GFPA
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern“
Die Mitglieder Name und Sitz Die Form der öffentlichen Bekanntmachung Die Aufteilung des Eigenkapitals auf die einzelnen Mitglieder sowie Deckung des Finanzbedarfs Die Abwicklung bei Auflösung Die Mindestbestimmungen einer Verbandsordnung und mögliche Ausformulierungen zum interkommunalen Gewerbegebiet eines Zweckverbandes werden in Tabelle 42 musterhaft dargestellt. Die Stadt ………… und die Gemeinden ………… wollen zur Erhöhung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze die Rahmenbedingungen für die künftige industrielle und gewerbliche Entwicklung der Region verbessern. Vor diesem Hintergrund soll regionalplanerischen Zielsetzungen entspre- chend ein größeres, gemeinsames Gewerbegebiet nördlich/südlich etc. von …………., im Bereich der Fläche von ………… ausgewiesen werden. Präambel 40 Die Mitglieder sind sich darüber einig, dass diese große zukunftsorientierte Aufgabe zur wirtschaftlichen Wei- terentwicklung unserer Region nur in gemeinsamer Solidarität aller Beteiligten bewältigt werden kann. Sie verpflichten sich gegenseitig, zum Gelingen des Gewerbe- und Industriegebietes beizutragen. Die genannten Gebietskörperschaften vereinbaren aufgrund der §§ 6 und … des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom ………….... folgende Verbandssatzung: (1) Der Zweckverband verfolgt nachhaltig das Ziel, das Verbandsgebiet als interkommunales Gewerbege- biet zu beplanen, zu erschließen und zu verwalten, um insbesondere die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen durch die Ansiedlung von Betrieben und die Bestandspflege von Betrieben zu ermögli- chen. (2) Hierzu übernimmt er für sein Verbandsgebiet folgende Aufgaben: 1. Wahrnehmung aller bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aufgaben, wie Bauleitplanung und die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, unter Zugrundelegung der zentralörtlichen Funktion der Stadt ………. und unter Beachtung landesplanungsrechtlicher Vorgaben, 2. Errichtung und Unterhalt neuer kommunaler Erschließungsanlagen, § 1 Ziele, Aufgaben 3. Anwerbung und Durchführung von Betriebsansiedlungen einschließlich kommunaler Wirtschafts- und Befugnisse des förderung, Zweckverbandes 4. Bestandspflege angesiedelter Betriebe, 5. möglichst eigenständige Finanzierung der Verbandsaufgaben und baldmöglichste Erzielung von finanziellen Erträgen für die Verbandsmitglieder, 6. Öffentlichkeitsarbeit im Aufgabenbereich des Zweckverbandes, 7. usw……. (3) Die Übertragung der Rechte und Pflichten umfasst auch das Recht auf Erlass der entsprechenden Sat- zungen. (4) Der Zweckverband kann sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben der Verbandsmitglieder oder Dritter be- dienen. Er kann sich auch an einem wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen. § 2 Verbandsmit- (1 )Verbandsmitglieder sind die Stadt ……….. und die Gemeinden ……….. glieder und räumli- (2) Der räumliche Wirkungskreis des Zweckverbandes umfasst die Gebiete der Stadt…… und der Gemein- cher Wirkungsbe- den……………., die im Lageplan dargestellt sind, der dieser Satzung als Bestandteil beigefügt sind. reich (1) Der Zweckverband führt den Namen ………………… § 3 Name und Sitz (2) Der Zweckverband hat seinen Sitz in ………………… § 4 Öffentliche Be- kanntmachung Die öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes erfolgen im ………….. Organe des Zweckverbandes sind: § 5 Organe des Zweckverbandes 1. Die Verbandsversammlung 2. Der/die Verbandsvorstehende/r § 6 Deckung des Fi- nanzbedarfs, Ver- (1) Die Aufwendungen des Zweckverbandes werden, soweit sie nicht durch eigene Einnahmen teilung der Kosten 40 Das Muster wurde auf Grundlage folgender Verbandsordnungen erstellt: Aktuelle Fassung gem. der Satzungsänderung vom 17.06.2015 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Achern“. Aktuelle Fassung gem. der Satzungsänderung vom 18.05.2004 der Verbandssatzung des Zweckver bandes „Gewässerzweckverband Rehbach – Speyerbach“. Verbandssatzung vom 02.05.2006 des Zweckverbandes „Zweckverband Interkommunales Gewerbe- gebiet an der A93“. 83
gedeckt werden können, durch Umlagen finanziert. Die Höhe der Umlagen wird im Festsetzungsbeschluss zum Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr getrennt für den Ergebnishaushalt (Verwaltungs- und Betriebskostenumlage) und den Finanzhaushalt (Kapitalumlage) festgesetzt. (2) An den Umlagen haben sich die Verbandsmitglieder mit folgenden Anteilen zu beteiligen: 1. Stadt ………. X% 2. Gemeinde …….. X% 3. etc. (3) Die Umlagen sind einen Monat nach Zahlungsaufforderung zur Zahlung fällig. Bei Verzug sind Zin- sen in Höhe von X% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. (4) Der Zweckverband erstattet den Verbandsmitgliedern die erbrachten Umlagen, sobald er in einem Haushaltsjahr Überschüsse erwirtschaftet hat, die im nächsten Haushaltsjahr nicht für laufende Aufwendun- gen, Investitionen oder Rücklagen benötigt werden. Die Verteilung des Überschussbetrages erfolgt in ent- sprechender Anwendung des Abs. 2. (1) Im Falle der Auflösung des Zweckverbandes wird das Verbandsvermögen nach dem in § 10 Abs. 2 festgelegten Verteilungsschlüssel aufgeteilt. § 7 Auflösung des (2) Unkündbare Angestellte und Arbeiter/innen sind in diesem Fall von den Verbandsmitgliedern mit Zweckverbandes sämtlichen Folgelasten zu übernehmen. (3) Der Zweckverband gilt nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange die Abwicklung einzelner Geschäfte dies erfordert. 41 Tabelle 42: Muster Satzung Zweckverband 41 Das Muster wurde auf Grundlage folgender Verbandsordnungen erstellt: Aktuelle Fassung gem. der Satzungsänderung vom 17.06.2015 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Achern“. Aktuelle Fassung gem. der Satzungsänderung vom 18.05.2004 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Gewässerzweckverband Rehbach – Speyerbach“. Verbandssatzung vom 02.05.2006 des Zweckverbandes „Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet an der A93“. 84
7 Qualitätsaspekte nachhaltiger Gewerbeflächenentwicklung im Wirtschaftsraum Kaiserslau- tern Damit Gewerbeflächen von Unternehmen angenommen und dauerhaft genutzt werden, ist es wichtig, dass sie deren spezifischen Anforderungen entsprechen. Zur nachhaltigen und erfolgreichen Entwicklung von Ge- werbegebieten braucht es zusätzlich hohe ökologische und städtebauliche Qualitätsstandards, um wettbe- werbsfähige Standorte mit breiter Akzeptanz und positiver Außenwirkung zu schaffen. Damit diesen Ansprü- chen auch in Zukunft und unter sich ändernden Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden kann, ist eine effiziente und vorausschauende Organisation von großer Bedeutung. Unter Beachtung und Verknüpfung der Faktoren zur Sicherung der Qualität aus den verschiedenen Perspektiven, kann die Entwicklung von wirt- schaftlichen und zukunftssicheren Gewerbegebieten innerhalb des Wirtschaftsraumes Kaiserslautern erfolg- reich gestaltet werden. 7.1 Qualitätsaspekte aus städtebaulicher Sicht Für den Wirtschaftsraum Kaiserslautern empfiehlt es sich, einen langfristigen Austausch mit den Unterneh- men anzustreben, um sich deren Flächenbedürfnissen dauerhaft bewusst zu sein und entsprechende Maß- nahmen treffen zu können. Die Größe und der Zuschnitt von Flächen sollten den Anforderungen der Unter- nehmen gerecht werden. Weiterhin ist es sinnvoll, wenn der Wirtschaftsraum vorausschauend Erweiterungs- flächen einplant, falls Unternehmen sich vergrößern wollen. Um so viel Flexibilität und Anpassungsmöglich- keiten bieten zu können, ist die Erstellung eines städtebaulichen Grundkonzeptes, welches eine Nutzungsmi- schung anstrebt, ratsam. Eine effiziente Nutzung von Flächen kann durch ein hohes Maß an Dichte und dem Bau von möglichst mehr- geschossigen Gebäuden angestrebt werden, insbesondere wenn die Ressourcen an Entwicklungsflächen stark begrenzt sind und ein hoher Kostendruck herrscht. Kurze Erschließungswege vermeiden Emissionen, Zeitverlust und unnötigen Flächenverbrauch, eine ange- messene Dimensionierung sichert die Qualität des Straßenraumes für Verkehr und Transport. Auch mehrge- schossige Parkierungsanlagen und Quartiersparkhäuser wirken sich platzsparend aus. Da alternative Ver- kehrsträger wie Car-Sharing in Zukunft eine noch wichtigere Rolle einnehmen werden, bietet es sich an, über den KFZ-Verkehr hinauszudenken. Eine gute Anbindung an den ÖPNV erhöht die Erreichbarkeit für die Mit- arbeiter, erweitert das Einzugsgebiet und entlastet zu den Spitzenstunden die Straßen. Zur Ermittlung von Potentialen und Verknüpfungsmöglichkeiten kann sich ein Mobilitätskonzept als hilfreich erweisen. Ein harter Standortfaktor ist, unabhängig von der Branche, ein schnell erreichbarer Anschluss an den regionalen und überregionalen Straßenverkehr. Durch eine zeitgemäße und ästhetische architektonische und städtebauliche Gestaltung kann eine hohe Auf- enthaltsqualität sowohl für Kunden, als auch für Mitarbeiter gewährleistet und ein positives Image erreicht werden. Insbesondere das Einbeziehen von Freiräumen und Grünelementen in die Planung des Gewerbege- bietes erwirkt eine hohe Nutzerzufriedenheit. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch das nachfrageorientierte Angebot an Gastronomie und Freizeitmöglichkeiten. Um sich ein eindeutiges Image anzueignen, sind das Her- ausstellen von speziellen Schwerpunkten und ein klares Profil von Vorteil. Es empfiehlt sich die Bildung ge- nauer Vorstellungen darüber, ob der Standort an die Anforderungen einer bestimmten Gruppe von Branchen ausgerichtet werden soll oder eher ein branchenübergreifender Ansatz die Qualität des Gewerbegebiets aus- macht. Um in Zukunft Leerstände und Trading-Down-Effekte zu vermeiden, bietet sich das Instrument der Lebenszyklusplanung an, mit dessen Hilfe schon in der Konzeption langfristig für eine mögliche Nachnutzung 42 von Gewerbegebieten und Immobilien vorgesorgt werden kann. 42 Vgl.: Ruther-Mehlis, A., Weber M., et al. (2016): Gewerbeflächenentwicklung in Baden-Württemberg. Institut für Stadt- und Regionalentwicklung, Hochschule Nürt- ingen-Geislingen, Institut für Stadt und Immobilie, Baader Konzept, S.93ff. // Vgl.: Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald (2015): Leitfaden Nachhaltige Gewerbe- und Industriegebiete der Zukunft. Pforzheim, S 10ff. 85
7.2 Qualitätsaspekte aus unternehmensbezogener Sicht Der Standort ist in seiner räumlichen Einordnung für Unternehmen in zweierlei Hinsicht ausschlaggebend: Betriebe suchen die Nähe zu anderen Unternehmen, wollen sowohl sichtbar als auch gut erreichbar für ihre Mitarbeiter und Kunden sein und zusätzlich ist die zeitnahe Verfügbarkeit von passenden Erweiterungsflä- chen ausschlaggebend. Für die Investition in einen Standort ist den Betrieben wichtig, dass Rahmenbedin- gungen wie Planungssicherheit und öffentliche Akzeptanz gegeben sind. Sie erwarten, dass sich die Gemein- den und lokale Behörden für ihre Probleme und Interessen offen zeigen und sie berücksichtigen. Deren Un- terstützung und Wohlwollen ist bei Erweiterungs- oder Veränderungsvorhaben der Unternehmen von ent- scheidender Bedeutung. Ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl ist ein ausreichender Pool an qualifizierten Arbeits-, Fach- und Führungskräften und damit verbunden, die Höhe der Arbeitskosten. Finanziell spielen auch die Gewerbe- und Grundsteuer und die Energiepreise eine Rolle. Standortbedingung ist insbesondere eine gute Verkehrssituation, branchenübergreifend besteht der Wunsch nach einer schnellen Verkehrsanbindung, vor allem an die Autobahn, aber auch an Bus und Bahn. Unterneh- men legen Wert auf eine gute Erreichbarkeit durch Individual- und Lieferverkehr, der wiederum nach gelten- den Standards dimensionierte, leistungsfähige Verkehrswege und eine ausreichende Zahl an Stellplätze vor- finden soll. Ein weiterer Aspekt ist die Qualität der Infrastruktur, insbesondere die Breitbandversorgung ist hier ausschlaggebend. Weiche Standortfaktoren liegen vor allem im Bereich der Freizeit- und Bildungsange- bote, der Kinderbetreuung oder der Nähe zu Forschungseinrichtungen. Je nach Branche haben Unternehmen unterschiedliche Anforderungen an die Gebäudestruktur. Da Bestands- objekte oftmals nicht den idealen Umständen entsprechen, bevorzugen sie meistens Neubauten; Kaufobjekte werden Mietobjekten vorgezogen. Für Kleinunternehmer, Gründer oder Handwerker ist auch oftmals die Verfügbarkeit von Wohnungen in Be- triebsnähe ein wichtiger Standortfaktor. Für Kommunen ist ein Bewusstsein wichtig darüber, dass verschie- dene Unternehmenstypen verschiedene Anforderungen haben oder zumindest andere Schwerpunkte setzen. Für Logistikstandorte ist naturgemäß die direkte Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz von entschei- dender Bedeutung. Soll in dem Gewerbegebiet ein Cluster aus Technologieunternehmen entstehen, bedarf 43 es einer überdurchschnittlich starken Breitbandversorgung. 7.3 Qualitätsaspekte im organisatorischen und stadtregionalpolitischen Kontext Es empfiehlt sich, die Entwicklung von großen und für den Wirtschaftsraum bedeutenden Gewerbegebieten in eine stadtregionalpolitische Entwicklungsplanung zu integrieren und alle relevanten Akteuren miteinzube- ziehen, um die Qualität des Gebietes zu sichern, Synergieeffekte zu nutzen und eine potentielle Konkurrenz- situation zwischen den Gebietskörperschaften zu vermeiden. Da die verschiedenen Branchen sehr unterschiedliche Anforderungen haben, der nicht jede Kommune allein gerecht werden kann, bietet es sich an, interkommunal zu kooperieren. Die einzelnen Gebietskörperschaften können sich gegebenenfalls spezialisieren, durch Bündelung der Kräfte kann Infrastruktur günstiger und in höherer Qualität bereitgestellt werden. Durch die Abstimmung mit der regionalen Planung, der Wirtschafts- förderung und den Projektentwicklern kann ein vielfältiges Gewerbeflächenangebot erreicht werden. Ein ide- ales Flächenmanagement ergibt sich durch die produktive Kooperation und kontinuierliche Kommunikation zwischen Verwaltung, Unternehmen und Grundstückseigentümern, welches von der Kommune angeregt werden kann. 43 Vgl.: Ruther-Mehlis, A., Weber M., et al. (2016): Gewerbeflächenentwicklung in Baden-Württemberg. Institut für Stadt- und Regionalentwicklung, Hochschule Nürt- ingen-Geislingen, Institut für Stadt und Immobilie, Baader Konzept, S.93ff. 86
Eine kontinuierliche Evaluierung in Form von regelmäßigen, schriftlichen Unternehmungsbefragungen hilft bei der nachhaltigen Sicherung der Qualität der Gewerbegebiete. Langfristig kann so ein Gewerbeinformati- onssystem installiert werden, in dem Daten zu Unternehmen, Flächen, leerstehenden Gebäuden und der Struktur des Gebietes gesammelt werden können. In dem die Dynamik von wichtigen Indikatoren, wie bei- spielsweise der Gewerbesteuerzahlungen, registriert wird, kann die Kommune frühzeitig auf negative Ent- wicklungen reagieren und präventiv handeln. Neben der schriftlichen Befragung ist auch der persönliche Kon- takt zwischen Kommunen und Unternehmen ein wichtiger Aspekt der Qualitätssicherung. Zur Vorbereitung auf die Verlagerung von Unternehmen oder auf einen Strukturwandel empfiehlt sich die Betreibung von Lebenszyklusplanung, um rechtzeitig eine geeignete Nachnutzung forcieren zu können. Ideal ist es, diesen Aspekt möglichst schon in der Anfangsplanung zu berücksichtigen. Im Sinne strategischer Pla- 44 nung kann die Kommune wichtige Flächen durch Zwischenerwerb sichern. Besonders wichtig ist es auch, die Bürgerinnen und Bürger am Entwicklungsprozess zu beteiligen und durch eine möglichst hohe Transparenz eine positive Wahrnehmung zu gewährleisten. An Hand einer geeigneten Kommunikationsstrategie kann die Öffentlichkeit regelmäßig über den Stand der Realisierung und über ge- plante Änderungen informiert werden. Kommunen und deren Verwaltung fungieren hier als Moderatoren zwischen den Akteuren und als Ansprechpartner für die Unternehmen. 7.4 Qualitätsaspekte im ökologischen Kontext Unternehmen können mit Hilfe von neuen Technologien ihre Emissionen reduzieren und somit einen Beitrag leisten, das Klima zu schützen (Klimaschutz). Um gegen (durch den Klimawandel bedingte) Wetterereignisse zu bestehen und Schäden zu minimieren, können Unternehmen baulichen und technologischen Anpassungs- maßnahmen ergreifen (Klimaanpassung). Hier spielt insbesondere die Zunahme der Durchschnittstempera- tur und von extremen Wetterereignissen wie Stürmen, Starkregen oder Hitzewellen eine wichtige Rolle. Ge- werbegebiete sind auf Grund ihrer hohen Sachwertdichte und des hohen Versiegelungsgrades besonders an- fällig für Schäden durch extreme Wetterereignisse. Beispielsweise können hitzeempfindliche Maschinen ge- schädigt, die Lagerung von hitzeempfindlichen Produkten erschwert oder die Lieferkette durch über- schwemmte Zufahrten unterbrochen werden. Daher sollte die Bewältigung von Klimaschäden einen festen Platz im Risikomanagement der Unternehmen haben, um frühzeitig und präventiv handeln zu können. Dabei erscheint es sinnvoll, höhere Investitionen in Klimaanpassungsmaßnahmen einzukalkulieren. Im Zuge des Schutzes und der Anpassung an das Klima bietet es sich an, dass benachbarte Betriebe kooperieren, um Kos- ten und Aufwand der Maßnahmen zu verringern. Maßnahmen im Bereich Klimaschutz bergen neben Kosten jedoch auch Chancen. Durch eine erhöhte Klima- resistenz erzielen die Unternehmen gegebenenfalls Wettbewerbsvorteile, da sie sich durch Standortsicher- heit und Anpassungsfähigkeit auszeichnen. Ein Effekt der damit einhergeht ist ein positiver Imagegewinn: das Unternehmen strahlt nach außen Verantwortungsbewusstsein und ein ökologisches Gewissen aus (corporate social responsibility). Durch Begrünungs-, Entsiegelungs- und Retentionsmaßnahmen können nicht nur die Abflusssysteme vor Überlastung geschützt, sondern auch Gebühren gespart werden, da das Wasser versickern kann und nicht in die Kläranlage gelangt. In ihrer Gesamtheit können Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Frisch- luftschneisen und Entsiegelungen das Mikroklima im Gewerbegebiet verbessern. Meist sind sie durch einen intensiven Liefer-, Kunden- und Berufsverkehr überdurchschnittlich von Immissionen belastet. Die Luftquali- tät kann jedoch durch das Pflanzen von Bäumen und Hecken erhöht werden, da diese die Luftschadstoffe filtern können. In Kombination mit Sitzgelegenheiten bieten begrünte Außenräume außerdem eine hohe Auf- 44 Vgl.: Ruther-Mehlis, A., Weber M., et al. (2016): Gewerbeflächenentwicklung in Baden-Württemberg. Institut für Stadt- und Regionalentwicklung, Hochschule Nürtingen-Geislingen, Institut für Stadt und Immobilie, Baader Konzept, S.93ff. 87
enthaltsqualität für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um den Immissionsaus- stoß generell zu senken, empfiehlt sich die Erstellung eines Konzeptes zur klimafreundlichen Mobilität. Der Ausbau des Radwegenetzes und der Anschluss an das überregionale Radwegenetz kann den Modal Split des Gewerbegebiets zu Gunsten des Radverkehrs beeinflussen. Ein guter Anschluss an den ÖPNV sollte unver- zichtbar sein und Car-Sharing, Anregungen zur Fahrgemeinschaften-Bildung sowie ein Umstieg auf Elektro- Dienstwagen können sich positiv auf die CO²-Bilanz im Gewerbegebiet auswirken. Viele Unternehmen haben einen sehr hohen Energiebedarf und nutzen längst nicht alle Einsparpotentiale. Durch die klimafreundliche Optimierung der Gebäude, beispielsweise durch eine gute Isolierung, lässt sich 45 ebenso Energie einsparen wie der Umstieg auf energiesparende Technologien und erneuerbare Energien. 45 Vgl.: http://www.klimanavigator.de/dossier/artikel/037658/index.php (Zugriff: 10.04.2018) Vgl.: Netz-Gerten, B., Marks, J., et al. (2017): Grün statt Grau – Gewerbegebiete im Wandel. Wissenschaftsladen Bonn e.V., S.9ff. 88
8 Gewerbeflächenentwicklung und Bodenmobilisierung im Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Trägerschaftsgesellschaft Innerhalb der Bearbeitung dieser interkommunalen Gewerbeflächenentwicklungsstudie ist ein Vorschlag zu unterbreiten, wie Aufgaben der Bodenmobilisierung, d.h. die Bereitstellung von Flächen für Gewerbe und Industrie, optimiert organisiert werden können. So stellt sich für die einzelnen Ortsgemeinden wie auch für die Stadt Kaiserslautern regelmäßig die Frage, inwieweit Liegenschaften unter Berücksichtigung der kommu- nalen Haushalte effektiv akquiriert und finanziert werden können. Die staatliche Förderung von Grunderwerb ist in den meisten Förderprogrammen im Regelfall mittlerweile ausgeschlossen. Kommunalpolitisch ist zu berücksichtigen, dass insoweit eine Mobilisierung durch Entwick- lungsgesellschaften oder Unternehmen, an denen die Gemeinde, ggf. unter Einbeziehung weiterer Partner (mehrheitlich) beteiligt ist, eine gute Alternative bilden kann. Der freihändige Grunderwerb hat nach allgemeiner Lesart grundgesetzlichen Vorrang vor dem Vorkaufsrecht und dem Einsatz der sonstigen (hoheitlichen) Instrumente des Baugesetzbuchs (BauGB) wie etwa der Städte- baulichen Entwicklungsmaßnahme. Ein einvernehmlicher (kommunaler) Zwischenerwerb soll daher als Vor- rang zwischen den Eigentümern geeigneter Flächen und der Kommune bzw. den von ihr beauftragten Trä- gergesellschaften angestrebt werden. 8.1 Errichtung eines interkommunalen Gewerbeflächenzweckverbandes Die Stadt Kaiserslautern, der Landkreis Kaiserslautern und ausgewählte (Orts-)Gemeinden könnten – unter Hinzunahme von zugehörigen Verbandsgemeinden – einen Interkommunalen Gewerbeflächenzweckverband Wirtschaftsraum Kaiserslautern begründen, gemäß Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (ZwVG) für das Land Rheinland-Pfalz vom 22. Dezember 1982 (GVBI. 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21). In diesen Zweckverband würden zuständigkeitsbezogen bestimmte abgegrenzte Areale /Einzelstandorte aus dem Wirtschaftsraum Kaiserslautern eingebracht. Es ist nicht notwendigerweise erforderlich, dass diese Are- ale/Einzelstandorte räumlich aneinandergrenzen. Der Zweckverband hätte die Aufgabe, die regionale Gewerbeflächenentwicklung der ihm zugeordneten Are- ale / Standorte hinsichtlich Planung, städtebaulicher Ordnung und Entwicklung sowie Vermarktung einheit- lich und aktiv zu gestalten und dabei die ökonomische, technologische und soziale Entwicklung in seinem Verbandsgebiet durch die Ansiedlung von Unternehmen, Folgenutzungen und -einrichtungen zu fördern. Ar- beitsplätze und Wirtschaftskraft schaffende Nutzungen sollten dabei in funktionaler und attraktiver Ausprä- gung verwirklicht werden. Der Zweckverband könnten zur Wahrnehmung seiner Aufgaben Zweckvereinbarungen gemäß Zweckver- bandsgesetz sowie Verträge und Vereinbarungen abschließen. Ebenso stünde ihm das Recht zu, Gesellschaf- ten des Privatrechts zu gründen und/ oder ihnen beizutreten soweit die Satzungszwecke erfüllt werden. Die Verbandsmitglieder können grundsätzlich alle oder einzelne ausgewählte Aufgaben, die ihnen nach dem Baugesetzbuch obliegen, für den innerhalb des Verbandsgebiets liegenden Teil ihres Gemeindegebietes auf den Zweckverband übertragen, zum Beispiel: Verbindliche Bauleitplanung (§ 1 Abs. 3, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1 BauGB), Abschluss von städtebaulichen Verträgen (§ 11 BauGB), Beschluss von Veränderungssperren (§ 14 BauGB), Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen (§ 15 BauGB), Ausübung von Vorkaufsrechten (§ 24 BauGB), 89
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens (§ 36 BauGB), Bodenordnung (§§ 45 ff. BauGB), Erschließung (§§ 123 ff. BauGB), Durchführung und Trägerschaft von Maßnahmen des besonderen Städtebaurechts (§§ 136 bzw. 165 ff BauGB), Erlass von städtebaulichen Geboten (§§ 175 ff. BauGB). Das Verbandsgebiet würde insoweit aus dem einzelrechtlichen Wirkungsbereich der Verbandsmitglieder aus- scheiden. Die Flächennutzungsplanung verbliebe in bisheriger Zuständigkeit. Der Zweckverband übernimmt – bei Bedarf – (auch) die Aufgabe der Wasserversorgung und Abwasserbesei- tigung für das Verbandsgebiet übernehmen. Soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist, kann der Zweckverband Satzungen nach Landesrecht erlassen, insbesondere solcher nach der Landesbauordnung, Grundstücke innerhalb und außerhalb des Verbandsgebietes erwerben und veräußern, behördliche Genehmigungen beantragen, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wirtschaftlich tätig sein. Der Zweckverband betreibt aktiv Wirtschaftsförderung, Grundstücksvermarktung und Standortmarketing so- wie sonstige geeignete Aktivitäten, die der Ansiedlung von Betrieben und Einrichtungen im Verbandsgebiet dienen. Die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen im Verbandsgebiet sowie die Erhebung von Beiträgen und Gebühren könnten durch Satzungen des Zweckverbandes geregelt werden. Vorteile: Starkes kommunales Verhandlungsmandat gegenüber Land, ZRW e.V., Verbänden, Unternehmen, Medien und Instituten Interkommunale abgestimmte Flächenentwicklung und Steuerung mittels hoheitlicher Instrumente der Bauleitplanung sowie kommunaler Satzungen und Verträge einschließlich Vergabe von Ge- schäftsbesorgungsverträgen an kommunale Werke und / oder eine zweckverbandseigene Erwerbs, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft Sonderorganisationsform mit Verbandsvorsteher, Verbandsverwaltung und Zweckverbandsver- sammlung (gebundene politische Entscheidungen) , Integrierter Akteur für alle Aspekte der Bauleitplanung, Erschließung und Wirtschaftsförderung, Mehrheitlicher Gesellschafter einer standörtlichen Erwerbs- und Entwicklungsgesellschaft. 90
8.2 Gründung einer (vollständig oder mehrheitlich) öffentlichen Zweckgesellschaft für Er- werb, Entwicklung und Betrieb der Gewerbeflächen Der vorgenannte Zweckverband könnte seinerseits eine Erwerbs-, Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft („Zweckgesellschaft“/SPV) mit der Aufgabe eines operativen Landentwicklers/Gewerbeflächenmanagers, der zum Zeitpunkt der Gründung mehrheitlich im öffentlichen Gesellschaftseigentum (> 50 %) steht und im wei- teren Entwicklungsverlauf hinsichtlich seiner Gesellschafteranteile und seines Gesellschaftszwecks gestaltbar ist, begründen. Potentielle Partner könnten sein: Kommunale Energieversorger / Stadtwerke Kreditinstitute mit kommunaler Gewährsträgerschaft Sonstige kommunale Unternehmen / Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ergänzend (ggfs. als 2. Schritt): Unternehmen / Kreditinstitute der Privatwirtschaft Kernaufgaben: Zentraler (Zwischen-)Finanzierungsakteur und „land developer“ Planungsleistungen (räumliche Planung / Fachplanung / Erwirkung von flächenbezogenen Genehmi- gungen) Flächenerwerb und Abgeltung bisheriger Nutzungen Flächenaufbereitung, Erschließung, Ordnungs-, Beräumungs- und Freilegungsmaßnahmen ein- schließlich umweltfachlichem Ausgleich und Anschluss an die äußere (verkehrliche und infrastruktu- relle) Erschließung, Vermarktung von Grundstücken an Enderwerber oder sonstige betriebliche Nutzer (ggfs.) Vorhaltung von modularen Hallen / Anlagen auf Miet-/Pachtbasis für Nutzer Begleitung der Nutzungsinteressierten bei Antragstellungen zu staatlichen Zuschuss- und Förderpro- grammen Einwerbung und Abrechnung von Fördermitteln und Subventionen, laufende Bewirtschaftung, Gewerbeflächenmanagement und betriebliche Bestandsbetreuung so- wie Kooperation mit Hochschulen und Innovationstransferstellen Umsetzung von Anlagen/Einrichtungen zur Erzeugung/Verteilung von Energie sowie zur Bewirt- schaftung von Ökokonten Erfüllung sonstiger Leistungen / Aufgaben für den Zweckverband (und bei Bedarf für andere Ge- meinden) gem. § 157 BauGB auch in der Eigenschaft als Sanierungs-/Entwicklungsträger auch für andere Teilgebiete und / oder in Ausübung der kommunalen Erstzugriffsoption gegenüber der BImA – Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei der Entwicklung ehemals militärischer Flächen Finanzierungsbedarf / Risiken / Businessaufgaben: Kostenseitig ergeben sich für die Zweckgesellschaft / Käuferin der Liegenschaften folgende – teilweise unmit- telbar – wirksame Immobilienwirtschaftliche Mechanismen und Risiken: 91
Abbildung 24: Immobilienwirtschaftliche Mechanismen Vorteile: Hoheitliches Handeln des Zweckverbandes und Bodenmobilisierung / Landentwicklung mit gesicher- ter Kapital-/Finanzierungsbasis (außerhalb der kommunalen Haushalte) liegen in einer Hand (Inno- vativer Ansatz „Planerische Flächenbereitstellung und Anentwicklung“) Grundstücksverfügbarkeit und privatrechtliche Organisationsform erlauben Zugriff auf Finanzierung sowohl über staatliche Zuschussförderungen wie auch zu Kommunalkreditkonditionen und zugleich unter Öffnung weiterer (privater) Kapitalquellen; die Gesellschaft kann ihrerseits anteilig auch zur Begebung von Genussscheinen an Bürger / Unternehmen berechtigt werden und die Kapitalbasis nochmals erweitern (Vorbild: Bürgerenergieparkfinanzierung) In der Gesellschafterstruktur soll sich operativ das Aufgabenfeld der Landentwicklung sowie des Ge- werbeflächenmanagements abbilden (Stadtwerke, Bauhof / Bauunternehmen, Flächenvermarktung / Wirtschaftsförderungsgesellschaft, etc.) Implementation neuer Wertschöpfungsketten für kommunale Unternehmen Steuerliche Optimierung von Grunderwerbs- und Entwicklungsinvestitionen Bei Bedarf Einbeziehung privater Wirtschaftspartner („leverage“ von Know-how und Kapital) Ausübung des kommunalen Erstzugriffs durch die auf militärische Flächen ermöglicht Flächenver- fügbarkeit ohne Bieterverfahren 92