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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Gewerbegebiets- und Industriegebietsflächenpotentialstudie für Stadt und Landkreis Kaiserslautern“
3 Zweckverbände im Vergleich - Best-Practice-Analyse Die nachfolgende Best-Practice-Analyse analysiert vertieft zwei Zweckverbände in Rheinland-Pfalz bzw. in Baden-Württemberg. Dabei soll sowohl auf ein Klassisches interkommunales Gewerbegebiet eingegangen werden, in dem sich mehrere Gebietskörperschaften an der Entwicklung und Vermarktung einer zusammen- hängenden Fläche beteiligen, als auch auf die besondere Form der Kooperation mehrerer Gebietskörper- schaften in Form eines Gewerbeflächenpools. Stellen interkommunale Gewerbegebiete Einzelfalllösungen dar, beschreibt der gemeinsame Gewerbeflä- chenpool (eines Landkreises oder einer Wirtschaftsregion) einen ganzheitlicheren Ansatz infolge Bereitstel- lung eines Portfolios an nicht zwingend zusammenhängenden Flächen, welche verschiedenen Standortanfor- derungen von Unternehmen und Betrieben gerecht werden. 42 Es wurden außerdem diverse Zweckverbände nach ihrem „Erfolgsrezept“ in Bezug auf die Beteiligung von Privaten Akteuren und der Gewährleistung der Handlungsfähigkeit befragt. Hierunter zählen: Zweckverband Entwicklungsgebiet Flugplatz Zweibrücken Zweckverband Industriepark Region Trier Zweckverband Flugplatz Bitburg Die Satzungen sind der Anlage zu entnehmen. 3.1 Private Akteure und operative Handlungsfähigkeit Zur Etablierung eines konsensualen Zweckverbandes ist eine informelle Zusammenarbeit unter Beteiligung der zukünftigen Mitglieder vor dessen Gründung angeraten, damit letztendlich alle Teilnehmer auf demsel- ben Informations- und Diskussionstand sind. So wird dem Entstehen späterer Uneinigkeiten entgegen ge- wirkt, welche die Handlungsfähigkeit des Zweckverbandes blockieren oder den Austritt von Mitgliedern im fortgeschrittenen Stadium provozieren können. 43 So wurde zum Beispiel vor der Gründung des Gewerbeparks Neckar-Alb 44 ein diskursiver Prozess in Form von drei moderierten Runden Tischen durchgeführt, um die Grundlagen und den Rahmen für den zukünftigen interkommunalen Gewerbeflächenpool zu schaffen. Es wurde definiert, welche Vereinbarungen unter den beteiligten Gemeinden und Städten getroffen werden müssen und welche Umsetzungsschritte notwendig sind, um eine gemeinsame Gewerbeflächenpolitik zu realisieren. In Zuge dessen wurde sich auf die Rechts- form des Zweckverbandes als beste Lösung der kommunalen Zusammenarbeit geeinigt und ein Entwurf für die Verbandssatzung erarbeitet. 45 Weiterhin ist für eine zügige Gründung eines Zweckverbands von Bedeutung, frühzeitig und möglichst eng mit politischen Gremien und mit eventuell später im Rahmen des Zweckverbandes angestellten Verwaltungs- mitarbeitern zusammenarbeiten. Durch die damit erwirkte möglichst große Transparenz werden Bedenken, Ängste und Zweifel, die dem Zweckverband und der interkommunalen Zusammenarbeit entgegengebracht werden, abgebaut. 42 Vgl. Nachbarschaftsverband Karlsruhe (Hrsg.), Ergebnisse und Dokumentation des Dialogprozesses zum FNP-Gewerbe 2030, Karls- ruhe (2014), aufgerufen unter: http://www.nachbarschaftsverband-karlsruhe.de/b3/fnp_2030/logbuch_fnp/HF_sections/con- tent/1490178404206/ZZnZYFCmeYLUtj/140710_Nachgefragt_klein.pdf (19.11.2019), S.35. 43 Vgl. Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Dokumentation Nr.39 – Interkommunale Zusammenarbeit, Verlagsbeilage „Stadt und Gemeinde INTERAKTIV“, Ausgabe 7-8/2004, Berlin, S.18. 44 Vgl. Gewerbepark Neckar-Alb https://www.neckaralb.de/investorenservice/technologie-gewerbeparks.html, Zugriff vom 18.02.2020 45 Vgl. Renn, O.; Esswein, H.; Gust, D.; et.al., Modellprojekt Regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb Abschlussbericht – Langfas- sung, Akademie für Technikfolgenabschätzung, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, (2004), aufgerufen unter: https://www.rvna.de/site/Regionalverband+Neckar+Alb/get/params_E-2004543322/1204257/ge-pool_langfass.pdf (19.11.2019), S.19. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 35 von 68
Damit der Zweckverband flexibel agieren kann und die Handlungsfähigkeit gewährleistet ist, sollten die er- teilten Befugnisse bzw. Entscheidungsgrenzen für die Organe des Zweckverbandes - insbesondere für den Vorsitzenden und die Geschäftsführung - möglichst weit auslegt werden. So halten sich die Verbandssitzun- gen in Anzahl und Dauer in Grenzen und der Zweckverband „bremst“ sich durch einen hohen administrativen Aufwand nicht selbst aus. 46 Der Zweckverband Abfallwirtschaft Celle , welcher aus der Stadt Celle und dem Landkreis Celle besteht, be- 47 stimmte als (besondere) Prämisse beispielsweise das Einstimmigkeitsprinzip bei der Abstimmung über Be- schlüsse der Verbandsversammlung, in der die entsendeten Vertreter der Mitglieder des Zweckverbandes vertreten sind. Diese Strategie verfolgt das demokratische Ziel, dass Beschlüsse nur dort gefasst werden, wo sie auch umgesetzt werden. Nur wenn es nicht möglich ist, Einstimmigkeit herbeizuführen, muss die Entschei- dung an den Stadtrat und Kreistag weitergeleitet werden. Auf diese Weise wird die Kooperationsbereitschaft unter den politischen Mandatsträgern gefördert, die Kompromisse aushandeln müssen, um den Entschei- dungsprozess nicht zu verkomplizieren und zu verlängern. Die Entstehung der Beschlüsse bleibt so transpa- rent und die Reaktionszeiten verkürzen sich. 48 Auch im Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein 49 nennen die Verantwortlichen das Ein- stimmigkeitsprinzip ihr „Erfolgsrezept“, welches bewirkt, dass die Mitglieder über ihren „lokalpatriotischen Schatten“ springen müssen und gefordert sind, gemeinsam Lösungen zu finden. 50 Im Falle des take-off Gewerbeparks in Neuhausen ob Eck / Tuttlingen , welcher auf der ehemaligen Ludwig- 51 Erhard-Kaserne entstand, wurde eine Betreibergesellschaft gegründet, an dem der Zweckverband mit 75 % und die Kreissparkasse mit 25 % beteiligt sind, um mehr Entscheidungsspielräume und infolgedessen mehr Handlungsfähigkeit im operativen Geschäft zu generieren. In diesem Falle wurden also Private beauftragt, 52 gewisse Leistungen auf möglichst effiziente Weise für den Zweckverband zu erbringen. Diese Leistungen kön- nen zum Beispiel Projektmanagement, Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb sein. 53 3.2 Steckbrief Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel (Rheinland-Pfalz) Der Gewerbepark Hunsrück-Mosel war u.a. ein Modellvorhaben im Rahmen des Experimentellen Woh- 54 nungs- und Städtebaus (ExWoSt) durch das Bundesbauministerium. Die Fläche in Morbach wurde aus 28 vor- geschlagenen Arealen ausgewählt, die in einem mehrstufigen Verfahren nach ökologischen, infrastrukturel- len, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten in Bezug auf Standortqualität und Konfliktpotenzial bewertet wurden. Lage Gewerbepark Gemarkung Gemeinde Morbach Ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche 46 Elektronischer Schriftverkehr mit Heike Reitze, Geschäftsführerin der take-off Gewerbepark Betreibergesellschaft mbH, Neuhausen ob Eck (26.11.2019). 47 Vgl. Zweckverband Abfallwirtschaft Celle https://www.zacelle.de/home/; Zugriff vom 18.02.2020 48 Elektronischer Schriftverkehr mit Tobias Woeste, Geschäftsführer des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Celle (27.11.2019). 49 Vgl. Zweckverband Gewerbepark Nürnberg – Feucht – Wendelstein http://www.gewerbepark-nuernberg-feucht.de/zweckver- band.htm; Zugriff vom 18.02.2020 50 Vgl. Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein, Einigkeit und wirtschaftlicher Erfolg – 1.200 Tassen Kaffee für den Pioniergeist, aufgerufen unter: http://www.gewerbepark-nuernberg-feucht.de/Bilanz-GNFW-Nov2010.pdf (27.11.2019), S.2. 51 Vgl. take-off Gewerbeparks in Neuhausen ob Eck / Tuttlingen https://www.take-off-park.de/home/ Zugriff vom 18.02.2020 52 Elektronischer Schriftverkehr mit Heike Reitze, Geschäftsführerin der take-off Gewerbepark Betreibergesellschaft mbH, Neuhausen ob Eck (26.11.2019). 53 Vgl. IT-Business, aufgerufen unter https://www.it-business.de/was-ist-ein-betreibermodell-a-783465/, (26.11.2019). 54 Vgl. Gewerbepark Hunsrück-Mosel (HuMos) https://www.morbach.de/leben-arbeiten/wirtschaft/gewerbegebiete/gewerbepark- humos/; Zugriff vom 18.02.2020 Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 36 von 68
Größe 90 ha brutto, 60 ha netto Grundstücksflächen Zwischen 2500 m² und 50.000 m² Förderung 600.000 DM aus Bundes- und Landesmitteln Anlass Teile der Region, insbesondere der Hunsrück, sind strukturschwach und wirtschaft- lich abgehängt und zudem nur dünn besiedelt, sodass vor der interkommunalen Ko- operation kein großes gewerbliches Wachstumspotenzial bestand. Durch die schlechte Ausgangslage fehlte es an finanziellen Ressourcen, insofern auch der Er- schließungsaufwand für neue Gewerbegebiete für die einzelne Gemeinde zu hoch war. Die Moselgemeinden wurden hingegen in ihrer Entwicklung durch Flächeneng- pässe und einen Mangel an GI und GE Flächen gebremst. Durch eine Bündelung fi- nanzieller Ressourcen und geeigneten Potenzialflächen sollte die ökonomische Si- tuation der Region verbessert werden. Dabei profitierte der Hunsrück von der fi- nanziellen Stärke der Gemeinden des prosperierenden Moseltals, während diese durch das interkommunale Gewerbegebiet auf freie Flächen des Hunsrücks auswei- chen konnten – die Gegensätze der Region stellten sich als ihre Stärke heraus. Ziele Die Kooperation diente zur Planung, Erschließung und Vermarktung eines gemein- samen Gewerbestandortes mit regionaler Bedeutung für flächenintensive Betriebe. Dabei sollten die strukturschwachen Mitglieder des Zweckverbandes gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Darüber hinaus bestand die Intention, durch die Zusammenarbeit von Regionen mit unterschiedlichen Voraussetzungen regio- nale Verantwortung zu fördern und „Kirchturmpolitik“ zu überwinden. Strategie Es wurde die Ansiedlung von vorrangig innovativen und technologieorientierten Be- trieben des verarbeitenden Gewerbes mit möglichst großer Fertigungstiefe sowie von produktionsorientierten Dienstleistungsunternehmen forciert. Einzelhandel wurde nicht zugelassen. Aufgaben ZV Ausweisung und Erschließung von Industrie und Gewerbeflächen, Aufstellung von Bebauungsplänen, Durchführung von Umlegungsverfahren, Vorverkaufsrechte nach BauGB ausüben, Grundstücksgeschäfte tätigen, Standortmarketing, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet. Wahl der Organisationsform Die Aufgabenumfang eines Planungsverbandes nach §205 BauGB reichte für das Vorhaben des interkommu- nalen Gewerbeparks Hunsrück-Mosel nicht aus. Nach BauGB beschränken sich die Befugnisse (lediglich) auf eine gemeinsame Bauleitplanung, was jedoch nur einen Teil der Aufgaben im Rahmen der interkommunalen Kooperation darstellt. Eine GmbH nach privatem Gesellschaftsrecht wurde ebenfalls ausgeschlossen, da eine Gewichtung der Be- teiligungsverhältnisse der künftigen Mitglieder in dieser Organisationsform nicht möglich ist. Außerdem sind die Beteiligungsmöglichkeiten der Gremien der Mitglieder beschränkt und die fehlende Planungshoheit würde den Aktionsradius der Kooperation limitieren. Die Entscheidung fiel auf die Organisation als Körper- schaft des öffentlichen Rechts in Form eines Zweckverbandes mit voller Rechts- und Gesellschaftsfähigkeit und kommunalverfassungsrechtlichen Strukturen und hoheitlicher Aufgabenwahrnehmung. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 37 von 68
Lasten-Nutzen-Ausgleich und Verteilungsschlüssel Die Mitglieder des Zweckverbands beschlossen einvernehmlich, keine rein zahlenmäßige Verteilung nach der Anzahl der Verbandsgemeindemitglieder oder Einwohnerzahl vorzunehmen, da diese Indikatoren in dem Fall stark variierten (LK Bernkasten-Wittlich 112.000 Einwohner - VG Thalfang am Erbeskopf 7.200 Einwohner). Es wurde ein Distanzmodell zur Lösung der Problematik gewählt: Die Einwohnerzahl wurde nach der Distanz zum Gewerbegebiet in PKW-Fahrminuten gewichtet. Indirekte Effekte können nicht eins zu eins in der Kalkulation abgebildet werden. Bei Errichtung des Zweckverbandes einigten sich die Mitglieder darauf, dass der errechnete Verteilungsschlüssel gerecht und angemessen sei. Berechnung der Anteile zur Umlage der Aufwendungen und Erträge: Beteiligungsquote = Einwohner : Distanzfaktor Für Sitzgemeinde - Malus Für Nicht-Sitzgemeinden + Bonus Berechnung der Anteile zur Umlage der Erträge: Anteil der Gemeinden Anteil der Gemeinde Differenz in % - Umlage des in % - Verteilung der Malus / Bonus Aufwands Erträge EG Morbach 49,42 39,42 - 10 VG Bernkastel-Kues 17,82 31,82 +4 VG Neumagen-Dhron 4,31 8,31 +4 VG Thalfang am Erbeskopf 9,45 11,45 +2 LK Bernkastel-Wittlich 19,00 19,00 +/-0 Aufwendungen Erträge Betriebskosten Gebühren, Erträge, Pracht Grunderwerb Erlöse aus Grundstücksverkäufen Investitionskosten Investitionszuschüsse Kredite Verbandsumlage Vorteilsausgleich Gewerbesteuer und Grundsteuer Der Zweckverband hat keine Steuerhoheit, daher erhebt die Sitzgemeinde Morbach im Rahmen des Vorteils- ausgleichs die Steuern und leitet diese nach Abzug der anteiligen Umlagen (Kreis- und Gewerbesteuerumla- gen, Finanzausgleichsumlage) und der Minderung der Schlüsselzuweisung an den Zweckverband weiter. Vor- und Nachteile des interkommunalen Gewerbegebietes Sitzgemeinde, also die Gemeinde in deren Gemarkung sich das interkommunale Gewerbegebiet befindet, ist die Gemeinde Morbach im Hunsrück. Für sie ergaben sich Vorteile durch das steigende Arbeitsplatzangebot und eine daraus resultierende steigende Einwohnerzahl inklusive des Zuzugs junger Familien. Infolgedessen erhöhte sich der Einkommensteueranteil. Durch die Ansiedlung neuer Betriebe ergaben sich Synergieeffekte Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 38 von 68
für die bereits ansässigen Unternehmen. Insgesamt erzeugte das neue Gewerbegebiet einen Imagegewinn für die Gemeinde Morbach. Andererseits ergaben sich für sie auch Nachteile, da auf Grund der sich ändern- den Rahmenbedingungen die Kosten für Infrastrukturinvestitionen und deren Unterhaltung stiegen. Es be- stand das Risiko von Konflikten durch konkurrierende Flächennutzungen und eine erhöhte Umwelt- und Ver- kehrsbelastung waren die Nebenwirkung des interkommunalen Gewerbegebietes. Die Vor- und Nachteile der anderen Mitgliedsgemeinden ergeben sich aus dem Umkehrschluss der Vor- und Nachteile der Sitzgemeinde. Beim Vorteil-Lasten-Ausgleich wurde davon ausgegangen, dass sich mit zuneh- mender Distanz zum Gewerbestandort die positiven Effekte abschwächen. 55 3.3 Steckbrief Zweckverband Regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb (Baden-Württem- berg) Bei dem Regionalen Gewerbeflächenpool Neckar-Alb (REGENA) 56 handelt es sich um ein innovatives inter- kommunales Gewerbeflächenmanagementkonzept für eine ressourcenschonende Steuerung von Flächen unter ökonomischen, ökologischen und städtebaulichen Gesichtspunkten. Im Zuge dieses neuartigen Kooperationsmodells erhielten die Kommunen Unterstützung bei der rechtlichen und verfahrenstechnischen Umsetzung inklusive Begleitung auf wissenschaftlicher Ebene. Der Gewerbeflä- chenpool basiert sowohl auf einem effizienten Flächenmanagement und der Entwicklung eines integrierten Modells zur Bewertung der eingebrachten Flächen anhand Geographischer Informationssysteme als auch auf 57 einem für dieses Projekt zugeschnittenen Modell zur Verteilung der Erlöse und Kosten. Beteiligte Gemeinden und Städte innerhalb des Zollernalbkreises in Baden-Württemberg (Balingen, Schömberg, Haigerloch, Hechingen, Bodelhausen, Dotternhausen, Bisingen, Grosselfingen, Meßstetten). Förderung Bundesministerium für Bildung und Forschung Anlass Flächenengpässe in der Region und eine zunehmende Zersiedlung der Landschaft. Ziele Es wurde die Verbesserung der Arbeitsmarktlage, der Wirtschaftskraft und der überregiona- len Wettbewerbsposition angestrebt. Der Wettbewerb zwischen den Gemeinden sollte ver- hindert werden. Intention war es, durch eine Poollösung die Schwankungen des Marktes abzuschwächen. Die Flächen, welche von den Gemeinden in den Pool eingebracht werden, werden nach festgelegten Kriterien bewertet und ausgewählt und somit die Attraktivität, Qualität und die Vielfalt des Gewerbeflächenangebots erhöht. Durch diese Selektion wird der Flächenverbrauch verringert und ökologische Vorteile erreicht. Aufgaben ZV Verwaltung und Vermarktung von eingebrachten Gewerbeflächen, Förderung der Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben, Finanzierung und Erschließung der Flächen. Wahl der Organisationsform Die Pool-Organisation als Zweckverband zur Vermeidung von Bürokratie und zur Sicherstellung von Effektivi- tät und Effizienz wurde für dieses Projekt als beste Form der interkommunalen Kooperation empfunden. Weitere Argumente für einen Zweckverband war die Möglichkeit zur demokratischen Mitbestimmung der 55 Vgl. Schabbach, M., Interkommunaler Zweckverband Hunsrück-Mosel HuMos, Gemeindeverwaltung Morbach (Hrsg.), Morbach (2009), aufgerufen unter https://www.landschafft.rlp.de/Internet/global/the- men.nsf/b81d6f06b181d7e7c1256e920051ac19/36cfe2ed54302af4c12581d0005525ad/$FILE/20090311_Interkom_eibes.pdf (19.11.2019), F.2ff. 56 Vgl. Regionalen Gewerbeflächenpool Neckar-Alb (REGENA) https://www.hfwu.de/forschung-und-transfer/institute-und-einrichtun- gen/institute-der-hfwu/institut-fuer-stadt-und-immobilie-isi/forschungsprojekte/regionaler-gewerbeflaechenpool-neckar-alb-re- gena/; Zugriff vom 18.02.2020 57 Vgl. Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, aufgerufen unter https://www.hfwu.de/forschung-und-trans- fer/institute-und-einrichtungen/institute-der-hfwu/institut-fuer-stadt-und-immobilie-isi/forschungsprojekte/regionaler-gewerbe- flaechenpool-neckar-alb-regena/ (16.01.2020). Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 39 von 68
einzelnen Mitglieder, keine Beschränkung kommunaler Rechte, die Perspektive klare Regelungen für eine größere Zahl an Teilnehmern bestimmen zu können und die Option zur schlanken und flexiblen Gestaltung. Funktionsweise des Gewerbeflächenpools Jedes Mitglied kann (als Eigentümer) Flächen in die Poolgemeinschaft einbringen, die vorher bewertet wer- den. Das Modell geht von dem Umstand aus, dass die einzubringenden Flächen im jeweiligen kommunalen Eigentum stehen – dies setzt eine mitunter langjährige und vorausschauende kommunale Bodenankaufs- und Vorratspolitik voraus. Insgesamt wird ein bedarfsgerechtes Baulandangebot geschaffen und die Nachfrage kann durch die interkommunale Zusammenarbeit genau abgeschätzt werden. Infolgedessen entsteht kein Überangebot an Flächen und Investoren kann die am besten für sie geeignete Fläche in der Region offeriert werden. Die einzelne Gemeinde, in deren Gemarkung die Gewerbefläche liegt, erhält entsprechend ihrem Anteil am Pool nur einen Teil des Bodenwertes bei der jährlichen Ausschüttung. Sie profitiert aber mit dem gleichen Prozentsatz von den Erlösen aus dem Verkauf von Poolflächen anderer Gemeinden. So kann die Poolge- meinde temporäre Schwankungen durch die Erlöse aus dem Flächenverkauf mittel- bis langfristig entgegen- wirken. Wenn alle Poolflächen verkauft worden sind, haben alle Poolteilnehmer den eingebrachten Wert wieder zu- rückerhalten und ihre Gesamtbilanz ist wieder bei null. Gewerbesteuern fließen (gem. Regelung § 6 FAG BW) ebenfalls in den Pool und werden unter den Poolmitgliedern entsprechend dem jeweiligen Anteil verteilt. Für Gemeinden, die nur mit einer Geldeinlage am Pool beteiligt sind, ergibt sich eine etwas andere Art von Ge- winn. Sie profitieren von den neuen Arbeitsplätzen in der Region und einer gesteigerten Attraktivität, welche indirekt einen finanziellen Vorteil generiert. Als effektivste Lösung hat sich herausgestellt, den anteiligen Bodenwert aus dem Verkaufspreises (Verkaufs- wert minus Erschließungskosten) zu 100 % an den Pool abzugeben. Dies gilt insbesondere, wenn eine oder mehrere Gemeinden sich nur mit Geld einbringen. Würden nicht 100 % des Bodenwertes eingebracht, ent- stünde sonst ein finanzielles Ungleichgewicht zwischen Flächen- und Geldeingabe. Risikoausgleich Die Gemeinden, die an Pool beteiligt sind, haben langfristig die Aussicht auf einen Risikoausgleich beim Ver- kauf der Flächen und durch die Gewerbesteuereinnahmen. Das Risiko der einzelnen Gemeinden, ihre er- schlossenen Flächen auf längere Zeit nicht veräußern zu können, geht auf den Pool über und wird somit auf alle Mitglieder verteilt. Dieser Risikoausgleich ermöglicht eine vorausschauende Finanzplanung. Umso weni- ger Verteilungsmasse im Pool ist, desto weniger Risiko besteht. Finanzschwache Gemeinden können uner- schlossene Flächen in den Pool einbringen, deren Erschließung dann durch den Pool erfolgt. Die gemeinsame Verwaltung des Pools ermöglicht eine direkte und schnelle Bedienung von Investoren. Gemeinden in topographisch und ökologisch schwierigen Lagen können auf großflächige Ausweisung von Gewerbeflächen völlig verzichten – trotzdem steht ihnen die Möglichkeit zur Teilhabe am wirtschaftlichen Geschehen der Region offen, indem sie sich finanziell am Gewerbeflächenpool beteiligen. Entsprechend ihrer Einlage partizipieren sie anteilig an den Einnahmen des Pools. 58 58 Vgl. Renn, O.; Esswein, H.; Gust, D.; et.al. (2004): Modellprojekt Regionaler Gewerbeflächenpool Neckar-Alb Abschlussbericht – Langfassung, Akademie für Technikfolgenabschätzung, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, aufgerufen unter: https://www.rvna.de/site/Regionalverband+Neckar+Alb/get/params_E-2004543322/1204257/ge-pool_langfass.pdf (19.11.2019), S.12ff. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 40 von 68
3.4 Vorteilsbetrachtung Nachfolgend wird dargelegt, inwiefern eine gemeinschaftliche / interkommunale Gewerbeflächenentwick- lung in Form eines Zweckverbandes den beteiligten Gebietskörperschaften dienlich sein kann. Dabei wird aus strategischer, organisatorischer, ökonomischer, ökologischer und solidarischer Perspektive argumentiert, um die Vorteile von interkommunalen Gewerbegebieten und Zweckverbänden möglichst weit- reichend auszuleuchten. 3.4.1 Strategisch Im Wege interkommunaler Zusammenarbeit können die beteiligten Gebietskörperschaften eine Profilbildung für ihren Gewerbestandort deutlich herausarbeiten und dessen Vorteile besser nach außen tragen. Eine ge- meinsame Vermarktung erlaubt und bewirkt überregionale Reichweiten. Auch kleinere Gemeinden mit ge- ringem Wirkungskreis bekommen somit als Teil eines Zweckverbands interkommunale Gewerbegebiete die Möglichkeit, sich als Ansiedlungsadresse zu profilieren und Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Aus Sicht 59 mancher Kommunen stellt die Übertragung wichtiger kommunaler Aufgaben an einen Zweckverband jedoch teilweise einen Kompetenzverlust dar. 60 Die wichtigste Motivation an der Beteiligung eines interkommunalen Gewerbegebiets ist die Teilhabe an der Entwicklung von Gewerbeflächen mit günstiger Lage und wirtschaftsstrukturellen Vorteilen. Gemeinden mit Flächenengpässen und wenig Spielraum bei der Ausweisung von Gewerbeflächen – beispielsweise verursacht durch einen großen Anteil an restriktiven Naturschutzflächen - können dennoch Gewerbesteuererträge und weitere Einnahmen durch die Beteiligung an interkommunalen Gewerbegebieten erzielen und somit ihre fi- nanzielle Situation verbessern. Für finanzschwache Gemeinden besteht die Möglichkeit, ihre Flächen im Rah- men eines Gewerbeflächenzweckverbandes gemeinsam mit den anderen Mitgliedern zu entwickeln. 61 Anders als einzelne Gemeinden hat ein Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete ein starkes kommu- nales Verhandlungsmandat gegenüber Land, Region, Verbänden, Unternehmen, Medien, Instituten, Politik und Wissenschaft. So kann er geschlossen als ein Fördermitteladressat gegenüber dem Land, dem Bund oder der EU auftreten. Generell hat sich die Einheitlichkeit der Liegenschaft hinsichtlich Planungshoheit, Erschlie- ßung und Vermarktung in vielen städtebaulichen Maßnahmen als sinnvoll erwiesen. 62 Ein Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete ermöglicht in seinem Verbandsgebiet aufgrund seiner Flächenausdehnung eine Clusterbildung für Unternehmen mit bestimmten Schwerpunkten und daraus resul- tierende Synergieeffekte. Gleichzeitig wird die Bildung von Überhangangeboten an Gewerbeflächen zwischen benachbarten Gemeinden und deren Unterauslastungen vermieden. Ein unkoordiniertes, konkurrierendes Standortangebot wird verhindert - die Unternehmen siedeln sich nur auf den am besten geeigneten Stand- orten an. 63 59 Vgl. Spannowsky, W. Interkommunale Gewerbeparke in Deutschland, Fachbereich Raum- und Umweltplanung, TU Kaiserslautern, F.3-4. 60 Vgl. Technische Universität Berlin, Institut für Landschaftsarchitektur und Umweltplanung – Forum „Flächen- und Maßnahmepools, aufgerufen unter http://forschung.umweltpruefung.tu-berlin.de/forumfmp/index.html?82.shtml (16.01.2020). 61 Vgl. Spannowsky, W. Interkommunale Gewerbeparke in Deutschland, Fachbereich Raum- und Umweltplanung, TU Kaiserslautern, F.3-4, basierend auf Datengrundlage ILS NRW Schrift 200.2006. 62 FIRU mbH im Ergebnis von Erfahrungen der Gesachäfsbesorgung von Flächenzweckverbänden im Bundesgebiet. 63 Vgl. Zwicker, D. (1999): Stadtregionale Institutionalisierung und interkommunale Kooperation: Interkommunale Gewerbegebiete in der Region Stuttgart, Diplomarbeit, Universität Konstanz, Fakultät für Verwaltungswissenschaften, S.14 f.. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 41 von 68
3.4.2 Organisatorisch Ein Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und bietet daher eine nachhaltige Einflussnahme und Gestaltungsmöglichkeiten für die beteiligte Mitglieder. Die Ausge- staltung der kommunalen Zusammenarbeit bietet einen weiten Spielraum und lässt sich flexibel gestalten. Gleichzeitig garantiert eine Kooperation in Form eines Zweckverbandes ein hohes Maß an Verbindlichkeit und Kontrolle und damit Planungssicherheit. In der Verbandsordnung lassen sich Mehrheitsverhältnisse und Stimmrechte so austarieren, dass sich der Zweckverband nicht selbst blockiert oder einzelne Mitglieder be- nachteiligt werden. Die Kräfteverhältnisse im Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete lassen sich insoweit demokratisch und gleichberechtigt ausgestalten. Die Struktur eines Zweckverbandes stellt die Mitglieder jedoch auch vor organisatorische Herausforderungen, da die Entscheidung über die Aufgabenausführung der Verbandsver- sammlung obliegt, die sich jedoch an den vorangegangen Entscheidungen der Trägerkörperschaften orien- tieren muss (gebundenes Mandat). Infolgedessen müssen sich die Gremien der Trägerkörperschaften im Entscheidungsprozess mit den Frage- stellungen über die Erfüllung der gemeinschaftlichen Aufgaben ausführlich auseinandersetzen und jeweils zu einer Beschlusslage gelangen. 3.4.3 Ökonomisch Durch die Nutzung gemeinsamer sachlicher und personeller Leistungsressourcen kann eine nachhaltige kom- munale Finanzökonomie erreicht werden. Dem Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete ist es er- laubt, eigenes für die Aufgabe geschultes Personal zu haben oder die Verwaltungsgeschäfte durch ein oder mehrere Verbandsmitglieder führen lassen. Insbesondere für den Betrieb der verkehrlichen und sonstigen infrastrukturellen Anlagen in seinem Gebiet kann der Zweckverband Betriebsführungsverträge mit den Ver- und Entsorgungsträgern eines oder mehrerer seiner Mitglieder schließen. Dies sichert allen Beteiligten ein hohes fachliches Know-How und eröffnet entsprechende ökonomische Skalierungen. Mittels gemeinsamer Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen werden der finanzielle Aufwand und das Risiko auf die Mitglieder verteilt und so für den Einzelnen reduziert. Namentlich durch Beschränkung der Aufgaben des Zweckverbandes auf rein hoheitliche Akte (Planung, Genehmigungen, Wirtschaftsförde- rung (und die Übertragung der Maßnahmen zu Flächenerwerb, zur Erschließung und der Vermarktung ein- schließlich der damit verbundenen Finanzierung- und Zwischenfinanzierungsaufwendungen auf eine öffent- liche Gesellschaft des Privatrechts mit Bindung an den Zweckverband durch Städtebaulichen und Erschlie- ßungsvertrag gem. § 11 BauGB lassen sich solche Risiken ganz überwiegend aus den kommunalen Haushalten heraushalten. Durch eine gemarkungsgrenzenüberschreitende Auswahl prädestinierter Gewerbeflächen werden die Stand- ortbedingungen optimiert und dementsprechend höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielt. Darüber las- 64 sen sich durch gemeinsame Planung, Erschließung und Vermarktung der Gewerbeflächen Kosten infolge stan- dardisierten Vorgehensweise sparen und letztlich durch die Konzentration der Gewerbeflächen auf wenige Areale in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum eine bessere Auslastung der Infrastruktur erzielen. Anstelle eines oft ruinösen, steuerfinanzierten Wettbewerbs tritt Kooperation und Konsensbildung zwischen die Ge- bietskörperschaften. 65 64 Vgl. Spannowsky, W. Interkommunale Gewerbeparke in Deutschland, Fachbereich Raum- und Umweltplanung, TU Kaiserslautern, F.8- 9. 65 Vgl. Zwicker, D. (1999): Stadtregionale Institutionalisierung und interkommunale Kooperation: Interkommunale Gewerbegebiete in der Region Stuttgart, Diplomarbeit, Universität Konstanz, Fakultät für Verwaltungswissenschaften, S.13-14. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 42 von 68
3.4.4 Ökologisch Eine räumliche Konzentration der Gewerbeflächen forciert insgesamt eine flächen- und ressourcenscho- nende Raumnutzung und wirkt infolgedessen einer weiteren Zersplitterung und Zersiedlung der Landschaft entgegen. Durch die Bündelung von Gewerbegebieten reduziert sich der Flächenverbrauch – folglich ist auch weniger Erschließungsinsfrastruktur und naturschutzfachlicher Ausgleichsbedarf notwendig. Ein zu hoher Flä- chenverbrauch durch ein Überangebot an Gewerbeflächen wird verhindert. Ökologisch sensible Gebiete können erhalten und geschützt werden, da die beteiligten Gemeinden grenz- übergreifend nach dem besten Standort suchen können. Die einzelne Gemeinde muss bei einem Flächeneng- pass oder wirtschaftlicher Not nicht im eigenen Gemeindegebiet auf oft suboptimale, ökologisch sensible Gebiete zurückgreifen. Durch die Beschränkung des Flächenangebots kann der Zweckverband Umweltquali- tätsziele gegenüber Investoren für Nutzung der Flächen durchsetzen. 66 3.4.5 Solidarisch Finanzstarke Gemeinden ohne eigene Entwicklungsmöglichkeiten können sich bei der Erschließung von Ge- werbeflächen in verwaltungs- und finanzschwächeren Gemeinden beteiligen oder eine Gruppe finanzschwä- cherer Gemeinden kann insgesamt eine Entwicklung im Verbund erst möglich machen. 67 4 Zweckverband interkommunale Gewerbegebiete im Wirtschaftsraum Kaiserslautern mit Gründung einer Zweckgesellschaft des Privatrechts - Empfehlungen 4.1 Schlussfolgerungen aus der GFPA 2017-2018 Anhand der Gewerbeflächenpotenzialanalyse (GFPA) wurden der zukünftige Bedarf an Gewerbeflächen für die Stadt und den Landkreis Kaiserslautern prognostiziert und Potenzialflächen für Gewerbe- und Industrie- gebiete ermittelt. Die Berechnung nach dem GIFPRO-Standard Modell und dem GIFPRO-Modell nach Vallée ergaben einen gemittelten voraussichtlichen Bruttobaulandbedarf von 113,5 ha bzw. 5,2 ha pro Jahr für Stadt Kaiserslautern unter Einbezug der Metropolregion bis zum Jahr 2040. Im Landkreis Kaiserslautern werden 62,5 ha bzw. 2,8 ha pro Jahr benötigt. Es wurden Potenzialflächen in mehreren Verbandsgemeinden und der Stadt Kaiserslautern mit einer Größe zwischen 11 ha und 72 ha ermittelt. Das Beispiel der Gewerbeflächenentwicklung des IG-Nord Kaiserslautern im Verbund mit Rodenbach belegt punktuell - aber grundsätzlich - zunächst, dass schon bislang kooperative interkommunale Lösungen für die Erweiterung der gewerblichen Flächenangebote vollzogen werden. Basis war hier ein Vertrag mit der Oberen Landesplanungsbehörde. Insoweit sind auf beiden Seiten einer Gemarkungsgrenze Gewerbe-/Industriege- bietsflächen entwickelt worden. Die Vermarktungsausrichtung erfolgt koordinierend über die WFK. Auch für ein in Rede stehendes gemeinsames Entwicklungsgebiet zwischen Katzweiler und Kaiserslautern ist wegen einer im Regionalen Raumordnungsplan Westpfalz getroffenen Ausnahme, demzufolge Katzweiler eine über den Eigenbedarf hinausgehende Flächenentwicklung regionalplanerisch zugebilligt wurde, aus sich heraus ebenfalls eine Zweckverbandskonstruktion noch nicht zwingend herleitbar. Es könnte der gleiche Weg wie im Rodenbacher Fall beschritten werden. Die in der GFPA identifizierten Potentialflächen betreffen jedoch den Wirtschaftsraum als Ganzes. Sie grenzen räumlich nicht aneinander und verteilen sich sowohl auf die Gemarkung der kreisfreien Stadt Kaiserslautern wie auch auf 3 bis 4 Schwerpunktbereiche im Landkreis Kaiserslautern. Dies umfasst Flächen, die sich über- wiegend im privaten Streueigentum befinden und Gemarkungen von solchen Ortsgemeinden adressieren, denen regionalplanerisch keine grundzentralen Funktionen oder über den Eigenbedarf hinausgehende (Ge- werbe-) Flächenentwicklung zugebilligt wird. 66 Vgl. Ebenda, S.14. 67 Vgl. Ebenda, S.19. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 43 von 68
Flächenpotentiale in Gemeinden ohne ober- und mittelzentrale Funktionen gem. Vorgaben des Landesent- wicklungsprogramms Rheinland-Pfalz bzw. ohne Zuordnung einer G-Funktion gemäß Regionalem Raumord- nungsplan Westpfalz stehen nicht so ohne Weiteres für den Flächenbedarf des Wirtschaftsraumes zur Verfü- gung, da sie regionalplanerisch für eine solche Nutzung zunächst „gesperrt“ sind bzw. nur über aufwändige Einzelverfahren (Raumordnungsverfahren / Zielabweichungsverfahren) mobilisierbar sind. Bei einer strukturpolitisch gewollten integrierten regionalen Gewerbeflächenentwicklung ist insoweit auch die zugehörige geeignete Organisationsform auszugestalten. Hierauf beruht die Empfehlung zur Gründung eines Zweckverbands interkommunale Gewerbegebiete vornehmlich zur planerischen und tatsächlichen Ent- wicklung regional bedeutsamer Flächenangebote gem. Ziel 5 des ROP IV. Projekt: PK19-040 Zweckverband Interkommunale Gewerbegebiete Wirtschaftsraum Kaiserslautern - Opportunitätsprüfung Final © FIRU mbH 2020 Seite 44 von 68