias' <Matthias.Speidel@spdfraktion.de>; Winands (BKM), Günter, Dr.<Guenter.Winands@bkm.bund.de>; Wenner- Flötotto (BKM), Laura <Laura.WennerFloetotto@bkm .bund.de> Bet reff: WG: Fragen an BKM Lieber Herr Görgen, im Auftrag von Herrn Dr. Winands übersende ich Ihnen beigefügt zunächst die Antworten auf die zeitlich prioritären Fragen. Ich gehe davon aus, dass Sie diese Antworten wie zwischen Ihnen und Herrn Dr. Winands besprochen auch an die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Verhandlungsgruppe von Bündnis 90 / Die Grünen und der FDP übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Milena Rudolph Leiterin des Parlaments- und Kabinettsreferates Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Potsdamer Platz 1 10785 Berlin Telefon: +49(0)30 18 68143170 Fax: +49(0)30 18 681 543170 E-Mail: Milena.Rudolph@bkm .bund.de Von: 6-D Goergen, Andreas <6-d@auswaertiges-amt.de> Gesendet: Donnerstag, 28. Oktober 202114:42 An: Winands (BKM), Günter, Dr.<Guenter.Winands@bkm.bund.de> Ce: Brosda, Carsten Dr. <carsten.brosda@bkm.hamburg.de>; Speidel Matthias <Matthias.Speidel@spdfraktion.de> Betreff: Fragen an BKM Lieber Herr Winands, im Namen von Herrn Brosda als Leiter der AG Kultur der SPD, der zur Zeit in Sitzungen ist, darf ich mich mit der Bitte an Sie wenden, dass Ihr Haus die Verhandlungsgruppe in einigen Fragen auf den Stand der Überlegungen im BKM bringt. Wie besprochen sollten daher auch die Antworten zugleich an Herrn Fricke und Frau Roth durchgestellt werden Angesichts der etwas drängenden Zeit hätte ich die Bitte, dass Sie die Fragen zu I bereits bis diesen Freitag sowie die übrigen bis Montag der kommenden Woche beantworten und danke Ihnen um voraus für Ihre kollegiale Mithilfe. Mit freundlichen Grüßen Ihr Andreas Görgen 1.       Zeitlich prioritäre Fragen 1. Stand Rettungs- und Zukunftspaket 11 Neustart Kultur": neben der Frage der Umsetzung des Programms stellt sich auch die Frage „ was kommt danach und wie geht es weiter?", konkret vor dem Hintergrund, dass sich bereits jetzt Kürzungen in den Kulturetats von Kom munen und Ländern erkennen lassen. Wie ist der 2
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Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen unter dem Dach „Neustart Kultur"? Wie ist der Mittelabfluss und welche Prognosen gibt es bzgl. des weiteren Bedarfs (in der Annahme, dass die Pandemie bis Frühjahr/Sommer 2022 anhalten könnte und auch dann keine sofortige Rückkehr zum „Normalzustand" zu erwarten ist, sondern vielmehr ein neues „Normal")? Wann laufen welche Maßnahmen von „Neustart Kultur" aus, wie sind diese im Einzelnen finanziell unterlegt? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen lassen sich aus „Neustart Kultur" ziehen, in welcher Form braucht es Anschlussprogramme, um ein Abbrechen der mit „Neustart Kultur" geschaffenen Möglichkeiten (bspw. im Bereich digitaler Angebote) für Kultureinrichtungen zu verhindern? 2.  In Frankreich wurde, auch um den Neustart der Kultur- und Kreativwirtschaft nach Corona zu unterstützen, ein Pass Culture für alle 18-Jährigen eingeführt. Wie beurteilt BKM die Unterstützungsmöglichkeit eines solchen "Kulturpasses" in Deutschland? 3. Geschichte und Erinnern: Wie sehen der konkrete Zeitplan und Umsetzungsschritte des Gedenkortes, die Einbindung des sog Polendenkmal und die Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes aus? Wie ist der Stand der in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv? Wie ist der Stand (finanzielle Ausstattung, Maßnahmen) Europäisches Netzwerk Erinnerung und Solidarität als wichtiges Element des historischen Verhältnisses zu Polen als Teil eines europäischen Netzwerkes? Wie ist der Stand und die weiteren Umsetzungsschritte der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte"? Wie viel Mittel werden bislang für Denkmalschutz bereitgestellt und wie werden diese aufgeteilt? Welche Museen befinden sich in welchem Umfang in der Bundesförderung? 4. Im Rahmen der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte gibt es einen erheblichen Bedarf an gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Einordnung, Dekolonialisierung öffentlicher Räume und Förderung einer postkolonialen Erinnerungskultur. Gibt es bei BKM Überlegungen zur Gründung einer Bundesstiftung zu diesem Thema? Diese könnte u.a. vergleichbar mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Fördermittel im gesellschaftlichen Bereich vergeben, mit einem Bildungsauftrag versehen sein und internationale Strahl kraft entwickeln. Wie schätzt BKM so einen Vorschlag ein? 5. Kulturgutschutzgesetz: § 89 KGSG sieht eine Evaluierung (,,Unterrichtung über die Anwendung des Gesetzes" des im August 2016 in Kraft getretenen Gesetzes nach fünf Jahren vor (bereits nach zwei Jahren "'    eine Vorabinformation zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern - ist 2019 erfolgt) . Wie ist der Stand des Evaluierungsverfahrens und welche weiteren Schritte sind geplant? welche Schlüsse lassen sich bereits jetzt daraus ziehen: wie steht BKM zur Forderung nach einer Reform des KGSG? 6. Nachhaltigkeit: Überlegungen zur Verankerung Nachhaltigkeit und Diversität - welche konkreten Maßnahmen hat BKM zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung beschlossen bzw. welche sollten angestrebt werden, um das Programm in Kultur- und Mediensektor nutzbar zu machen bzw. zu übertragen? Gibt es bereits Überlegungen, um die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit etwa in den Förderrichtlinien zu kulturpolitischen Maßnahmen des Bundes festzuschreiben? Welche Ansätze zur energetischen Gebäudesanierung von Kultureinrichtungen und Denkmählern wurden bislang verfolgt? Gibt es weitergehende Überlegungen zu einer nachhaltigen Kultur- und Medienpolitik? Welche Maßnahmen für Gleichstellung {Ziel: paritätische Besetzung von Gremien etc.) und Diversität könnten in den Förderrichtlinien festgeschrieben werden? 7. Kultur- und Kreativwirtschaft: Wie könnte sich aus Sicht BKM das Potenzial des Themas, die Bedeutung als Innovationstreiber und Wirtschaftsfaktor besser heben lassen? Hat die von BMWi und BKM getragene „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" ihre Ziele auch im Vergleich etwa zu UK (Musik und Film), aber auch 3
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