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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP“
Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an .das Bundeskanzleramt, 16.102021 mit den Partnern Crespo Foundation, Mousonturm, Tanzplattform Rhein-Main und dem Sportkreis Frankfurt als Träger der Bolzplatzliga entwickelt. u
Fragen an die BKM, Verhandlungsgruppe Kultur & Medien hier: Antworten der BKM auf die zeitlich prioritären Fragen o Stand Rettungs- und Zukunftspaket „Neustart Kultur": neben der Frage der Umsetzung des Programms stellt sich auch die Frage„ was kammt danach und wie geht es weiter?': konkret vor dem Hintergrund, dass sich bereits jetzt Kürzungen in den Kulturetats von Kommunen und Ländern erkennen lassen. Wie ist der Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen unter dem Dach „Neustart Ku/turn? Wie ist der Mittela.bfluss und welche Prognosen gibt es bzgl. des weiteren Bedarfs (in der Annahme, dass die Pandemie bis Frühjahr/Sommer 2022 anhalten könnte und auch dann keine sofortige Rückkehr zum „Normalzustand" zu erwarten ist, sondern vielmehr ein neues „Normaln)? Wann laufen welche Maßnahmen von „Neustart Kultur" aus, wie sind diese im Einzelnen finanziell unterlegt? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen lassen sich aus „Neustart Kultur" ziehen, in welcher Form braucht es Ansch/usspragramme, um ein Abbrechen der mit „Neustart Kultur" geschaffenen Möglichkeiten (bspw. im Bereich digitaler Angebote) für Kultureinrichtungen zu verhindern? NEUSTART KULTUR (Gesamtvolumen 2 Mrd. Euro) besteht aus 74 Einzelprogrammen, gegliedert in drei strukturelle Bereiche (Pandemiebedingte Investitionen, Erhalt und Stärkung von Kulturproduktion und -vermittlung, pandemiebedingte Mehrbedarfe bundesgeförderter Kultureinrichtungen). Aus den Mitteln der zweiten Kulturmilliarde konnten 46 Programme ihre Ausschreibungen erneut öffnen und - wo nötig - inhaltlich an aktuelle Bedarfslagen anpassen. Es konnten 15 neue Programme entwickelt werden. Schwerpunkt der Fortentwicklung von NEUSTART KULTUR ist die individuelle Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, häufig durch Stipendienprogramme. Zum Stand 10. September 2021 sind rund 1,5 Milliarden Euro den mittelausreichenden Stellen für konkrete Bewilligungen zur Verfügung gestellt. Die Antragszahlen und -volumina sind mit über 75.000 eingegangenen Anträgen konstant sehr hoch. Knapp die Hälfte der eingegangenen Anträge wurde bereits bewilligt. Die Bewilligungsverfahren bei den mittelausreichenden Stellen laufen unter Hochdruck, allerdings hat sich der lange Lockdown bis in die Mitte dieses Jahres vielfach auf die Durchführbarkeit der Programmkonzepte und damit auch auf die Mittelabrufe ausgewirkt. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich seit der letzten Datenerhebung Stand 10 September, also vor knapp zwei Monaten, deutliche Steigerungen bei den Antragszahlen und Mittelbewilligungen ergeben haben. Zur Bewertung der Wirksamkeit sowie zur Identifizierung weiterer, auch mittelfristiger Bedarfe sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten ist eine Evaluierung von NEUSTART KULTUR ab Ende nächsten Jahres geplant. Zwar handelt es sich bei NEUSTART KULTUR um ein inhaltlich und zeitlich begrenztes Notprogramm zur Milderung der Pandemiefolgen, das keine neue Dauerförderungen begründet. Die im Rahmen von NEUSTART KULTUR zu vergebenden Projektmittel stehen jedoch bis Ende 2022 zur Verfügung; zur Abwicklung der Programme notwendige Verwaltungskosten können auch noch im Jahr 2023 übernommen werden. Eine Vielzahl von Einzelprogrammen wird 2022 weitere Ausschreibungen vornehmen, die bereits in Planung sind. Je nach weiterem Verlauf der Pandemie sowie der abzuwartenden Reaktion des - immer noch verunsicherten und zurückhaltenden - Publikums ist kurzfristig eine weitere Laufzeitverlängerung von NEUSTART KULTUR (und Sonderfonds des Bundes für Seite 1 von 15
Kulturveranstaltungen) zu prüfen, um ein zufriedenstellendes und nachhaltiges Wiederanlaufen des Kulturbetriebs zu ermöglichen. Darüber hinaus zeichnet sich immer stärker ab, dass die Spätfolgen der Pandemie im Kulturbereich noch lange spürbar sein werden. Deshalb sind Organisations- und Betriebsformen sowie Förderstrukturen zu überprüfen und ggf. anzupassen, um den kulturellen Akteuren auch mittelfristig eine verlässliche Perspektive für einen krisenfesten Betrieb und die Weiterführung ihrer kreativen Arbeit zu bieten. Dem dient auch die Evaluierung von NEUSTART KULTUR. Außerdem wurden aus dem Umgang mit der Pandemie folgende weitere Erkenntnisse gewonnen, die bei zukünftigen kulturpolitischen Schwerpunktsetzungen mit einbezogen werden sollten: NEUSTART KULTUR basiert auf der intensiven Zusammenarbeit mit rund 40 Kulturverbänden, -fonds und weiteren Partnern. Daraus hat sich ein tragfähiges Netzwerk aus politischen und administrativen Akteuren der Zivilgesellschaft entwickelt, von dem die Bundeskulturpolitik und ihre Strukturen nachhaltig profitieren können. Durch die Pandemie sind Lücken in der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern mit besonderer Deutlichkeit zutage getreten. Dies macht strukturelle Verbesserungen in der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden notwendig. Entsprechend sollte auf Bundesebene V über eine weitere Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und kurz befristet Beschäftigte in der Kulturbranche nachgedacht werden. Zudem sollte der Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei selbstständiger nicht-künstlerischer Nebentätigkeit dauerhaft ausgebaut bzw. eine Anschlusslösung für die bis zum .Ende des Jahres befristete Corona- Sonderregelung gefunden werden. Um Kulturveranstaltungen sowie Museums- und Gedenkstättenbesuche unter jetzigen oder zukünftigen Pandemiebedingungen ohne gravierende Einschränkungen zu ermöglichen, ist ein bestmöglicher Hygieneschutz erforderlich. Auch wenn hier- u.a. durch die Fördermittel von Bund und Ländern - bereits erhebliche Fortschritte erzielt wurden, fehlen bis dato einheitliche, allgemeingültige Kriterien für Hygieneschutzmaßnahmen. Ziel sollte daher die Etablierung eines bundesweit einheitlichen, zertifizierbaren Hygienestandards für Kultureinrichtungen und - veranstaltungsräume sein. Dieser kann Veranstaltern und Besuchern Sicherheit geben und wäre zudem eine valide Entscheidungsgrundlage für die Länder und die zuständigen Behörden. V o In Frankreich wurde, auch um den Neustart der Kultur- und Kreativwirtschaft nach Corona zu unterstützen, ein Pass Culture für alle 18-Jährigen eingeführt. Wie beurteilt BKM die Unterstützungsmöglichkeit eines solchen "Kulturpasses" in Deutschland? Ein bundesweiter Kulturpass nach französischen Vorbild ist wegen der föderalen Strukturen in Deutschland nicht pauschal übertragbar und stößt auf erhebliche Hindernisse bei der Umsetzbarkeit auf Bundesebene. Schon jetzt können die überwiegend allein verantwortlichen Länder und Kommunen als Träger des Großteils öffentlich-geförderter Kultureinrichtungen sowie die Einrichtungen selbst eine Vielzahl von Vergünstigungen und Gutscheinlösungen im Kulturbereich anbieten (u.a. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundesministeriums fÜr Arbeit und Soziales). Als Reaktion speziell auf die Pandemie ist in diesem Zusammenhang das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend zu nennen. Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der in Frankreich gemachten Erfahrungen ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen sowie Zielstellung und Wirksamkeit eines zusätzlichen bundesweiten Kulturpasses äußerst fraglich. Seite 2 von 1S
o Geschichte und Erinnern: Wie sehen der konkrete Zeitplan und Umsetzungsschritte des Gedenkortes, die Einbindung des sog Polendenkmal und die Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes aus? Mit der Erarbeitung des vom Bundestag geforderten Realisierungsvorschlags zur Errichtung einer „Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des zweiten Weltkriegs" (Dok. Besatzung) hat die BKM federführend das Deutsche Historische Museum (DHM) beauftragt, das von einer„ Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe" sowie der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken" beraten wird. Der Deutsche Bundestag hatte vorher der BKM hierfür als Ergebnis der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2021 drei befristete Stellen zur Verfügung gestellt. Zum Jahresende 2020 hat BKM dem Bundestag einen Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung des Dok. Besatzung vorgelegt. Der vertieften Unterrichtung des Bundestages diente ein vom OHM verfasster Zwischenbericht (Stand: 21. Mai 2021). Bis Ende 2021 wird das OHM BKM den vom ihm entwickelten Realisierungsvorschlag vorlegen. Dieser wird im ersten Quartal 2022 mit den fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt dann an den Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption für einen „Ort des Erinnerns und der Begegnung mit Polen" (sog. ,,Polendenkmal") hat das AA eine deutsch-polnische Expertenkommission und einen Politischen Beirat eingesetzt. Die Vertreterin des Präsidenten der Stiftung DHM war während der Konzepterarbeitung des Ortes der Erinnerung sowohl Mitglied der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken" des Dok. Besatzung als auch der Expertenkommission des AA. Die Leiterin des Arbeitsstabs Ortes der Erinnerung im AA ist ihrerseits Mitglied der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken" des Dok. Besatzung. Die gegenseitige Einbindung ist durch die dargestellte wechselseitige Beteiligung sichergestellt. Eine Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 2008 wurde bislang noch nicht begonnen. Angesichts der vielfältigen Entwicklungen in der bundesdeutschen Gedenkstätten- und Erinnerungslandschaft- insbesondere im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur - und der gewachsenen Anforderungen in den Bereichen Vermittlungsarbeit, Sammlung sowie Erhaltung ist eine Novellierung der Gedenkstättenkonzeption angezeigt. Dabei sollten auch die Erkenntnisse aus dem Förderprogramm „Jugend erinnert" berücksichtigt werden. o Wie ist der Stand der in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv? Die Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv wurde mit dem Tag des lnkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten am 17. Juni 2021 vollständig umgesetzt, da keine körperliche Verlagerung von Akten vorgenommen wurde. Bürgerinnen und Bürger bekommen auch weiterhin nach den besonderen Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen- Gesetzes Einsicht in ihre Akten. Dies wird künftig an sämtlichen Standorten des Bundesarchivs in ganz Deutschland, auch in digitaler Form, möglich sein. Für den Bereich der Stasi-Unterlagen wurde innerhalb des Bundesarchivs eine neue Abteilung eingerichtet, die von einer Vizepräsidentin geleitet wird. Seite 3 von 15
o Wie ist der Stand (finanzielle Ausstattung, Maßnahmen} Europäisches Netzwerk Erinnerung und Solidarität als wichtiges Element des historischen Verhältnisses zu Palen als Teil eines europäischen Netzwerkes? Das 2005 gegründete Europäische Netzwerk Erinnerung und Solidarität (EN) dient der multilateralen Kooperation zur Aufarbeitung der Geschichte Europas im 20. Jahrhundert. Zur Koordinierung der Tätigkeiten wurde 2010 ein Sekretariat in Warschau eingerichtet. Bisher sind Deutschland, Polen, Ungarn, die Slowakei und Rumänien Mitglieder des EN. Mit Beobachterstatus nehmen Tschechien, Österreich, Lettland und Albanien sowie seit 2020 Estland und Litauen teil. Deutschland unterstützt aktuell die Arbeit des EN mit 270 T€ jährlich. Ziel des EN ist u.a., ,,die Geschichte der Opfer nationalistischer, rassistischer, ideologischer Repressionen sowie deren Ursachen zu analysieren und zu dokumentieren sowie das Wissen darüber zu erweitern und zu verbreiten." Dies wird umgesetzt u.a. durch Symposien, Schulungen und Tagungen; Ausstellungen und Publikationen, welche die Geschichte des 20. Jahrhunderts, die Opfer der Kriege, Eroberungen und Zwangsaussiedlungen im 20. Jahrhundert sowie die Opfer nationalistischen, rassistischen, ideologischen Repressionen und deren Ursache betreffen. Zudem organisiert das EN Forschungs- und Bildungsprojekte und arbeitet in diesem Bereich mit Schulen V zusammen. Insgesamt ist zur Arbeit des EN festzustellen, dass laut regelmäßiger Berichterstattung des BKGE das Arbeitsklima in den international besetzten Gremien professionell ist und trotz kontroverser Diskussionen störungsfrei funktioniert. Trotz der auch hier zu konstatierender euroskeptischer Tendenzen Polens und Ungarns sei die Arbeit des EN weiterhin kulturpolitisch ausgewogen. In Hinblick auf die nationalfokussierten Haltungen im östlichen Europa hat die Bedeutung des EN als Forum der Diskussion über ein europäisches Geschichtsverständnis zugenommen und an Aktualität gewonnen. o Wie ist der Stand und die weiteren Umsetzungsschritte der „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte"? Am 9. Juni 2021 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Errichtung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte und nahm das Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung dieser Orte zur Kenntnis. Das Errichtungsgesetz trat am 23. Juli 2021 in Kraft. Erste grundlegende Entscheidungen für den Stiftungsaufbau traf der Stiftungsrat als oberstes Organ der Stiftung bei seiner konstituierenden Sitzung am 14. September 2021 in Frankfurt am Main. Auf diesen Beschlüssen aufbauend befinden sich derzeit grundlegende Weichenstellungen etwa zur Satzung, zu den Förderrichtlinien und zur Personalausstattung in Vorbereitung. o Wie viel Mittel werden bislang für Denkmalschutz bereitgestellt und wie werden diese aufgeteilt? In Deutschland gibt es etwa 1 Mio. Denkmäler. Der Bund trägt mit erheblichen Mitteln dazu bei, herausragende Kulturdenkmäler in ihrer Substanz zu erhalten oder zu restaurieren und ergänzt damit das Engagement von Ländern und Kommunen sowie Denkmaleigentümern. BKM-Haushalt Titel 894 11 Der Titel 894 11 ist Haushaltsgrundlage für das Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" und die vom deutschen Bundestag in den letzten zehn Jahren jährlich bewilligten Seite 4 von 15
und in enger Abstimmung mit dem Parlament administrierten Denkmalschutz-Sonderprogramme. Der Gesamtansatz des Titels beläuft sich 2021 auf 100.225.000 €. Hierin enthalten sind 6.000.000 € für das jährlich aufgelegte Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" und 92.450.000 € für das Denkmalschutz-Sonderprogramm IX (2021). Titel 89413 Auf der Grundlage von§ 17 Nr. 1 Investitionsgesetz Kohleregionen (lnvKG) hat die BKM ein Förderprogramm für den Erhalt und die Umgestaltung herausragender Industriegebäude und - anlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern aufgelegt. In einem ersten Schritt wurden ab Ende 2020 Projekte zur ganzheitlichen Bestandserfassung in Höhe von fast 7.000.000 € in den betreffenden drei Braunkohlerevieren bewilligt. Das ab 2021 laufende Programm zur Förderung investiver Maßnahmen läuft bis 2038 und hat einen Umfang von ca. 215.000.000 €. Im gleichen Titel wurden 2021 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 5.000.000 € zur Förderung „investiver Maßnahmen an Stätten der Industriekultur im Erzgebirge" veranschlagt. Die entsprechenden Fördergrundsätze sollen noch im Jahr 2021 in Kraft treten. Die Förderung entsprechender Vorhaben soll nach derzeitigem Stand bis zum Ende des Jahres 2024 laufen. Titel 89416 Das Fördervolumen für das „Industriedenkmal Völklinger Hütte, Saarland" beträgt für die künftige Förderperiode (2021 bis 2025) rund 30.000.000 € Bundesmittel, die sich an die bisherige Bundesförderung anschließt. Titel 894 24 In diesem Titel wurden seit 2013 fast 300 Sonderinvestitionsmaßnahmen etatisiert, deren Umsetzung sich regelmäßig nach dem Verfahren für den Zuwendungsbau (RZBau) richtet. Die Mittel kommen überwiegend denkmalgeschützten Objekten zugute. Das Volumen des Bundesanteils an den Sonderinvestitionsmaßnahmen beträgt insgesamt rund 1,9 Mrd. €. ,..., 0 Welche Museen befinden sich in welchem Umfang in der Bundesförderung? Unter dem Begriff „Museum" werden sowohl Einrichtungen erfasst, deren Kernaufgabe die Präsentation und Vermittlung von historisch-politisch-kulturellen Inhalten ist, aber auch solche bei denen ein wesentlicher Aspekt die Erinnerung an die Terrorherrschaft des Nationalsozialismus sowie die SED-Diktatur betrifft, es sich also um Gedenkstätten handelt. Der Begriff „Museum" wurde also sehr weit ausgelegt. Der Umfang der Bundesförderung kann dem vorliegenden Haushaltskompendium der BKM entnommen werden. Soweit gewünscht, können die Zahlen auch tabellarisch nachgereicht werden. Genannt werden öffentliche-rechtliche Stiftungen des Bundes, das Bundesarchiv sowie die deutsche Nationalbibliothek sowie Einrichtungen in Trägerschaft der Länder oder sonstigen privatrechtlichen Rechtsformen, die institutionell oder regelmäßig in Projektform durch den Bund (mit-)finariziert werden. Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Haus der Geschichte Seite 5 von 15
Stiftung Jüdisches Museum AlliiertenMuseum Berline.V. Otto-von-Bismarck-Stiftung Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung (noch ohne Ausstellung) Ausstellung zu den deutschen Freiheitsbewegungen Rastatt (Bundesarchiv) Stiftung Hambacher Schloss Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora V Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz Stiftung Topographie des Terrors Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten einschl. Gedenkstätte Leistikowstr. Potsdam Stiftung Bayerische Gedenkstätten Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst Deutsches Exilarchiv 1933-1945 (Teil der DNB) Deutsches Buch- und Schriftmuseum (Teil der DNB) Dokumentationszentrum Stiftung Flucht, Vertreibung Versöhnung Ostpreußisches Landesmuseum Westpreußisches Landesmuseum Kunstforum Ostdeutsche Galerie V Schlesisches Museum zu Görlitz Donauschwäbisches Zentralmuseum Pommersches Landesmuseum Adalbert-Stifter-Verein Kulturzentrum Ostpreußen Siebenbürgisches Museum Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte Haus Schlesien Stiftung Berliner Mauer Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Stiftung Sächsische Gedenkstätten Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn Seite 6 von 15
Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau Menschenrechtszentrum Cottbus o Im Rahmen der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte gibt es einen erheblichen Bedarf an gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Einordnung, Dekolonio/isierung öffentlicher Räume und Förderung einer postkolonialen Erinnerungskultur. Gibt es bei BKM Überlegungen zur Gründung einer Bundesstiftung zu diesem Thema? Diese könnte u.a. vergleichbar mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Fördermitte/ im gesellschaftlichen Bereich vergeben, mit einem Bildungsauftrag versehen sein und internationale Strahlkraft entwickeln. Wie schätzt BKM so einen Vorschlag ein? In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte - ausgehend von Debatten z.B. zum Humboldt Forum - zunächst schwerpunktmäßig auf den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Einrichtungen konzentriert (u.a. Gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen; Förderung der Provenienzforschung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexte). Erste Überlegungen zur Gründung einer Bundesstiftung, die sich umfassender mit dem gesamten Themenkomplex der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte und deren Nachwirkungen befasst, wurden daher bislang nicht konkret weiter vorangetrieben. Hier würde sich insbesondere auch die Frage der Mitträgerschaft durch Länder und Kommunen stellen, in deren Verantwortungsbereich sich der weit überwiegende Teil des Sammlungsguts aus kolonialen Kontexten befindet. o Kulturqutschutzqesetz: § 89 KGSG sieht eine Evaluierung (,, Unterrichtung über die Anwendung des Gesetzes" des im August 2016 in Kraft getretenen Gesetzes nach fünf Jahren vor (bereits nach zwei Jahren eine Vorabinformation zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern - ist 2019 erfolgt). Wie ist der Stand des Evaluierungsverfahrens und welche weiteren Schritte sind geplant? welche Schlüsse lassen sich bereits jetzt daraus ziehen: wie steht BKM zur Forderung nach einer Reform des KGSG? Die nach § 89 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Unterrichtung über die Anwendung des Gesetzes wird derzeit durch BKM vorbereitet. Sie wird alle für die Praxis wesentlichen Regelungsbereiche des KGSG abdecken und auch alle relevanten Fallzahlen bis einschließlich 6. August 2021 enthalten. Befragt wurden die verschiedenen Anwendungsgruppen des Gesetzes (Handel, Verwaltung, Ermittler, Sammler, Einrichtungen usw.); die umfangreichen Rückläufe wertet BKM mit Hilfe des Statistischen Bundesamtes (StaBA) aus und bereitet sie derzeit in enger Abstimmung mit den Ländern auf (begleitende Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Arbeitsebene). Nach Abschluss dieser Arbeiten ist der Entwurf mit den erforderlichen Gremien abzustimmen. In Kürze wird die Abstimmung des Berichtsentwurfs mit Ländern und zu beteiligenden Bundesressorts erfolgen. Da die Länder zudem eine förmliche Einbindung ihrer Gremien fordern (Kultur-Ausschuss KMK und Kultur-MK), liegt der Zeithorizont zur endgültigen Vorlage des Berichts voraussichtlich bei Frühjahr 2022. Der Anwendungsbericht ist gemäß§ 89 KGSG durch BKM an den Bundestag und den Bundesrat zu übermitteln. Inhaltlich können die Ergebnisse des Berichts nicht vorweggenommen werden. Es zeichnen sich jedoch keine signifikanten Änderungen der Fallzahlen seit 2018 ab; ,,Antragsfluten" sind nach wie Seite 7 von 15
vor nicht auszumachen. Die im Rahmen der Befragungen geäußerten Kritikpunkte an mit dem KGSG neu eingeführten Regelungen wird der Bericht widerspiegeln. Die im Rahmen der Befragungen gewonne_n Erkenntnisse stellen das Gesetz als solches jedoch nicht in Frage.Dementsprechend ist abseits von einzelnen zu prüfenden, punktuellen Weiterentwicklungen der Regelungen, z.B. zur Harmonisierung mit EU-Recht, keine grundsätzliche Reform des Gesetzes notwendig. Das neue Kulturgutschutzgesetz hat sich, so lässt sich bereits jetzt feststellen, bewährt. o Nachhaltiqkeit: Überlegungen zur Verankerung Nachhaltigkeit und Diversität - welche konkreten Maßnahmen hat BKM zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung beschlossen bzw. welche sollten angestrebt werden, um das Programm in Kultur- und Mediensektor nutzbar zu machen bzw. zu übertragen? Das Maßnahmenprogramr:n wird von BKM für das eigene Haus, für den Geschäftsbereich, aber auch für die mittelbare Bundesverwaltung und institutionelle sowie projektbezogene Zuwendungsempfänger wie folgt aktiv umgesetzt. Maßnahmenbereich 1(Klima neutrale Bundesverwaltung bis 2030): Etablierung eines V Beauftragten für Umweltmanagement; organisatorische Maßnahmen zur Einführung eines Öko- Audits (EMAS); Verfahren zur Erlangung der EMAS-Zertifizierung; Teilnahme an Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung. Maßnahmenbereich II (Mobilität): Priorität virtueller Zusammenkünfte vor Dienstreisen; bei Dienstreisen Vorrang der Bahn vor dem Flugzeug innerdeutsch sowie Buchung zertifiziert nachhaltiger Hotels; sukzessive weiterer Umbau Fuhrpark BKM, geplant: mehr Fahrradstellplätze in Berlin; Bezuschussung Jobticket. Maßnahmenbereich IV (Beschaffungen): Rahmenverträge mit Kaufhaus des Bundes; dadurch Einhaltung ökologischer bzw. nachhaltiger Kriterien Maßnahmenbereich IX (Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familien-/ Pflegeaufgaben und Beruf): flexible Arbeitszeitgestaltungen; umfassendes Angebot von Telearbeit und Horne-Office Zertifizierung Audit Beruf und Familie; gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen (2020: 59 % Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst der BKM sind Frauen; im nachgeordneten Bereich Führungspositionen (Leitungsebene inkl. Stellvertreter) paritätisch besetzt); Führen in Teilzeit durch mehr Job-Sharings Referatsleitung u o Gibt es bereits Überlegungen, um die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit etwa in den Förderrichtlinien zu kulturpolitischen Maßnahmen des Bundes festzuschreiben? Die in der Filmförderung und Filmbranche schon relativ weit fortgeschrittene Arbeit einer Verknüpfung von Nachhaltigkeitsstandards mit Förderkriterien kann als Blaupause für die generelle Kulturförderung dienen. Mit der Erarbeitung verbindlicher Mindeststandards für die Filmförderrichtlinien hat die BKM gemeinsam mit den Länderförderern das Institut Ökopol in Kooperation mit KlimAktiv beauftragt. Das FFG 2022 wird die FFA ab 2022 zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien als Voraussetzung des Erhalts von Fördermitteln verpflichten. Ziel von Bund und Ländern sind einheitliche Standards für den gesamten Bereich der audiovisuellen Produktion. Der Erhalt von Fördermitteln wird daher im Filmbereich zukünftig immer an die Einhaltung von ökologischen Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sein. Dies könnte auf den gesamten Kulturbereich übertragen werden. Seite 8 von 15
Teil der Planungen ist auch die Etablierung eines zentralen C02-Rechners, um der Branche einen einheitlichen Standard anzubieten, einheitliche Daten zu generieren und gezielt bei Fortentwicklung der Nachhaltigkeitskriterien (=dynamischer Standard) eine rasche Anpassung auch des C02 Rechners zu ermöglichen. Die Nutzung kann für alle bundesgeförderten Einrichtungen zukünftig verbindlich festgeschrieben werden. Ab November 2021 erarbeitet die AG Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Deutschen Museumsbundes in enger Kooperation mit der BKM ökologische Mindeststandards und ein Zertifizierungssystem für den Museumsbereich. Auch hier soll geprüft werden, welche weiteren Möglichkeiten zur Festschreibung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien für Förderrichtlinien zukünftig bestehen. Seit 2020 müssen Zuwendungsempfänger bei allen Zuwendungen Umwelt- und Klimaschutzziele im Rahmen der Erfolgskontrolle definieren. o Welche Ansätze zur energetischen Gebäudesanierung von Kultureinrichtungen und Denkmählern ,...., wurden bislang verfolgt? (Ökologische) Nachhaltigkeitsaspekte werden in die Fördergrundsätze und Zuwendungsbescheide für geeignete Baumaßnahmen aufgenommen. In den Fördergrundsätzen der BKM zum Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler", in den Fördergrundsätzen des aktuellen „Denkmalschutz-Sonderprogramm" sowie auch in den Fördergrundsätzen der Programme für die Industriekultur wird gefordert, dass den Belangen des Nachhaltigen Bauens soweit wie möglich Rechnung zu tragen ist, um den Verbrauch von Ressourcen und Energie zu minimieren. Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung und die „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes" werden im Denkmalförderbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beachtet. Insbesondere die Vorgaben zur ökologischen Nachhaltigkeit werden bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Instandsetzung von Baudenkmalen ist per se bereits eine nachhaltige Tätigkeit, da durch die Wiederverwendung von Bausubstanz, deren Reparatur und deren behutsame Modernisierung bedeutende Mengen an Bauschutt sowie Herstellung und Transporte neuer Baumaterialien vermieden werden. o Gibt es weitergehende Überlegungen zu einer nachhaltigen Kultur- und Medienpolitik? Klimaschutzaktivitäten sollen - als Querschnittsthema von drängender, gesamtgesellschaftlicher Bedeutung - auch weiterhin in der Kulturpolitik verankert und in Abstimmung mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft in Federführung des Bundeskulturressorts intensiv vorangetrieben werden. Ein wichtiges Ziel ist der nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Betrieb von Kultureinrichtungen. Im Rahmen eines Pilotprojektes der Kulturstiftung des Bundes mit rund 30 Kulturbetrieben zu deren Klimabilanzen wurde sehr deutlich, dass z.B. C02-Emissionen an s€hr unterschiedlichen Stellschrauben in Kulturbetrieben entstehen können. Um den Einrichtungen konkrete Ber~tung und Anleitung zu geben, ist ein umfassendes Informations- und Vernetzungssystem für Umwelt- und Klimaschutz in Kultur- und Medienbetrieben erforderlich. Das BKM-geförderte Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Seite 9 von 15