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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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und in enger Abstimmung mit dem Parlament administrierten Denkmalschutz-Sonderprogramme. Der Gesamtansatz des Titels beläuft sich 2021 auf 100.225.000 €. Hierin enthalten sind 6.000.000 € für das jährlich aufgelegte Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler" und 92.450.000 € für das Denkmalschutz-Sonderprogramm IX (2021). Titel 89413 Auf der Grundlage von§ 17 Nr. 1 Investitionsgesetz Kohleregionen (lnvKG) hat die BKM ein Förderprogramm für den Erhalt und die Umgestaltung herausragender Industriegebäude und - anlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern aufgelegt. In einem ersten Schritt wurden ab Ende 2020 Projekte zur ganzheitlichen Bestandserfassung in Höhe von fast 7.000.000 € in den betreffenden drei Braunkohlerevieren bewilligt. Das ab 2021 laufende Programm zur Förderung investiver Maßnahmen läuft bis 2038 und hat einen Umfang von ca. 215.000.000 €. Im gleichen Titel wurden 2021 Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 5.000.000 € zur Förderung „investiver Maßnahmen an Stätten der Industriekultur im Erzgebirge" veranschlagt. Die entsprechenden Fördergrundsätze sollen noch im Jahr 2021 in Kraft treten. Die Förderung entsprechender Vorhaben soll nach derzeitigem Stand bis zum Ende des Jahres 2024 laufen. Titel 89416 Das Fördervolumen für das „Industriedenkmal Völklinger Hütte, Saarland" beträgt für die künftige Förderperiode (2021 bis 2025) rund 30.000.000 € Bundesmittel, die sich an die bisherige Bundesförderung anschließt. Titel 894 24 In diesem Titel wurden seit 2013 fast 300 Sonderinvestitionsmaßnahmen etatisiert, deren Umsetzung sich regelmäßig nach dem Verfahren für den Zuwendungsbau (RZBau) richtet. Die Mittel kommen überwiegend denkmalgeschützten Objekten zugute. Das Volumen des Bundesanteils an den Sonderinvestitionsmaßnahmen beträgt insgesamt rund 1,9 Mrd. €. ,..., 0 Welche Museen befinden sich in welchem Umfang in der Bundesförderung? Unter dem Begriff „Museum" werden sowohl Einrichtungen erfasst, deren Kernaufgabe die Präsentation und Vermittlung von historisch-politisch-kulturellen Inhalten ist, aber auch solche bei denen ein wesentlicher Aspekt die Erinnerung an die Terrorherrschaft des Nationalsozialismus sowie die SED-Diktatur betrifft, es sich also um Gedenkstätten handelt. Der Begriff „Museum" wurde also sehr weit ausgelegt. Der Umfang der Bundesförderung kann dem vorliegenden Haushaltskompendium der BKM entnommen werden. Soweit gewünscht, können die Zahlen auch tabellarisch nachgereicht werden. Genannt werden öffentliche-rechtliche Stiftungen des Bundes, das Bundesarchiv sowie die deutsche Nationalbibliothek sowie Einrichtungen in Trägerschaft der Länder oder sonstigen privatrechtlichen Rechtsformen, die institutionell oder regelmäßig in Projektform durch den Bund (mit-)finariziert werden. Stiftung Deutsches Historisches Museum Stiftung Haus der Geschichte Seite 5 von 15
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Stiftung Jüdisches Museum AlliiertenMuseum Berline.V. Otto-von-Bismarck-Stiftung Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung (noch ohne Ausstellung) Ausstellung zu den deutschen Freiheitsbewegungen Rastatt (Bundesarchiv) Stiftung Hambacher Schloss Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora V Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz Stiftung Topographie des Terrors Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten einschl. Gedenkstätte Leistikowstr. Potsdam Stiftung Bayerische Gedenkstätten Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte (KZ-Gedenkstätte Neuengamme) Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst Deutsches Exilarchiv 1933-1945 (Teil der DNB) Deutsches Buch- und Schriftmuseum (Teil der DNB) Dokumentationszentrum Stiftung Flucht, Vertreibung Versöhnung Ostpreußisches Landesmuseum Westpreußisches Landesmuseum Kunstforum Ostdeutsche Galerie                                                                     V Schlesisches Museum zu Görlitz Donauschwäbisches Zentralmuseum Pommersches Landesmuseum Adalbert-Stifter-Verein Kulturzentrum Ostpreußen Siebenbürgisches Museum Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte Haus Schlesien Stiftung Berliner Mauer Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen Stiftung Sächsische Gedenkstätten Deutsch-Deutsches Museum Mödlareuth Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn Seite 6 von 15
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Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau Menschenrechtszentrum Cottbus o   Im Rahmen der Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte gibt es einen erheblichen Bedarf an gesellschaftlicher und wissenschaftlicher Einordnung, Dekolonio/isierung öffentlicher Räume und Förderung einer postkolonialen Erinnerungskultur. Gibt es bei BKM Überlegungen zur Gründung einer Bundesstiftung zu diesem Thema? Diese könnte u.a. vergleichbar mit der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur Fördermitte/ im gesellschaftlichen Bereich vergeben, mit einem Bildungsauftrag versehen sein und internationale Strahlkraft entwickeln. Wie schätzt BKM so einen Vorschlag ein? In der vergangenen Legislaturperiode hat sich die Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte - ausgehend von Debatten z.B. zum Humboldt Forum - zunächst schwerpunktmäßig auf den Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Museen und Einrichtungen konzentriert (u.a. Gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und Kommunen; Förderung der Provenienzforschung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexte). Erste Überlegungen zur Gründung einer Bundesstiftung, die sich umfassender mit dem gesamten Themenkomplex der Aufarbeitung deutscher Kolonialgeschichte und deren Nachwirkungen befasst, wurden daher bislang nicht konkret weiter vorangetrieben. Hier würde sich insbesondere auch die Frage der Mitträgerschaft durch Länder und Kommunen stellen, in deren Verantwortungsbereich sich der weit überwiegende Teil des Sammlungsguts aus kolonialen Kontexten befindet. o  Kulturqutschutzqesetz: § 89 KGSG sieht eine Evaluierung (,, Unterrichtung über die Anwendung des Gesetzes" des im August 2016 in Kraft getretenen Gesetzes nach fünf Jahren vor (bereits nach zwei Jahren eine Vorabinformation zum Umfang des Verwaltungsaufwandes von Bund und Ländern - ist 2019 erfolgt). Wie ist der Stand des Evaluierungsverfahrens und welche weiteren Schritte sind geplant? welche Schlüsse lassen sich bereits jetzt daraus ziehen: wie steht BKM zur Forderung nach einer Reform des KGSG? Die nach § 89 Kulturgutschutzgesetz (KGSG) fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Unterrichtung über die Anwendung des Gesetzes wird derzeit durch BKM vorbereitet. Sie wird alle für die Praxis wesentlichen Regelungsbereiche des KGSG abdecken und auch alle relevanten Fallzahlen bis einschließlich 6. August 2021 enthalten. Befragt wurden die verschiedenen Anwendungsgruppen des Gesetzes (Handel, Verwaltung, Ermittler, Sammler, Einrichtungen usw.); die umfangreichen Rückläufe wertet BKM mit Hilfe des Statistischen Bundesamtes (StaBA) aus und bereitet sie derzeit in enger Abstimmung mit den Ländern auf (begleitende Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Arbeitsebene). Nach Abschluss dieser Arbeiten ist der Entwurf mit den erforderlichen Gremien abzustimmen. In Kürze wird die Abstimmung des Berichtsentwurfs mit Ländern und zu beteiligenden Bundesressorts erfolgen. Da die Länder zudem eine förmliche Einbindung ihrer Gremien fordern (Kultur-Ausschuss KMK und Kultur-MK), liegt der Zeithorizont zur endgültigen Vorlage des Berichts voraussichtlich bei Frühjahr 2022. Der Anwendungsbericht ist gemäß§ 89 KGSG durch BKM an den Bundestag und den Bundesrat zu übermitteln. Inhaltlich können die Ergebnisse des Berichts nicht vorweggenommen werden. Es zeichnen sich jedoch keine signifikanten Änderungen der Fallzahlen seit 2018 ab; ,,Antragsfluten" sind nach wie Seite 7 von 15
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vor nicht auszumachen. Die im Rahmen der Befragungen geäußerten Kritikpunkte an mit dem KGSG neu eingeführten Regelungen wird der Bericht widerspiegeln. Die im Rahmen der Befragungen gewonne_n Erkenntnisse stellen das Gesetz als solches jedoch nicht in Frage.Dementsprechend ist abseits von einzelnen zu prüfenden, punktuellen Weiterentwicklungen der Regelungen, z.B. zur Harmonisierung mit EU-Recht, keine grundsätzliche Reform des Gesetzes notwendig. Das neue Kulturgutschutzgesetz hat sich, so lässt sich bereits jetzt feststellen, bewährt. o Nachhaltiqkeit: Überlegungen zur Verankerung Nachhaltigkeit und Diversität - welche konkreten Maßnahmen hat BKM zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit der Bundesregierung beschlossen bzw. welche sollten angestrebt werden, um das Programm in Kultur- und Mediensektor nutzbar zu machen bzw. zu übertragen? Das Maßnahmenprogramr:n wird von BKM für das eigene Haus, für den Geschäftsbereich, aber auch für die mittelbare Bundesverwaltung und institutionelle sowie projektbezogene Zuwendungsempfänger wie folgt aktiv umgesetzt. Maßnahmenbereich 1(Klima neutrale Bundesverwaltung bis 2030): Etablierung eines                      V Beauftragten für Umweltmanagement; organisatorische Maßnahmen zur Einführung eines Öko- Audits (EMAS); Verfahren zur Erlangung der EMAS-Zertifizierung; Teilnahme an Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung. Maßnahmenbereich II (Mobilität): Priorität virtueller Zusammenkünfte vor Dienstreisen; bei Dienstreisen Vorrang der Bahn vor dem Flugzeug innerdeutsch sowie Buchung zertifiziert nachhaltiger Hotels; sukzessive weiterer Umbau Fuhrpark BKM, geplant: mehr Fahrradstellplätze in Berlin; Bezuschussung Jobticket. Maßnahmenbereich IV (Beschaffungen): Rahmenverträge mit Kaufhaus des Bundes; dadurch Einhaltung ökologischer bzw. nachhaltiger Kriterien Maßnahmenbereich IX (Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen und Vereinbarkeit von Familien-/ Pflegeaufgaben und Beruf): flexible Arbeitszeitgestaltungen; umfassendes Angebot von Telearbeit und Horne-Office Zertifizierung Audit Beruf und Familie; gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen (2020: 59 % Prozent der Beschäftigten im höheren Dienst der BKM sind Frauen; im nachgeordneten Bereich Führungspositionen (Leitungsebene inkl. Stellvertreter) paritätisch besetzt); Führen in Teilzeit durch mehr Job-Sharings Referatsleitung            u o Gibt es bereits Überlegungen, um die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit etwa in den Förderrichtlinien zu kulturpolitischen Maßnahmen des Bundes festzuschreiben? Die in der Filmförderung und Filmbranche schon relativ weit fortgeschrittene Arbeit einer Verknüpfung von Nachhaltigkeitsstandards mit Förderkriterien kann als Blaupause für die generelle Kulturförderung dienen. Mit der Erarbeitung verbindlicher Mindeststandards für die Filmförderrichtlinien hat die BKM gemeinsam mit den Länderförderern das Institut Ökopol in Kooperation mit KlimAktiv beauftragt. Das FFG 2022 wird die FFA ab 2022 zur Einführung von Nachhaltigkeitskriterien als Voraussetzung des Erhalts von Fördermitteln verpflichten. Ziel von Bund und Ländern sind einheitliche Standards für den gesamten Bereich der audiovisuellen Produktion. Der Erhalt von Fördermitteln wird daher im Filmbereich zukünftig immer an die Einhaltung von ökologischen Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sein. Dies könnte auf den gesamten Kulturbereich übertragen werden. Seite 8 von 15
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Teil der Planungen ist auch die Etablierung eines zentralen C02-Rechners, um der Branche einen einheitlichen Standard anzubieten, einheitliche Daten zu generieren und gezielt bei Fortentwicklung der Nachhaltigkeitskriterien (=dynamischer Standard) eine rasche Anpassung auch des C02 Rechners zu ermöglichen. Die Nutzung kann für alle bundesgeförderten Einrichtungen zukünftig verbindlich festgeschrieben werden. Ab November 2021 erarbeitet die AG Klimaschutz und Nachhaltigkeit des Deutschen Museumsbundes in enger Kooperation mit der BKM ökologische Mindeststandards und ein Zertifizierungssystem für den Museumsbereich. Auch hier soll geprüft werden, welche weiteren Möglichkeiten zur Festschreibung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien für Förderrichtlinien zukünftig bestehen. Seit 2020 müssen Zuwendungsempfänger bei allen Zuwendungen Umwelt- und Klimaschutzziele im Rahmen der Erfolgskontrolle definieren. o Welche Ansätze zur energetischen Gebäudesanierung von Kultureinrichtungen und Denkmählern ,....,   wurden bislang verfolgt? (Ökologische) Nachhaltigkeitsaspekte werden in die Fördergrundsätze und Zuwendungsbescheide für geeignete Baumaßnahmen aufgenommen. In den Fördergrundsätzen der BKM zum Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler", in den Fördergrundsätzen des aktuellen „Denkmalschutz-Sonderprogramm" sowie auch in den Fördergrundsätzen der Programme für die Industriekultur wird gefordert, dass den Belangen des Nachhaltigen Bauens soweit wie möglich Rechnung zu tragen ist, um den Verbrauch von Ressourcen und Energie zu minimieren. Das Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung und die „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu-/ Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes" werden im Denkmalförderbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien beachtet. Insbesondere die Vorgaben zur ökologischen Nachhaltigkeit werden bei der Förderung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt. Die Instandsetzung von Baudenkmalen ist per se bereits eine nachhaltige Tätigkeit, da durch die Wiederverwendung von Bausubstanz, deren Reparatur und deren behutsame Modernisierung bedeutende Mengen an Bauschutt sowie Herstellung und Transporte neuer Baumaterialien vermieden werden. o Gibt es weitergehende Überlegungen zu einer nachhaltigen Kultur- und Medienpolitik? Klimaschutzaktivitäten sollen - als Querschnittsthema von drängender, gesamtgesellschaftlicher Bedeutung - auch weiterhin in der Kulturpolitik verankert und in Abstimmung mit Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft in Federführung des Bundeskulturressorts intensiv vorangetrieben werden. Ein wichtiges Ziel ist der nachhaltige, klima- und ressourcenschonende Betrieb von Kultureinrichtungen. Im Rahmen eines Pilotprojektes der Kulturstiftung des Bundes mit rund 30 Kulturbetrieben zu deren Klimabilanzen wurde sehr deutlich, dass z.B. C02-Emissionen an s€hr unterschiedlichen Stellschrauben in Kulturbetrieben entstehen können. Um den Einrichtungen konkrete Ber~tung und Anleitung zu geben, ist ein umfassendes Informations- und Vernetzungssystem für Umwelt- und Klimaschutz in Kultur- und Medienbetrieben erforderlich. Das BKM-geförderte Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit in Kultur und Seite 9 von 15
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Medien könnte weiter ausgebaut werden, z.B. durch eine nationale Kontaktstelle „Umwelt- und Klimaschutz/ Betriebsökologie in Kultur und Medien". Da für bundesgeförderte Kultureinrichtungen bislang kaum systematische Daten zu C02- Emissionen vorliegen, stößt die BKM derzeit einen spezifischen C02-Rechner für Kulturbetriebe in Deutschland im Rahmen des BKM-geförderten Aktionsnetzwerks Nachhaltigkeit in Kultur und Medien an. Parallel sollen ökologische Mindeststandards für Kulturbetriebe entwickelt werden. Ein Pilotprozess dazu startet zurzeit durch die bundesfinanzierte AG „Klimaschutz und Nachhaltigkeit" beim Deutschen Museumsbund. Perspektivisch können die gewonnenen C02-Emissionsdaten auch einem Zertifizierungssystem für Umwelt- und Klimaschutz in Kultur- und Medien dienen. Kultur- und Medienproduktionen verzeichnen zum Teil massive Materialverbräuche. Um ökologische Nachhaltigkeit zu erreichen, müssen Kultur- und Medienbetriebe dabei unterstützt werden, ihre genutzten Ressourcen mittelfristig in Stoffkreisläufe zu überführen. Dabei sollen auch Materialsubstitutionen vorgenommen werden, Maßnahmen zur Ressourceneffizienz sowie Verfahren zur Rezyklierung oder Re-Use-Systeme etabliert werden. Kreislaufwirtschaft hat nicht nur ökologische Vorteile, sie kann auch Kosten sparen. V Um Kosten durch Klimawandelfolgen wie vermehrte Hochwasser, Hitzewellen oder Starkregen zu verhindern, sollten Anpassungsstrategien für Kultur- und Medienbetriebe entwickelt werden. o Welche Maßnahmen für Gleichstellung (Ziel: paritätische Besetzung von Gremien etc.) und Diversität könnten in den Förderrichtlinien festgeschrieben werden? Bereits heute wird jeder BKM-Zuwendungsbescheid an dauerhaft bundesgeförderte Einrichtungen mit folgender Auflage versehen: ,,Die vom Bund geförderten Kultureinrichtungen sollen das Ziel umfassender kultureller Teilhabe (und Diversität) als Kern- und Querschnittsaufgabe in der Organisationsstruktur verankern und nach Möglichkeit in den Bereichen Gremien und Personal, Ansprache des Publikums, Programmgestaltung und Zugänglichkeit ihrer Angebote berücksichtigen." Diese Auflage kann auch in Förderrichtlinien übernommen werden. Sie könnte um Aspekte der Diversität ergänzt werden. Im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann verstärkt auf eine                V familienfreundliche Ausgestaltung der Förderungen geachtet werden. Beispiele: Villa Massimo - Übernahme von Schul- und Kindergartengeld; Studienzentrum Venedig- Förderung einer familiengeeigneten Unterkunft; Filmförderungsanstalt- Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten am Set. Diese Angebote können in weiteren Förderrichtlinien verankert werden. Durch bereits bestehende sonstige Fördermaßnahmen, kann für mehr Geschlechtergerechtigkeit gesorgt werden: kontinuierliche Verbesserung der Datenlage durch Studien und Analysen wie die des Deutschen Kulturrats; Konferenzen/ Dialogformate, um das Thema Geschlechtergerechtigkeit zu beleuchten; konkrete Unterstützungsmaßnahmen wie das „Eins-zu-eins Mentoring-Programm" des Deutschen Kulturrats; Beförderung eines Kulturwandels durch Instrumente wie Vertrauensstellen, die gegen sexuelle Belästigung und Gewalt kämpfen und für wirksame Prävention sorgen. Seite 10 von 15
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o    Kultur- und Kreativwirtschaft: Wie könnte sich aus Sicht BKM das Potenzial des Themas, die Bedeutung als lnnovatianstreiber und Wirtschaftsfaktor besser heben lassen? Hat die van BMWi und BKM getragene „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" ihre Ziele auch im Vergleich etwa zu UK (Musik und Film), aber auch Schweden (Design} und Italien (Fashian) erreicht? Bestehen Überlegungen zu einer ressartübergreifenden Zusammenarbeit neben BKM und BMWi (AA, aber auch das BMZ, BMAS (kreative Arbeit) und BMJV (Urheberrecht)? In welcher Höhe und für welche Maßnahmen wurden in dieser WP Mittel zur Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft durch die Bunderegierung/BKM eingesetzt? Welche Überlegungen bestehen, um das Potenzial des Themas als lnnavationstreiber noch stärker als bislang zu fördern? Welche Überlegungen bestehen hinsichtlich der Computerspielebranche? Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft von BMWi und BKM und die Arbeit des Kompetenzzentrums sind ein Baustein der Gesamtanstrengungen der BReg zur Förderung der KKW. Sie ist kein primäres Förderinstrument, sondern Innovations-, Monitoring-, Beratungs- und Vernetzungsakteur. Diese Arbeit ist erfolgreich (Ziel war u.a. die Sichtbarkeit der KKW-Branche als wichtiges Feld der Kultur- und Wirtschaftspolitik), aber ausbaufähig mit dem klaren Fokus auf solche Fragestellungen, die die sehr heterogene KKW als Ganzes adressieren (z.B. erfolgreiche Unternehmensgründung, Rahmenbedingung des kulturwirtschaftlichen Produzierens, Innovationspartnerschaften und Transfer). Eine KKW-spezifische Ausweitung der Zusammenarbeit mit BMAS, BMJV, BMZ und AA ist über die schon bestehende aktuell bislang nicht geplant. Hierfür bedarf es struktureller Verständigung der betroffenen Bundesressorts, aber auch gemeinsames strategisches Arbeiten mit den Ländern und Kommunen. So ist z.B. die Stadtentwicklung und Revitalisierung der Innenstädte auch ein kulturwirtschaftliches Thema. Designwirtschaft ist eine der 11 Teilbranchen der KKW. Gezielte Förderungen der Film- aber auch Musikwirtschaft sowie weitere Bereiche der Kulturproduktion erfolgen derzeit durch gesonderte und in den letzten acht Jahren stetig deutlich gesteigerte BKM-Förderprogramme: nicht ab_schließend u.a. 50 Mio.€ DFFF 1, 70 Mio.€ DFFF II, 30 Mio.€ GMPF, je 2 Mio.€ Musik-, Literatur-, Kunst und Darstellende Künste Fonds, 16 Mio.€ Künstler- und lnfrastrukturförderung der Initiative Musik. Für die Initiative KKW der BReg standen im Etat des BMWi zuletzt rund 10,9 Mio.€ zur Verfügung (insb. Förderung Kompetenzzentrum KKW), im Etat der BKM für die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft 3,65 Mio.€. Die Mittel der BKM wurden dabei primär für innovative, kulturspezifische {nicht technologiegetriebene) · Modellprojekte eingesetzt und für Projekte der Grundlagenarbeit, z.B. Messeförderung oder auch die Förderung der gemeinsamen Kulturstatistik von Bund und Ländern. Um das Potenzial der KKW als Innovationstreiber noch stärker zu fördern könnte z.B. die Starthilfeförderung praxisnah ausgebaut werden und für die Realisierung innovativer Wirtschaftsideen insb. zusätzliche Angebote an Vernetzung und Schnittstellen zu Mittelstand und Industrie geschaffen werden. Die Computerspielbranche wird derzeit schon mit 50 Mio.€ durch die Games-Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem dort ressortierenden Deutschen Computerspielpreis unterstützt. ·o   Soziale Lage: Welche grundsätzliche Überlegungen gibt es bei BKM zum Thema Mindestgagen und Ausstellungshonorare? Regelungen zu Mindestgagen/Honoraruntergrenzen und Ausstellungsvergütungen sind bislang noch nicht flächendeckend und verbindlich eingeführt. Seite 11 von 15
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Zu Mindestgagen: BKM begrüßt die Debatte um Mindestgagen bzw. Honorarempfehlungen. Ihre Verankerung in Fördergrundsätzen - wie sie verschiedene Verbände bereits aufgenommen haben - kann ein geeignetes Mittel sein, um die soziale Absicherung von Soloselbstständigen zu stärken. BKM ist sich der besonderen Verantwortung der öffentlichen Hand bewusst und nimmt im eigenen Haus bzw. den eigenen Einrichtungen in ihrer Förderpraxis eine Plausibilitätskontrolle vor, die u.a. durch den Verweis in den Fördergrundsätzen auf die Einhaltung von Honorarempfehlungen jeweils angemessene Vergütungen sicherstellen soll. Inwieweit künftig Raum für gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene besteht, hängt vom europäischen Rahmen ab, insofern sind zunächst Vorschläge der KOM abzuwarten, die 2021 eine Konsultation zur Frage der Vereinbarkeit von EU- Wettbewerbsvorschriften mit Tarifverhandlungen von Solo-Selbstständigen gestartet hat (eine Mitteilung der KOM soll noch 2021 erscheinen). Zu Ausstellungsvergütungen (Federführung BMJV, soweit Regelung im UrhG geplant): BKM begrüßt die Auszahlungen von Ausstellungsvergütungen auf freiwilliger Basis, also vertraglich vereinbart, wie sie bisher teilweise - auch schon in einigen BKM-geförderten Einrichtungen (Martin-Gropius-          V Bau, Haus der Kulturen der Welt) - praktiziert werden. BKM betrachtet die vom BBK erstellten „Leitlinien Ausstellungsvergütung 2021" als hilfreich, macht aber-da es dafür keine rechtliche Grundlage gibt- von ihr geförderten Einrichtungen keine verbindlichen Vorgaben. o Arrondierung BKM: welche Überlegungen bestehen hinsichtlich einer Erweiterung der Zuständigkeiten des BKM in Bezug auf Themen/Aufgaben/Maßnahmen in der bisherigen Zuständigkeit anderer Ressorts der Bundesregierung auch im Hinblick auf eine mögliche Aufwertung des BKM zu einem Bundesministerium? Würden beispielhaft die Bereiche kulturelle Bildung, Games, Kreativwirtschaft, Bundeszentrale für politische Bildung und Teile der Abteilung Heimat die Aufgabenerledigung als Teil von BKM fördern? Gibt es weitergehende Überlegungen? Für eine effektive Kultur- und Medienpolitik des Bundes ist es von maßgeblicher Bedeutung, dass die diese Politikfelder betreffenden Aufgaben zentral in der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde gebündelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten der BKM z.B. noch folgende Zuständigkeiten anderer Ressorts neu zugeordnet werden: aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI): Politikbereich "Heimat" Bundeszentrale für politische Bildung Architektur, einschließlich Bundesstiftung Baukultur, "Kunst am Bau", Kunstbeirat für Bundesbauten aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF): Kulturelle Bildung, insb. Förderprogramm "Kultur macht stark" Förderung von Einrichtungen des historischen Erinnerns, insb. z.B. Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) und Institut für Zeitgeschichte in München (lfZ), Deutsche Historische Institute im Ausland (DHI) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): künstlerische Nachwuchsförderung, insb. Bundesjugendorchester und Bundesjazzorchester, Bundeswettbewerb "Jugend musiziert", Akademie Remscheid für musische Bildungs- und Medienerziehung Kriegsgräberfürsorge Seite 12 von 15
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aus dem Auswärtigen Amt (AA): EU-Kulturpolitik Künstlerhäuser im Ausland, soweit nicht bei BKM (z.B. Villa Aurora und Thomas Mann Haus/Los Angeles, Tarabya/lstanbul) Deutsch-französischer Kulturrat Deutsches Archäologisches Institut Besetzungsrecht für Kulturreferenten an 10 ausgewählten Auslandsvertretungen zur Koordinierung des Kulturaustausches (vergleichbar Sozial-, Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich, also Besetzungsrecht BMAS, BMWi und BMBF) aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF): Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ) aus dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Mittel für "Landkultur" (BKM-Förderprojekt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - Ländliche Entwicklung) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft (BMWij: Kultur- und Kreativwirtschaft Kulturtourismus o Wie sieht BKM (nach dem Vorbild der gemeinsam mit dem AA u BMZ aufgebauten Museumsagentur) seine mögliche Einbindung in den Gremien (Mitgliedschaft/Präsidium/ des Goethe-Institutes sowie die Förderung der Arbeit des GI im Inland? Sollte die vom Auswärtigen Amt gemeinsam mit BKM und BMZ aufgebaute Museumsagentur in die Zuständigkeit des BKM übernommen werden? Für die notwendige noch stärkere Öffnung der nationalen Kulturpolitik und ihrer Akteure (Bundes-, Landes- und kommunale Ebene) in Richtung eines transparenten, konstruktiven Dialogs der globalen Gesellschaften gilt es, die große internationale Expertise des Goethe-Instituts (GI) im Inland und dann auch durch Förderung konkreter Vorhaben im Inland durch BKM zu nutzen. Mittelfristig wäre denkbar, dass GI vergleichbar dem AA auf der Grundlage von mehrjährigen Zielvereinbarungen durch BKM im Inland zu unterstützen. Für die Unabhängigkeit des GI und damit auch seiner Akzeptanz wären mehrere staatliche Förderer von Vorteil. Doppelstrukturen sind aber zu vermeiden (z.B. zu KSB, HdKW, HUF). Es ist stets zu begründen, welcher konkrete Mehrwert durch das GI - im Inland - erbracht wird, der durch nationale Kultureinrichtungen (die regelmäßig auch international aktiv sind) nicht erbracht werden kann. idealerweise erfolgt das konkrete Projekt dann in Form von Kooperationen mit weiteren (inländischen) Einrichtungen, um echte Synergien zu erzeugen. Das GI ist prädestiniert dafür, ausländische Perspektiven und Akteure auch dem nationalen Diskurs zu öffnen. Folgerichtig wäre es, die BKM in den Gremfenstrukturen des GI abzubilden. Ein Sitz für BKM im Präsidium (neben AA und BMF) wäre daher nicht nur wünschenswert, sondern Voraussetzung einer konsequenten Umsetzung des o.g. Verfahrens. Eine Übernahme der Museumsagentur in die Zuständigkeit der BKM wäre denkbar und auch zu begründen, sie wäre in jedem Fall aber mit strukturellen Aufwertungen (Ausstattung, Vernetzung) zu verbinden. Die BKM-Förderung z.B. des Deutschen Museumsbundes, von ICOM (International Council on Museums) oder des Deutschen Nationalkomitees von ICDMOS (International Councils on Monuments and Sites), aber auch großer Museen und Ausstellungshäuser (SPK, HUF, Gropius- Bau) und deren internationale Aktivitäten würde so konsequent fortgesetzt uhd weiterentwickelt. Seite 13 von 15
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Eine erfolgreiche Arbeit der Museumsagentur bleibt aber stets auf intensive Mitwirkung des AA, insbesondere durch die Arbeit vor Ort (Botschaften) oder auch des GI angewiesen. o    Wie sieht BKM die Frage der Federführung für die europäische und multilaterole Kulturpolitik (bislang AA bzw. streitig)? 1998 war politischer Beweggrund und kompetenzbegründende Legitimation für BKM, ,,einen zentralen Interessenvertreter der deutschen Kultur und Ansprechpartner auf internationaler, aber. vor allem auch auf europäischer Ebene zu schaffen" (Regierungserklärung BK Schröder). Die Zuständigkeit für EU-Kulturpolitik liegt formal aber weiterhin beim AA, während die einzelnen EU- Dossiers ganz überwiegend in die Zuständigkeit der BKM fallen. Die zu Beginn jeder LP erfolgende Mandatierung der Hausleitung der BKM zur Wahrnehmung der Räte in Brüssel ändert an formaler Federführung AA nichts. Folge ist, dass in der Praxis erhebliche Reibungsverluste und Zuständigkeitskonflikte auftreten. Im Ausland besteht Verunsicherung, wer bei Fragen der internationalen Kulturpolitik auf Ebene BReg erster Ansprechpartner ist. Es bedarf daher einer verbindlichen Zuständigkeitsregelung der Federführung für die EU-Kulturpolitik an BKM. Bei im            V Ausschuss für Kultur in Brüssel behandelten kulturpolitischen Themen geht es i.d.R. nicht um Fragen der Auswärtigen Kulturpolitik. Vielmehr werden hier kulturpolitische Themen mit unmittelbarer Rückwirkung auf die nationalen Kulturpolitiken der Mitgliedstaaten bearbeitet. BKM erarbeitet deutsche Positionen in enger Abstimmung mit den inländischen Akteuren (insb. den Ländern) und ist auch in deren Wahrnehmung (sachlich zutreffend) zentraler Ansprechpartner für die EU-Kulturpolitik. Sowohl vorhandenes Fachwissen als auch personelle Kontinuität und Verzahnung mit den nationalen Akteuren (deren Interessen in Brüssel vertreten werden) liegen bei BKM. Wie alle anderen Fachausschüsse auch muss daher der Kulturausschuss in Brüssel und der Rat der EU-Kulturminister/innen durch das fachlich auf nationaler Ebene für Kultur zuständige Ressort verantwortet werden. Jedes andere Fachressort der BReg verfolgt die Europapolitik in eigener Zuständigkeit. Gleiches gilt für multilaterale Formate, in denen die Fachminister zusammenkommen (z.B. G 20 Kulturministertreffen). Die grundsätzliche federführende Zuständigkeit des AA für Fragen der multilateralen Kulturpolitik bliebe hiervon unberührt. Hier ist eine fortgesetzte Federführung des AA wünschenswert und sachgerecht, z.B. UNESCO, Europarat (Kultur) und auch die Vielzahl an Vorhaben im Kontext AKBP. Auf europäischer Ebene bliebe schließlich auch die Zuständigkeit des AA für den Rat der Auswärtigen Angelegenheiten unberührt. Hier bestünde z.B. Raum für das AA an der Mitwirkung an einer EU-Außenkulturpolitik. o   BKM als Bundesministerium: rechtliche Einschätzung·zu den Möglichkeiten einer Aufwertung von BKM zu einem Bundesministerium als eigenständiges Ministerium oder als Teil des Bundeskanzleramtes Die Bestellung eines Bundesministers für besondere Aufgaben, der zudem als Leitung der obersten Bundesbehörden BKM im Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes agiert, wäre c verfassungsrechtlich wohl nicht ausgeschlossen (vgl. auch Hans „Johnny" Klein, 1989 bis 1990 als Bundesminister für besondere Aufgaben Leiter des BPA). Vorteil dieser Umwandlung gegenüber dem Status Quo wäre auf den ersten Blick eine Aufwertung in der politischen und öffentlichen Seite 14 von 15
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