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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Unterlagen zu Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Grüne und FDP

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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 o  liegen der Bundesregierung Rechtsgutachten, Kostenschätzung und ggf. Entwürfe zur Einführung eines Restitutionsgesetzes auf Bundesebene vor? Es ist zunächst zu klären, an welchen Regelungsinhalt bei einem „Restitutionsgesetz" gedacht wird. Welche Objekte soll es betreffen (Kulturobjekte, weitere Mobilien oder gänzliche Wiederöffnung der „Wiedergutmachung" einschl. Immobilien), welche zeitlic. Periode soll es umfassen (NS-Raubgut, Koloniale Kontexte, SBZ/DDR) und welche Sachverhalte soll es regeln (Restitutionen aus Privatbesitz inkl. privatrechtlich organis1      cer Einrichtungen, aus Bundeinrichtungen, aus Bundes- und Landeseinrichtungen). In der 18. LP beriet die Bundesregierung unter Federführung des BMJV einen RefE für            in „Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut". Hierbei wurden Änderungen im Zivilrecht geprüft. In der vergangenen LP wurden die Beratungen fortgesetzt. Diskutiert wurden insbesondere eine Änderung im Bereich des Verjährungsrechts sowie Möglichkeiten der Erweiterung von Offenbarungspflichten, um den Erhalt von Auskünften zum Verbleib von NS- verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu erleichtern. Inwiefern beim zuständigen V BMJV hierzu Rechtsgutachten vorliegen, ist BKM nicht bekannt. Eine Kostenschätzung für mögliche Entschädigungszahlungen, sollte ein enteignender Eingriff angedacht werden, liegt aufgrund der unbekannten Anzahl an betroffenen Kulturgütern in Privatbesitz und deren jeweiligen Wertes nach Kenntnis BKM nicht vor. Zu Kulturgutentziehungen in der ehemaligen SBZ/DDR hat das DZK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es wird ca. Mitte 2022 vorliegen. Ein Forschungsprojekt der Universität Bonn zur Erstellung eines „Restatement of Restitution Rules" betrifft die Umsetzung der Washington er Prinzipien (WP) zu NS-Raubgut. Es zielt auf eine rechtsvergleichende Bestandaufnahme und Analyse der Restitutionspraxis und soll abstrakte Entscheidungsregeln und die ihnen zugrundeliegenden Gerechtigkeitserwägungen feststellen. Das daraus zu entwickelnde Werk versteht sich als Vorschlag und Argumentationshilfe für diejenigen, die über Restitutionen zu entscheiden oder Empfehlungen zu erarbeiten haben. Das Projekt konzentriert sich auf diejenigen Staaten, die gemäß der WP Restitutionskommissionen als alternative Mechanismen zur Klärung strittiger Eigentumsfragen eingerichtet haben (DEU, AUT, FRA, NL, VK). Das 2019 an der Universität Bonn unter Leitung von Prof. Dr. Matthias Weller begonnene Projekt wird durch die BKM finanziert (ca. 1 Mio. Euro) und soll 2024 abgeschlossen sein. o   Gebeten wird um einen Sachstand der aktuellen Entwicklungen bei der Rückgabe der Benin- Bronzen sowie um einen Zeitplan zu den nächsten vereinbarten Schritten Am 29. April 2021 fand auf Einladung BKM eine digitale Gesprächsrunde zum Umgang mit den in deutschen Museen und Einrichtungen befindlichen Benin-Bronzen statt. Am Gespräch nahmen neben BKM die Leitungen der deutschen Mitgliedsmuseen der Beniri Dialogue Group, die die in Deutschland umfangreichsten Sammlungen aus dem historischen Königreich Benin (Nigeria) verwahren, die zuständigen Kulturministerinnen Seite 4 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 und Kulturminister der Länder, die Stadt Köln als Trägerin des Rautenstrauch-Joest- Museums sowie das AA teil. Die Beteiligten verständigten sich auf umfassende Transparenz, künftige Kooperationen sowie die grundsätzliche Bereitschaft zu substantiellen Rückgaben von Benin-Bronzen. Erste Rückgaben sollen bereits im Verlauf des Jahres 2022 erfolgen. Auch wird eine Verständigung mit der nigerianischen Seite angestrebt, wie Benin-Bronzen auch weiterhin in Deutschland gezeigt werden können. Viele weitere deutsche Einrichtungen, die Kulturministerkonferenz sowie die kommunalen Spitzenverbände haben sich mittlerweile der Erklärung angeschlossen. Weitere wichtige Schritte waren der Besuch einer hochrangingen ·nigerianischen Delegation Anfang Juli in Berlin sowie die Unterzeichnung einer Absichtserklärung beim Besuch einer deutschen Delegation unter Federführung AA Mitte Oktober in Abuja/Nigeria. Der nächste Schritt im Rückgabeprozess wird eine Rahmenvereinbarung sein, die zwischen beiden Seiten geschlossen werden soll. Auf ihrer Grundlage sollen erste Eigentumsübertragungen ab dem zweiten Quartal 2022 ermöglicht werden. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 1100 Ben in-Bronzen in deutschen Museen und Einrichtungen, davon 514 in der SPK (SPK). Das DZK hat jüngst bekannt gegeben, Forschungsprojekte der Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim, des Museums Fünf Kontinente München sowie des Übersee-Museums Bremen zu rund 90 Benin-Bronzen zu fördern. Aufgrund der zu erwartenden Kosten für die Rückführung nach Nigeria bitten die Länder um finanzielle Unterstützung durch den Bund. o  Wie ist der aktuelle Sachstand zum Novellierungsverfahren des Filmförderungsgesetzes? Welche Optionen werden diskutiert? Das FFG 2022 tritt am 1.1.2022 in Kraft. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat es eine verkürzte Laufzeit von nur zwei Jahren und besteht weitgehend aus der Fortführung bisheriger Regelungen. Aber es beinhaltet auch pandemiebedingte Flexibilisierungen, rechtlich notwendige Änderungen und hat gesellschaftspolitisch dringend gebotene Themen gesetzt (insbes. verpflichtende Berücksichtigung ökologischer Nachhaltigkeit bei der Filmproduktion; Pflicht der Filmförderungsanstalt (FFA), auf die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Diversität hinzuwirken). Zudem wurde dem FFA-Verwaltungsrat das Recht eingeräumt, durch eine Richtlinie vom geltenden Sperrfristensystem abzuweichen. Das Novellierungsverfahren für das ab 2024 geltende FFG wird derzeit BKM- intern vorbereitet; die erste formale Branchenanhörung wird bereits im ersten Quartal 2022 erfolgen müssen. BKM hat kürzlich einen breitangelegten, sog. filmpolitischen Dialogprozess gestartet, der die gesamte audiovisuelle Branche einbezieht. In diesem Prozess werden übergreifende filmpolitische Fragen diskutiert und notwendige Weichenstellungen für die Film- und Serienförderung identifiziert. Die Ergebnisse aus diesem Prozess werden auch in die FFG-Novellierung einfließen. o  Welche Optionen sind in der Bundesregierung mit welchem Ergebnis geprüft worden, um eine Öffnung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für weitere Gruppen (Selbstständige) Seite 5 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 zu ermöglichen? Welche Kosten werden hierfür veranschlagt und welche regulatorischen Grundlagen wären hierfür zu schaffen? Eine (weitere) Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, unständig und kurz befristet Beschäfti_gte ist keine allein kulturspezifische Forderung, wäre aber in der Kultur besonders wirksam. In Kulturberufen ist mehr als ein Drittel solo-selbständig, damit liegt der Anteil fast sieben Mal so hoch wie in der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung. Dies betrifft auch freiberufliche Medienschaffende. Die Eingangshürden zum Bezug von Arbeitslosengeld sind derzeit hoch. Bislang sind nur 2 Prozent aller Selbständigen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige kann allgemein durch eine Änderung des SGB III für alle Selbstständigen oder kulturspezifisch im Rahmen des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) erfolgen. Erste Alternative erscheint aus Sicht von BKM vorzugswürdig: Die Erweiterung der Künstlersozialversicherung um einen Baustein Arbeitslosenversicherung dürfte hingegen zum einen zu einer deutlichen Erhöhung des Abgabesatzes für die Verwerter (Veranstalter, Verlage, Auftraggeber etc.) und des Bundeszuschusses führen. Zum anderen würde die das               V Sondermodell KSV legitimierende verfassungsrechtliche Argumentation, wonach die Beziehung zwischen Künstler und Verwerter von einer besonderen Verantwortlichkeit geprägt und aus einem kulturgeschichtlich gewachsenen besonderen Verhältnis gleichsam symbiotischer Art entstanden ist, womöglich überstrapaziert. Eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung für überwiegend kurz und unständig befristet Beschäftigte (insb. im Bereich Film und Theater) kann durch eine Weiterentwicklung der (bis Ende 2022 befristeten) Sonderregelung zum erleichterten Bezug von ALG oder eine komplette Neuregelung erfolgen, nach der auch die unständig (unter einer Woche) Beschäftigten in die Arbeitslosenversicherung einzubeziehen wären. Hier müssen Lösungen für eine angemessene Berücksichtigung von Zeiten für Proben und Rollenstudium bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten gefunden werden. Das Regelungsvorhaben ist - auch finanziell -vom BMAS als Federführer für das SGB III und das KSVG im Rahmen einer Gesamtlösung auszuloten. V o  Hat die Bundesregierung Daten zu den C02-Emmissionen der bundeseigenen und - geförderten Kulturgebäude? Im Rahmen des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit - Weiterentwicklung 2021"der Bundesregierung streben die BKM und die ihr nachgeordneten Behörden (Bundesarchiv, BKGE, KVdB) eine EMAS-Zertifizierung an, um ein nachhaltiges Öko-Audit-Management- system zu implementieren. Aufgrund des Einheitlichen Liegenschaftsmanagements (ELM) ist der Vermieter der Bundesbehörden, die BI mA, zentraler Ansprechpartner für die Datengrundlage (insb. Energieverbräuche) aufgrund derer die C02-Emmissionen berechnet werden. Bisher liegen diese Daten der BKM noch nicht vor. Da auch für bundesgeförderte Kultureinrichtungen bislang keine systematischen Daten zu C02-Emissionen vorliegen, hat BKM entschieden, einen C02-Rechner für Kulturbetriebe in Deutschland zu schaffen. Im Rahmen eines Pilotprojektes der Kulturstiftung des Bundes Seite 6 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 erstellten Anfang 2021 rund 30 Kulturbetriebe Klimabilanzen. Dabei wurde deutlich, dass C02-Emissionen an sehr unterschiedlichen Stellschrauben in Kulturbetrieben entstehen können. Die BKM prüft zurzeit einen Erweiterungsantrag des BKM-geförderten Aktionsnetzwerks Nachhaltigkeit in Kultur und Medien zur Entwicklung eines C02-Rechners für Kultureinrichtungen. Da mitunter sehr unterschiedliche Anforderungen an verschiedene Arten von Kulturbetrieben bestehen, soll mit einer Pilotphase gestartet werden, die es erlaubt, das Projekt später modular zu erweitern und skalierbar zu machen. Im Filmbereich wird aktuell die Etablierung eines zentralen C02-Rechners vorbereitet (Zusammenarbeit BKM, Länderfilmförderer sowie Beauftragung Institut Ökopol mit KlimAktiv), um der Branche einen einheitlichen Standard anzubieten, einheitliche Daten zu generieren und gezielt bei Fortentwicklung der Nachhaltigkeitskriterien (=dynamischer Standard) eine rasche Anpassung auch des C02 Rechners zu ermöglichen. Parallel sollen ökologische Mindeststandards für Kulturbetriebe entwi.ckelt werden. Ein Pilotprozess dazu startet zurzeit durch die seitens BKM finanzierte AG „Klimaschutz und Nachhaltigkeit" beim Deutschen Museumsbund. Perspektivisch können die gewonnenen C02-Emissionsdaten auch einem Zertifizierungssystem für Umwelt- und Klimaschutz in Kultur- und Medien dienen. o  Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche Kosten entstünden bei der Umstellung bundeseigener und -geförderten Kulturgebäude in ihrer Betriebsökologie auf Klimaneutralität? Nein. Bisher liegen BKM und ihrem nachgeordneten Bereich noch keine entsprechenden Kostenschätzungen vor. o  Gibt es für die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für das E-Lending öffentlicher Bibliotheken einen Regelungsvorschlag sowie Kostenkalkulation ggf. unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsmodelle wie bspw. durch Erweiterung Bibliothekstantieme? Das Thema wird federführend beim BMJV behandelt. Aus kultur- und medienpolitischer Sicht besteht ein Zielkonflikt zwischen einerseits dem öffentlichen Auftrag von Bibliotheken, Zugang zu Kulturgut zu verschaffen, und der Notwendigkeit eines starken Urheberrechts und damit einer angemessenen Vergütung für Kreative andererseits. BKM befürwortet die Fortführung der bereits laufenden Gespräche zwischen den beteiligten Verbänden und strebt hier eine verbindliche vertragliche Lösung im Interesse aller Beteiligten (Börsenverein für die Verlage, dbv für die Bibliotheken sowie der Autorinnen und Autoren) an. Nach Kenntnis BKM sind bisher - nicht zuletzt aufgrund kartellrechtlicher Hürden - keine konkreten Finanzierungsmodelle vorgelegt worden, die den Befürchtungen der Verlage, Autorinnen und Autoren nach einer zu geringen Vergütung aufgrund einer gesetzlichen Seite 7 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 Regelung des E-Lendings im Urheberrechtsgesetz begegnen konnten. In diesem Fall wären in hohem Maße die finanziellen Interessen der Länder betroffen. Der Deutsche Bibliotheksverband hatte u.a. in seiner Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren der Umsetzung der DSM-Richtlinie eine Ergänzung der Regelung zur Bibliothekstantieme befürwortet, dort jedoch keine Ausführungen zur Finanzierung ergänzt. Einen konkreten Regelungsvorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes hat die Bundesregierung geprüft, mit Blick auf die derzeit noch laufenden Verhandlungen zwischen dem Deutschen Bibliotheksverband, dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der VG Wort sowie Vertreterinnen und Vertretern der Autorinnen und Autoren die Aufnahme in das damals eilbedürftige DSM-Umsetzungsgesetz aber abgelehnt. Im Ergebnis hat der Deutsche Bundestag den Regelungsvorschlag des Bundesrates nicht aufgegriffen. V o   Frage nach Evaluierungen/Prüfungen/Analysen des deutschen Leistungsschutzrechts insb. hinsichtlich negativer Folgeauswirkungen wie Marktkonzentration und Innovationshemmnis für neue Geschäftsmodelle Es wird davon ausgegangen, dass hier innerhalb der Reihe der Leistungsschutzrechte im Urheberrecht nach dem Leistungsschutzrecht des Presseverlegers nach §§ 87f bis 87k UrhG gefragt ist. Nachdem das auf nationaler Ebene 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht des Presseverlegers durch ein Urteil des EuGH unanwendbar war, wurden die Bestimmungen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt neu gefasst. Die Regelung ist erst seit wenigen Monaten (seit dem 7. Juni 2021) in Kraft, insofern stellte sich die Frage der Evaluierung bisher nicht. Federführend ist auch hier das BMJV. Vor der Erzielung jeglicher Form von Wirkanalyse wäre eine umfassende Tatsachenbasis zu generieren, so dass aus kultur- und medienpolitischer Sicht zunächst die weitere Entwicklung beobachtet werden sollte. V o  Journalismusförderung: Frage nach vorhandenen Studien/Gutachten im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation von Verlagen/Journalismus und einer möglichen staatsfernen Presse-/Journalismusfärderung (Investitionsfonds; Projektförderung; Stiftungen), z.B. Konzept zur Förderung des Lokaljournalismus Die Unterstützung des Qualitätsjournalismus in Zeiten von Digitalisierung und medialem Umbruch ist eine drängende Frage unserer Zeit. Es droht ein Vielfaltverlust, der Auswirkungen auf die öffentliche Meinungsbildung haben kann. Damit setzt sich der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2021 auseinander. Das interdisziplinäre Gutachten, das dem Medienbericht als wissenschaftliche Grundlage dient, beleuchtet vor dem Hintergrund des Medienwandels und der Bedeutung der Presse für die Demokratie u.a. die ökonomischen und rechtlichen Möglichkeiten kooperativer Medienplattformen. Im Hinblick auf die Lokalpresse hat BKM ein wissenschaftliches Seite 8 von 1D
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an das Bundeskanzleramt, 16.102021 Gutachten ausgeschrieben, das die Situation der lokalen Presse und ihre Herausforderungen im Zeitalter der Digitalisierung inklusive möglicher Fördermodelle diskutieren soll. Die Angebotsauswertung läuft derzeit, es soll dem Medien- und Kommunikationsbericht 2023 als wissenschaftliche Grundlage dienen. Das jüngst erschienene, von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zu den „Möglichkeiten öffentlicher Förderung von lokal- und Regionaljourrialismus bei Wahrung der Staatsferne" kommt zu dem Ergebnis, dass nach Ansicht der Verfasser „eine direkte, selektive Journalismusförderung möglich und grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist" (S. 130). ,,Die Innovationslandschaft des Journalismus" und mögliche Förderkonzepte werden außerdem durch ein von der Landesmedienanstalt NRW in Auftrag gegebenes wissenschaftliche Gutachten untersucht. Nach Ende der im Rahmen der 19. LP avisierten Presseverlagsförderung, an welcher BKM mitberatend tätig war, hat BMWi eine Studie zu den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen einer Presseverlagsförderung ausgeschrieben (Ausschreibungsfrist endete kürzlich). Einer der Ausgangspunkte der Presseverlagsförderung war ein seitens des BDZV in Auftrag gegebenes Gutachten, das den Strukturwandel und die Kosten der Zeitungszustellung untersucht hat. o  Wie ist der Stand der Vorbereitungen und Planungen (inklusive Budgets, Konzept, Partner, Strukturen etc) für das Kulturprogramm der EUR024 in Deutschland? Mit dem Beschluss über den Bundeshaushalt 2021 hat der Deutsche Bundestag entschieden, für ein Kulturprogramm zur EURO 2024 Mittel in Höhe von 13,2 Mio. Euro in den Haushalt des BMI einzustellen. Die Mittel werden der BKM zur Bewirtschaftung zugewiesen (2021: 695 T €, 2022: 4.295 T €, 2023: 4.170 T €, 2024: 4.040T€). Eine Unterlegung der VE für 2022 ist im 1. RegE 2022 vorgesehen. Die Mittel für 2023 und 2024 sind noch nicht unterlegt. Zum Vergleich: Für das Kulturprogramm zur WM 2006 standen 30 Mio. € zur Verfügung. Als Projektträger fungiert die Stiftung Fußball&Kultur EURO 2024 gGmbH (Gesellschafterin: DFB-Kulturstiftung, Projektmittel: Bund). Im Aufsichtsrat sind BKM, BMI, Deutscher Städtetag, DFB, DFB Euro GmbH, DFB-Kulturstiftung und die UEFA vertreten, wobei der Bund eine beherrschende Stellung hat (Mehrfachstimm- und Vetorechte). Ein wichtiges inhaltliches Beratungsgremium bildet der Programmrat, in den zehn Personen aus Kunst, Kultur und Fußball berufen wurden. Seide Gremien befassen sich intensiv mit der Programmentwicklung. Das Programm sieht zum einen lnitiativprojekte der gGmbH vor. Hier werden derzeit städteübergreifende „Leuchtturmprojekte" wie die künstlerische Bespielung von Stadien oder von temporären beweglichen Spielstätten (im Sinne eines Kultur-Stadions) geprüft. zum anderen soll es ab dem 2. Quartal 2022 möglich sein, sich bundesweit um Projektförderungen zu bewerben. Entsprechende Förderrichtlinien sind in Abstimmung. lnhaitliche Schwerpunkte sollen auf den Themen Europa, Fußball-Kultur als Spezifikum in Deutschland und kulturelle Bildung liegen. Ein beispielhaftes Bildungsprojekt wird aktuell Seite 9 von 10
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Bündnis 90/Die Grüne: Fragen an .das Bundeskanzleramt, 16.102021 mit den Partnern Crespo Foundation, Mousonturm, Tanzplattform Rhein-Main und dem Sportkreis Frankfurt als Träger der Bolzplatzliga entwickelt. u
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Fragen an die BKM, Verhandlungsgruppe Kultur & Medien hier: Antworten der BKM auf die zeitlich prioritären Fragen o  Stand Rettungs- und Zukunftspaket „Neustart Kultur": neben der Frage der Umsetzung des Programms stellt sich auch die Frage„ was kammt danach und wie geht es weiter?': konkret vor dem Hintergrund, dass sich bereits jetzt Kürzungen in den Kulturetats von Kommunen und Ländern erkennen lassen. Wie ist der Umsetzungsstand der verschiedenen Maßnahmen unter dem Dach „Neustart Ku/turn? Wie ist der Mittela.bfluss und welche Prognosen gibt es bzgl. des weiteren Bedarfs (in der Annahme, dass die Pandemie bis Frühjahr/Sommer 2022 anhalten könnte und auch dann keine sofortige Rückkehr zum „Normalzustand" zu erwarten ist, sondern vielmehr ein neues „Normaln)? Wann laufen welche Maßnahmen von „Neustart Kultur" aus, wie sind diese im Einzelnen finanziell unterlegt? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen lassen sich aus „Neustart Kultur" ziehen, in welcher Form braucht es Ansch/usspragramme, um ein Abbrechen der mit „Neustart Kultur" geschaffenen Möglichkeiten (bspw. im Bereich digitaler Angebote) für Kultureinrichtungen zu verhindern? NEUSTART KULTUR (Gesamtvolumen 2 Mrd. Euro) besteht aus 74 Einzelprogrammen, gegliedert in drei strukturelle Bereiche (Pandemiebedingte Investitionen, Erhalt und Stärkung von Kulturproduktion und -vermittlung, pandemiebedingte Mehrbedarfe bundesgeförderter Kultureinrichtungen). Aus den Mitteln der zweiten Kulturmilliarde konnten 46 Programme ihre Ausschreibungen erneut öffnen und - wo nötig - inhaltlich an aktuelle Bedarfslagen anpassen. Es konnten 15 neue Programme entwickelt werden. Schwerpunkt der Fortentwicklung von NEUSTART KULTUR ist die individuelle Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, häufig durch Stipendienprogramme. Zum Stand 10. September 2021 sind rund 1,5 Milliarden Euro den mittelausreichenden Stellen für konkrete Bewilligungen zur Verfügung gestellt. Die Antragszahlen und -volumina sind mit über 75.000 eingegangenen Anträgen konstant sehr hoch. Knapp die Hälfte der eingegangenen Anträge wurde bereits bewilligt. Die Bewilligungsverfahren bei den mittelausreichenden Stellen laufen unter Hochdruck, allerdings hat sich der lange Lockdown bis in die Mitte dieses Jahres vielfach auf die Durchführbarkeit der Programmkonzepte und damit auch auf die Mittelabrufe ausgewirkt. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich seit der letzten Datenerhebung Stand 10 September, also vor knapp zwei Monaten, deutliche Steigerungen bei den Antragszahlen und Mittelbewilligungen ergeben haben. Zur Bewertung der Wirksamkeit sowie zur Identifizierung weiterer, auch mittelfristiger Bedarfe sowie Weiterentwicklungsmöglichkeiten ist eine Evaluierung von NEUSTART KULTUR ab Ende nächsten Jahres geplant. Zwar handelt es sich bei NEUSTART KULTUR um ein inhaltlich und zeitlich begrenztes Notprogramm zur Milderung der Pandemiefolgen, das keine neue Dauerförderungen begründet. Die im Rahmen von NEUSTART KULTUR zu vergebenden Projektmittel stehen jedoch bis Ende 2022 zur Verfügung; zur Abwicklung der Programme notwendige Verwaltungskosten können auch noch im Jahr 2023 übernommen werden. Eine Vielzahl von Einzelprogrammen wird 2022 weitere Ausschreibungen vornehmen, die bereits in Planung sind. Je nach weiterem Verlauf der Pandemie sowie der abzuwartenden Reaktion des - immer noch verunsicherten und zurückhaltenden - Publikums ist kurzfristig eine weitere Laufzeitverlängerung von NEUSTART KULTUR (und Sonderfonds des Bundes für Seite 1 von 15
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Kulturveranstaltungen) zu prüfen, um ein zufriedenstellendes und nachhaltiges Wiederanlaufen des Kulturbetriebs zu ermöglichen. Darüber hinaus zeichnet sich immer stärker ab, dass die Spätfolgen der Pandemie im Kulturbereich noch lange spürbar sein werden. Deshalb sind Organisations- und Betriebsformen sowie Förderstrukturen zu überprüfen und ggf. anzupassen, um den kulturellen Akteuren auch mittelfristig eine verlässliche Perspektive für einen krisenfesten Betrieb und die Weiterführung ihrer kreativen Arbeit zu bieten. Dem dient auch die Evaluierung von NEUSTART KULTUR. Außerdem wurden aus dem Umgang mit der Pandemie folgende weitere Erkenntnisse gewonnen, die bei zukünftigen kulturpolitischen Schwerpunktsetzungen mit einbezogen werden sollten: NEUSTART KULTUR basiert auf der intensiven Zusammenarbeit mit rund 40 Kulturverbänden, -fonds und weiteren Partnern. Daraus hat sich ein tragfähiges Netzwerk aus politischen und administrativen Akteuren der Zivilgesellschaft entwickelt, von dem die Bundeskulturpolitik und ihre Strukturen nachhaltig profitieren können. Durch die Pandemie sind Lücken in der sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern mit besonderer Deutlichkeit zutage getreten. Dies macht strukturelle Verbesserungen in der sozialen Absicherung von Kulturschaffenden notwendig. Entsprechend sollte auf Bundesebene             V über eine weitere Öffnung der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und kurz befristet Beschäftigte in der Kulturbranche nachgedacht werden. Zudem sollte der Schutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei selbstständiger nicht-künstlerischer Nebentätigkeit dauerhaft ausgebaut bzw. eine Anschlusslösung für die bis zum .Ende des Jahres befristete Corona- Sonderregelung gefunden werden. Um Kulturveranstaltungen sowie Museums- und Gedenkstättenbesuche unter jetzigen oder zukünftigen Pandemiebedingungen ohne gravierende Einschränkungen zu ermöglichen, ist ein bestmöglicher Hygieneschutz erforderlich. Auch wenn hier- u.a. durch die Fördermittel von Bund und Ländern - bereits erhebliche Fortschritte erzielt wurden, fehlen bis dato einheitliche, allgemeingültige Kriterien für Hygieneschutzmaßnahmen. Ziel sollte daher die Etablierung eines bundesweit einheitlichen, zertifizierbaren Hygienestandards für Kultureinrichtungen und - veranstaltungsräume sein. Dieser kann Veranstaltern und Besuchern Sicherheit geben und wäre zudem eine valide Entscheidungsgrundlage für die Länder und die zuständigen Behörden. V o In Frankreich wurde, auch um den Neustart der Kultur- und Kreativwirtschaft nach Corona zu unterstützen, ein Pass Culture für alle 18-Jährigen eingeführt. Wie beurteilt BKM die Unterstützungsmöglichkeit eines solchen "Kulturpasses" in Deutschland? Ein bundesweiter Kulturpass nach französischen Vorbild ist wegen der föderalen Strukturen in Deutschland nicht pauschal übertragbar und stößt auf erhebliche Hindernisse bei der Umsetzbarkeit auf Bundesebene. Schon jetzt können die überwiegend allein verantwortlichen Länder und Kommunen als Träger des Großteils öffentlich-geförderter Kultureinrichtungen sowie die Einrichtungen selbst eine Vielzahl von Vergünstigungen und Gutscheinlösungen im Kulturbereich anbieten (u.a. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundesministeriums fÜr Arbeit und Soziales). Als Reaktion speziell auf die Pandemie ist in diesem Zusammenhang das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Familie und Jugend zu nennen. Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der in Frankreich gemachten Erfahrungen ist das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen sowie Zielstellung und Wirksamkeit eines zusätzlichen bundesweiten Kulturpasses äußerst fraglich. Seite 2 von 1S
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o   Geschichte und Erinnern: Wie sehen der konkrete Zeitplan und Umsetzungsschritte des Gedenkortes, die Einbindung des sog Polendenkmal und die Überarbeitung des Gedenkstättenkonzeptes aus? Mit der Erarbeitung des vom Bundestag geforderten Realisierungsvorschlags zur Errichtung einer „Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte zur deutschen Besatzungspolitik während des zweiten Weltkriegs" (Dok. Besatzung) hat die BKM federführend das Deutsche Historische Museum (DHM) beauftragt, das von einer„ Wissenschaftlichen Arbeitsgruppe" sowie der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken" beraten wird. Der Deutsche Bundestag hatte vorher der BKM hierfür als Ergebnis der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2021 drei befristete Stellen zur Verfügung gestellt. Zum Jahresende 2020 hat BKM dem Bundestag einen Zeit- und Maßnahmenplan für einen Realisierungsvorschlag zur Errichtung des Dok. Besatzung vorgelegt. Der vertieften Unterrichtung des Bundestages diente ein vom OHM verfasster Zwischenbericht (Stand: 21. Mai 2021). Bis Ende 2021 wird das OHM BKM den vom ihm entwickelten Realisierungsvorschlag vorlegen. Dieser wird im ersten Quartal 2022 mit den fachlich betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung abgestimmt dann an den Bundestag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption für einen „Ort des Erinnerns und der Begegnung mit Polen" (sog. ,,Polendenkmal") hat das AA eine deutsch-polnische Expertenkommission und einen Politischen Beirat eingesetzt. Die Vertreterin des Präsidenten der Stiftung DHM war während der Konzepterarbeitung des Ortes der Erinnerung sowohl Mitglied der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken" des Dok. Besatzung als auch der Expertenkommission des AA. Die Leiterin des Arbeitsstabs Ortes der Erinnerung im AA ist ihrerseits Mitglied der Arbeitsgruppe „Erinnern und Gedenken" des Dok. Besatzung. Die gegenseitige Einbindung ist durch die dargestellte wechselseitige Beteiligung sichergestellt. Eine Überarbeitung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 2008 wurde bislang noch nicht begonnen. Angesichts der vielfältigen Entwicklungen in der bundesdeutschen Gedenkstätten- und Erinnerungslandschaft- insbesondere im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur - und der gewachsenen Anforderungen in den Bereichen Vermittlungsarbeit, Sammlung sowie Erhaltung ist eine Novellierung der Gedenkstättenkonzeption angezeigt. Dabei sollten auch die Erkenntnisse aus dem Förderprogramm „Jugend erinnert" berücksichtigt werden. o Wie ist der Stand der in diesem Jahr vom Deutschen Bundestag beschlossenen Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv? Die Überführung der Stasi-Unterlagen ins Bundesarchiv wurde mit dem Tag des lnkrafttretens des Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, des Stasi-Unterlagen-Gesetzes und zur Einrichtung einer oder eines SED-Opferbeauftragten am 17. Juni 2021 vollständig umgesetzt, da keine körperliche Verlagerung von Akten vorgenommen wurde. Bürgerinnen und Bürger bekommen auch weiterhin nach den besonderen Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen- Gesetzes Einsicht in ihre Akten. Dies wird künftig an sämtlichen Standorten des Bundesarchivs in ganz Deutschland, auch in digitaler Form, möglich sein. Für den Bereich der Stasi-Unterlagen wurde innerhalb des Bundesarchivs eine neue Abteilung eingerichtet, die von einer Vizepräsidentin geleitet wird. Seite 3 von 15
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